"Delphin Voyager" auf Abwegen

Hochseekreuzfahrten mit anderen deutschen Veranstaltern
MathiasK
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Re: "Delphin Voyager" auf Abwegen

Beitrag von MathiasK »

Moin,

also ich denke schon das ein solches Investmentprojekt auch für Marktfremde interessant sein kann. Alleine schon die doch recht große Beliebtheit des Schiffes auf dem deutschen Mark spricht dafür.
Einmal ganz davon abgesehen das mir die nötigen Milliönchen gerade fehlen :rolleyes: , würde es mich jedoch ein wenig "Abschrecken" das eine erneute Vermarktung unter dem Namen Hansa vielleicht beim Endkunden einen recht starken Bezug zur Delphin-Pleite hätte.
Andererseits ist es auch eine Chance sich in ein gemachtes Nest zu setzen.
Sicher eine Angelegenheit die viel Fingerspitzengefühl bedarf.

MfG Mathias K.
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Patrick Wetter
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Re: "Delphin Voyager" auf Abwegen

Beitrag von Patrick Wetter »

Hallo Mathias,

die Popularität und Beliebtheit, die die DELPHIN bei ihren Stammgästen geniesst, sowie der perfekte Pflegezustand des Schiffes in allen Bereichen dürfte an sich schon Grund genug sein, alleine das Schiff mit seiner Besatzung komplett zu finanzieren und weiter betreiben zu lassen. Ob nun letztendlich Hansa Kreuzfahrten, Delphin Kreuzfahrten oder ein neuer Veranstaltername über der Vermarktung stehen wird, dürfte letztendlich eigentlich egal sein. Natürlich gibt es nun Gäste, die durch die Insolvenz der Delphin Group auf Geld warten und wahrscheinlich sauer sind aber man muss auch bedenken, daß ein ganz großer Teil nur brennend darauf wartet, daß das Schiff wieder fährt.
Und sollte sie letztendlich auf dem deutschen Markt doch an Popularität verlieren und wenig gebucht werden, gibt es noch ausländische Veranstalter, die die DELPHIN mit Kusshand charten würden.

Let's go for it! ;)
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Re: "Delphin Voyager" auf Abwegen

Beitrag von MathiasK »

Moin Patrick,

da hast Du natürlich Recht. Hoffen wir das es nun alles recht schnell gehen wird mit der Delphin !

MfG Mathias K.
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Raoul Fiebig
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Re: "Delphin Voyager" auf Abwegen

Beitrag von Raoul Fiebig »

Hallo allerseits,

wenn man ihrem AIS-Signal trauen darf, wurde die "Delphin" gestern von Venedig zum nahegelegenen Industriehafen Marghera verholt. Ihre derzeitig übertragenen Koordinaten positionieren sie allerdings außerhalb des dortigen Hafenbeckens auf "trockenen Boden", so daß es sich bei der ganzen Sache auch um einen technischen Fehler des AIS-Geräts handeln könnte.
Will
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Re: "Delphin Voyager" auf Abwegen

Beitrag von Will »

Guten Morgen,


laut insolvenzbekanntmachungen.de ist Delpin jetzt Insolvenz wegen Überschuldung, ich glaube das wars......

In Bremen und Offenbach sind die Büros zu und die Internetseiten sind auch offline.....

Jetzt geht alles nur noch um das abwickeln, wirklich schade um die Mitarbeiter......und um das Schiff
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Raoul Fiebig
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Re: "Delphin Voyager" auf Abwegen

Beitrag von Raoul Fiebig »

Hallo allerseits,

nun liegt die "Delphin" laut AIS wieder da, wo sie die ganze Zeit schon lag. Scheinbar spinnt ihr AIS-System ein wenig und hatte sie vorübergehend virtuell nach Marghera "gebeamt". :rolleyes:

Nachfolgend die aktuellen Meldungen zu den einzelnen Insolvenzanmeldungen, die aufgrund des Jahreswechsels erst seit gestern online abrufbar sind:
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 457/10

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 51850 eingetragenen Conpart Hotelmanagement & Catering-Service GmbH, Deichstraße 9, 20459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Hey und Heinz-Herbert Hey

Geschäftszweig: Handel mit Komponenten und Zubehörteilen insbesondere für den Bereich der Schiffahrt; Betreuung von Reparaturen und Umbauten; insbesondere im Bereich der Schiffahrt

wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 30.12.2010, um 14:37 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 12.10.2010 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Olaf Büchler, Herrengraben 3, 20459 Hamburg.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.01.2011 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Mittwoch, 23.03.2011, 10:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

* die Person des Insolvenzverwalters,
* die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
* gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
* und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

67a IN 457/10

Amtsgericht Hamburg, 30.12.2010
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 458/10

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 113722 eingetragenen Delphin Cruises GmbH, Deichstraße 9, 20459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Heinz-Herbert Hey

Geschäftszweig: das Betreiben einer touristischen Reederei, national und international, die Gestaltung und Durchführung von See- und Flussreisen und anderen Reiseveranstaltungen

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 30.12.2010, um 14:39 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 12.10.2010 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Olaf Büchler, Herrengraben 3, 20459 Hamburg.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.02.2011 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) ist am

Mittwoch, 30.03.2011, 09:00 Uhr,

im Raum 304 in der Handelskammer Hamburg, Holstenwall 12, 20355 Hamburg.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

* die Person des Insolvenzverwalters,
* die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
* gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
* und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Mittwoch, 20.04.2011, 09:30 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

67a IN 458/10

Amtsgericht Hamburg, 30.12.2010
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 459/10

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 59183 eingetragenen Delphin Kreuzfahrten GmbH, Deichstraße 9, 20459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Heinz-Herbert Hey

Geschäftszweig: das Betreiben einer touristischen Reederei, national und international, die Gestaltung und Durchführung von See- und Flussreisen und anderen Reiseveranstaltungen

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 30.12.2010, um 14:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 12.10.2010 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Olaf Büchler, Herrengraben 3, 20459 Hamburg.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.03.2011 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) ist am

Mittwoch, 30.03.2011, 13:45 Uhr,

im Raum 304 in der Handelskammer Hamburg, Holstenwall 12, 20355 Hamburg.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

* die Person des Insolvenzverwalters,
* die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
* gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
* und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Mittwoch, 20.04.2011, 11:45 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

67a IN 459/10

Amtsgericht Hamburg, 30.12.2010
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 468/10

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 53589 eingetragenen MTC-Marine Trade Consulting GmbH, Deichstraße 9, 20459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Hey und Heinz-Herbert Hey,

Geschäftszweig: Nationale u. internationale Beratung im Bereich der Seeschiffahrt

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 30.12.2010, um 14:31 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 18.10.2010 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Olaf Büchler, Herrengraben 3, 20459 Hamburg.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.02.2011 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Mittwoch, 23.03.2011, 10:30 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

* die Person des Insolvenzverwalters,
* die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
* gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
* und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
67a IN 468/10

Amtsgericht Hamburg, 30.12.2010
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Re: "Delphin Voyager" auf Abwegen

Beitrag von MathiasK »

Moin,
Chancen für einen Weiterbetrieb der DELPHIN unter MTC-Management sowie der weitere Vertrieb durch Hansa Kreuzfahrten bestehen da also durchaus!
Alkso da ja auch die MTC in der Insolvenz ist glaube ich auch mehr und mehr das die ach so vielversprechenden Verhandlungen am Kaffeetisch der Herren Hey stattgefunden hatten und diese wohl mehr Traumgedanken waren ... (Hinhaltetaktick)

Schade um die DELPHIN. Hoffentlich findet sich ein Interessent für das Schiff.

MfG Mathias K.
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Re: "Delphin Voyager" auf Abwegen

Beitrag von Patrick Wetter »

Moin Mathias,

in einem Sinn hast Du natürlich Recht. Aber das will ja nicht heißen, daß ein Investor die Arbeitskräfte sowie das Schiff nicht doch so weiterbertreiben kann.
Man nehme das Schiff, dessen Besatzung z.B. vertraglich neu über ein anderes, bestehendes Crewing- und Reederei-Unternehmen und bietet das Ganze mit einem neu gegründeten Veranstalter z.B. vorerst auf Generalvertretungsbasis an.
Dann wäre das MTC-Knowhow immer noch da sowie ein Vertriebsweg in Deutschland nach wie vor vorhanden.
Machbar ist es ;)
MathiasK
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Re: "Delphin Voyager" auf Abwegen

Beitrag von MathiasK »

Ok,

das wäre natürlich eine Möglichkeit, wobei es dann ja im weiteren Sinne eine Neue Firma ist.
Ich hoffe nur das die DELPHIN bald wieder fährt und nicht den so oft schon vorgezeigten Insolvenzenweg geht (a lá ODESSA und Co).
Drücken wir die :thumb:

MfG Mathias K.
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Gerd Ramm
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Re: "Delphin Voyager" auf Abwegen

Beitrag von Gerd Ramm »

Hauptsache ist, das Schiff bleibt uns erhalten, denn die kleinen "deutschen" Schiffe werden immer weniger.
esdee
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Re: "Delphin Voyager" auf Abwegen

Beitrag von esdee »

MS Delphin ab Mai 2011 wieder in Fahrt

http://www.hansakreuzfahrten.de/

Bremen, 6. Januar 2011


Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kreuzfahrtpassagiere und Partner,

die Unternehmen der Delphin Group Hamburg, darunter die Delphin Cruises GmbH mit ihrer Vertriebsmarke Hansa Kreuzfahrten haben am 12. Oktober 2010 Insolvenzantrag gestellt. Daraufhin wurden die Reisen von MS Delphin bis Ende April 2011 abgesagt.

Bis zur endgültigen Entscheidung über die weitere Zukunft des beliebten Kreuzfahrtschiffes wird noch einige Zeit vergehen. Die Verhandlungen verlaufen sehr positiv, so dass davon auszugehen ist, dass MS DELPHIN ab Mai 2011 wieder in Fahrt ist und im Sommer von Kiel und Bremerhaven Kurs auf Ostsee, Eismeer und Irische See nimmt.

Sobald gesicherte Informationen vorliegen, wird eine entsprechende Meldung auf dieser Webseite veröffentlicht. Wir arbeiten weiterhin engagiert daran, zu einer Lösung beizutragen und danken für Ihre Geduld und Ihr Vertrauen.

Freundliche Grüße!

Das Team der Delphin Group / Hansa Kreuzfahrten

Kontakt
Alle Anfragen werden derzeit vom Offenbacher Team koordiniert:

Mo - Fr 10:00 bis 16:00 Uhr

Telefon: +49 421 33466-78 und +49 69 800886-88
Telefax: +49 69 800886-77

E-Mail: reservierung@delphinkreuzfahrten.de

Impressum: Sitz der Gesellschaft: Hamburg, Geschäftsführer: Heinz-Herbert Hey, Amtsgericht Hamburg, HRB 113722, Umsatzsteuer-ID: DE272495441
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Re: "Delphin Voyager" auf Abwegen

Beitrag von Gerd Ramm »

Das ist das Licht am Ende des Tunnels :thumb:
MathiasK
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Re: "Delphin Voyager" auf Abwegen

Beitrag von MathiasK »

Aber nicht das nach dem Hinhalten Jemand das Licht aus knipst :rolleyes: :mad:

MfG Mathias K.
seesternchen
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Re: "Delphin Voyager" auf Abwegen

Beitrag von seesternchen »

esdee hat geschrieben:
Bis zur endgültigen Entscheidung über die weitere Zukunft des beliebten Kreuzfahrtschiffes wird noch einige Zeit vergehen.
Das hört sich alles noch recht nichtssagend an.
blackseaship
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Re: "Delphin Voyager" auf Abwegen

Beitrag von blackseaship »

shiplover2002 hat geschrieben:Das ist das Licht am Ende des Tunnels :thumb:
Gerd,
ich sehe das eher wie Mathias, offensichtlich sind sich HHH und der Insolvenzverwalter nicht einig, deshalb die Telefonnummern von HHH immer wieder. Und vegessen wir nicht die AvH 2, die hat dann auch nicht V-Ships ersteigert, da wollte noch jemand einen Nachfolger für AvH 1. :nono:

Das letzte Wort haben immer die Gläubiger, sind sie mit einem Angebot zufrieden oder bestehen sie auf Versteigerung.

Nehmen wir historisch die alte TS Hamburg. Da wollte Hapag-LLoyd zwar das Schiff haben, aber nur gegen Übernahme der Schulden, wie jetzt auch Aurelius bei MS Deutschland. Die Russen haben aber über einen amerikanischen Strohmann 12 Millionen mehr geboten, die den Schiffseignern zu Gute kamen. Die Robin Grooup war ja keine 24 Stunden Eigner der Hamburg. Nur hinterher haben die alten Schiffseigner sich geärgert, weil sie dafür die Verlustzuweisungen an das Finanzamt zurück zahlen mussten. So haben sie es mir auf der ersten Maxim-Weltreise erzählt, ABC war ein honoriger Kaufmann, aber seine Eigner haben dann Steuerverluste gehabt.

Schade, dass Phönix jetzt wohl nicht bei der Delphin als AvH 3 zugreifen kann/will, aber erst muss einmal die Artania gefüllt werden, oder die Albatros. :wave:

Gruss
Juergen
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Gerd Ramm
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Re: "Delphin Voyager" auf Abwegen

Beitrag von Gerd Ramm »

aber erst muss einmal die Artania gefüllt werden, oder die Albatros. :wave:
Solange die Jünger hier den Neulingen nur Amerikaner servieren wird es von hier aus schwierig :wave:
MathiasK
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Re: "Delphin Voyager" auf Abwegen

Beitrag von MathiasK »

Moin Gerd,

ich glaube kaum das Du viele Kreuzfahrtneulinge verstehst. Viele wollen die "Altbacken" Kreuzfahrt nicht, warum sollte man diese dann durch ein "altes" Konzept vergraueln und so an die Sparte des Hotelurlaubes verlieren ?

Ich habe Altbacken bewusst in " " gesetzt. Es soll nicht beleidigend sein, aber das Produkt von Phoenix / Hansa / Delphin ... unterscheiden sich ja nun doch deutlich von AIDA / TUI / und Co.
Denke mal darüber nach, nicht Jeder ist für ein kleines deutsches Schiff gemacht, ebenso wie nicht Jeder für die großen geschaffen ist.
Und wenn Jemand nach etwas mehr Aktion fragt, dürfte man auf einer COLUMBUS oder AMADEA wohl eher fehl am Platze sein :rolleyes:
Das sind auch tolle Schiffe, keine Frage aber halt nicht für Jedermann ;)
Deine Aussage das man von Hier aus Neulinge pauschal auf große Schiffe leitet finde ich beleidigend für das ganze Forum. Ich denke das bisher Jeder nach seinen Angaben entsprechend ganz gute Alternativen genannt bekommen hat. Egal ob nach "Partyschiff" oder Luxuskreuzer gefragt wurde :)

MfG Mathias K.
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Re: "Delphin Voyager" auf Abwegen

Beitrag von OHV_44 »

MathiasK hat geschrieben:Deine Aussage, dass man von Hier aus Neulinge pauschal auf große Schiffe leitet, finde ich beleidigend für das ganze Forum. Ich denke, dass bisher Jeder nach seinen Angaben entsprechend ganz gute Alternativen genannt bekommen hat. Egal, ob nach "Partyschiff" oder Luxuskreuzer gefragt wurde...
FULL Ack. :p

Gruß Micha
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Gerd Ramm
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Re: "Delphin Voyager" auf Abwegen

Beitrag von Gerd Ramm »

Wenn ein Kreuzfahrtneuling neu in dieses Forum kommt und um Hilfe sucht, hat er die Fernsehberichte im Kopf und die sind nun mal Deutschland, Europa, Aida neuerdings Mein Schiff. Anstatt ihm nun die Unterschiede der Schiffe und der Kreuzfahrtkonzepte näher zu bringen, habt ihr sie mit Fakten überschüttete sodass Katja der Kopf brummte. Da wird mit Begriffen um sich geworfen, dass ein Neuling eher abgeschreckt als beraten ist.
Denkt mal drüber nach.
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Re: "Delphin Voyager" auf Abwegen

Beitrag von blackseaship »

MathiasK hat geschrieben:Moin Gerd,

ich glaube kaum das Du viele Kreuzfahrtneulinge verstehst. Viele wollen die "Altbacken" Kreuzfahrt nicht, warum sollte man diese dann durch ein "altes" Konzept vergraueln und so an die Sparte des Hotelurlaubes verlieren ?

Ich habe Altbacken bewusst in " " gesetzt. Es soll nicht beleidigend sein, aber das Produkt von Phoenix / Hansa / Delphin ... unterscheiden sich ja nun doch deutlich von AIDA / TUI / und Co.
Denke mal darüber nach, nicht Jeder ist für ein kleines deutsches Schiff gemacht, ebenso wie nicht Jeder für die großen geschaffen ist.
Und wenn Jemand nach etwas mehr Aktion fragt, dürfte man auf einer COLUMBUS oder AMADEA wohl eher fehl am Platze sein :rolleyes:
Das sind auch tolle Schiffe, keine Frage aber halt nicht für Jedermann ;)
Deine Aussage das man von Hier aus Neulinge pauschal auf große Schiffe leitet finde ich beleidigend für das ganze Forum. Ich denke das bisher Jeder nach seinen Angaben entsprechend ganz gute Alternativen genannt bekommen hat. Egal ob nach "Partyschiff" oder Luxuskreuzer gefragt wurde :)

MfG Mathias K.
Mathias,
nicht gleich auf Gerd einhauen, er hat doch nur einen Spaß gemacht.
Das Problem der kleinen deutschen Kreuzfahrttradition ist, sie fährt mittlerweile zu lange auf alten Gleisen.
Aber geradevon Ihnen habe ich ja mein Fett abbekommen, als ich an anderer Stelle schrieb, Phönix sollte die Artania gegenüber Aida/Costa bzw. Tui/Celibrity auf dem Markt positionieren. Der Kundenstamm braucht frisches Blut für die Zukunft.
Und mir wäre die Delphin als AvH 3 sympathisch gewesen.
Die Amadea ist für Familien mit Kindern nur bedingt geeignet, die Japaner sind halt kleine Menschen (aber oho !), man merkt es an Swimmingpool und Bädern. :D
Was hinzu kommt, ist, dass Deilmann, Transocean und Hansa/Delphin zu sehr Einzelkämpfer sind. Die Delphin ist im Winter gut für Expeditionskreuzfahrten vermarktbar, im Sommer konkurriert sie mit den anderen kleinen Schiffen.
Doch nur Amadea und Artania erfüllen den neuzeitlichen Kabinenkomfort, den die schwimmenden Hotels der Großen 3 geschaffen haben. Die anderen 4 Schiffe pflegen halt noch den altbackenen Hotelstil für Schiffsliebhaber und Kunden von Studienreisen, aber nicht den Family style. Und diese 3 Wettbewerber von Phönix sind eben schon mehr oder weniger in die Insolvenz geschippert. :nono:
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