Deichgraf hat geschrieben: Gestern 09:25
Beschränkt sich diese Haftung nicht auf die Reisekosten selber (die AIDA ja zurückzahlt)?
Die Zusatzbuchungen gehören ja nicht direkt zur Pauschalreise.
Ich bin kein Jurist. Aber ein expliziter Krieg ist nicht, vielmehr vereinzelten Terrorismus. Ob dies z. B. im Dezember oder im März noch besteht, darf derzeit angezweifelt werden. Zudem betreffen die gar nicht das Fahrgebiet selbst, sondern den Weg dahin. Das kann, darf und muss einem Gast aber egal sein, wann und auf welchem Weg ein Schiff ins Fahrgebiet kommt. Das liegt dann wieder einzig in der Verantwortung der Reederei. Theoretisch hätte eine Reederei ein Schiff auch schon vor ein paar Monaten dort hin schaffen können, damit es für die Reise bereit steht. Dann wäre der finanzielle Verlust für die Reederei allerdings zweifellos größer, und davon abgeleitet ist der (zu) 'späte' Überführungstermin dann letztlich im wirtschaftlichen Interesse der Reederei.
Da sollten die Chancen nicht so schlecht stehen, auch die indivisuelle An- und Abreise erstattet zu bekommen, wenn ein kausaler Zusammenhang mit der Kreuzfahrt (Buchungszeit, Reisetermin) gegeben und dadurch nachweisbar ist, dass diese Flugbuchungen überwiegend bzw. ausschließlich der An- und Abreise zum Schiff dienen sollten.
Gruß
Diddn