1AVista Reisen erhebt Treibstoffzuschlag

Nicht nur auf hoher See kann man die Annehmlichkeiten einer Kreuzfahrt genießen, sondern auch auf Flüssen, Seen & Kanälen
Antworten
Benutzeravatar
Raoul Fiebig
Captain
Captain
Beiträge: 30999
Registriert: 07.09.2007 15:52
Wohnort: Paderborn/Ludwigsfelde
Kontaktdaten:

1AVista Reisen erhebt Treibstoffzuschlag

Beitrag von Raoul Fiebig »

Hallo allerseits,

auch 1AVista Reisen erhebt zukünftig einen Treibstoffzuschlag: Er gilt für alle Neubuchungen ab dem 21.03.2011. Für bestehende Buchungen wird auf die AGBs verwiesen, in denen es heißt:
Ein Erhöhen der bei Buchung bestätigten Preise im Umfang der Auswirkung pro Person bzw. Sitzplatz behalten wir uns für den Fall einer Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben wie z.B. Flughafen/Hafengebühren oder Änderung der Wechselkurse vor, wenn der Reisetermin mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss liegt. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des Reisepreises, so können Sie kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Erhöhungen ab dem 20. Tag vor Reisebeginn sind nicht zulässig, über etwaige Erhöhungen wird 1AVista Reisen Sie unmittelbar informieren.
Antworten