Vorgeschichte:
Ich habe letzte Woche bei TRAVOOX Travel einen Flug AA für 4 Personen mit Hotel und Mietwagen für Ende März 2013 gebucht (Voraufenthalt Kreuzfahrt Celebrity Reflection). Kostenpunkt ca, 3700 €, lt. Bestätigung sollten 2400 € Anzahlung abgebucht werden es wurde aber der gesamte Betrag abgebucht, Sitzplätze sollten gebucht sein, waren aber nicht. Als ich die Plätze selber reservieren wollte, stellte ich fest das für die 4. Person die Zugangsdaten fehlten, diese wurden mir dann telefonisch durchgegeben, da auf einem Zugangscode angeblich (ich weiß es nicht) nur 3 Personen gebucht werden können, der 2. Zugangscode passte nicht auf die elektronische Rechnung.
Als ich den fehlenden Reisepreissicherungsschein anmahnte, hieß es in der 1. Antwort, diesen gäbe es nicht da der Flug und der Mietwagen von einer amerikanischen Gesellschaft (AA, Alamo) seien und nur das Hotel von einem deutschen Anbieter.
Auf meine Mitteilung das im BGB es anders steht (BGB § 651k Abs. 4 ist das eindeutig geregelt: "Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen des Reisenden auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Reisenden ein Sicherungsschein übergeben wurde.")
teilte man mir mit "vielen Dank für die Aufklärung. Dennoch : juristisch sind wir hier Mittler/Broker, damit ist kein Sicherungsschein auszustellen."
Telefonisch wird man in der Vermittlung abgewimmelt, alle sind im Gespräch, versprochener Rückruf erfolgt natürlich nicht!
Was würdet ihr mir raten, was kann ich machen da ich zu solch einem Vermittler kein vertrauen mehr habe!
gitarre
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Reisepreissicherungsschein
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Re: Reisepreissicherungsschein
Was ich raten würde?
Nun ja - nicht bei einem windigen Internet-Vermittler, den man nicht kennt, zu buchen...
Nun ja - nicht bei einem windigen Internet-Vermittler, den man nicht kennt, zu buchen...
Re: Reisepreissicherungsschein
Was ist ein windiger Internet-Anbieter, den man nicht kennt? Ich kenne z.B. aus dem Internet Sonnendeck Seereisen nicht, fallen die auch unter Deine Definition?Garfield hat geschrieben:Was ich raten würde?
Nun ja - nicht bei einem windigen Internet-Vermittler, den man nicht kennt, zu buchen...
Stefan kannst Du auch irgendwie hilfreich sein oder überwiegt doch eher Dein Zynismus?
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Re: Reisepreissicherungsschein
Ihr habt über TRAVOOX Travel Hotel und Mietwagen gebucht und damit ist TRAVOOX Travel als online-Reisevermittler aufgetreten und diese dürfen erst Zahlungen annehmen, wenn sie VORHER einen Sicherungsschein ausgehändigt haben. Außerdem üblich sind eher Anzahlungen zwischen 10 und 20% und nicht 100%. Ich weiß ja nicht, wann sie abgebucht haben - so viel ich weiß, kann man es innerhalb 6 Wochen zurückbuchen lassen. Wenn da noch genug Zeit ist, würde ich einen Brief mit Einschreibe-Rückschein schreiben und eine Frist von 14 Tagen setzen, um den Sicherungsschein zu bekommen und sonst anderwertig das Geld zurückbuchen. Aber das ist nur meine Meinung. Ich bin keine Juristin.
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Re: Reisepreissicherungsschein
Nur Reiseveranstalter müssen Sicherungsscheine ausstellen, nicht Vermittler. Wenn Travoox Flug, Mietwagen, Hotel in einer Summe berechnet hat, werden sie zum Reiseveranstalter. Wenn sie es getrennt auf der Rechnung auflisten, dann nicht. Die hohe Anzahlung kommt wahrscheinlich dadurch zustande, dass der Flug direkt komplett bezahlt werden muss.
Bin auch keine Juristin!!
LG
Montelina
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Re: Reisepreissicherungsschein
Hallo allerseits,
ich könnte ja nun lange zum Thema "Der Reisepreissicherungsschein in Theorie und Praxis" referieren, aber das möchte ich mir und Euch ersparen.
Nur mal ein Beispiel: Im Grunde dürfte kein Reisevermittler mehr Kreuzfahrten mit Azamara, Celebrity Cruises und RCI anbieten, die über den 31.12.2013 hinausgehen, denn die Veranstalter haben es bislang noch nicht hinbekommen, ihre Sicherungsscheine über den 31.12.2013 hinaus zu verlängern. Das ist jedes Jahr das gleiche: Erst kommen die neuen Reiserouten, irgendwann viel später dann die neuen Sicherungsscheine.
Andere Veranstalter, darunter auch einige, die etwa zu Carnival Corporation & plc gehören, geben gar keine Sicherungsscheine aus, da sie nicht in Deutschland ansässig sind. Da gelten dann die entsprechenden Regelungen in anderen EU-Mitgliedsstaaten, was aus § 651k BGB auch entsprechend hervorgeht.
ich könnte ja nun lange zum Thema "Der Reisepreissicherungsschein in Theorie und Praxis" referieren, aber das möchte ich mir und Euch ersparen.
Nur mal ein Beispiel: Im Grunde dürfte kein Reisevermittler mehr Kreuzfahrten mit Azamara, Celebrity Cruises und RCI anbieten, die über den 31.12.2013 hinausgehen, denn die Veranstalter haben es bislang noch nicht hinbekommen, ihre Sicherungsscheine über den 31.12.2013 hinaus zu verlängern. Das ist jedes Jahr das gleiche: Erst kommen die neuen Reiserouten, irgendwann viel später dann die neuen Sicherungsscheine.

Andere Veranstalter, darunter auch einige, die etwa zu Carnival Corporation & plc gehören, geben gar keine Sicherungsscheine aus, da sie nicht in Deutschland ansässig sind. Da gelten dann die entsprechenden Regelungen in anderen EU-Mitgliedsstaaten, was aus § 651k BGB auch entsprechend hervorgeht.