HeinBloed hat geschrieben:Da ich ja schon mal vom Insolvenzverfahren eines ehemaligen Arbeitgeber betroffen war und seit 12 Jahren immer noch auf meine anteilige Abfindung warte...
hatte ich das mal interessiert, ob es immer noch so läuft wie vor 12 Jahren damals:
dass der Insolvenzverwalter seinen Kopf persönlich hinhält, wenn er Gelder für Reisen entgegennimmt, dessen Leistung noch gar nicht sichergestellt ist.
Mir sagte man bei Deilamnn ganz generell, dass keine Abbuchungen vorgenommen wurden bzw. werden, solange nicht die Leistung auch garantiert werden kann.
Das trifft für alle Reisen zu, bei denen die fällig waren, zu dem Deilmann schon im vorläufigen Insolvenzverfahren war.
Hier ist also das Risiko max. die Anzahlung, dass man sich die von der Zürich zurückholen muss, weil man diese geleistet hat, bevor Deilmann die Insolvenz beantragt hat.
Hätte mich auch gewundert, wenn es anders gewesen wäre.
Gruß
HeinBloed
Im Grunde ist das korrekt. Der vorläufige Insolvenzverwalter haftet für seine Handlungen. Wenn er jetzt theoretisch alle Gelder von den gebuchten Kunden einziehen würde (ohne das geklärt ist ob und wie es weitergeht) würde er letztendlich indirekt Kapital von der Insolvenzversicherung beziehen weil letztere ja wiederum an den Kunden, von denen er Eingezogen hat, im Ernstfall die Versicherungsleistung erbringt. Und die "Subventionierung" oder ein "Investment" ist natürlich nicht der tiefere Sinn einer Insolvenzversicherung. Deshalb geht es so natürlich nicht!
Des Weiteren würde der vorläufige Insolvenzverwalter z.B. ebenfalls persönlich haften wenn er die Mitarbeiter, die seit dem Oktober-Gehalt Insolvenzgeld von der Arbeitsagentur beziehen, nach der Zahlung des dritten Insolvenzgeldes (also mit dem Dezember Gehalt) über den 31. Dezember hinaus weiter beschäftigen würde ohne, dass die Finanzierung der Gehälter anderweitig sichergestellt wäre. In diesem Zusammanhang muss man übringens auch mal hervorheben wie gut es in diesem Fall für die Crew an Bord ist, dass die Deutschland unter Deutscher Flagge fährt. So steht der Crew (insofern Deutsche Verträge, die nicht nur bis zum Werftaufenthalt befristet waren) auch das Insolvenzgeld bis Dezember zu. Unter anderen Flaggen wäre nun seit Oktober Schluss mit der Heuer. Vielen Dank Herr Jungblut!
Always happy sailing!
Holger