Jörg,
wenn Du trotzdem ausgerutscht wärst, dann hättest Du jedenfalls keine Reisepreisminderung oder Schadensersatz geltend machen können, denn mit dem Aufstellen des sichtbaren Warnschilds hat der Reiseveranstalter seine Verkehrssicherungspflicht erfüllt, sagt das LG Darmstadt.
Stefan und Raoul,
bei Euch würde ich es mal auf eine Klage ankommen lassen, das haben die Gerichte noch nicht entscheiden müssen

, noch nicht einmal das AG Rostock
Aber wie wäre es damit: Ein Ehekrach vor der Reise ist kein versichertes Risiko bei der Reiserücktrittsversicherung

!! Oder 6 Tage nach der Stornierung kann ein Attest keine unerwartete schwere Erkrankung mehr "beweisen".
Werden hingegen nach der Buchung Filmaufnahmen dem Reisekunden mitgeteilt, darf dieser kostenfrei zurücktreten. Gilt auch, wenn nach der Buchung ein Rauchverbot in den Kabinen eingeführt wird (ok, das dürfte inzwischen kaum noch vorkommen). Negative Bewertungen in einem Bewertungsportal sind hingegen kein Kündigungsgrund.
Auch wenn ein Reisender schon mal vor dem Flug vorglüht und daher die Airline die Beförderung verweigert, hat er keine Minderungs- oder Schadensersatzansprüche.
Interessanter wird es dann schon bei fehlenden Fernsehern, Musikanlagen, zu kurzen Schlafsofas, fehlender Klimaanlage, fehlende Dusche/WC (??? ernsthaft ???), fehlende Minibar oder Bettdecken... da gibt es dann schon ein bisschen was (wir beginne aber bei 2,5% des Reisepreises). Lauwarmes Essen gibt immerhin 5%!!
Überlaufende Toiletten sind allerdings ein hinzunehmendes Übel, da reine Unannehmlichkeit. Bei Noroviren gibt es nur bei ernsthaften Ausbrüchen was (im Fall 22% der Passagiere erkrankt).
Die absoluten Highlights für mich:
40% Minderung weil auf einer Karibikkreuzfahrt mit 560 Paxen 500 einer schweizer Folkloregruppe angehörten, deren Unterhaltungsprogramm das Bordprogramm bestimmte (sorry, liebe Schweizer, aber ich denke mal, das lässt sich auf Musikantenstadl und ähnliches übertragen).
Und man mag es nicht glauben, endet die Kreuzfahrt vorzeitig durch Schiffsbruch / Havarie, kann man den Reisevertrag kündigen und bekommt Schadensersatz, wenn ein Verschulden des Reiseveranstalters vorliegt. Im Hinblick auf die Costa Concordia entbehrt dieses Urteil von 1995 nicht einer gewissen Aktualität!
Gruß
Carmen
PS: Stefan, sorry, über nicht herausgegebenen Lachs steht leider nix in der Aufstellung. Das musst Du jetzt erst mal selbst einklagen. Das Urteil mit dem geschmuggelten Alkohol ist in der Liste mit drinnen.