Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
-
- Naut. Assistant
- Beiträge: 17
- Registriert: 20.07.2013 22:50
Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
Danke für diese Sammlung hier
Da hab ich wohl einiges nachzulesen, aber alleine was ich da beim Überfliegen schon so gesehen hab.. über was sich Leute beschweren können ist ja ungeheuerlich
Da hab ich wohl einiges nachzulesen, aber alleine was ich da beim Überfliegen schon so gesehen hab.. über was sich Leute beschweren können ist ja ungeheuerlich
- Anja240566
- 5th Officer
- Beiträge: 49
- Registriert: 11.06.2012 21:39
- Wohnort: Endlich Unterschleißheim :-)
Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
Hier vielleicht noch ein interessantes Urteil was den Ausfall und/oder die Verspätung von Flügen aufgrund von Streiks betrifft:
[...]
Leider bekomme ich die komplette Fundstelle nicht eingefügt "schäm"
Veröffentlich auf jeden Fall im Net unter
http://www.kostenlose-urteile.de/EuGH_C ... s14284.htm
[...]
Leider bekomme ich die komplette Fundstelle nicht eingefügt "schäm"
Veröffentlich auf jeden Fall im Net unter
http://www.kostenlose-urteile.de/EuGH_C ... s14284.htm
Zuletzt geändert von Raoul Fiebig am 24.07.2013 10:07, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Bitte Punkt 5.) der Forenregeln beachten!
Grund: Bitte Punkt 5.) der Forenregeln beachten!
- fneumeier
- Staff Captain
- Beiträge: 11842
- Registriert: 06.11.2007 13:58
- Wohnort: München
- Kontaktdaten:
Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
Das Landgericht München 1. Handelskammer hat einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge auf Klage einer Verbraucherschutzorganisation entschieden, dass MSC den Reisepreis inklusive des obligatorischen Serviceentgelts angeben muss und die "Sternchen-Lösung" nicht zulässig ist in der Werbung. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
Gruß
Carmen
Gruß
Carmen
- fneumeier
- Staff Captain
- Beiträge: 11842
- Registriert: 06.11.2007 13:58
- Wohnort: München
- Kontaktdaten:
Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
Die Entscheidung des BGH vom 14.5.2013 (Sommer in Grönland) ist jetzt als pdf verfügbar.
Gruß
Carmen
Gruß
Carmen
-
- 4th Officer
- Beiträge: 314
- Registriert: 05.11.2007 17:44
Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt - An-/Abreise
Hallo,
gibt es inzwischen eigentlich eine verbindliche Regelung (gesetzlich oder Rechtsprechung)
wie verfahren wird wenn der Hinflug nicht angetreten werden kann und nur der Rückflug
genutzt werden kann?
gibt es inzwischen eigentlich eine verbindliche Regelung (gesetzlich oder Rechtsprechung)
wie verfahren wird wenn der Hinflug nicht angetreten werden kann und nur der Rückflug
genutzt werden kann?
- coke72
- Staff Captain
- Beiträge: 1976
- Registriert: 16.03.2008 16:16
Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
Nach einer heutigen Veröffentlichung der BILD hat man als Schiffsreisender Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises, wenn es mehr als 90 Minuten zu spät losgeht. (siehe: http://www.bild.de/reise/2013/reiserech ... .bild.html) Schade, dass der Verleger für solche pauschalisierten Aussagen nicht haftet. Sonst würde der eine oder andere sich sicherlich über eine Kreuzfahrt auf Kosten vom Axel-Springer-Verlag freuen.
Ich gehe davon aus, dass hier nur Linien-Fährverbindungen gemeint sind. Und wahrscheinlich auch nur dann, wenn durch die verspätete Abfahrt ein Schaden entstanden ist, sprich man zumindest auch zu spät am Ziel angekommen ist.
Viele Grüße
Arno
Ich gehe davon aus, dass hier nur Linien-Fährverbindungen gemeint sind. Und wahrscheinlich auch nur dann, wenn durch die verspätete Abfahrt ein Schaden entstanden ist, sprich man zumindest auch zu spät am Ziel angekommen ist.
Viele Grüße
Arno
- fneumeier
- Staff Captain
- Beiträge: 11842
- Registriert: 06.11.2007 13:58
- Wohnort: München
- Kontaktdaten:
Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
Arno,
na ja, es ist immerhin nicht die Aussage von BILD, sondern von einem anerkannten Reiserechtler (und Kreuzfahrt-Spezialist , der die sogenannte Würzburger Tabelle herausgibt). Und es ist tatsächlich so, dass diese EU Regelung vor allem Kreuzfahrtschiffe betrifft, wie auch immer das umgesetzt werden soll.
Gruß
Carmen
na ja, es ist immerhin nicht die Aussage von BILD, sondern von einem anerkannten Reiserechtler (und Kreuzfahrt-Spezialist , der die sogenannte Würzburger Tabelle herausgibt). Und es ist tatsächlich so, dass diese EU Regelung vor allem Kreuzfahrtschiffe betrifft, wie auch immer das umgesetzt werden soll.
Gruß
Carmen
- coke72
- Staff Captain
- Beiträge: 1976
- Registriert: 16.03.2008 16:16
Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
Hallo Carmen,
das klingt ja spannend. Ich war davon ausgegangen, dass die BILD sich nur mal wieder etwas zusammengereimt hat. So bin ich natürlich einmal auf die ersten Urteile dazu gespannt. Gilt das nach Würzburger Tabelle eigentlich nur für den Ausgangshafen oder für jeden Hafen? Wir hatten mit der Pacifica in St. Petersburg und in Warnemünde jeweils mehr als 90 Minuten Verspätung beim Auslaufen.
Viele Grüße
Arno
das klingt ja spannend. Ich war davon ausgegangen, dass die BILD sich nur mal wieder etwas zusammengereimt hat. So bin ich natürlich einmal auf die ersten Urteile dazu gespannt. Gilt das nach Würzburger Tabelle eigentlich nur für den Ausgangshafen oder für jeden Hafen? Wir hatten mit der Pacifica in St. Petersburg und in Warnemünde jeweils mehr als 90 Minuten Verspätung beim Auslaufen.
Viele Grüße
Arno
- Raoul Fiebig
- Captain
- Beiträge: 30733
- Registriert: 07.09.2007 15:52
- Wohnort: Paderborn/Ludwigsfelde
- Kontaktdaten:
Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
...das wäre ja dann Erstattung des Tickets plus Gratiskreuzfahrt.coke72 hat geschrieben:Wir hatten mit der Pacifica in St. Petersburg und in Warnemünde jeweils mehr als 90 Minuten Verspätung beim Auslaufen.
- fneumeier
- Staff Captain
- Beiträge: 11842
- Registriert: 06.11.2007 13:58
- Wohnort: München
- Kontaktdaten:
Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
Arno,
da gibt es noch keine Urteile, so dass auch nix in der Würzburger Tabelle steht. Ist eine EU-Verordnung, die seit Dezember 2012 gilt, guck mal hier.
Gruß
Carmen
da gibt es noch keine Urteile, so dass auch nix in der Würzburger Tabelle steht. Ist eine EU-Verordnung, die seit Dezember 2012 gilt, guck mal hier.
Gruß
Carmen
-
- 3rd Officer
- Beiträge: 1034
- Registriert: 18.08.2013 12:27
- Wohnort: In Hamburgs Süden
Aida Stornogebühren zu hoch
Hier der Bericht dazu: http://www.vzbv.de/12404.htm
- fneumeier
- Staff Captain
- Beiträge: 11842
- Registriert: 06.11.2007 13:58
- Wohnort: München
- Kontaktdaten:
Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
Die Beschreibung der Fahrtroute mit "Auf See" reicht nicht als Zusicherung einer bestimmten Route (hier: laut Karte Umrundung von Spitzbergen), AG München, und führt daher nicht zu einem Anspruch auf Reisepreisminderung.
Gruß
Carmen
Gruß
Carmen
-
- Naut. Assistant
- Beiträge: 12
- Registriert: 26.08.2013 16:30
Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
Hier ein Urteil bezügl.
Änderung einer Kreuzfahrtroute
Klage wurde abgelehnt Amtsgericht München Az.:222C31886/12
Änderung einer Kreuzfahrtroute
Klage wurde abgelehnt Amtsgericht München Az.:222C31886/12
- fneumeier
- Staff Captain
- Beiträge: 11842
- Registriert: 06.11.2007 13:58
- Wohnort: München
- Kontaktdaten:
Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
kreuzer,
das ist das Urteil, das ich einen Beitrag über dem Deinen genannt und verlinkt habe (leider ist der Originaltext nirgends verfügbar).
Gruß
Carmen
das ist das Urteil, das ich einen Beitrag über dem Deinen genannt und verlinkt habe (leider ist der Originaltext nirgends verfügbar).
Gruß
Carmen
- marcookie
- 2nd Officer
- Beiträge: 2905
- Registriert: 28.12.2008 20:51
Wichtig für Lufthansa-Kreditkarte-Inhaber wg. RRV
Hallo, wer mit LH-KK für Reise zahlt, soll mit integrierte Reiserücktrittversicherung in acht nehmen, bitte hier lesen!
- fneumeier
- Staff Captain
- Beiträge: 11842
- Registriert: 06.11.2007 13:58
- Wohnort: München
- Kontaktdaten:
Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
Marc,
Danke! Das ist der Nachteil bei den meisten Kreditkarten-Versicherungen. Man muss genau schauen, ob die Versicherung auch zahlt, wenn die Reise nicht mit der Kreditkarte bezahlt wurde!
Gruß
Carmen
Danke! Das ist der Nachteil bei den meisten Kreditkarten-Versicherungen. Man muss genau schauen, ob die Versicherung auch zahlt, wenn die Reise nicht mit der Kreditkarte bezahlt wurde!
Gruß
Carmen
- Garfield
- 2nd Officer
- Beiträge: 2735
- Registriert: 18.09.2007 10:45
- Wohnort: Schweinfurt/Main
- Kontaktdaten:
Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
Ja, und deswegen war mir sehr wichtig, dass in den AGB meines Kreditkartenunternehmens unter dem Punkt "Reiserücktrittsversicherung - Leistungsvoraussetzungen" der Passus enthalten ist: "Auf die Bezahlung der Reise mittels Kreditkarte kommt es dabei nicht an."
- marcookie
- 2nd Officer
- Beiträge: 2905
- Registriert: 28.12.2008 20:51
Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
Hallo Carmen,
danke für PN. Nun zu RRV, diese "Nachteil" kenne ich schon lange...
Mit Ami-Reedereien habe nie Problem mit Anzahlung und Restzahlung
per KK, ebenso die Flüge/Hotels weltweit.
Wenn man alles richtig macht, verwandelt den "Nachteil" persönlich
meine Meinung ein große Vorteil. :-)
danke für PN. Nun zu RRV, diese "Nachteil" kenne ich schon lange...
Mit Ami-Reedereien habe nie Problem mit Anzahlung und Restzahlung
per KK, ebenso die Flüge/Hotels weltweit.
Wenn man alles richtig macht, verwandelt den "Nachteil" persönlich
meine Meinung ein große Vorteil. :-)
- henry
- 2nd Officer
- Beiträge: 2601
- Registriert: 25.06.2008 18:45
- Wohnort: an der Deutschen Weinstrasse
Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
die Bedingungen der div Kartenanbieter sind recht unterschiedlich, daher gilt IMMER GENAU LESEN - VORHER! Meine Karte sagt " eine Baranzahlung ist unschädlich...wenn die Restzahlung...per Karte beu Anzahlung vereinbart wird...etc etc.
Klar ist, daß das Kreditkartenunternehmen am Karteneinsatz verdient, somit ein berechtigtes Interesse am Karteneinsatz hat, und den Versicherungsschutz davon abhängig macht, dieser kostet schließlich Prämie.
Klar ist, daß das Kreditkartenunternehmen am Karteneinsatz verdient, somit ein berechtigtes Interesse am Karteneinsatz hat, und den Versicherungsschutz davon abhängig macht, dieser kostet schließlich Prämie.
- Raoul Fiebig
- Captain
- Beiträge: 30733
- Registriert: 07.09.2007 15:52
- Wohnort: Paderborn/Ludwigsfelde
- Kontaktdaten:
Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
Hallo allerseits,
folgende Pressemeldung hat mich von TUI Deutschland erreicht:
folgende Pressemeldung hat mich von TUI Deutschland erreicht:
Bundesgerichtshof verabschiedet feste Flugzeiten - Weniger Flexibilität bei kurzfristigen Nachfrageschwankungen befürchtet
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat mit seinem Urteil zum Thema „Bekanntgabe von Flugzeiten“ den Anträgen des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) stattgegeben. Die höchstrichterliche Entscheidung bedeutet, dass Flugzeiten zukünftig entgegen dem Wortlaut der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) bereits bei Buchung einer Reise verbindlich genannt werden müssen. Laut Paragraph 6.2 BGB-InfoV müssen Veranstalter dem Kunden zum Zeitpunkt der Buchung lediglich eine „voraussichtliche Flugzeit“ bestätigen. Gängige Praxis ist daher die Mitteilung der Flugzeiten mit Zusendung der Reiseunterlagen, die üblicherweise einige Wochen vor Abflug verschickt werden. Der vzbv sah darin eine Möglichkeit zur nachträglichen Flugzeitenänderung zu Lasten der Kunden und klagte.
TUI akzeptiert die Entscheidung des Bundesgerichtshofes und wird im Sinne ihrer Kunden die bestmögliche Lösung finden. Welche Handlungsspielräume das Urteil allerdings zulässt, wird erst klar sein, wenn die vollständige Urteilsbegründung vorliegt. In jedem Fall erwartet der Marktführer negative Folgen für die gesamte Reisebranche. „Die Flexibilität bei der Planung von Charterflügen sinkt drastisch. Wir können aufgrund der zu erwartenden Kostensteigerungen künftig nur noch sehr eingeschränkt auf kurzfristige Nachfrageschwankungen reagieren – zum Beispiel in Krisensituationen“, stellt Christian Clemens, CEO TUI Deutschland GmbH, fest . „Die Verbraucherschützer erweisen den Konsumenten somit einen Bärendienst. Mit diesem Urteil bleibt den Reiseveranstaltern nach in Kraft treten - voraussichtlich im Frühjahr 2014 - wohl keine andere Wahl, als die steigenden Kosten zumindest in Teilen an die Verbraucher weiterzugeben“, so Clemens.
Unweigerlich müssen Rücklagen gebildet werden, um spätere Reisepreisminderungen zu kompensieren. Eine Stabilisierung des Flugplanes, so wie vom vzbv angestrebt, ist nur bedingt möglich, da die Flugzeiten für Charterflüge bei Buchung meistens noch nicht endgültig feststehen. Die Vergabe der Start- und Landezeiten an den Flughäfen – die so genannten „Slot-Konferenzen“ – haben dann zumeist noch gar nicht stattgefunden. Außergerichtliche Einigungsversuche hat der vzbv im Übrigen durchgehend abgelehnt.