
Kosten Arzt an bord
-
- 2nd Officer
- Beiträge: 2702
- Registriert: 03.02.2011 10:59
- Wohnort: Berlin
Kosten Arzt an bord
Ich habe mal ne ganz dumme Frage.Im Falle einer Krankheit an Bord muss ich die Kosten ja selber tragen....schön und gut,bekomme ich das geld von meiner krankenkasse zurück.In unseren fall ist es eine Reise Europa und Marocco
Oder hilft zb.ADAC PLUS mitgliedschaft zb.?

Zuletzt geändert von Stevbln am 16.02.2011 12:08, insgesamt 1-mal geändert.
-
- 2nd Officer
- Beiträge: 2051
- Registriert: 10.01.2008 21:36
Re: Kosten Arzt an bord
Reisekrankenversicherung abschließen. Zum Beispiel beim ADAC. Kostet für die ganze Familie nicht viel, imk Krankheitsfall erhälst du dein Geld zurück. Gibt aber noch viele andere Anbieter. Frag Raoul.
-
- 2nd Officer
- Beiträge: 2702
- Registriert: 03.02.2011 10:59
- Wohnort: Berlin
Re: Kosten Arzt an bord
Ok danke...dann frag ich Raul 

- Raoul Fiebig
- Captain
- Beiträge: 30944
- Registriert: 07.09.2007 15:52
- Wohnort: Paderborn/Ludwigsfelde
- Kontaktdaten:
Re: Kosten Arzt an bord
Hallo Stevbln,bekomme ich das geld von meiner krankenkasse zurück.
wenn Du keine Auslandsreisekrankenversicherung hast, nein. Theoretisch kann Deine Krankenkasse diese entweder in einem Paket enthalten haben oder aber womöglich zumindest zusätzlich anbieten. Das mußt Du aber im konkreten Fall mit Deiner Krankenkasse besprechen. Hier im Forum ist das nicht zu klären.
Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist meiner Meinung nach die absolute Pflichtversicherung, wenn man eine Kreuzfahrt unternimmt. Ein Besuch beim Bordarzt kann auch bei "Kleinigkeiten" (Seekrankheit, Verstauchung - was auch immer) bereits einen dreistelligen Betrag kosten. Von einer Helikopterevakuierung und einem Rücktransport im Ambulanzflugzeug will ich ja gar nicht erst anfangen...
Dein Reisebüro wird Dir sicherlich auch gerne eine solche Versicherung vermitteln.
-
- 2nd Officer
- Beiträge: 2702
- Registriert: 03.02.2011 10:59
- Wohnort: Berlin
Re: Kosten Arzt an bord
Ok dann hab ich ja so etwas schon mit gebucht...aber vielen dank für die schnelle und gute beratung 

- HeinBloed
- 1st Officer
- Beiträge: 8345
- Registriert: 05.11.2007 20:49
- Kontaktdaten:
Re: Kosten Arzt an bord
Hinweis noch:Stevbln hat geschrieben:Ich habe mal ne ganz dumme Frage.Im Falle einer Krankheit an Bord muss ich die Kosten ja selber tragen....schön und gut,bekomme ich das geld von meiner krankenkasse zurück.In unseren fall ist es eine Reise Europa und Marocco![]()
Oder hilft zb.ADAC PLUS mitgliedschaft zb.?
eine Reisekrankenversicherung kommt nur für Erkrankungen auf, die während der Reise erstmalig auftreten oder die sich verschlimmern und akuter Handlungsbedarf während der Reise besteht.
Für ein Medikament z. B., das während der Reise ausgeht und man sich an Bord beschafft, leistet die Reisekrankenversicherung nicht.
So sind wir auf ca. 150 USD (davon 100 USD-Anteil für den Arzt - ohne Konsultation keine Medikamentenausgabe - außer US-typischen over the counter Produkten) hängengeblieben, das die Krankheit schon vor Antritt der Reise bestand.
Gruß
HeinBloed
- OHV_44
- Staff Captain
- Beiträge: 5810
- Registriert: 02.07.2008 11:58
- Wohnort: Hohen Neuendorf
Re: Kosten Arzt an bord
Hinweis noch die 2.:HeinBloed hat geschrieben:Hinweis noch...
Bedeutet also: immer das Kleingedruckte lesen, auch wenn´s nicht gut ist für die Augen!

Gruß Micha
-
- 4th Officer
- Beiträge: 322
- Registriert: 26.02.2008 22:08
- Wohnort: Linz, Oberösterreich
Re: Kosten Arzt an bord
Wie weit deckt die Kreditkartenversicherung einen Besuch beim Bordarzt ab?
Die Gold-Karte mit dem höchsten Reiseschutz müsste das doch abdecken, oder?
Die Gold-Karte mit dem höchsten Reiseschutz müsste das doch abdecken, oder?
- fneumeier
- Staff Captain
- Beiträge: 12180
- Registriert: 06.11.2007 13:58
- Wohnort: München
- Kontaktdaten:
Re: Kosten Arzt an bord
Die ADACPlus Mitgliedschaft enthält keine Auslands-Reise-Krankenversicherung.
cruisefan01, wenn Du die ADACGold-Kreditkarte meinst, ja diese enthält eine Auslands-Reise-Krankenversicherung. Ansonsten sieh einfach bei den Bedingungen Deiner Karte nach!
Gruß
Carmen
cruisefan01, wenn Du die ADACGold-Kreditkarte meinst, ja diese enthält eine Auslands-Reise-Krankenversicherung. Ansonsten sieh einfach bei den Bedingungen Deiner Karte nach!
Gruß
Carmen
- Garfield
- 2nd Officer
- Beiträge: 2735
- Registriert: 18.09.2007 10:45
- Wohnort: Schweinfurt/Main
- Kontaktdaten:
Re: Kosten Arzt an bord
So, dazu auch noch mein Senf: Bei den Klauseln zur Übernahme der Rücktransportkosten unbedingt darauf achten, dass nicht nur medizinisch notwendige, sondern auch medizinisch sinnvolle Transportkosten übernommen werden. Ist ein Riesenunterschied. Und die Entscheidung sollte beim Arzt liegen, nicht bei der Versicherung...OHV_44 hat geschrieben:... immer das Kleingedruckte lesen ...
- HeinBloed
- 1st Officer
- Beiträge: 8345
- Registriert: 05.11.2007 20:49
- Kontaktdaten:
Re: Kosten Arzt an bord
Abdecken des Besuches beim Bordarzt immer... im Rahmen deines Kartenlimits und solange die Cruiseline noch eine Deckungszusage bekommt...cruisefan01 hat geschrieben:Wie weit deckt die Kreditkartenversicherung einen Besuch beim Bordarzt ab?
Die Gold-Karte mit dem höchsten Reiseschutz müsste das doch abdecken, oder?
Ob du hinterher das Geld von der Versicherung wiederbekommst steht ja auf einem anderen Blatt...
Gruß
HeinBloed
-
- 2nd Officer
- Beiträge: 2702
- Registriert: 03.02.2011 10:59
- Wohnort: Berlin
Re: Kosten Arzt an bord
Vielen Dank,also ich hab eine Rundumsorglosversicherung hab die reise mit Amex bezahlt und bin ADAC Plus Mitglied.Glaube das sollte reichen....Hab mir über sowas noch nie gedanken gemacht.Aber Frau bsw.Mann wird ja nicht jünger 

- Raoul Fiebig
- Captain
- Beiträge: 30944
- Registriert: 07.09.2007 15:52
- Wohnort: Paderborn/Ludwigsfelde
- Kontaktdaten:
Re: Kosten Arzt an bord
Hallo Stefan,Garfield hat geschrieben:Bei den Klauseln zur Übernahme der Rücktransportkosten unbedingt darauf achten, dass nicht nur medizinisch notwendige, sondern auch medizinisch sinnvolle Transportkosten übernommen werden. Ist ein Riesenunterschied. Und die Entscheidung sollte beim Arzt liegen, nicht bei der Versicherung...
das ist in der Tat ein sehr wichtiger Hinweis. Viele "Inklusivversicherungen" "sparen" nämlich u.a. an dieser Stelle. Wir vermitteln daher beispielsweise nur eine RKV, bei der auch medizinisch sinnvolle Rücktransporte abgedeckt sind.
- Patrick Wetter
- Captain
- Beiträge: 1341
- Registriert: 10.09.2007 06:37
Re: Kosten Arzt an bord
Moin allerseits,
hierzu auch noch ein Hinweis für unsere luxemburger Leser und Mitglieder:
Der Besuch beim Schiffsarzt muss, wie bereits erwähnt, und wie auch in Luxemburg beim Arztbesuch üblich, direkt bezahlt werden.
Allerdings decken unsere Krankenkassen (z.B. die CNS) einen Teilbetrag der Arztrechnungen aus dem Ausland oder vom Schiff ab. D.h., man schickt die Rechnung also wie üblich an seine Krankenkasse, bekommt jedoch nur einen Teilbetrag zurückerstattet.
Für den Restbetrag empfiehlt sich der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung (z.B. DKV Luxemburg) oder einer Zusatzversicherung wie die Caisse Médico Chirugicale Mutualiste. Man schickt dann bloss die Kopie der Arztrechnung zusammen mit dem Abrechnungsbescheid der Krankenkasse an die jeweilige Versicherung und bekommt den Restbetrag zurück. Dann ist man rundherum abgedeckt.
Der grundlegende Unterschied zu Deutschland besteht alleine schon darin, daß in Luxemburg ohnehin alle Arztrechnungen vorbezahlt werden müssen und erst danach die Krankenkasse eine Rückerstattung der Kosten vornimmt.
Ach ja, nicht vergessen: Die europaweit gültige Krankenkassenkarte über die website der CNS beantragen und immer mitnehmen. Kostet nichts und erleichtert das Abrechnungsverfahren in anderen europäischen Ländern. Sie ersetzt auch das ehemalige Formular E111.
hierzu auch noch ein Hinweis für unsere luxemburger Leser und Mitglieder:
Der Besuch beim Schiffsarzt muss, wie bereits erwähnt, und wie auch in Luxemburg beim Arztbesuch üblich, direkt bezahlt werden.
Allerdings decken unsere Krankenkassen (z.B. die CNS) einen Teilbetrag der Arztrechnungen aus dem Ausland oder vom Schiff ab. D.h., man schickt die Rechnung also wie üblich an seine Krankenkasse, bekommt jedoch nur einen Teilbetrag zurückerstattet.
Für den Restbetrag empfiehlt sich der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung (z.B. DKV Luxemburg) oder einer Zusatzversicherung wie die Caisse Médico Chirugicale Mutualiste. Man schickt dann bloss die Kopie der Arztrechnung zusammen mit dem Abrechnungsbescheid der Krankenkasse an die jeweilige Versicherung und bekommt den Restbetrag zurück. Dann ist man rundherum abgedeckt.
Der grundlegende Unterschied zu Deutschland besteht alleine schon darin, daß in Luxemburg ohnehin alle Arztrechnungen vorbezahlt werden müssen und erst danach die Krankenkasse eine Rückerstattung der Kosten vornimmt.
Ach ja, nicht vergessen: Die europaweit gültige Krankenkassenkarte über die website der CNS beantragen und immer mitnehmen. Kostet nichts und erleichtert das Abrechnungsverfahren in anderen europäischen Ländern. Sie ersetzt auch das ehemalige Formular E111.
- OHV_44
- Staff Captain
- Beiträge: 5810
- Registriert: 02.07.2008 11:58
- Wohnort: Hohen Neuendorf
Re: Kosten Arzt an bord
...könnte mir glatt vorstellen, dass es allen Deutschen, die sich außerhalb der EU bewegen, genauso ergehen wird. Eine Ausnahme ist hier vielleicht der stationäre Bereich. Da wird mit voriger Kostenübernahme direkt mit dem Versicherer abgerechnet.Patrick Wetter hat geschrieben:Der grundlegende Unterschied zu Deutschland besteht alleine schon darin, daß in Luxemburg ohnehin alle Arztrechnungen vorbezahlt werden müssen und erst danach die Krankenkasse eine Rückerstattung der Kosten vornimmt.

Wichtig finde ich noch anzumerken, dass nicht nur der "richtige" Rücktransport mitversichert sein sollte, sondern auch der Transport ins Krankenhaus seiner Wahl (zB auch mit einem Hubschrauber!!!).
Gruß Micha
- Gerrit
- 4th Officer
- Beiträge: 155
- Registriert: 04.10.2007 14:12
Re: Kosten Arzt an bord
Hi...
hatte mal das "Glück" das wir den Bordarzt bemühen durften. War eine schöne Seekrankheit bei netten Wellen. Das hat dann mal eben für keine 5 min. ca. 110 EUR gekostet. Hatte die Reise mit den ADAC Gold Kreditkarten bezahlt. Die Bezahlung der Leistung erfolgte vom Bordkonto erstmal, die Rechung dann beim ADAC eingereicht, wohin genau steht ja dabei, und ein mit einem kurzen Anschreiben dabei und dann kam ein paar tage später auch schon der Gesamtbetrag au mein Konto.
Gerrit
hatte mal das "Glück" das wir den Bordarzt bemühen durften. War eine schöne Seekrankheit bei netten Wellen. Das hat dann mal eben für keine 5 min. ca. 110 EUR gekostet. Hatte die Reise mit den ADAC Gold Kreditkarten bezahlt. Die Bezahlung der Leistung erfolgte vom Bordkonto erstmal, die Rechung dann beim ADAC eingereicht, wohin genau steht ja dabei, und ein mit einem kurzen Anschreiben dabei und dann kam ein paar tage später auch schon der Gesamtbetrag au mein Konto.
Gerrit

- Gerd Ramm
- 1st Officer
- Beiträge: 6639
- Registriert: 12.09.2007 21:02
- Wohnort: Hamburg
Re: Kosten Arzt an bord
Das ist nur z T richtig. Ich bin in einer Karnkenkasse bei der ich Arzt- und auch Apothekerrechnungen selbst bezahle und von der Krankenkasse 80 % zurückerstattet bekomme wobei mir die 10 Euro und auch die Medikamentenzuzahlung auch angerechnet werden. Eine Versicherung für den Restbetrag ist so teuer, dass es sich nicht lohnt. Die Restbeträge setze ich bei der Steuer ab, denn Pensionäre zahlen ja auch Steuern, was Viele bezweifeln. Und nun denkt bei Pensionär nicht gleich an 5000 netto, das gibt es nur in der Zeitung.Der grundlegende Unterschied zu Deutschland besteht alleine schon darin, daß in Luxemburg ohnehin alle Arztrechnungen vorbezahlt werden müssen und erst danach die Krankenkasse eine Rückerstattung der Kosten vornimmt.
- henry
- 2nd Officer
- Beiträge: 2657
- Registriert: 25.06.2008 18:45
- Wohnort: an der Deutschen Weinstrasse
Re: Kosten Arzt an bord
in Kürze:
die gesetzlichen Krankenkassen zahlen (ohne eine evtl dort abgeschlossene Zusatzversicherung) grds nichts im Ausland - dürfen die gar nicht.
Deutsche private Krankenversicherugnen zahlen nach Bedingung, i d R bei Urlaubsreisen bis zu xxx immer, wie viel, hängt vom abgeschlossenen Tarif, der Leistungsbeschreibung und den sog. geschäftsplanmäßigen Erklärungen des jeweiligen Versicherers ab. Als Standard bei echten privaten Vollversicherungen (bei den neuen Basistarifen weiß ich das ehrlich gesagt nicht) gilt, daß es keine Länderbeschränkungen gibt und daß Auslandsrechnungen so wie deutsche rfechnungen erstattet werden.
Auslandsreisekrankenversicherungen erstatten gem Bedingung unterschiedlich ( s Ausführungen von zB Raoul weiter oben), also genau hinschauen und nicht auf "Drei-Mark-Fuchzig" schauen. Wer mehr als eine Reise pro Jahr im Ausland ist, sollte grds mal einen Jahresvertrag ins Auge fassen und nichrechnen. Der Passus "notwendiger" oder "sinnvoller Rücktransport ist enorm wichtig.
Die ADAC-Goldcard (VISA u Master) hat gem Bedingung Auslandsreise-Krankenversicherungsschutz, unabhängig davon, ob die Reise mit der ADAC-Card bezahlt wurde oder nicht (gilt nur für Krankenvers.). Gem Bedingung § 13 ist für unerwartet im Ausland aufgetretene Verletzungen und/oder Erkrankungen der Rücktransport mitversichert ... nach Abstimmung des behandelnden Arztes mit dem ADAC-Arzt...wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar (zB bei mehr als 14-tägigem Krankenhausaufenthalt im Ausland), ADAC ordnet dann an. Leistungen werden als Kostenerstattung oder als Serviceleistung erbracht (zB ADAC-Ambulanzflieger). Soweit vor Reiseantritt Vorerkrankungen waren etc besteht kein VBersicherungsschutz; dazu bitte die Bestimmungen zur Auslandsreise-Krankenversicherung lesen, die sind umfangreich. Besseren Schutz kenn ich ehrlich gesagt nicht, u vor allem kostet der nichts extra.
ACHTUNG: Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung sind etwas anderes, hier wird "ADAC-seits" nur geleistet, wenn die Reise zu mindestens 50% mit ADAC-Kreditkarte bezahlt wird, Baranzahlungen sind unschädlich, wenn dies dokumentiert wird.
ist eine komplexe Materie. Grds einkalkulieren, daß im Ausland entstandene Behandlungskosten entstehen können, die von einem deutschen Versicherer ggf nicht bezahlt werden ("Mondhonorare").
Noch Fragen?
henry
die gesetzlichen Krankenkassen zahlen (ohne eine evtl dort abgeschlossene Zusatzversicherung) grds nichts im Ausland - dürfen die gar nicht.
Deutsche private Krankenversicherugnen zahlen nach Bedingung, i d R bei Urlaubsreisen bis zu xxx immer, wie viel, hängt vom abgeschlossenen Tarif, der Leistungsbeschreibung und den sog. geschäftsplanmäßigen Erklärungen des jeweiligen Versicherers ab. Als Standard bei echten privaten Vollversicherungen (bei den neuen Basistarifen weiß ich das ehrlich gesagt nicht) gilt, daß es keine Länderbeschränkungen gibt und daß Auslandsrechnungen so wie deutsche rfechnungen erstattet werden.
Auslandsreisekrankenversicherungen erstatten gem Bedingung unterschiedlich ( s Ausführungen von zB Raoul weiter oben), also genau hinschauen und nicht auf "Drei-Mark-Fuchzig" schauen. Wer mehr als eine Reise pro Jahr im Ausland ist, sollte grds mal einen Jahresvertrag ins Auge fassen und nichrechnen. Der Passus "notwendiger" oder "sinnvoller Rücktransport ist enorm wichtig.
Die ADAC-Goldcard (VISA u Master) hat gem Bedingung Auslandsreise-Krankenversicherungsschutz, unabhängig davon, ob die Reise mit der ADAC-Card bezahlt wurde oder nicht (gilt nur für Krankenvers.). Gem Bedingung § 13 ist für unerwartet im Ausland aufgetretene Verletzungen und/oder Erkrankungen der Rücktransport mitversichert ... nach Abstimmung des behandelnden Arztes mit dem ADAC-Arzt...wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar (zB bei mehr als 14-tägigem Krankenhausaufenthalt im Ausland), ADAC ordnet dann an. Leistungen werden als Kostenerstattung oder als Serviceleistung erbracht (zB ADAC-Ambulanzflieger). Soweit vor Reiseantritt Vorerkrankungen waren etc besteht kein VBersicherungsschutz; dazu bitte die Bestimmungen zur Auslandsreise-Krankenversicherung lesen, die sind umfangreich. Besseren Schutz kenn ich ehrlich gesagt nicht, u vor allem kostet der nichts extra.
ACHTUNG: Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung sind etwas anderes, hier wird "ADAC-seits" nur geleistet, wenn die Reise zu mindestens 50% mit ADAC-Kreditkarte bezahlt wird, Baranzahlungen sind unschädlich, wenn dies dokumentiert wird.
ist eine komplexe Materie. Grds einkalkulieren, daß im Ausland entstandene Behandlungskosten entstehen können, die von einem deutschen Versicherer ggf nicht bezahlt werden ("Mondhonorare").
Noch Fragen?
henry
- fneumeier
- Staff Captain
- Beiträge: 12180
- Registriert: 06.11.2007 13:58
- Wohnort: München
- Kontaktdaten:
Re: Kosten Arzt an bord
Henry,
das stimmt so auch nicht!
Für gesetzlich Versicherte gibt es innerhalb der EU Abkommen. D.h. ein gesetzlich Versicherter hat in einem EU-Land dieselben Ansprüche wie ein Einheimischer, der gesetzlich versichert ist. Insoweit erfolgt die Behandlung kostenlos. Allerdings wird man natürlich meist genötigt, kostenpflichtige Zusatzbehandlungen abzuschließen. Außerdem ist das, was die gesetzliche Versicherung z.B. in Spanien zahlt, nicht identisch mit den Leistungen, die die gesetzliche in Deutschland zahlt. Daher empfiehlt sich auch innerhalb Europas eine Auslands-Krankenversicherung.
Außerhalb der EU zahl die gesetzliche Krankenversicherung nicht. Schiffe, auch unter europäischer Flagge, fallen ebenfalls unter "sonstiges" Ausland.
Bei privaten Krankenkassen hängt es ganz vom Tarif ab. Handelt es sich um öffentlichen Dienst, dann zahlt die private Kasse nix, weil auch die Beihilfe nur innerhalb Europas zahlt entsprechend der Regelung für gesetzliche Krankenkassen.
Gruß
Carmen
das stimmt so auch nicht!
Für gesetzlich Versicherte gibt es innerhalb der EU Abkommen. D.h. ein gesetzlich Versicherter hat in einem EU-Land dieselben Ansprüche wie ein Einheimischer, der gesetzlich versichert ist. Insoweit erfolgt die Behandlung kostenlos. Allerdings wird man natürlich meist genötigt, kostenpflichtige Zusatzbehandlungen abzuschließen. Außerdem ist das, was die gesetzliche Versicherung z.B. in Spanien zahlt, nicht identisch mit den Leistungen, die die gesetzliche in Deutschland zahlt. Daher empfiehlt sich auch innerhalb Europas eine Auslands-Krankenversicherung.
Außerhalb der EU zahl die gesetzliche Krankenversicherung nicht. Schiffe, auch unter europäischer Flagge, fallen ebenfalls unter "sonstiges" Ausland.
Bei privaten Krankenkassen hängt es ganz vom Tarif ab. Handelt es sich um öffentlichen Dienst, dann zahlt die private Kasse nix, weil auch die Beihilfe nur innerhalb Europas zahlt entsprechend der Regelung für gesetzliche Krankenkassen.
Gruß
Carmen
- regensburger
- 4th Officer
- Beiträge: 306
- Registriert: 08.11.2007 01:04
Re: Kosten Arzt an bord
Hallo henry,henry hat geschrieben:in Kürze:
die gesetzlichen Krankenkassen zahlen (ohne eine evtl dort abgeschlossene Zusatzversicherung) grds nichts im Ausland - dürfen die gar nicht.
henry
Mit der europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC), die gibt es kostenlos für Pflichtversicherte, ist man doch in der EU versichert, zumindest in öffentlichen Krankenhäusern oder?
Ein Bekannter hatte mir vor ca. 2 Jahren mal erzählt , dass er eine spaniche Privatrechnung teilweise von seiner BKK bezahlt bekam.
Hier in Regensburg wird erzählt, dass für Pflichtversicherte z. B. auch eine kostenfreie Behandlung in Tschechien möglich ist.
Was ist nun richtig?