Absage verschiedener AIDA-Reisen Oktober 2025
- Wendy
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Absage verschiedener AIDA-Reisen Oktober 2025
Hallo
ich beziehe mich auf diese Mitteilung von AIDA
https://aida.de/willkommen/aktuelle-informationen
mit dem Inhalt "Folgende Reisen können leider nicht stattfinden:
Reisen mit AIDAstella mit Abfahrtsdatum im Zeitraum vom 23. Oktober bis 2. Dezember 2025
Reisen mit AIDAstella mit Abfahrtsdatum im Zeitraum vom 3. März bis 2. April 2026
Reisen mit AIDAprima mit Abfahrtsdatum im Zeitraum vom 3. Oktober bis 16. November 2025"
Verwandte sind nun ebenfalls betroffen - und hier stellt sich nun eine Frage - die abgeschlossene Reiserücktrittskostenversicherung (ERGO) ist der Ansicht, daß sie die bezahlte Versicherung nicht erstatten muß. Sie beruft sich auf die abgelaufene Widerrufsfrist.
Ich frage mich jedoch, ob hier dann nicht die Reederei in der Pflicht ist, den Schaden für den Kunden zu ersetzen.
Ich habe schon gegooglet - aber die Informationen online sind widersprüchlich (und zudem sehr Corona-lastig).
Kann mir da jemand etwas fundierter Auskunft geben?
ich beziehe mich auf diese Mitteilung von AIDA
https://aida.de/willkommen/aktuelle-informationen
mit dem Inhalt "Folgende Reisen können leider nicht stattfinden:
Reisen mit AIDAstella mit Abfahrtsdatum im Zeitraum vom 23. Oktober bis 2. Dezember 2025
Reisen mit AIDAstella mit Abfahrtsdatum im Zeitraum vom 3. März bis 2. April 2026
Reisen mit AIDAprima mit Abfahrtsdatum im Zeitraum vom 3. Oktober bis 16. November 2025"
Verwandte sind nun ebenfalls betroffen - und hier stellt sich nun eine Frage - die abgeschlossene Reiserücktrittskostenversicherung (ERGO) ist der Ansicht, daß sie die bezahlte Versicherung nicht erstatten muß. Sie beruft sich auf die abgelaufene Widerrufsfrist.
Ich frage mich jedoch, ob hier dann nicht die Reederei in der Pflicht ist, den Schaden für den Kunden zu ersetzen.
Ich habe schon gegooglet - aber die Informationen online sind widersprüchlich (und zudem sehr Corona-lastig).
Kann mir da jemand etwas fundierter Auskunft geben?
- henry
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Re: Absage verschiedener AIDA-Reisen Oktober 2025
hallo Wendy, ich danke, ohne die Bedingungen zu lesen, kann hier wohl kaum jemand helfen. Was jedoch die "Absagen" als solche betrifft, schreib´ ich Dir eine PN.
LG henry
LG henry
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Re: Absage verschiedener AIDA-Reisen Oktober 2025
Hallo Wendy, in der Tat muss zunächst der Veranstalter, der die Reise abgesagt hat, für Ansprüche wegen "nutzloser Aufwendungen" aufkommen. Allerdings wird er das nicht von sich aus tun, sondern man muss ihn schriftlich dazu auffordern und alles belegen. Gleichzeitig muss aber auch der Kunde versuchen, den Schaden zu mindern, indem er hier von der Ergo verlangt, nicht verbrauchte Beiträge zu erstatten. Man tritt ja nicht vom Vertrag zurück oder widerruft ihn, sondern der Vertrag ist im Grunde sinnlos geworden, da das versicherte Risiko entfallen ist. Die Ergo kann ja gar nicht mehr aus dem Vertrag in Anspruch genommen werden, da die gezahlten Reisekosten bereits von AIDA erstattet wurden. Damit besteht eine Überversicherung - null Risiko, aber hoher Beitrag - und den müsste "eigentlich" die Ergo erstatten, wenn man sie dazu auffordert. In den Bedingungen der Ergo habe ich dazu keinen Passus gefunden (wohl aber bei anderen Versicherern), so dass man aus allgemeinem Bereicherungsrecht klagen müsste. Die Ergo bereichert sich an einer Prämie, ohne jemals etwas leisten zu müssen. Meldet man sein Auto ab, bekommt man die nicht verbrauchten Kfz-Beiträge automatisch zurück. Das ist hier leider nicht so automatisiert, aber sinngemäß dasselbe. Wichtig ist dabei immer, dass nicht der Kunde das so wollte, sondern dass eben ein Dritter, hier AIDA, der Verursacher ist.
Phoenix Reisen hat ja gerade einen Prozess verloren, in dem ein Kunde Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden eingeklagt hat. Da war aber Phoenix nach Meinung des Gerichtes schuld, weil sie die Amera nicht rechtzeitig fertig bekam. Zwar lag das an der Werft, aber das ist dann wieder das Problem von Phoenix, dort bei der Werft einen Schadenersatz zu verlangen. Im vorliegenden Fall ist nun aber nicht AIDA schuld, sondern der Krieg rund ums Rote Meer, und das ist eben höhere Gewalt, da kann man niemanden für in Haftung nehmen. Daher haben alle großen Anbieter auch schon für den Winter 25/26 diese Reisen abgesagt oder umgeroutet. Nur übrigens Phoenix nicht. Die haben sogar gerade - ohne Not - eine Anschlussreise nach der Weltreise, die im Mai 26 in Triest endet, aufgelegt. Um diesen Termin halten zu können, müssten die entweder durchs Rote Meer fahren oder extrem frühzeitig die Asienreise abbrechen und um Afrika rum fahren, um rechtzeitig in Triest zu sein. Wenn das also später abgesagt werden muss, würde ich durchaus eine Mitschuld beim Veranstalter suchen.
Diese ganzen Absagen derzeit bringen ja auch andere Probleme: was ist, wenn ich die An- oder Abreise selbst privat gebucht habe (z.B. den Flug). Das ist nun ebenfalls ein nutzloser Aufwand, aber das wird die Fluggesellschaft wenig beeindrucken, denn der ist es egal, warum man etwas gebucht hat, da bleibt man auf den Stornokosten sitzen. Und der Veranstalter wird sagen, dass ihn das nichts angeht, was und vor allem wann man privat für Flüge bucht, man hätte ja erstmal abwarten können. Daher wird ja oft empfohlen, alles aus einer Hand zu buchen, denn dann wird auch die Anreise erstattet. AIDA schreibt ja in dem verlinkten Brief, dass sie alle Zahlungen erstattet, die an AIDA geleistet wurden, sowie "bereits auf myAIDA gebuchte Leistungen". Dazu scheint die hier besprochene Reiseversicherung nicht zu gehören, sonst wäre die Sache einfacher.
Insgesamt ein schönes Thema für Anwälte und Gerichte, das mal etwas Neues bietet. Aber bis die Ergebnisse daraus vorliegen, wird noch viel Zeit vergehen und dann nutzt es einem auch nichts mehr. Ich weiß daher gar nicht, ob ich den Verwandten von wendy raten soll, wegen der Beiträge viel Lebenszeit zu verschwenden. Also erstmal ein nettes Schreiben an AIDA mit der Aufforderung, die sinnlos gewordenen Versicherungsbeiträge zu erstatten. Aber auch bei Ergo beantragen, die nicht verbrauchten Risikoanteile zu erstatten und mit dem Ombudsmann zu drohen. Leider neigen Versicherer dazum, keinen Präzedenzfall zu schaffen, denn nachher kommen "alle" und wollen Geld zurück haben. Auf der anderen Seite will man auch keinen Musterprozess verlieren, denn dann kommen wirklich "alle". Langer Rede kurzer Sinn: manchmal verliert man und manchmal gewinnen die anderen.
Phoenix Reisen hat ja gerade einen Prozess verloren, in dem ein Kunde Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden eingeklagt hat. Da war aber Phoenix nach Meinung des Gerichtes schuld, weil sie die Amera nicht rechtzeitig fertig bekam. Zwar lag das an der Werft, aber das ist dann wieder das Problem von Phoenix, dort bei der Werft einen Schadenersatz zu verlangen. Im vorliegenden Fall ist nun aber nicht AIDA schuld, sondern der Krieg rund ums Rote Meer, und das ist eben höhere Gewalt, da kann man niemanden für in Haftung nehmen. Daher haben alle großen Anbieter auch schon für den Winter 25/26 diese Reisen abgesagt oder umgeroutet. Nur übrigens Phoenix nicht. Die haben sogar gerade - ohne Not - eine Anschlussreise nach der Weltreise, die im Mai 26 in Triest endet, aufgelegt. Um diesen Termin halten zu können, müssten die entweder durchs Rote Meer fahren oder extrem frühzeitig die Asienreise abbrechen und um Afrika rum fahren, um rechtzeitig in Triest zu sein. Wenn das also später abgesagt werden muss, würde ich durchaus eine Mitschuld beim Veranstalter suchen.
Diese ganzen Absagen derzeit bringen ja auch andere Probleme: was ist, wenn ich die An- oder Abreise selbst privat gebucht habe (z.B. den Flug). Das ist nun ebenfalls ein nutzloser Aufwand, aber das wird die Fluggesellschaft wenig beeindrucken, denn der ist es egal, warum man etwas gebucht hat, da bleibt man auf den Stornokosten sitzen. Und der Veranstalter wird sagen, dass ihn das nichts angeht, was und vor allem wann man privat für Flüge bucht, man hätte ja erstmal abwarten können. Daher wird ja oft empfohlen, alles aus einer Hand zu buchen, denn dann wird auch die Anreise erstattet. AIDA schreibt ja in dem verlinkten Brief, dass sie alle Zahlungen erstattet, die an AIDA geleistet wurden, sowie "bereits auf myAIDA gebuchte Leistungen". Dazu scheint die hier besprochene Reiseversicherung nicht zu gehören, sonst wäre die Sache einfacher.
Insgesamt ein schönes Thema für Anwälte und Gerichte, das mal etwas Neues bietet. Aber bis die Ergebnisse daraus vorliegen, wird noch viel Zeit vergehen und dann nutzt es einem auch nichts mehr. Ich weiß daher gar nicht, ob ich den Verwandten von wendy raten soll, wegen der Beiträge viel Lebenszeit zu verschwenden. Also erstmal ein nettes Schreiben an AIDA mit der Aufforderung, die sinnlos gewordenen Versicherungsbeiträge zu erstatten. Aber auch bei Ergo beantragen, die nicht verbrauchten Risikoanteile zu erstatten und mit dem Ombudsmann zu drohen. Leider neigen Versicherer dazum, keinen Präzedenzfall zu schaffen, denn nachher kommen "alle" und wollen Geld zurück haben. Auf der anderen Seite will man auch keinen Musterprozess verlieren, denn dann kommen wirklich "alle". Langer Rede kurzer Sinn: manchmal verliert man und manchmal gewinnen die anderen.
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Re: Absage verschiedener AIDA-Reisen Oktober 2025
Eine Reiserücktrittsversicherung ist nicht erstattbar, denn sie hat das Risiko bereits vom Versicherungsbeginn an abgedeckt. Eine Feuerversicherung erstattet ja auch nicht die Prämie, wenn es nicht gebrannt hat.
Evtl wäre eine Umbuchung der RRV auf eine andere Reise möglich. Dies wird nur klappen, wenn die Versicherung nicht über einen Veranstalter abgeschlossen wurde.
Ob Aida Cruises zu einer (anteiligen) Erstattung juristisch belangt werden könnte, müsste ein Jurist beantworten - dabei sollte aber auch die Prozess-Ökonomie beachtet werden. Letztlich wäre es wohl schwierig, für einen Kleinbetrag einen klagewilligen Anwalt zu finden.
Gruss
Diddn

Evtl wäre eine Umbuchung der RRV auf eine andere Reise möglich. Dies wird nur klappen, wenn die Versicherung nicht über einen Veranstalter abgeschlossen wurde.
Ob Aida Cruises zu einer (anteiligen) Erstattung juristisch belangt werden könnte, müsste ein Jurist beantworten - dabei sollte aber auch die Prozess-Ökonomie beachtet werden. Letztlich wäre es wohl schwierig, für einen Kleinbetrag einen klagewilligen Anwalt zu finden.
Gruss
Diddn
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Re: Absage verschiedener AIDA-Reisen Oktober 2025
Ich würde das mal unter allgemeines Lebensrisiko buchen. Krieg ist unvorhersehbar und nicht versicherbar.
Man sollte froh sein daß man selber nicht direkt vom Krieg betroffen ist und der nicht während der Reise ausgebrochen ist. Wenn man dort wäre und wird plötzlich beschossen, zahlt auch niemand die Schäden (am wenigsten die, die geschossen haben).
Ausgaben abschreiben und froh sein, daß man in Sicherheit ist.
Man sollte froh sein daß man selber nicht direkt vom Krieg betroffen ist und der nicht während der Reise ausgebrochen ist. Wenn man dort wäre und wird plötzlich beschossen, zahlt auch niemand die Schäden (am wenigsten die, die geschossen haben).
Ausgaben abschreiben und froh sein, daß man in Sicherheit ist.
- henry
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Re: Absage verschiedener AIDA-Reisen Oktober 2025
@Deichgraf: zum Glück ist Deine hier geäußerte Meinung nicht richtig. Das ist für einen Kunden kein Abschreibungsthema, Wenn ein Veranstalter (hier AIDA) eine Reise nicht durchführt, dann hat er umgehend geleistete Kundenzahlungen voll zu erstatten. Darüber hinaus muss er dem Kunden die im Zusammenhang mit dieser Reise entstandenen Aufwendungen ersetzen (zB anderweitig nicht zu ersetzende Anfahrtkosten wie zB ein nicht stornierbares Bahnticket); der Kunde hat natürlich die Pflicht, den Schaden so gering wie öglich zu halten. Sofern ein Fall von höherer Gewalt vorliegt, gibt es darüber hinaus für den Kunden nichts. Wäre es andersrum quasi ein dem Veranstalter zuzurechnendes Verschulden, dann hätte er noch für die sog. entgangene Urlaubsfreude entsprechend zu zahlen.
Ich schreibe dies auch aus eigener, quasie taufrischer Erfahrung.
Ich schreibe dies auch aus eigener, quasie taufrischer Erfahrung.
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Re: Absage verschiedener AIDA-Reisen Oktober 2025
@henry: Wenn der Veranstalter aus eigenem Antrieb absagt, dann muß er natürlich nicht nur zurückerstatten, sondern auch die von Dir aufgeführten Kundenkosten ersetzen.
Aber hier reden wir ja von Krieg, also höherer Gewalt. Falls die Rechtsprechung dem Veranstalter da mehr aufbürdet als die normale Rückerstattung fände ich das extrem ungerecht.
Aber hier reden wir ja von Krieg, also höherer Gewalt. Falls die Rechtsprechung dem Veranstalter da mehr aufbürdet als die normale Rückerstattung fände ich das extrem ungerecht.
- henry
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Re: Absage verschiedener AIDA-Reisen Oktober 2025
@Deichgraf: sagt der Veranstalter "aus eigenem Antrieb" ab, so muß er neben sämtliche Kosten auch für die sog. entgangene Urlaubsfreude bezahlen, das ist geltendes Recht. Spielt höhere Gewalt eine Rolle, mu0 er nur den Reisepreis + Deine damit in Zusammenhang stehenden Kosten zahlen; auch das ist geltendes Recht. Es darf ja zB keine Rolle spielen, ob die An- und Abreise im Reisepreis enthalten ist, oder ob der Kunde dies eslbst steuert u zahlt (manchmal gibt es gar keine Option).Deichgraf hat geschrieben: 09.12.2024 12:01 @henry: Wenn der Veranstalter aus eigenem Antrieb absagt, dann muß er natürlich nicht nur zurückerstatten, sondern auch die von Dir aufgeführten Kundenkosten ersetzen.
Aber hier reden wir ja von Krieg, also höherer Gewalt. Falls die Rechtsprechung dem Veranstalter da mehr aufbürdet als die normale Rückerstattung fände ich das extrem ungerecht.
Ja, Du darfst das "extrem ungerecht" finden, das ändert aber nichts an der Situation und am geltenden Deutschen Recht.
Und - sorry - wenn dem Veranstalter Geld zusteht, dann holt er sich das von Dir, und er wird häufig alles versuchen sich am geltenden Recht vorbei zu drücken, ob Kreuzfahrt oder zB Flug; da wird häufig mit allen Mitteln versucht, statt cash einen Gutschein o.ä. dem Kunde auf´s Auge zu drücken, und das finde ich extrem ungerecht, genau gesagt schon grob rechtswidrig.
- Wendy
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Re: Absage verschiedener AIDA-Reisen Oktober 2025
Wir reden hier über eine Kreuzfahrt, deren Termin in 11 Monaten ist - also nicht ein spontanes Kriegsereignis, sondern eine Situation im Roten Meer, die der Reederei bei der Buchung schon bekannt war. Die Reederei sagt die Reisen Nordland nun ab (meine Freunde haben Norwegens Küste gebucht!), weil das Schiff einen längeren Weg zur Überführung nach Europa fahren muß und nicht rechtzeitig am Startpunkt sein wird.
Und hier sehe ich es halt nicht in der Verantwortung der Kunden, die vergeblichen Kosten für die RRV selbst zu tragen.
Eine Rückerstattung der Versicherung hätte ich als Kulanz gesehen. Meiner Meinung nach ist die Reederei in der Pflicht, den Kunden die verlorenen Kosten zu erstatten.
Und hier sehe ich es halt nicht in der Verantwortung der Kunden, die vergeblichen Kosten für die RRV selbst zu tragen.
Eine Rückerstattung der Versicherung hätte ich als Kulanz gesehen. Meiner Meinung nach ist die Reederei in der Pflicht, den Kunden die verlorenen Kosten zu erstatten.
- henry
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Re: Absage verschiedener AIDA-Reisen Oktober 2025
Wendy, wie schon oben geschrieben (von Diddn u von mir), gab es ja bereits ab dem Abschlußzeitpunkt ein Risiko, das der Versicherer trug, insoweit ist der Teil "Rücktritt" nicht zu erstatten; der Teil "Abbruch", soweit der gesondert abschließbar ist u eine eigene Prämie hat, wäre /ist zu erstatten, weil Abbruch erst ab Reisebeginn ein Risiko ist.
Wie Du, Wendy, schon schreibst, sehe ich das auch, der Veranstalter sollte dies aus Kulanz erstatten / gutschreiben.
So nebenbei: hier sieht man den Vorzug eines Jahresvertrags für Reiseversicherungen...hat halt nicht Jeder, kann auch nicht Jeder abschließen.
Ich habe übrigens gerade für eine ophne Veranstalterverschulden (Elbbrückeneinsturz / Dresden) ausßer dem Reisepreis auch die Kosten der selbst gebuchten Bahnreise hi8n u zurück erstattet bekommen; der Tarif an sich war bei der DB nicht erstattbar. Das ist für mich wg der Rechtsgrundlage selbstverständlich, u der Veranstalter sieht das wohl gebau so, sonst hätte er das nicht erstattet.
Wie Du, Wendy, schon schreibst, sehe ich das auch, der Veranstalter sollte dies aus Kulanz erstatten / gutschreiben.
So nebenbei: hier sieht man den Vorzug eines Jahresvertrags für Reiseversicherungen...hat halt nicht Jeder, kann auch nicht Jeder abschließen.
Ich habe übrigens gerade für eine ophne Veranstalterverschulden (Elbbrückeneinsturz / Dresden) ausßer dem Reisepreis auch die Kosten der selbst gebuchten Bahnreise hi8n u zurück erstattet bekommen; der Tarif an sich war bei der DB nicht erstattbar. Das ist für mich wg der Rechtsgrundlage selbstverständlich, u der Veranstalter sieht das wohl gebau so, sonst hätte er das nicht erstattet.
- Wendy
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Re: Absage verschiedener AIDA-Reisen Oktober 2025
Ja, hier waren gute Infos. Und es war einiger Unsinn.
Und ja, die Versicherung sehe ich nicht in der Pflicht. Die Reederei durchaus. Denn heute für eine Reise im Oktober nächsten Jahres etwas zu entscheiden hat nichts mit höherer Gewalt zu tun, zumal das Zielgebiet der Reise nicht betroffen ist. Das ist eine reine unternehmerische Entscheidung. Die Auswirkungen können aber nicht auf den Kunden abgewälzt werden, sondern dieser darf keinen Schaden erleiden.
Und ja, die Versicherung sehe ich nicht in der Pflicht. Die Reederei durchaus. Denn heute für eine Reise im Oktober nächsten Jahres etwas zu entscheiden hat nichts mit höherer Gewalt zu tun, zumal das Zielgebiet der Reise nicht betroffen ist. Das ist eine reine unternehmerische Entscheidung. Die Auswirkungen können aber nicht auf den Kunden abgewälzt werden, sondern dieser darf keinen Schaden erleiden.