Kreuzfahrt ohne Koffer - Wer haftet?

Kreuzfahrten mit Carnival Cruise Line, Costa Crociere, Cunard Line, Holland America Line, P&O Cruises, P&O Cruises Australia, Princess Cruises und Seabourn Cruise Line (ohne Aida Cruises)
Ronjalub
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Kreuzfahrt ohne Koffer - Wer haftet?

Beitrag von Ronjalub »

Ursula+Peter Lübbert

Bövinghausen, den 27.4.2010
Betreff: Gerichtlich festgestellter Reisemangel „Kein Gepäck bei Kreuzfahrt“ –
Kreuzfahrtgesellschaft COSTA und Reisebüro Atlantic- Seereisedienst Duisburg schieben sich gegenseitig die Verantwortung zu und wollen nicht haften

Sehr geehrte Damen und Herren
Bei der COSTA -Kreuzfahrtgesellschaft Neu Isenburg buchten wir über das Atlantic-Seereisedienst- Reisebüro in Duisburg aufgrund einer einseitigen Zeitungsanzeigen in den Ruhr-Nachrichten Dortmund im Frühjahr 2008 eine einwöchige Mittelmeerkreuzfahrt vom 1. bis 8. Sep-tember 2008 von Rom ins östliche Mittelmeer mit Zubringer-Flugreise von Düsseldorf nach Rom. Drei Wochen vor der Reise schickte das Atlantic-Seereisedienst-Reisebüro Duisburg neue Flugtik-kets eines anderen Zubringerfluges von Düsseldorf nach Rom, jetzt plötzlich mit Zwischenlandung und Umsteigen in Wien, da der erste, zunächst vorgesehene Direktflug überbucht war. Wir reisten am 01.09.2008 von DUS nach Wien mit Air-Berlin und von dort mit der Air-Berlin-Tochtergesellschaft Nicki Airlines weiter nach Rom. Doch in Rom kam mein Koffer nicht an, er war beim Umladen in Wien vergessen worden. Wir mußten aber mit dem Bus weiter zum Hafen das Kreuzfahrtschiff erreichen. Es wurde versprochen, den eine Maschine später aus Wien avisier-ten Koffer zum ersten Halt des Kreuzfahrtschiffes am nächsten Tag nach Catania auf Sizilien zu bringen. Der Koffer kam während der gesamten Kreuzfahrt nicht an, und ich mußte eine Woche lang mit meinem Anzug und Lederschuhen bei 30 Grad Hitze bei der Kreuzfahrt herumlaufen. Am Ende der Kreuzfahrt auf der Rückreise konnte ich den Koffer wieder vom Flughafen Rom mitneh-men.
Der Reisemangel wurde natürlich auf dem Costa Kreuzfahrtschiff „Romantica“ bei der deutschen Reiseleitung PETRA geltend gemacht.
Die Kreuzfahrtgesellschaft COSTA lehnte nach einem anwaltlichen Schriftwechsel 2008 im No-vember 2008 einen Schadensersatz wegen vertaner Reisefreude und die Anerkennung eines Reisemangels ab. COSTA sei nur für den Schiffsanteil der Reise verantwortlich, der sei erbracht worden. Die Zubringerdienste zum Kreuzfahrtschiff wie Flug und Gepäcktransport sei von dem Atlantic-Reisebüro organisiert und zu verantworten.
Durch einen Anwalt verklagte ich daraufhin das Reisebüro als Veranstalter der Zubringerflüge auf Schadensersatz. Das Amtsgericht Duisburg sprach uns nach einem Prozeß am 27.08.2009 einen Schadensersatz von ca 1800,- € zu. (Az 3 C 5522 / 08) zu. Das Atlantic-Seereisedienst-Reisebüro Duisburg ging in Revision. Das Landgericht Duisburg gab der Revision recht am 18.03.2010 (Az 12 S 105 / 09). Das Reisebüro habe mit der Organisation der Zubringerflüge nur einen untergeord-neten Dienst im Reisevertrag mit der COSTA erbracht und sei dafür nicht der haftende Veranstalter. Dieser sei ganz allein COSTA.
Die COSTA-Kreuzfahrtgesellschaft wurde in einem Einschreibebrief vom 10.03.2010 mit beiden Urteilen konfrontiert und nun erneut um Übernahme des Schadensersatzes gebeten, der vom Amts-gericht Duisburg ja festgestellt worden war. Dies lehnte sie mit Schreiben vom 20.04.2010 ab, da die COSTA nicht Veranstalter der Zubringerflüge gewesen sei.

Nun habe ich einen festgestellten Reisemangel durch den nicht transportierten Reisekoffer erlitten, den das Amtsgericht Duisburg nach Frankfurter Tabelle mit ca 1800,- € festgestellt hat, für den aber niemand der Teilleistungserbringer und Veranstalter der Kreuzfahrt, weder die COSTA noch das Reisebüro als Veranstalter der Zubringerflüge haften will.
Ich denke, dieser Fall ist insoweit von allgemeinem Interesse, da die Urlaube auf Kreuzfahrtschiffen in letzten Jahren zunehmen. Darunter sind oft auch immer als Zusatzleistung Zubringerflüge oder Bahnfahrten zum Start der Kreuzfahrt in einem ausländischen oder deutschen Seehafen. Es kann also leicht ein solcher Reisemangel wieder entstehen, wie bei dieser Kreuzfahrt übrigens allein drei Paaren geschehen ist, deren Namen und Adressen ich noch habe.
Wie kann es sein, daß die unterschiedlichen Leistungserbringer im Rahmen einer Kreuzfahrt die Haftung für Vorkommnisse auf diesen Zubringerflügen jeweils auf den anderen Veranstalter schie-ben und damit die Haftung für einen eindeutig festgestellten Reisemangel „Kein Gepäck auf der Kreuzfahrt“ unterbleibt?
Es wäre schön, wenn Sie diesen Fall einmal in einer Verbrauchersendung behandeln könnten.
mit freundlichem Gruß
Peter Lübbert

Guten Tag Peter
zu euerem Schutz habe ich euere Adresse und sonstige Kontakt Daten aus dem Öffentlichen Raum entfernt. Bitte etwas vorsichtiger mit diesen Daten im Internet umgehen.
Grüße
Alexandra -aka moeve
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Re: Kreuzfahrt ohne Koffer - Wer haftet?

Beitrag von Elysion »

Hallo,

auch wenn ich mich mit dieser Aussage wieder unbeliebt mache: Wenn man eine Kreuzfahrt ohne das von der Reederei angebotene Flugpaket bucht, und den Flug anderweitig bucht (z.B. über das Reisebüro), hat man bei Schäden aus Flug- oder Schiffsverspätungen, Flugausfällen oder aus verlorenem Gepäck nicht die "guten" Haftungsregeln einer Pauschalreise. Schadensersatz kann in diesem Fall nur allgemein gegen die Fluggesellschaft geltend gemacht werden, wobei die EU-Regeln bei innereuropäischen Flügen zumindest grundlegende Rechte sichern, vgl. z.B. hier.

Im vorliegenden Fall müsste die Werbeanzeige des Atlantic Seereisedienstes daraufhin geprüft werden, ob hier der Eindruck erweckt wurde, dass es sich um eine Flugpauschalreise ab/bis Deutschland handelte. Sollte das der Fall sein, kann das Reisebüro nämlich verurteilt werden, wie ein Pauschalreise-Veranstalter für die Schäden zu haften. Ob das hier vom Gericht geprüft wurde und ob die Anzeige dem Gericht vorgelegt wurde, geht aus dem Beitrag leider nicht hervor.

Wenn aber in der Werbung zwei unterschiedliche Preise für Kreuzfahrt und Flug genannt wurden, und auch sonst immer darauf geachtet wurde darauf hinzuweisen, dass es sich bei Flug und Kreuzfahrt um zwei getrennte, unabhängige Leistungen handelt, ist das Reisebüro aus dieser Haftung draussen.

Die einzige Möglichkeit, eine Kreuzfahrt mit Flug "aus einer Hand" zu buchen ist immer nur die Buchung des Flugpakets über den Veranstalter, wobei das nicht die Reederei sein muss. Es gibt auch andere Reiseveranstalter, die Kreuzfahrt und Flug bündeln und dann als Paket anbieten, und dabei auch die Haftung übernehmen. Erkennbar ist das (wenn alles nach Recht und Gesetzt abläuft) daran, von wem der Reisepreis-Sicherungsschein kommt.
Zuletzt geändert von Elysion am 27.04.2010 13:39, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Kreuzfahrt ohne Koffer - Wer haftet?

Beitrag von Rheinländerin »

Zur Sachlage kann ich leider nichts sagen, es tut mir leid, dass Ihr solch einen Ärger hattet und habt.

Aber einen Tipp: auch wenn es lästig und umständlich ist, ich packe prinzipiell die Koffer für unsere vierköpfige Familie so, dass in jedem Koffer eine Minimalausstattung jedes Familienmitgliedes ist. So wäre der Verlust eines Koffers immer noch ärgerlich genug, würde uns jedoch die Urlaubsfreude nicht völlig trüben.

Viele Grüße!
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Re: Kreuzfahrt ohne Koffer - Wer haftet?

Beitrag von Albatros »

Das "Über-Kreuz-packen" praktizieren wir schon seit langem und haben damit nur gute Erfahrungen gemacht.
Denn nicht nur der Totalausfall - sprich: Koffer erst nach Ende der Kreuzfahrt aufgetaucht kann passieren.
Leider kommt es immer wieder vor, dass alle Koffer zwar an Bord sind, aber einer der in der Regel zwei Koffer
in den Katakomben des Schiffes verschwunden ist. Sei es, dass der Kofferanhänger verloren gegangen ist, sei es,
dass die Kabinennummer unleserlich geschrieben wurde. Dann kann es schon mal sein (wie uns zwei, drei Mal
geschehen), dass der zweite Koffer erst nach zwei Tagen plötzlich auftaucht.
Für solche Fälle haben wir in jedem unserer beiden Koffer eine Nachtausstattung für zwei, dazu
Unterwäsche und mindestens einen Anzug/ein Kleid.
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Re: Kreuzfahrt ohne Koffer - Wer haftet?

Beitrag von HeinBloed »

Was mich etwas wundert:

ich verlasse mich eigentlich nicht darauf, dass das Schiff und die Airline sich um alles kümmern, sondern bin immer dabei die Leute anzutreiben.

Bei der Gepäckermittlung mache ich klar, dass ich auf Kreuzfahrt gehe und dass mein Gepäck bis zu folgenden Orten gebraucht wird. Ich kläre direkt im Vorfeld mit denen ab, wieviel Geld ich für sofort bekomme, um mir eine Erstausstattung zuzulegen, damit wir nicht eine Woche lang in den gleichen Klamotten rumlaufen würden. Immerhin durften wir sofort für 400 USD uns ausstattten.

Eigentlich wollten wir direkt zum Flughafen fahren und unser Gepäck selbst abholen, aber auf dem Schiff hatte man uns gesagt, dass wir das nicht machen bräuchten, weil man schon alles veranlasst hat, um das abholen zu lassen. Auch haben wir vom Schiff (obwohl nicht über die Kreuzfahrtgesellschaft gebucht) zunächst einmal T-Shirts und anderes bekommen. Für den formellen Abend bekamen wir einen Smoking kostenlos gestellt und unsere Wäsche durften wir kostenlos im Expressdienst waschen lassen.

Wenn die Concierge uns nicht gesagt hätte, dass wir es bleiben lassen sollten, hätten wir uns zum Flughafen begeben und die Airline belagert, bis dass verbindliche Aussagen zum Gepäck gekommen wären. In Catania wäre sogar Air Berlin vor Ort gewesen. Und da wären sicherlich noch ca. 4-5 Häfen gewesen, an die man hätte etwas arrangieren können.

Es kommt immer auf den Druck an, den man selbst mitausübt, um die Katastrophe möglichst klein zu halten.

Wenn jemand eine Woche ohne Gepäck eine 7-er-Runde im Mittelmeer macht, bei der fast in jedem Hafen auch ein Flughafen ist, kann ich es allerdings nicht verstehen. Ich hätte alles SELBST in Bewegung gesetzt, um es spätestens am übernächsten Hafen zu bekommen und mich nicht alleine auf die deutschsprachige Reiseleitung verlassen.

Gruß
HeinBloed
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Re: Kreuzfahrt ohne Koffer - Wer haftet?

Beitrag von moeve »

Autch!! Jetzt kommt es wirklich drauf an - woher der Flug kam. Ist es von der Reederei oder hat die Agentur dan Flug seperate gebucht? Das ist der Kern der Frage. Was mich allerdings wundert wieso das im Gericht nicht festgestellt wurde...
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Re: Kreuzfahrt ohne Koffer - Wer haftet?

Beitrag von moeve »

Hein - wir sind allerdings mit einer vernünftigen Airline geflogen :D Das ist sicher das Problem weil wir es hier mit eine im weitläufigen Sinn Billigairline ´zu tun haben die natürlich sich gegen alle solchen extra kosten erstmal wehren. So nach dem Motto wenn es zu kompliziet wird gibt der Kunde eher auf.
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Re: Kreuzfahrt ohne Koffer - Wer haftet?

Beitrag von Elysion »

moeve hat geschrieben:Autch!! Jetzt kommt es wirklich drauf an - woher der Flug kam. Ist es von der Reederei oder hat die Agentur dan Flug seperate gebucht? Das ist der Kern der Frage. Was mich allerdings wundert wieso das im Gericht nicht festgestellt wurde...
Das steht bereits im Originalbeitrag - der Flug wurde nicht über Costa, sondern durch den Atlantic Seereisedienst gebucht.
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Re: Kreuzfahrt ohne Koffer - Wer haftet?

Beitrag von Patrick Wetter »

Hallo allerseits,

so wie ich die Sache interpretiere, ist hier weder Costa noch das vermittelnde Reisebüro haftbar sondern einzig und alleine die Fluggesellschaft. Ich finde es immer wieder "amüsant", wie manche das Reisebüro für alle Probleme haftbar machen wollen obwohl es letztendlich gar nichts dafür kann. Denn das Reisebüro fliegt ja nicht mit den Koffern, sondern die Fluggesellschaft. Wenn die Reisebüros bei dem ohnehin brotlosen Erwerbsjob der Flugbucherei auch noch Schadensersatzsprüche gestellt bekommen, kann ich verstehen, daß die Agentur da in Berufung gegangen ist.
Ich hätte mir den Gepäckschein genommen, und die Airline direkt kontaktiert. Diese kann dann anhand der Gepäcknummern sofort nachvollziehen, wo die Koffer gerade dran sind und entsprechend reagieren um sie bis zum nächsten Hafen nachzuschicken. Das Reisebüro, da es vermittelt hat, könnte hierbei als Serviceleistung assistieren aber soll nicht dafür gerade stehen müssen.
Hätte man die Tickets im Internet gebucht, wen hätte man denn dann belangt? Das Internet?

So ärgerlich die Sache mit dem Gepäckverlust auch ist, glaube ich, daß man die Sache anders hätte besser regeln können.
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Re: Kreuzfahrt ohne Koffer - Wer haftet?

Beitrag von Gerd Ramm »

Was ich bei der Sache nicht verstehe, dass der Anwalt zweimal die Falschen verklagt, war wohl ein "Fachanwalt"
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marcookie
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Re: Kreuzfahrt ohne Koffer - Wer haftet?

Beitrag von marcookie »

shiplover2002 hat geschrieben:Was ich bei der Sache nicht verstehe, dass der Anwalt zweimal die Falschen verklagt, war wohl ein "Fachanwalt"
...das stimme ich Dir voll zu...einfach dumm gelaufen... :confused:
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Re: Kreuzfahrt ohne Koffer - Wer haftet?

Beitrag von moeve »

Elysion hat geschrieben:
moeve hat geschrieben:Autch!! Jetzt kommt es wirklich drauf an - woher der Flug kam. Ist es von der Reederei oder hat die Agentur dan Flug seperate gebucht? Das ist der Kern der Frage. Was mich allerdings wundert wieso das im Gericht nicht festgestellt wurde...
Das steht bereits im Originalbeitrag - der Flug wurde nicht über Costa, sondern durch den Atlantic Seereisedienst gebucht.
Das w[rde ich so nicht einfach annehmen weil alle Europische Reedereien auch mit den Billigflieger arbeiten auch Costa. Es sind nicht immer Linienfluege. So geht da nicht hervor ob es wirklich ein Flug ist den die Agentur ausgesucht hat und somit als Veranstalter verantwortlich ist.

Hier gibt es tatsaechlich ein Problem weil die Gerichte ja beide entbunden hat.......
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Re: Kreuzfahrt ohne Koffer - Wer haftet?

Beitrag von moeve »

Patrick hier geht es aber wirklich um die Geschichte wann ist die Agentur Veranstalter. Vereinfacht ist er es in dem Moment wenn er zwei Leistungen zusammen packt die nicht aus dem gleichen Katalog kommen. Oder wann ist diese nur Mittelsmann im Kaufmaenischen sinn.

Es gibt zwar klare Definationen diese scheinen aber auch vor Gericht nicht wirklich klar zu sein.........
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Re: Kreuzfahrt ohne Koffer - Wer haftet?

Beitrag von Elysion »

shiplover2002 hat geschrieben:Was ich bei der Sache nicht verstehe, dass der Anwalt zweimal die Falschen verklagt, war wohl ein "Fachanwalt"
In der Tat scheint ein Grossteil der Anwälte den Unterschied zwischen Reiseveranstalter, Reisevermittler und Leistungsträger nicht richtig auf die Reihe zu bringen... Man muss da wohl lange suchen um überhaupt einen zu finden, der weiss, wen er verklagen soll (oder ob es überhaupt lohnt zu klagen). Und das Traurige ist, ihr Geld bekommen die Anwälte immer, egal wie schlecht die abgelieferte Leistung ist.
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Re: Kreuzfahrt ohne Koffer - Wer haftet?

Beitrag von Garfield »

Patrick Wetter hat geschrieben:... Ich finde es immer wieder "amüsant", wie manche das Reisebüro für alle Probleme haftbar machen wollen obwohl es letztendlich gar nichts dafür kann. ...
Ich kann das bis zu einem bestimmten Punkt nachvollziehen.
Bei so mancher Werbung, die bei mir eingeht, ist es nämlich wirklich schwer zu unterscheiden, ob das Büro wirklich nur als Vermittler oder eben doch als Veranstalter auftritt, manchmal werden hier, so mein Eindruck, die Grenzen auch bewusst verwischt.

Im vorliegenden Fall frage ich mich allerdings doch, warum man sich nicht direkt an die Fluggesellschaft gewandt hat, völlig unabhängig davon, ob das nun als Paket gebucht hat oder nicht. Immerhin ist ja der Carrier derjenige, der den Fehler gemacht hat und ihn zu beheben in der Pflicht steht...
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Re: Kreuzfahrt ohne Koffer - Wer haftet?

Beitrag von regensburger »

Mit Freunden machte ich einen Segeltörn in der Karibik. Meine Frau kam 14 Tage später nach, wobei ihr Reisegepäck in Grenada nicht rechtzeitig ankam. Ihr Flug, die Piloten in Paris streikten teilweise, ging dann mit Air Kanada nach Forte de France, dort wurde meine Frau für eine Nacht in einem Super Hotel, sie hatte sogar einen Whirlpool im Bad, am Flughafen kostenlos untergebracht, auch die Taxifahrten in die Stadt wurden von Air France übernommen.
Dann ging es mit einem kleinen Flieger nach St. Vincent, von dort mit einem noch kleineren Flieger nach Grenada. Auf dem Flughafen in Sankt Vincent war die mit Maschinenpistolen bewafftnete Polizei oder wars der Zoll sehr unfreundlich. Meine Frau und ihre mitreisenden Freunde mußten sämtliches Gepäck auspacken, der mitgebrachte Tee war im Verdacht als Rauschmittel und wurde auf die Theke geschüttet, dann wurde hier das Gepäck, warum auch immer, nicht in den kleinen Flieger nach Grenada verladen. Wir mußten dann in Grenada zwei Tage warten bis das Gepäck ankam. Am Flughafen in Grenada (St. Georges) gab es keinen Flugplan, ich bekam keine Auskunft wann der Flieger bzw. meine Frau mit ihren Freunden in Grenada ankommen würde. Ich wurde ans Büro in der Stadt verwiesen. Dort war eine sehr hübsche Schwarze am Schalter ebenfalls sehr unfreundlich und sagte, sie hätte auch keinen Flugplan, sie weiß auch nicht wann weitere Flüge in Grenada ankommen würden. Ich konnte dies einfach nicht glauben, am Flughafen gibt es keinen Flugplan, hier im Büro in der Stadt St. Georges gibt es auch keinen Flugplan. Ich blieb einfach im Büro und nach einiger Zeit kam zum Glück ein freundlicher Schwarzer und hörte sich meine Geschichte zuerst nach dem Verbleib meiner Frau und dann 2 Tage später nachdem verlorenen Gepäck an. Er brachte dann in Ehrfahrung, dass das Gepäck in Trinidad war. Wir konnten es am nächsten Tag nicht am Flughafen, sondern im Stadtbüro in Empfang nehmen. Ein Taxi brachte das Gepäck, die Fahrt mit diesem Taxi dann zum Hafen zu unserem Segelboot mußten wir aber selbst bezahlen.
Schlußendlich bezahlte die Air France für diese Unannehmlichkeiten meiner Frau eine Entschädigung, wenn ich mich recht erinnere waren es um die 100 Euro, ein bischen weig für die drei Tage Verspätung. Geklagt haben wir nicht.
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Re: Kreuzfahrt ohne Koffer - Wer haftet?

Beitrag von put_at_sea »

Hallo,

ich hoffe das folgende wird jetzt nicht zu sehr off-topic, passt aber meiner Meinung nach auch irgendwie zum Thema.
Zunächst einmal tut es mir leid, dass ihr solche Probleme hattet und jetzt wohl auch noch auf einem Batzen Gerichts- und Anwaltskosten sitzenbleibt.

Letztes Jahr bin ich mit Umsteigen in Paris Charles des Gaulle mit Air France von Hannover nach San Francisco geflogen. In San Francisco wartete zwar ausnahmsweise kein Kreuzfahrtschiff auf mich, aber ich wollte an einer Gruppenreise (dreiwöchige Camping-Rundreise) teilnehmen und das Gepäck kam nicht mit mir an. Ich kam an einem Freitagmittag an und die Camping-Rundreise startete am Sonntagmorgen. Das Problem mag ja insofern etwas vergleichbar sein, da ich - wie bei einer Kreuzfahrt - auch jeden Tag woanders war und morgens noch nichtmal klar war, auf welchem Campingplatz genau man denn abends nächtigen würde. Wie sollte man mir da also mein Gepäck hinterherschicken? Da machte ich mir natürlich auch schon ziemliche Sorgen, wie sich die Reise (u.a. in die weite Natur hinaus) überhaupt realisieren lassen sollte ohne Gepäck.

Meine Erfahrung ist, dass man sich bei der Fluggesellschaft mit seinem Problem immer wieder telefonisch oder auch schriftlich in Erinnerung bringen muß. Wie oft wurde mir versichert, mein Gepäck (das aus einer größeren und einer kleinen Reisetasche bestand) sei bereits auf dem und dem Flieger und würde dann und dann bei mir im Hotel eintreffen und das war dann doch nicht der Fall! Letztlich wurde mir von Air France erlaubt, mir für 100 Dollar notwendige Artikel zu kaufen, die ich dann aber erst verauslagen mußte. Ferner gabs von der Fluggesellschaft noch am Flughafen eine kleine Kulturtasche mit Inhalt.
Am späten Samstagabend - ich hatte die Hoffnung schon fast aufgegeben - kam dann doch glücklicherweise zumindest die größere Reisetasche bei mir im Hotel an. Die kleinere (mit u.a. Schlafsack und Iso-Matte = fürs Zelten unerläßlich) blieb leider bis heute verschollen. Zurück in Deutschland habe ich nach zähem Briefwechsel dann aber doch zumindest einen kleinen finanziellen Ausgleich von der Fluggesellschaft bekommen, allerdings musste ich dafür schon am Ball bleiben und alle möglichen Belege für die Neuanschaffungen und auch für die verlorengegangenen Sachen auftreiben, was auch mitunter eine Herausforderung ist, wenn man ein Kleidungsstück vielleicht schon länger als ein Jahr vorher besessen hat.

Jedenfalls hoffe ich, dass ihr euch durch diese eine schlechte Erfahrung Kreuzfahrten als solche nicht habt vergraulen lassen und dass die nächsten Reisen alle besser gelaufen sind und besser laufen werden.

Viele Grüße
Heidi
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Re: Kreuzfahrt ohne Koffer - Wer haftet?

Beitrag von Cruisemen007 »

Das Zauberwort heißt "Reisegepäckversicherung". Diese zahlt, wenn das Gepäck nicht am gleichen Tag wie der Passagier ankommt, sofort bis zu € 500,- Übergangsgeld. Ist mir im Business schon 2 x passiert und hat mir neue Anzüge und Schuhe kostenfrei eingebracht. Man muss der Versicherung lediglich den Schaden sofort anzeigen mit Hilfe des "Lost&Found-Reports" von der Airline (gibt es an jedem großen flughafen). Die neuen Sachen darf man selbstverständlich behalten.

Grade Kreuzfahrern kann ich es nur ans Herz legen, diese Versicherung abzuschließen (nein...ich arbeite nicht für Vers-Unternehmen :D )

Keep on cruisin'
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claudia79
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Re: Kreuzfahrt ohne Koffer - Wer haftet?

Beitrag von claudia79 »

Hallo!

Wir haben eine Reisegepäckversicherung.

Diese bezahlt bei Verlust des Koffers max. 2000,- (immer nur den Zeitwert)
und bei verzögerter Zustellung 200,-

Das finde ich für eine Kreuzfahrt nicht viel!!

LG Claudia
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Re: Kreuzfahrt ohne Koffer - Wer haftet?

Beitrag von MS ISTRA »

Hallo!

Ich glaube kaum das die Versicherung sofort das Geld zahlt. Du wirst wohl erst einmal in Vorkasse gehen und must dann hoffen das die Versicherung später zahlt.
Gezahlt werden maximal 10 % der Versicherungssumme bei N O T W E N D I G E N und belegten Ersatzbeschaffungen. Wenn der Koffer mit einem Tag Verspätung kommt, bekommst Du normalerweise nur Waschzeug und einen (einfachen!) Schlafanzug bewilligt.
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