nachfolgende Pressemeldung habe ich von Stena Line erhalten:
Stena Line klagt gegen Kommissionsentscheidung über Staatsbeihilfen für Fehmarnbelt-Projekt
Stena Line klagt vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Genehmigung der öffentlichen Finanzierung für die feste Fehmarnbeltquerung zwischen Dänemark und Deutschland durch die Europäische Kommission. Das Unternehmen sieht die Entscheidung als diskriminierend und unverträglich mit den EU-Beihilferegeln an.
Die Reederei Stena Line bietet maritime Transportlösungen zwischen dem europäischen Festland und Skandinavien an.
„Stena Line betreibt frequente, umweltfreundliche und sichere Fährrouten für Passagiere und Fracht von und nach Skandinavien an 14 verschiedenen Hafenstandorten. Wir begrüßen Wettbewerb, solange dieser fair gestaltet ist und mit den Gesetzen in Einklang steht. Dies ist bei den Staatsbeihilfen, die für den Bau der festen Fehmarnbeltquerung gewährt wurden, nicht der Fall. Die Europäische Kommission hat staatliche Beihilfen für das Projekt für einen Zeitraum von mehr als 55 Jahre genehmigt. So wird Wettbewerbsverzerrung gegenüber den gut funktionierenden, den Bedarf deckenden Fährverbindungen ermöglicht. Nicht zuletzt verstößt die Entscheidung gegen den politischen Grundsatz, Verkehre von der Straße auf andere Verkehrsträger zu verlagern. Alles was wir verlangen, sind Chancengleichheit und faire Wettbewerbsbedingungen”, erklärt Carl-Johan Hagman, CEO von Stena Line.
Die Klage von Stena Line basiert auf einer Reihe von offenkundigen Fehlern in der Entscheidung der Kommission hinsichtlich der Notwendigkeit und Dauer der gewährten Beihilfe. Zudem lädt die Entscheidung den Betreiber der festen Fehmarnbeltquerung dazu ein, den Wettbewerb durch Dumping-Preise zu verzerren.
„Wir haben nichts gegen den Bau der Querung an sich, aber er muss mit den gut fundierten Regen für staatliche Beihilfen in Einklang stehen – dies ist nicht der Fall und wir erhoffen uns vom EuGH Unterstützung durch die Aufhebung der Entscheidung. Wir alle müssen uns an die Regeln für fairen Wettbewerb halten“, so Hagmann.
Daher klagt Stena Line vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg.