Hallo Ralf,
das Problem, um das es hier geht, hört auf den Namen "Passenger Vessel Services Act of 1886", kurz als "Passenger Services Act" bekannt, ein US-Gesetz aus dem Jahr 1886. Der "Merchant Marine Act of 1920" ("Jones Act") ist für Passagierschiffe irrelevant, wobei beide häufig (auch von Reedereimitarbeitern) verwechselt werden.
Der Passenger Services Act besagt sinngemäß, daß ein Passagierschiff, das nicht unter US-Flagge fährt, keine Passagiere zwischen zwei US-Häfen transportieren darf, außer es wird zwischendurch ein entfernter ausländischer Hafen angelaufen. Als "entfernt" gilt hierbei ein Hafen, der nicht in Nordamerika liegt. Da seinerzeit noch niemand an Kreuzfahrten dachte, sind Rundreisen nicht betroffen.
Das ganze hat rein gar nichts damit zu tun, ob man Europäer ist oder nicht. Solche Reisen dürfen laut US-Gesetzgebung nur auf Schiffen unter amerikanischer Flagge durchgeführt werden. Und diese müssen in den USA gebaut worden sein und eine rein amerikanische Besatzung haben. Für die "Pride of America" sowie die heute wieder "ausgeflaggten" "Pride of Aloha" und "Pride of Hawai'i" von NCL America mußte extra eine Sondergesetzgebung eingeführt werden, nachdem sich herausgestellt hatte, daß amerikanische Werften nicht in der Lage sind, ein großes Kreuzfahrtschiff zu bauen - trotz Kooperation mit einem großen europäischen Werftenkonzern.
Eine einzelne Reiseroute, die ein Kreuzfahrtveranstalter anbietet, kannst Du aber jederzeit bedenkenlos buchen, da der Veranstalter schon darauf achtet, nicht gegen den Passenger Services Act zu verstoßen. Problematisch können aber Kombinationsreisen sein, wie in Karins Fall.
Davon abgesehen, würde "Deine" Reise ja in Vancouver enden, wenn ich Dich richtig verstehe und wäre somit definitiv nicht betroffen, da Vancouver ja ein kanadischer Hafen ist.
