Re: Coronavirus: Auswirkungen auf Kreuzfahrten
Verfasst: 28.04.2020 05:26
https://www.kreuzfahrten-treff.de/
Dem kann ich uneingeschränkt zustimmen. Es zeigt, in welchr heilen (schein-)weilt das Leben auf einem Schiff ist - bis die Katastrophe quasi vor der Tür steht.HeinBloed hat geschrieben: 28.04.2020 05:26 War klasse:
https://www.daserste.de/information/rep ... o-102.html
Wundert Dich das?Diddn hat geschrieben: 27.04.2020 20:57... Noch schlimmer fand ich aber, dass nach seiner Aussage nicht ein einziger dieser Bucher bislang die Anzahlung geleistet hätte. ...
Das würden wir (und sicher viele andere) gerne machen nach der Absage unserer Ostsee-KF ab 2.5.2020. Es gibt aber einige Aber bei der Sache. 1. Bucht man jetzt in Zeiten, in denen völlig unklar ist, wann die Reisewarnungen wieder aufgehoben werden (siehe mögliche zweite oder gar dritte Infektionswelle), dann sieht es, wenn es ganz schlimm läuft und die Reisewarnungen in einem Jahr noch bestehen, ganz schlecht aus bei einem Storno durch den Kunden wegen dieser Reisewarnung. Immerhin hätte der Kunde ja damit rechnen können/müssen, dass diese Krise länger geht. 2. Was ein Reisepreissicherungsschein wert ist, weiß man seit der Pleite von Thomas Cook und der mangelnden Deckungssumme der vorhandenen Versicherung. Und ob der Staat hier noch mal einspringt, kann heute keiner sagen. 3. Würde es mit der Rückerstattung der Zahlungen für durch die Reederei abgesagte Kreuzfahrten so laufen, wie gesetzlich geregelt, würden sich die Leute vermutlich mit einer Neubuchung auch etwas leichter tun. 4. Viele müssen feststellen, dass die gleiche Route auf dem gleichen Schiff ein Jahr später mehr (zum Teil deutlich mehr) kostet als die abgesagte und warten deshalb lieber noch ab, ob die in Frage kommende Reise noch etwas billiger wird.Diddn hat geschrieben: 27.04.2020 20:57 Wer sich derzeit Freunde fürs Leben machen möchte, sollte seine Reise für nächstes Jahr jetzt buchen. Gerade bei kleineren Veranstaltern wird man sich lange an die Namen derer erinnern, die jetzt die Buchung platzieren. Im Reisebüro sowieso.
Sieht bei uns gedanklich ähnlich aus. Abgesagte TC-MM-KF ab 07.05.2020.
Ja, das wundert mich. Hier geht es ja nicht um Restzahlungen zu vielleicht nicht stattfindenden Reisen, sondern um NEUbuchungen, also neue Verträge für die (ferne) Zukunft (derzeit ist dort bis 2022 buchbar). Und wenn ich einen neuen Vertrag abschließe, dann darf sich der andere Vertragspartner darauf verlassen, dass dieser, was die übliche Anzahlung betrifft, auch eingehalten wird. Da gibt es keinen rationalen Grund, eine solche Zahlung zurückzuhalten.Garfield hat geschrieben: 28.04.2020 07:21 Wundert Dich das?
Ich warte seit anderthalb Monaten auf die Rückerstattung des Reisepreises
Genauso wie ich mich eigentlich darauf verlassen können muss, dass der Veranstalter mir den Reisepreis im gesetzlichen Rahmen erstattet. Die Reiseunternehmen dürfen doch nicht ernsthaft erwarten, besser behandelt zu werden als sie ihre Kunden behandeln.Diddn hat geschrieben: 28.04.2020 08:50... Und wenn ich einen neuen Vertrag abschließe, dann darf sich der andere Vertragspartner darauf verlassen, dass dieser, was die übliche Anzahlung betrifft, auch eingehalten wird. ...
Ich denke, er meint es so. Und meist ist es ja auch suboptimal, wenn sich Politik in Wirtschaft einmischt.Garfield hat geschrieben: 28.04.2020 12:05 Das halte ich für eine Drohkulisse, um für die geplanten Staatshilfen (hier spricht man z.Z. über 8 Milliarden Euro, also ungefähr das Doppelte des gegenwärtigen Börsenwerts) möglichst gute Konditionen herauszuschlagen.
Richtig - fast jedenfalls. Denn über die Einleitung des Verfahrens entscheidet ein Gericht. Der Vorstand kann dieses lediglich beantragen, ein Gericht prüft dann, ob a) Zahlungsunfähigkeit, b)drohende Zahlungsunfähigkeit oder c) Überschuldung vorliegt.See hat geschrieben: 28.04.2020 13:44 Also ist das Einleiten eines Insolvenzverfahrens, wenn die objektiv laut Insolvenzrecht vorliegenden Voraussetzungen vorliegen auch keine Straftat, welche mit Gefängnis geahndet werde könnte.