Reisen-Off-Topic-Thread
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Re: Reisen-Off-Topic-Thread
Umsteigezeit in Atlanta
Hi, wer von euch kennt den Flughafen von Atlanta und kann mir einen Tipp geben, wieviel Zeit ich zum Umsteigen brauche?
Es geht von Düsseldorf über Atlanta nach New Orleans.
Reichen 3 Stunden, oder ist das zu knapp?
Hi, wer von euch kennt den Flughafen von Atlanta und kann mir einen Tipp geben, wieviel Zeit ich zum Umsteigen brauche?
Es geht von Düsseldorf über Atlanta nach New Orleans.
Reichen 3 Stunden, oder ist das zu knapp?
- OHV_44
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Re: Reisen-Off-Topic-Thread
...auch wenn ATL einer der größten Airports, was die Passagierzahlen angeht, ist, sollten 3h, wenn alles planmäßig läuft, reichen.kasi1979 hat geschrieben:Reichen 3 Stunden, oder ist das zu knapp?
Du solltest Dir vorher schon mal die Gates raussuchen, damit alles schneller geht, aber trotzdem immer beachten, dass es da auch mal zu Veränderungen kommen kann.

Alles andere findest Du hier --> http://www.atlanta-airport.com/
Gruß Micha
- Raoul Fiebig
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Opodo verlangt Bearbeitungsgebühr für annullierten Flug
Hallo allerseits,
ich möchte an dieser Stelle meine Erfahrungen mit der Firma Opodo schildern.
Für die Gruppenreise auf der "Vision of the Seas" hatten wir über Opodo Flüge mit der Lufthansa gebucht. Der Rückflug am 07.09.2012 wurde aufgrund des Streiks des Kabinenpersonals von der Lufthansa annulliert und durch uns am selben Tag, mehrere Stunden vor dem Abflug, bei der Lufthansa storniert, wobei uns eine Erstattung des vollen Flugpreises für den Rückflug zugesagt wurde. Zwecks Erstattung sollten wir uns an Opodo als Reisevermittler wenden.
Das haben wir dann auch getan. Wochenlang tat sich gar nichts. Nach nochmaliger Erinnerung teilte uns Opodo dann mit, die Flugbuchung sei bereits im Jahr 2011 storniert worden, weshalb uns keinerlei Ansprüche zustünden. Wir haben dies Opodo gegenüber daraufhin schriftlich bestritten und eine Strafanzeige wegen versuchten Betrugs in Aussicht gestellt, sollte man diese nachweislich unwahre Behauptung aufrecht erhalten.
Opodo räumte daraufhin bereits am nächsten Tag einen Fehler ein und stellte eine baldige Erstattung in Aussicht. Wieder tat sich wochenlang nichts.
Statt einer erneuten Rückmeldung oder gar Erstattung des Preises durch Opodo staunten wir nicht schlecht, als vor wenigen Tagen auf der Kreditkartenabrechnung eine Belastung von € 150,- durch Opodo verzeichnet war. Opodo verlangt für die Erstattung der Kosten eines wegen Annullierung stornierten Flugs eine Bearbeitungsgebühr von € 25,- pro Person (bei sechs Personen). Eine Erstattung ist bislang überhaupt nicht erfolgt, aber die Gebühr kassiert man natürlich prompt. Ich habe mehrere Presseberichte gefunden, denen zufolge ein Reisevermittler in einem solchen Fall keine Gebühr verlangen darf. Leider habe ich aber bislang kein Gesetz, keine Verordnung oder kein Urteil finden können, das dies bestätigt.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit Opodo gemacht oder weiß zufällig jemand, woraus sich ergibt, daß keine Bearbeitungsgebühr verlangt werden darf?
ich möchte an dieser Stelle meine Erfahrungen mit der Firma Opodo schildern.
Für die Gruppenreise auf der "Vision of the Seas" hatten wir über Opodo Flüge mit der Lufthansa gebucht. Der Rückflug am 07.09.2012 wurde aufgrund des Streiks des Kabinenpersonals von der Lufthansa annulliert und durch uns am selben Tag, mehrere Stunden vor dem Abflug, bei der Lufthansa storniert, wobei uns eine Erstattung des vollen Flugpreises für den Rückflug zugesagt wurde. Zwecks Erstattung sollten wir uns an Opodo als Reisevermittler wenden.
Das haben wir dann auch getan. Wochenlang tat sich gar nichts. Nach nochmaliger Erinnerung teilte uns Opodo dann mit, die Flugbuchung sei bereits im Jahr 2011 storniert worden, weshalb uns keinerlei Ansprüche zustünden. Wir haben dies Opodo gegenüber daraufhin schriftlich bestritten und eine Strafanzeige wegen versuchten Betrugs in Aussicht gestellt, sollte man diese nachweislich unwahre Behauptung aufrecht erhalten.
Opodo räumte daraufhin bereits am nächsten Tag einen Fehler ein und stellte eine baldige Erstattung in Aussicht. Wieder tat sich wochenlang nichts.
Statt einer erneuten Rückmeldung oder gar Erstattung des Preises durch Opodo staunten wir nicht schlecht, als vor wenigen Tagen auf der Kreditkartenabrechnung eine Belastung von € 150,- durch Opodo verzeichnet war. Opodo verlangt für die Erstattung der Kosten eines wegen Annullierung stornierten Flugs eine Bearbeitungsgebühr von € 25,- pro Person (bei sechs Personen). Eine Erstattung ist bislang überhaupt nicht erfolgt, aber die Gebühr kassiert man natürlich prompt. Ich habe mehrere Presseberichte gefunden, denen zufolge ein Reisevermittler in einem solchen Fall keine Gebühr verlangen darf. Leider habe ich aber bislang kein Gesetz, keine Verordnung oder kein Urteil finden können, das dies bestätigt.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit Opodo gemacht oder weiß zufällig jemand, woraus sich ergibt, daß keine Bearbeitungsgebühr verlangt werden darf?
- OHV_44
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Re: Opodo verlangt Bearbeitungsgebühr für annullierten Flug
Hallo Raoul,
habe nicht direkt zum Thema, aber zur o.g. "Firma", was im Fliegerforum, wo ich auch ab + zu reinschaue, gefunden.
Vllt findest Du da noch ein paar "Anregungen" --> http://www.vielfliegerforum.de/viewtopi ... 16&t=35760
Gruß Micha
habe nicht direkt zum Thema, aber zur o.g. "Firma", was im Fliegerforum, wo ich auch ab + zu reinschaue, gefunden.
Vllt findest Du da noch ein paar "Anregungen" --> http://www.vielfliegerforum.de/viewtopi ... 16&t=35760
Gruß Micha
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Re: Opodo verlangt Bearbeitungsgebühr für annullierten Flug
da ich mit diesen drittanbietern nur schlechte erfahrungen gemacht habe, buche ich flüge nur noch im reisebüro bzw. direkt bei den airlines.
- coke72
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Re: Opodo verlangt Bearbeitungsgebühr für annullierten Flug
Hallo Raoul,
ich schaue mal von einer anderen Seite auf die Situation. Ist es nicht so, dass dies ein Schaden ist, der Dir unmittelbar durch den Lufthansa-Streik entstanden ist? Wenn man EUch dann noch an den Reisevermittler verwiesen hat und dieser nach seinen AGB (ob rechtmäßig oder nicht) eine Bearbeitungsgebühr zur Rückerstattung eines abgesagten Fluges verlangt, dann könnte man sich doch auch auf den Standpunkt stellen, dass das ein Fall für die Lufthansa ist. Die Gebühren müssten Dir doch eigentlich erstattet werden, oder? (Natürlich nur, falls Opodo das nicht zahlt)
Ich drücke Dir die Daumen, dass Opodo schnell zahlt.
Viele Grüße
Arno
ich schaue mal von einer anderen Seite auf die Situation. Ist es nicht so, dass dies ein Schaden ist, der Dir unmittelbar durch den Lufthansa-Streik entstanden ist? Wenn man EUch dann noch an den Reisevermittler verwiesen hat und dieser nach seinen AGB (ob rechtmäßig oder nicht) eine Bearbeitungsgebühr zur Rückerstattung eines abgesagten Fluges verlangt, dann könnte man sich doch auch auf den Standpunkt stellen, dass das ein Fall für die Lufthansa ist. Die Gebühren müssten Dir doch eigentlich erstattet werden, oder? (Natürlich nur, falls Opodo das nicht zahlt)
Ich drücke Dir die Daumen, dass Opodo schnell zahlt.
Viele Grüße
Arno
- HeinBloed
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Re: Opodo verlangt Bearbeitungsgebühr für annullierten Flug
Nun,
beim Abschluss wird ja ausdrücklich eine Versicherung gegen die Gebühren angeboten und so nochmals hingewiesen, dass diese Gebühren anfallen.
Sicherlich ist die Situation eine andere.
Bevor alle auf Opodo einschlagen:
der einzige, der beispielsweise sehr gut mit anderen kombiniert, was die Buchungsmaschine von Lufthansa oder andere Ticketanbieter nicht machen:
Hin mit Lufthansa
Zurück mit anderen Airlines mit längeren Aufenthaltszeiten
oder
Bezahlbarer Gabelflug nach Peking und zurück von Vancouver durch sehr ungewöhnliche Kombinationen.
Opodo selbst ist übrigens eine Lufthansa-Beteiligung...
Schon oft konnten wir nur deswegen kurzfristiger noch z. B. nach Barcelona und über Genf zurück.
Gruß
HeinBloed
beim Abschluss wird ja ausdrücklich eine Versicherung gegen die Gebühren angeboten und so nochmals hingewiesen, dass diese Gebühren anfallen.
Sicherlich ist die Situation eine andere.
Bevor alle auf Opodo einschlagen:
der einzige, der beispielsweise sehr gut mit anderen kombiniert, was die Buchungsmaschine von Lufthansa oder andere Ticketanbieter nicht machen:
Hin mit Lufthansa
Zurück mit anderen Airlines mit längeren Aufenthaltszeiten
oder
Bezahlbarer Gabelflug nach Peking und zurück von Vancouver durch sehr ungewöhnliche Kombinationen.
Opodo selbst ist übrigens eine Lufthansa-Beteiligung...
Schon oft konnten wir nur deswegen kurzfristiger noch z. B. nach Barcelona und über Genf zurück.
Gruß
HeinBloed
- coke72
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Re: Opodo verlangt Bearbeitungsgebühr für annullierten Flug
Diese Versicherung würde ich wahrscheinlich auch nicht abschließen, da ich eine Reiserücktrittsversicherung habe, über die die "normalen Stornierungen" im Zweifel laufen. Ich würde mich auch nicht zusätzlich dagegen versichern, dass ein Airline und ihre Flugbegleifer sich streiten.
Interessant ist natürlich Deine Info, dass die Lufthansa an Opodo beteiligt ist. Das macht das Ganze hier richtig pikant.
Viele Grüße
Arno
Interessant ist natürlich Deine Info, dass die Lufthansa an Opodo beteiligt ist. Das macht das Ganze hier richtig pikant.
Viele Grüße
Arno
- Raoul Fiebig
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Re: Opodo verlangt Bearbeitungsgebühr für annullierten Flug
Hallo Arno,
genauso ist es. Hätte ich den Flug "regulär" storniert, hätte ich meine vorhandene RRV in Anspruch nehmen können. Ich habe ihn aber nur deshalb storniert, weil er aufgrund der Annullierung überhaupt nicht stattgefunden hat und die Lufthansa keinerlei Hoffnung gemacht hat, mit sechs Personen, darunter zwei kleine Kinder, am selben Tag einen gemeinsamen Flug nach Deutschland zu bekommen. Daher haben wir die Bahn genommen.
Man kann sich natürlich auch noch zusätzlich für den Fall versichern lassen, daß das Lufthansa-Flugzeug auf dem Weg zum Gate von einem UFO angegriffen und zerstört wird und der Flug deshalb nicht stattfindet. Eine solche Situation habe ich allerdings bei der Buchung ebensowenig in Erwägung gezogen wie die, daß der Flug kurzfristig wegen eines flächendeckenden (!) Streiks storniert werden muß!
Erschwerend hinzu kommt der vorherige Versuch von Opodo, unsere Rückforderung abzulehnen und letztlich indirekt einen Betrugsversuch unsererseits zu unterstellen, unter dem Motto: "Buchen wir mal einen Flug und stornieren wir ihn sofort wieder, in der Hoffnung, daß er dann kurzfristig streikbedingt ausfällt und wir daraus noch irgendwelchen Profit schlagen und Opodo schaden können."
Die Beteiligung von Lufthansa an Opodo ist mir bekannt.
genauso ist es. Hätte ich den Flug "regulär" storniert, hätte ich meine vorhandene RRV in Anspruch nehmen können. Ich habe ihn aber nur deshalb storniert, weil er aufgrund der Annullierung überhaupt nicht stattgefunden hat und die Lufthansa keinerlei Hoffnung gemacht hat, mit sechs Personen, darunter zwei kleine Kinder, am selben Tag einen gemeinsamen Flug nach Deutschland zu bekommen. Daher haben wir die Bahn genommen.
Man kann sich natürlich auch noch zusätzlich für den Fall versichern lassen, daß das Lufthansa-Flugzeug auf dem Weg zum Gate von einem UFO angegriffen und zerstört wird und der Flug deshalb nicht stattfindet. Eine solche Situation habe ich allerdings bei der Buchung ebensowenig in Erwägung gezogen wie die, daß der Flug kurzfristig wegen eines flächendeckenden (!) Streiks storniert werden muß!
Erschwerend hinzu kommt der vorherige Versuch von Opodo, unsere Rückforderung abzulehnen und letztlich indirekt einen Betrugsversuch unsererseits zu unterstellen, unter dem Motto: "Buchen wir mal einen Flug und stornieren wir ihn sofort wieder, in der Hoffnung, daß er dann kurzfristig streikbedingt ausfällt und wir daraus noch irgendwelchen Profit schlagen und Opodo schaden können."

Die Beteiligung von Lufthansa an Opodo ist mir bekannt.
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Re: Opodo verlangt Bearbeitungsgebühr für annullierten Flug
Hallo Raoul,
Opodo, Expedia Co. ködern gerne Kunden, in dem sie oft auf die Buchungsbegühr ("Servicegebühr") ganz oder teilweise verzichten und somit oft günstiger als die Airline selbst erscheinen.
Bei der Buchung (habe dies aber seit Jahren dort nicht mehr getan) wird darauf hingewiesen, dass Kosten für Storno oder Umbuchung anfallen, und diese werden auch bezifert. Übersehen wird dann oft, dass es sich dabei nicht um die von der Fluggesellschaft dafür erhobenen KOsten handelt, sondern ausschließlich um die vom jeweiligen Portal erhobenen Kosten, welche zusätzlich zu den Storno- bzw. Umbuchungsgebühren anfallen. Mit Buchung werden dann die AGB anerkannt, und die Kostenfalle schnappt - im Falle von Storno oder Umbuchung - zu. Der etwas günstigere Ticketpreis ist dann mehr als draufbezahlt, nd damit spekulieren diese Buchungsplattformen, da sie sich letztendlich damit finanzieren müssen, weil ja die sonst übliche Buchungegebühr ganz oder teilweise fehlt.
In Eurem Fall sieht die Situation eigentlich ganz anders aus. Der Flug fand nicht statt; eine Stornierung Eurerseits hätte daher m. E. gar nicht erfolgen müssen. Statt dessen wäre ein Verlangen auf Erstattung des bezahlten Geldes in Frage gekommen, weil die eingekaufte Leistung (Flug von A nach B am Datum C) wegen Höherer Gewealt nicht erbracht werden konnte. (Um Mißverständnisse zu vermeiden: ich bin kein Jurist, fliege jedoch beruflich bedingt bis zu 120 x im Jahr und habe daher einige persönliche Erfahrung auf dem Gebiet der Umbuchung und Stornierung. Eine REchtsberatung kann und soll dies daher nicht sein. )
Im Grunde zieht Opodo mit Euch das gleiche Spiel ab wie es leider manche Reederei tut, die bei ausgefallener Reise den Kunden eine durch ihn zu erklärende "kostenlose Stornierung" oder "kostenlose Umbuchung" anbietet. Macht der Reisende das, verwirkt er mögliche Schadenersatzansprüche. Letztere sind in Eurem Fall eigentlich ausgeschlossen, weil Höhere Gewalt als Grund für den Ausfall des Fluges zweifelsfrei vorliegt. Allerdings erstreckt sich die Rückzahlung des Flugpreises im Prinzip auch auf eine eventuell erhobene Vermittlungsgebühr (egal, ob diese "Servicepauschale", "Buchungsgebühr" oder irgendwie anders genannt wird), die bei einer "kostenlosen Stornierung" oder "kostenlosen Umbuchung" von Portalen wie Opodo Co. dennoch einbehalten wird.
Nun habt Ihr den Flug selbst storniert und wie ich herauslese, einige Tage vorher. Ihr solltet Euch daher darauf berufen, dass die Stornierung nur erfolgte, weil seitens LH als gebuchter Fluggesellschaft bereits erklärt wurde, dass der gebuchte Flug definitiv nicht stattfindet. Ihr müsstet ggf. nachweisen können, dass eine solche Erklärung der LH Euch bereits vor dem Zeitpunkt der Stornierung vorlag um zu belegen, dass Ihr Eure Buchung zwar selbst storniert habt, dies aber zeitlich nach der Erklärung der LH geschah.
Von Flugausfällen wegen Höherer Gewalt war ich (abgesehen von diversen Wintereinbrüchen in Berlin) während der Aschewolke betroffen. Mit drei Fluggesellschaften (jeweils dort direkt gebucht) galt es, klar zu kommen. Easyjet hat anstandslos innerhalb von fünf Wochen das Geld komplett erstattet. Das war ihnen lieber als eine Umbuchung auf einen mehrere Monate später liegenden Termin; diese Flüge konnte ich zum gleichen Preis neu buchen. Air Berlin war nur bei einem Rückflug nach der Aschewolke betroffen (Hin wäre es mit Easyjet gegangen), so dass hier Umbuchungsgebühren anfielen, da der gebuchte Flug ja stattfand. Lufthansa schließlich hat nach zahlreichen Mahnungen etwa sechs Monate (!) später endlich zurückgezahlt - kurz bevor ich das Ganze einem Anwalt übergeben hätte.
Ich fürchte, dies ist der Grund, warum Opodo die eigenen Gebühren für den Erstattungsvorgang bereits abgebucht hat (wird ja bei Einleitung des Erstattungsverfahrens fällig) und die Erstattung erst auszahlt, wenn die Airline an Opodo gezahlt hat. Diese Vorgehensweise wird wohl durch die AGB von Opodo gedeckt.
Ich wünsche Euch viel Glück und Erfolg bei der raschen Durchsetzung Eurer Ansprüche!
Gruß
Diddn
Opodo, Expedia Co. ködern gerne Kunden, in dem sie oft auf die Buchungsbegühr ("Servicegebühr") ganz oder teilweise verzichten und somit oft günstiger als die Airline selbst erscheinen.
Bei der Buchung (habe dies aber seit Jahren dort nicht mehr getan) wird darauf hingewiesen, dass Kosten für Storno oder Umbuchung anfallen, und diese werden auch bezifert. Übersehen wird dann oft, dass es sich dabei nicht um die von der Fluggesellschaft dafür erhobenen KOsten handelt, sondern ausschließlich um die vom jeweiligen Portal erhobenen Kosten, welche zusätzlich zu den Storno- bzw. Umbuchungsgebühren anfallen. Mit Buchung werden dann die AGB anerkannt, und die Kostenfalle schnappt - im Falle von Storno oder Umbuchung - zu. Der etwas günstigere Ticketpreis ist dann mehr als draufbezahlt, nd damit spekulieren diese Buchungsplattformen, da sie sich letztendlich damit finanzieren müssen, weil ja die sonst übliche Buchungegebühr ganz oder teilweise fehlt.
In Eurem Fall sieht die Situation eigentlich ganz anders aus. Der Flug fand nicht statt; eine Stornierung Eurerseits hätte daher m. E. gar nicht erfolgen müssen. Statt dessen wäre ein Verlangen auf Erstattung des bezahlten Geldes in Frage gekommen, weil die eingekaufte Leistung (Flug von A nach B am Datum C) wegen Höherer Gewealt nicht erbracht werden konnte. (Um Mißverständnisse zu vermeiden: ich bin kein Jurist, fliege jedoch beruflich bedingt bis zu 120 x im Jahr und habe daher einige persönliche Erfahrung auf dem Gebiet der Umbuchung und Stornierung. Eine REchtsberatung kann und soll dies daher nicht sein. )
Im Grunde zieht Opodo mit Euch das gleiche Spiel ab wie es leider manche Reederei tut, die bei ausgefallener Reise den Kunden eine durch ihn zu erklärende "kostenlose Stornierung" oder "kostenlose Umbuchung" anbietet. Macht der Reisende das, verwirkt er mögliche Schadenersatzansprüche. Letztere sind in Eurem Fall eigentlich ausgeschlossen, weil Höhere Gewalt als Grund für den Ausfall des Fluges zweifelsfrei vorliegt. Allerdings erstreckt sich die Rückzahlung des Flugpreises im Prinzip auch auf eine eventuell erhobene Vermittlungsgebühr (egal, ob diese "Servicepauschale", "Buchungsgebühr" oder irgendwie anders genannt wird), die bei einer "kostenlosen Stornierung" oder "kostenlosen Umbuchung" von Portalen wie Opodo Co. dennoch einbehalten wird.
Nun habt Ihr den Flug selbst storniert und wie ich herauslese, einige Tage vorher. Ihr solltet Euch daher darauf berufen, dass die Stornierung nur erfolgte, weil seitens LH als gebuchter Fluggesellschaft bereits erklärt wurde, dass der gebuchte Flug definitiv nicht stattfindet. Ihr müsstet ggf. nachweisen können, dass eine solche Erklärung der LH Euch bereits vor dem Zeitpunkt der Stornierung vorlag um zu belegen, dass Ihr Eure Buchung zwar selbst storniert habt, dies aber zeitlich nach der Erklärung der LH geschah.
Von Flugausfällen wegen Höherer Gewalt war ich (abgesehen von diversen Wintereinbrüchen in Berlin) während der Aschewolke betroffen. Mit drei Fluggesellschaften (jeweils dort direkt gebucht) galt es, klar zu kommen. Easyjet hat anstandslos innerhalb von fünf Wochen das Geld komplett erstattet. Das war ihnen lieber als eine Umbuchung auf einen mehrere Monate später liegenden Termin; diese Flüge konnte ich zum gleichen Preis neu buchen. Air Berlin war nur bei einem Rückflug nach der Aschewolke betroffen (Hin wäre es mit Easyjet gegangen), so dass hier Umbuchungsgebühren anfielen, da der gebuchte Flug ja stattfand. Lufthansa schließlich hat nach zahlreichen Mahnungen etwa sechs Monate (!) später endlich zurückgezahlt - kurz bevor ich das Ganze einem Anwalt übergeben hätte.
Ich fürchte, dies ist der Grund, warum Opodo die eigenen Gebühren für den Erstattungsvorgang bereits abgebucht hat (wird ja bei Einleitung des Erstattungsverfahrens fällig) und die Erstattung erst auszahlt, wenn die Airline an Opodo gezahlt hat. Diese Vorgehensweise wird wohl durch die AGB von Opodo gedeckt.
Ich wünsche Euch viel Glück und Erfolg bei der raschen Durchsetzung Eurer Ansprüche!
Gruß
Diddn
- Raoul Fiebig
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Re: Opodo verlangt Bearbeitungsgebühr für annullierten Flug
Hallo Dietmar,
vielen Dank für Deine Ausführungen!
Ich bin mir der AGBs von Opodo bewußt und wußte daher auch von der Gebühr. Ich wäre auch bereit, sie zu zahlen, wenn ich den Flug "regulär" storniert hätte. Ich habe ihn aber storniert, weil er annulliert wurde.
Die Stornierung erfolgte erst am Tag des Fluges, etwa fünf Stunden vor Abflug. Zu diesem Zeitpunkt fand bereits ein flächendeckender Streik des Kabinenpersonals statt. Wir haben möglichst lange mit der Stornierung gewartet. Der Flug war zu diesem Zeitpunkt definitiv bereits seit rund 30 Stunden annulliert (eine entsprechende Benachrichtigung durch die Lufthansa liegt vor). Da wir nicht vom Schiff (Seetag) aus für Unsummen die Lufthansa-Hotline anrufen wollten, haben wir erst am Ausschiffungstag storniert. Die Lufthansa (!) hat eine Stornierung auch bei Annullierung explizit verlangt, da sie andernfalls eine Umbuchung auf einen späteren Flug - in unserem Fall mit sechs Reisenden aufgrund der Auslastung verfügbarer (und stattfindender) Flüge z.B. mit SAS frühestens am nächsten Tag - vorgenommen hätte.
Uns geht es auch ganz und gar nicht um Schadenersatz gemäß EU-Regelung, der uns aufgrund des Streiks auch ohnehin nicht zustünde. Wir wollen aus der Situation nicht auf "Teufel komm' raus" möglichst viel herausschlagen. Wir möchten lediglich den Preis für den annullierten Flug erstattet bekommen.
vielen Dank für Deine Ausführungen!

Ich bin mir der AGBs von Opodo bewußt und wußte daher auch von der Gebühr. Ich wäre auch bereit, sie zu zahlen, wenn ich den Flug "regulär" storniert hätte. Ich habe ihn aber storniert, weil er annulliert wurde.
Die Stornierung erfolgte erst am Tag des Fluges, etwa fünf Stunden vor Abflug. Zu diesem Zeitpunkt fand bereits ein flächendeckender Streik des Kabinenpersonals statt. Wir haben möglichst lange mit der Stornierung gewartet. Der Flug war zu diesem Zeitpunkt definitiv bereits seit rund 30 Stunden annulliert (eine entsprechende Benachrichtigung durch die Lufthansa liegt vor). Da wir nicht vom Schiff (Seetag) aus für Unsummen die Lufthansa-Hotline anrufen wollten, haben wir erst am Ausschiffungstag storniert. Die Lufthansa (!) hat eine Stornierung auch bei Annullierung explizit verlangt, da sie andernfalls eine Umbuchung auf einen späteren Flug - in unserem Fall mit sechs Reisenden aufgrund der Auslastung verfügbarer (und stattfindender) Flüge z.B. mit SAS frühestens am nächsten Tag - vorgenommen hätte.
Uns geht es auch ganz und gar nicht um Schadenersatz gemäß EU-Regelung, der uns aufgrund des Streiks auch ohnehin nicht zustünde. Wir wollen aus der Situation nicht auf "Teufel komm' raus" möglichst viel herausschlagen. Wir möchten lediglich den Preis für den annullierten Flug erstattet bekommen.
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Re: Opodo verlangt Bearbeitungsgebühr für annullierten Flug
Hallo Raoul,
es wäre grundsätzlich besser gewesen, Ihr hättet den Zeitpunkt des Fluges abgewartet - und die Euch dann angebotene Umbuchung abgelehnt. Im Falle Höherer Gewalt hat der Dienstleister kein Nachbesserungsrecht, weil ja die Leistung insgesamt gar nicht erbracht wurde. Ihr hättet dann auf die Rückzahlung des Reisepreises bestehen können. (Schadensersatz iast natürlich aufgrund der Höheren Gewalt, die zum Ausfall des Fluges geführt hatte, ausgeschlossen.)
LH versucht hier leider auch nach meiner Erfahrung regelmäßig, die Kunden auszunehmen und Umsatz zu retten, wo es nur geht. In Eurem Fall war es die Aufforderung an Euch, von Eurer Seite aus zu stornieren. Dies war aber letztlich gar nicht notwendig, da a) der gebuchte Flug durch LH bereits abgesagt war und b) Ihr eine Umbuchung nicht hättet akzeptieren müssen. (Was nützt es z. B. dem Geschäftsreisenden, drei Tage später zu fliegen, wenn die Messe, die er besuchen wollte, längst vorbei ist?) Ich bin mir nicht absolut sicher, aber ich denke, Ihr hättet LH noch nicht mal nach einer Umbuchungsmöglichkeit fragen müssen. Ihr erhaltet die Nachricht, dass Euer fix gebuchter Flug wegen Höherer Gewalt ausfällt. Damit ist das Geschäft nichtig. Der Kunde hat Anspruch auf Rückzahlung, wenn bereits gezahlt wurde, und Schadensersatz ist beidseitig ausgeschlossen. Das sagt mir zumindest mein REchtsverständnis aus eigenen Geschäften, die aufgrund von Höherer Gewalt in der Vergangenheit geplatzt sind.
Selbst bei meinen LH-Ausfällen aufgrund der Aschewolke wollte LH mich allen Ernstes zunächst auf einen Flug umbuchen, der zeitlich nach dem Rückflug (auf einem Ticket gebucht!) lag. Bei innerdeutschen Flugausfällen verweist die gleiche Airline gerne darauf, dass ihre Tickets dann zu einem Voucher für die Bahn berechtigt, und die meisten Menschen nehmen dies so hin und zahlen dann teils den Business Class Flugtarif für eine Bahnfahrt, obwohl diese wesentlich günstiger zu haben wäre, auch noch beim Schaffner im Zug. Kein schlechter finanzieller Schnitt, den LH dabei macht.
Günstiger wäre es, das Zugticket am Schalter oder eben beim Schaffner zu kaufen und den Flugpreis anschließend wegen Nichterbringung der Leistung zurückzufordern. Aber das kostet halt den Aufwand, die Nerven und die Zeit bei der zögerlichen Rückerstattungspraxis seitens LH. Statt dessen lobt sich LH, dass die Kunden den Voucher nun nicht mehr nach stundenlangem Anstehen am Schalter, sondern recht schnell und unkompliziert am Check-in-Automaten erhalten können, wenn ihr Flug storniert wurde. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...
Insgesamt hat das Verhalten von LH dazu geführt, dass ich Buchungen bei LH nur noch dann tätige, wenn es keine Alternative gibt, diese mit einem sehr umständlichen Routing verbunden wäre, oder LH seeehr viel günstiger ist (was tatsächlich manchmal vorkommt).
Gruß
Diddn
es wäre grundsätzlich besser gewesen, Ihr hättet den Zeitpunkt des Fluges abgewartet - und die Euch dann angebotene Umbuchung abgelehnt. Im Falle Höherer Gewalt hat der Dienstleister kein Nachbesserungsrecht, weil ja die Leistung insgesamt gar nicht erbracht wurde. Ihr hättet dann auf die Rückzahlung des Reisepreises bestehen können. (Schadensersatz iast natürlich aufgrund der Höheren Gewalt, die zum Ausfall des Fluges geführt hatte, ausgeschlossen.)
LH versucht hier leider auch nach meiner Erfahrung regelmäßig, die Kunden auszunehmen und Umsatz zu retten, wo es nur geht. In Eurem Fall war es die Aufforderung an Euch, von Eurer Seite aus zu stornieren. Dies war aber letztlich gar nicht notwendig, da a) der gebuchte Flug durch LH bereits abgesagt war und b) Ihr eine Umbuchung nicht hättet akzeptieren müssen. (Was nützt es z. B. dem Geschäftsreisenden, drei Tage später zu fliegen, wenn die Messe, die er besuchen wollte, längst vorbei ist?) Ich bin mir nicht absolut sicher, aber ich denke, Ihr hättet LH noch nicht mal nach einer Umbuchungsmöglichkeit fragen müssen. Ihr erhaltet die Nachricht, dass Euer fix gebuchter Flug wegen Höherer Gewalt ausfällt. Damit ist das Geschäft nichtig. Der Kunde hat Anspruch auf Rückzahlung, wenn bereits gezahlt wurde, und Schadensersatz ist beidseitig ausgeschlossen. Das sagt mir zumindest mein REchtsverständnis aus eigenen Geschäften, die aufgrund von Höherer Gewalt in der Vergangenheit geplatzt sind.
Selbst bei meinen LH-Ausfällen aufgrund der Aschewolke wollte LH mich allen Ernstes zunächst auf einen Flug umbuchen, der zeitlich nach dem Rückflug (auf einem Ticket gebucht!) lag. Bei innerdeutschen Flugausfällen verweist die gleiche Airline gerne darauf, dass ihre Tickets dann zu einem Voucher für die Bahn berechtigt, und die meisten Menschen nehmen dies so hin und zahlen dann teils den Business Class Flugtarif für eine Bahnfahrt, obwohl diese wesentlich günstiger zu haben wäre, auch noch beim Schaffner im Zug. Kein schlechter finanzieller Schnitt, den LH dabei macht.


Insgesamt hat das Verhalten von LH dazu geführt, dass ich Buchungen bei LH nur noch dann tätige, wenn es keine Alternative gibt, diese mit einem sehr umständlichen Routing verbunden wäre, oder LH seeehr viel günstiger ist (was tatsächlich manchmal vorkommt).
Gruß
Diddn
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Re: Opodo verlangt Bearbeitungsgebühr für annullierten Flug
Hallo Dietmar,Diddn hat geschrieben:es wäre grundsätzlich besser gewesen, Ihr hättet den Zeitpunkt des Fluges abgewartet - und die Euch dann angebotene Umbuchung abgelehnt. Im Falle Höherer Gewalt hat der Dienstleister kein Nachbesserungsrecht, weil ja die Leistung insgesamt gar nicht erbracht wurde. Ihr hättet dann auf die Rückzahlung des Reisepreises bestehen können.
das dumme dabei ist: Auch dann hätte uns die Lufthansa an Opodo als buchende Agentur verwiesen und Opodo hätte auch dann eine Gebühr von € 25,- p.P. dafür verlangt, die Rückzahlung bei der Lufthansa zu veranlassen. Denn genau an diesem "Aufwand" macht Opodo die Gebühr fest.
Nur um das noch mal klarzustellen: Die Lufthansa hat uns bestätigt, daß uns eine Erstattung des gesamten Flugpreises zusteht. Sie verlangt auch ihrerseits keinerlei Gebühren o.ä. - dies tut ausschließlich Opodo.
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Re: Opodo verlangt Bearbeitungsgebühr für annullierten Flug
Mal ganz "ketzerich" gesagt: Opodo hat ja auch die Arbeit damit. Warum soll ein Vermittler kostenlos arbeiten, nur weil die Lufthansa streikt?Raoul Fiebig hat geschrieben: Nur um das noch mal klarzustellen: Die Lufthansa hat uns bestätigt, daß uns eine Erstattung des gesamten Flugpreises zusteht. Sie verlangt auch ihrerseits keinerlei Gebühren o.ä. - dies tut ausschließlich Opodo.
- Raoul Fiebig
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Re: Opodo verlangt Bearbeitungsgebühr für annullierten Flug
Hallo montelina,
mal ketzerisch geantwortet: Was meinst Du, wie oft ich bereits Stunden Arbeit in Buchungen von Kunden investiert habe, ohne am Ende einen einzigen Cent dafür zu bekommen, weil die Reederei die Kreuzfahrt dann irgendwann - und zwar nicht aufgrund "höherer Gewalt" - abgesagt hat?
Wenn Opodo die Gebühr zusteht, zahle ich sie. Allerdings erwecken die verlinkten Presseartikel, in denen sich zwei verschiedene Reiserechts-Experten in gleicher Weise äußern, doch erheblichen Zweifel daran. Und nur weil etwas in den AGBs steht, ist es nicht automatisch korrekt!
mal ketzerisch geantwortet: Was meinst Du, wie oft ich bereits Stunden Arbeit in Buchungen von Kunden investiert habe, ohne am Ende einen einzigen Cent dafür zu bekommen, weil die Reederei die Kreuzfahrt dann irgendwann - und zwar nicht aufgrund "höherer Gewalt" - abgesagt hat?

Wenn Opodo die Gebühr zusteht, zahle ich sie. Allerdings erwecken die verlinkten Presseartikel, in denen sich zwei verschiedene Reiserechts-Experten in gleicher Weise äußern, doch erheblichen Zweifel daran. Und nur weil etwas in den AGBs steht, ist es nicht automatisch korrekt!
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Re: Opodo verlangt Bearbeitungsgebühr für annullierten Flug
Wenn es kein höhere Gewalt war, kannst du deine Provision nach §87 HGB einfordernRaoul Fiebig hat geschrieben:Hallo montelina,
mal ketzerisch geantwortet: Was meinst Du, wie oft ich bereits Stunden Arbeit in Buchungen von Kunden investiert habe, ohne am Ende einen einzigen Cent dafür zu bekommen, weil die Reederei die Kreuzfahrt dann irgendwann - und zwar nicht aufgrund "höherer Gewalt" - abgesagt hat?

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Re: Opodo verlangt Bearbeitungsgebühr für annullierten Flug
...kann ich. Und wenn ich das oft genug gemacht habe, kündigt uns der Veranstalter wegen "was auch immer" den Agenturvertrag.montelina hat geschrieben:Wenn es kein höhere Gewalt war, kannst du deine Provision nach §87 HGB einfordern

Vor allem ist es ja dann auch in der Regel genau so, wie von Dietmar oben geschrieben: Die Buchung wird nicht einfach vom Veranstalter storniert, sondern man bietet generöserweise dem Kunden eine kostenlose Stornierung einer Reise an, die überhaupt nicht durchgeführt wird. Und genau das macht der Kunde dann in der Regel auch. Der Veranstalter sagt dann, die Reise sei vom Kunden storniert worden, die Stornierungsgebühr betrage € 0,- und auf diesen Betrag erhalte ich selbstverständlich x% Provision. Ich bekomme also eine Provision, nur dummerweise beträgt sie € 0,-.

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Re: Opodo verlangt Bearbeitungsgebühr für annullierten Flug
Jetzt ist mein schöner, langer Beitrag futsch, weil ich über Stunden abgelenkt war. (Ab und an muss ich auch arbeiten.) Daher in Kurzform das, was ich ausschweifend darlegen wollte:
Opodo tut so, als seien sie Vermittler der Flugreise, wenn es um die Zuordnung der AGB geht. Dann wäre aber der Leistungsträger der Ansprechpartner, wenn es um eine Rückforderung geht. Dieser verweist aber an Opodo, die demnach als Händler der Tickets auftreten hätten sein müssten.
Da der Flug (und damit das Geschäft) wegen Höherer Gewalt nicht stattfand, erfolgt eine Rückabwicklung des Geschäfts. Schließlich hat der Händler (das unterstelle ich jetzt mal) Opodo seinen Teil der Vereinbarung (nämlich von A nach B fliegen zu können) nicht eingehalten. Bei Höherer Gewalt sieht die deutsche Gesetzgebung doch vor, dass das Geschäft somit nichtig ist. Jeder muss seinen letztlich nutzlosen Aufwand zur Herbeiführung und Rückabwicklung (!) des Geschäfts selbst tragen, da es eben Höhere Gewalt (= niemand hat dem Gesetz nach Schuld; im Englischen finde ich die Übersetzung 'act of God' recht treffend) ist, die die Erfüllung des Geschäfts verhinderte.
Interessant wäre, wer die Flugtickets ausgestellt hat. War es LH, wäre Opodo ziemlich sicher tatsächlich nur Vermittler gewesen. Dann wäre aber eigentlich LH der Vertragspartner und dementsprechend Ansprechpartner für Rückforderungen. Ich vermute aber mal, dass hier weder LH noch Opodo als Aussteller aufgeführt ist, sondern ein drittes Unternehmen.
Und was die Kreuzfahrt-Veranstalter angeht, kenne ich exakt einen einzigen, der im Falle einer Reiseabsage nicht den Kunden zum kostenlosen Storno auffordert, sondern von sich aus storniert, dem Kunden etwaige Aufwendungen (z. B. aus individueller Anreise resultierend, die überflüssig wird) ohne weiteres erstattet und dem Reisebüro die entsprechende Provision zahlt. Sowohl aus Kunden-, wie auch aus Reisebürosicht bereits erlebt. (Nochmal Danke nach Hamburg!
)
Gruß
Diddn
Opodo tut so, als seien sie Vermittler der Flugreise, wenn es um die Zuordnung der AGB geht. Dann wäre aber der Leistungsträger der Ansprechpartner, wenn es um eine Rückforderung geht. Dieser verweist aber an Opodo, die demnach als Händler der Tickets auftreten hätten sein müssten.
Da der Flug (und damit das Geschäft) wegen Höherer Gewalt nicht stattfand, erfolgt eine Rückabwicklung des Geschäfts. Schließlich hat der Händler (das unterstelle ich jetzt mal) Opodo seinen Teil der Vereinbarung (nämlich von A nach B fliegen zu können) nicht eingehalten. Bei Höherer Gewalt sieht die deutsche Gesetzgebung doch vor, dass das Geschäft somit nichtig ist. Jeder muss seinen letztlich nutzlosen Aufwand zur Herbeiführung und Rückabwicklung (!) des Geschäfts selbst tragen, da es eben Höhere Gewalt (= niemand hat dem Gesetz nach Schuld; im Englischen finde ich die Übersetzung 'act of God' recht treffend) ist, die die Erfüllung des Geschäfts verhinderte.
Interessant wäre, wer die Flugtickets ausgestellt hat. War es LH, wäre Opodo ziemlich sicher tatsächlich nur Vermittler gewesen. Dann wäre aber eigentlich LH der Vertragspartner und dementsprechend Ansprechpartner für Rückforderungen. Ich vermute aber mal, dass hier weder LH noch Opodo als Aussteller aufgeführt ist, sondern ein drittes Unternehmen.
Und was die Kreuzfahrt-Veranstalter angeht, kenne ich exakt einen einzigen, der im Falle einer Reiseabsage nicht den Kunden zum kostenlosen Storno auffordert, sondern von sich aus storniert, dem Kunden etwaige Aufwendungen (z. B. aus individueller Anreise resultierend, die überflüssig wird) ohne weiteres erstattet und dem Reisebüro die entsprechende Provision zahlt. Sowohl aus Kunden-, wie auch aus Reisebürosicht bereits erlebt. (Nochmal Danke nach Hamburg!

Gruß
Diddn
- trichter
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Re: Opodo verlangt Bearbeitungsgebühr für annullierten Flug
Ich hätte weder den Flug storniert noch hätte ich mich an Opodo gewand. Die Fluggastrechte sagen glasklar, dass du bei Annulierung Erstattung oder Umbuchung verlangen kannst, das gilt auch bei höherer Gewalt. Umbuchung wolltest du nicht also Erstattung. Den Anspruch kannst du direkt bei der Airline anmelden. Erst nett und wenn das nicht fruchtet per Online- Mahnbescheid.
- Raoul Fiebig
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Re: Opodo verlangt Bearbeitungsgebühr für annullierten Flug
Hallo trichter,trichter hat geschrieben:Den Anspruch kannst du direkt bei der Airline anmelden.
das habe ich ja als erstes getan. Sie sagt, ich solle mich an den Reisevermittler wenden.