Hallo allerseits,
folgende Pressemitteilung hat Costa nun zu diesem Thema herausgegeben:
01. April 2011
Costa: Deutscher ReiseVerband rudert zurück
Erneute Prüfung des Sachverhalts durch die DRV-Rechtsabteilung – Berücksichtigung vorliegender Informationen und Fakten von Costa – Neue Costa Vertriebskonditionen bringen mehr rechtliche Sicherheit für alle Beteiligten
Costa Kreuzfahrten begrüßt die Entscheidung der Rechtsabteilung des Deutschen ReiseVerbandes (DRV), die Regelungen der neuen Vertriebskonditionen für Reisebüros einer erneuten Prüfung zu unterziehen und dabei erstmals auch den kompletten Standpunkt sowie der dazugehörigen Argumentation von Costa einzubeziehen. Hierzu hat Costa nochmals alle Informationen und Fakten vorgelegt und erörtert.
In diesem Zusammenhang bedauert Costa die durch den Verband vorschnell vorgenommene Bewertung sehr. Die öffentliche Kritik an der Reederei durch die DRV-Mittelstandsvertretung erfolgte ohne Berücksichtigung aller vorliegenden Tatsachen, so dass im Markt der Eindruck entstehen konnte, Costa würde widerrechtlich handeln. Dies ist nicht der Fall. Die Reederei verhält sich unter allen Aspekten gesetzes- und marktkonform.
Heiko Jensen, Geschäftsleitung der Costa Vertretung in Deutschland: „Uns ist viel an einem partnerschaftlichen Miteinander und dem offenen Dialog mit den Reisebüros und der Branche gelegen. Vor diesem Hintergrund pflegt Costa traditionell einen engen Kontakt zu den Vertriebspartnern und engagiert sich seit Jahren aktiv im Ausschuss Schifffahrt des DRV. Wir sehen der Neubewertung des DRV mit Zuversicht entgegen, zumal auch in Zukunft sog. ‚grenzüberschreitende Buchungen‘ vorgenommen werden können und verprovisioniert werden, die neuen Vertriebskonditionen hingegen mehr rechtliche Sicherheit für alle Beteiligten bringen.“
Hintergrund:
In den neuen Vertriebskonditionen weist Costa die Reisebüros darauf hin, dass Costa in Deutschland ab sofort nur noch auf Buchungen von Gästen eine Provision bezahlt, deren ständiger Wohnsitz sich in Deutschland befindet. Gerade in Grenzregionen kommt es in der Praxis tatsächlich, wenn auch sehr selten, vor, dass ein deutsches Reisebüro Buchungen von Kunden mit Wohnsitz im Ausland vornehmen möchte. Dies ist selbstverständlich auch weiterhin möglich, wenn das Reisebüro hierfür eine Costa Agentur des betreffenden Landes beantragt. Costa ermuntert Reisebüros sogar dazu, auf diesem Wege zusätzliches Geschäft zu generieren, zumal es bereits seit Längerem Reisebüros gibt, die dies mit Erfolg praktizieren.
Grund für die Aufnahme des besagten Passus in die Vertriebskonditionen ist es, etwaigen rechtlichen Unklarheiten vorzubeugen, die sogar zu finanziellen Schäden für das Reisebüro führen können. Stattdessen schafft Costa im Interesse aller Beteiligten rechtliche Sicherheit.
Nachfolgend zwei Beispiele aus der Praxis, wie es zu rechtlichen Unklarheiten kommen kann:
* Von Land zu Land kann sich das Angebot von Costa leicht unterscheiden. Es gibt zum Beispiel Länder, in denen bei der Buchung automatisch eine Reisekranken- und eine Reiserücktrittskostenversicherung im Kreuzfahrtpreis enthalten sind. Dies ist in Deutschland nicht der Fall. Nun ist es vorgekommen, dass ein Gast mit ständigem Wohnsitz in einem Land, in dem beide Versicherungen automatisch im Reisepreis enthalten sind, bei einem deutschen Reisebüro – und damit bei Costa Deutschland – gebucht hat, die Versicherungen jedoch nicht zusätzlich abschlossen wurden. Während der Kreuzfahrt erkrankte der Gast und musste nachhause transportiert werden. Wie Gerichte feststellten, muss zunächst Costa für die Kosten des Rücktransports aufkommen, nicht der Gast, da es diesem nicht zuzumuten sei, dass er sich mit den Angebotsunterschieden von Land zu Land vertraut mache.
* In einem weiteren Fall hat ein Reisebüro die Buchung eines Kunden mit ständigem Wohnsitz im Ausland angenommen. Der Kunde leistete zwar eine Anzahlung, hat in der Folge aber die weitere Bezahlung des Reisepreises wie auch die Annahme der Reiseunterlagen verweigert. Ein klassischer No-Show, bei dem die Stornogebühren laut AGB anfallen. Angesichts der sich nun nach der Haftung stellenden Frage möchte Costa Deutschland ausschließen, dass dem Reisebüro wirtschaftlicher Schaden entsteht.
Um es abschließend zu verdeutlichen: Costa ist ein internationales Unternehmen, das die Reisebüros in einem weiter zusammenwachsenden Europa dazu motivieren möchte, grenzüberschreitend zu agieren und damit zusätzliche Umsätze zu generieren. In Regionen, die an andere europäische Länder grenzen, kann der Vertrieb im Ausland schnell finanziell reizvoll werden. Um jedoch rechtliche Unklarheiten auszuschließen, ist es notwendig, dass das Reisebüro eine Agentur bei der Costa Vertretung in dem betreffenden Land beantragt. Die Ansprechpartner aus dem Costa Außendienstteam helfen interessierten Reisebüros hier gerne weiter. Sobald die zusätzliche Agenturnummer vorliegt, kann der Verkauf in dem betreffenden Land starten.
In diesem Zusammenhang prüft der DRV – neben der kompletten Klärung des Sachverhaltes – auch zusätzliche Fragen, die im Zusammenhang mit der Neuregelung stehen und bereits per Mitgliederrundschreiben und Pressemitteilung veröffentlicht wurden.
Und hier die Version des DRV:
„Es besteht weiterhin Klärungsbedarf“
DRV bittet Costa Kreuzfahrten um Stellungnahme
Beim Thema grenzüberschreitende Buchungen für Kreuzfahrten von Costa besteht weiter Klärungsbedarf: Der Deutsche ReiseVerband vertritt die Auffassung, dass das mit Schreiben vom 7. März 2011 an die Agenturen angekündigte Verfahren von Costa ab sofort grenzüberschreitende Buchungen seiner Kreuzfahrtangebote nicht mehr zu verprovisionieren, rechtlich nicht zulässig ist. Costa hat dem DRV gegenüber erklärt, dass sie ihren Agenturen auf Rückfrage in einem weiteren Schreiben angeboten hätte, dass Agenturen mit Firmensitz in Deutschland, die einem Kunden mit nicht deutschem Wohnsitz eine Costa-Kreuzfahrt vermitteln wollen, die Möglichkeit haben, eine Agenturnummer der ausländischen Costa Vertretung zu erhalten, in dessen Land der Kunde seinen ständigen Wohnsitz hat.
Der DRV hat nun in einem Schreiben vom 30. März 2011 darauf hingewiesen, dass dennoch einige offene Fragen stehen. „Es besteht weiterhin Klärungsbedarf“, betont Hans-Gustav Koch, DRV- Hauptgeschäftsführer. „Wir würden uns wünschen, dass wir mit Costa eine einvernehmliche Lösung des Sachverhaltes finden. Dazu wäre es wichtig, dass wir wieder in einen persönlichen Dialog treten. Wir sind auch weiterhin gesprächsbereit“, so Koch.
Zu den folgenden Fragen bittet der DRV Costa Kreuzfahrten um eine Stellungnahme:
Welchen Preis bezahlt z. B. der Kunde mit Wohnsitz in der Schweiz oder Frankreich, wenn er eine Kreuzfahrt in Deutschland bei einer Costa-Agentur bucht, die einen schweizerischen oder französischen Agenturvertrag abgeschlossen hat?
Was passiert mit einer Buchungsanfrage von einem Kunden mit z. B. Wohnsitz in der Schweiz oder Frankreich, der bei einer Costa-Agentur in Deutschland bucht, die nur über einen deutschen Agenturvertrag verfügt?
Entsprechen die Provisionsregelungen von Costa für Agenturen z. B. in Frankreich und in der Schweiz den Provisionsvereinbarungen der deutschen Agenturen?
Zählen die Umsätze, die eine Agentur mit Firmensitz in Deutschland z. B. über ihre schweizerische oder französische Agenturnummer für Costa erzielt für Incentivevereinbarungen, wie z. B. Superprovisionen und Staffelprovisionen, nach der deutschen Provisionsregelung für das Erreichen bestimmter Umsätze dazu?
Entsprechen die Produktangebote von Costa z. B. in der Schweiz oder Frankreich inhaltlich denen in Deutschland?
Wie sieht die Situation bezüglich dieser fünf Fragen in den übrigen Mitgliedstaaten der EU aus? Oder gelten die Regelungen bzw. Ihre Antworten für Frankreich insoweit entsprechend?
Über welches Reservierungssystem werden die Buchungen von Kunden mit ausländischem Wohnsitz gebucht?
Wie werden die Internetbuchungen von Kunden mit Wohnsitz im Ausland auf Homepages von Costa Agenturen mit Firmensitz in Deutschland behandelt?
Wir wird eine gemeinsame Buchung von mehreren Kunden behandelt, wo z. B. ein Kunde seinen Wohnsitz in Deutschland hat und die anderen Kunden im Ausland wohnen?
Hintergrund: Das Unternehmen Costa Kreuzfahrten hatte in seinem Schreiben vom 7. März 2011 seinen Vertriebspartnern mitgeteilt, dass es ab sofort grenzüberschreitende Buchungen seiner Kreuzfahrtangebote nicht mehr verprovisionieren wird. Angelika Hummel, Vorsitzende des Ausschusses Mittelstand / Touristische Reisebüros und Vorstandsmitglied der mittelständischen Reisemittler im Deutschen ReiseVerband (DRV) hatte darauf hingewiesen, dass dieses Verfahren nicht nur einem fairen Miteinander von Geschäftspartnern, sondern auch geltendem Recht widerspricht. Costa Kreuzfahrten hat im Schreiben an seine Vertriebspartner zudem erneut auf den Agenturvertrag hingewiesen, in dem Unterbuchungen untersagt sind. Das ‚Keyword‘ „Costa Kreuzfahrten“ darf, so Costa, künftig nicht mehr für die Online-Werbung genutzt werden.