Guten Morgen,
mal etwas ernsthaftes nachgefragt:
Bis X Tage vor Abfahrt kann ich recht günstig meine Reise bei einer bestimmten Gesellschaft stornieren.
Angenommen ich mache es Y (größer als X) Tage vorher.
Kann das Reisebüro eigentlich im Zeitraum zwischen X und Y die Kabine "in meinem Namen behalten", um sie dann als Stornokabinen zu verkaufen?
Ich wundere mich nur, dass auf der Reederei-Homepage meine Daten immer noch vorhanden sind.
Mich würde es ja nichts zusätzlich kosten - wenn das Reisebüro nach Tag X vergisst die Kabine zurückzugeben, ist es ja nicht meine Schuld - oder?
Oder brauchen die meine Zustimmung, um so zu verfahren???
Und profitiere ich auch davon, als derjenige der zurückgibt??? Oder verdienen dar doppelt??? Meine Stornogebühren und im Falle des Weiterverkaufes noch die Kommission???
Das müsste doch nur bei Gruppenbuchungen möglich sein??? oder???
Gruß
HeinBloed
Weiterverkauf einer Stornokabine durch das Reisebüro
- HeinBloed
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Re: Weiterverkauf einer Stornokabine durch das Reisebüro
Hallo HeinBloed,
ich kann Dir dazu aus der Praxis folgendes berichten: Wir machen es zuweilen - natürlich nur in Absprache bzw. mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden - so, daß eine Reise nicht gleich storniert wird, wenn er seine Rücktrittswunsch äußert. Dies macht z.B. bei den Veranstaltern Sinn, die recht geringe Umbuchungsgebühren haben. In diesem Fall kann der Kunde bis kurz vor Ende des Zeitraums der aktuell gültigen Stornorate entscheiden, ob er sich vielleicht statt der Stornierung für eine kostengünstige oder vielleicht gar kostenlose (!) Umbuchung auf eine andere Reise entscheidet. Rechtzeitig vor Erreichen der nächsten Stornogebühren-Stufe erhält er dann von uns einen Hinweis, daß die "Frist" bald abläuft.
Aber um es nochmals klar zu sagen: So etwas machen wir nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.
Bei Gruppenbuchungen ist es natürlich etwas anderes. Da kann man die Buchungen ggf. solange laufen lassen, bis man das Kontingent schließen bzw. Restkabinen zurückgeben muß.
Wie die Praxis bei anderen Agenturen aussieht, vermag ich nicht zu sagen. Allerdings hielte ich es für fragwürdig, Stornogebühren für eine Kabine zu kassieren, die man (wohl per Umbuchung) weiterverkauft.
ich kann Dir dazu aus der Praxis folgendes berichten: Wir machen es zuweilen - natürlich nur in Absprache bzw. mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden - so, daß eine Reise nicht gleich storniert wird, wenn er seine Rücktrittswunsch äußert. Dies macht z.B. bei den Veranstaltern Sinn, die recht geringe Umbuchungsgebühren haben. In diesem Fall kann der Kunde bis kurz vor Ende des Zeitraums der aktuell gültigen Stornorate entscheiden, ob er sich vielleicht statt der Stornierung für eine kostengünstige oder vielleicht gar kostenlose (!) Umbuchung auf eine andere Reise entscheidet. Rechtzeitig vor Erreichen der nächsten Stornogebühren-Stufe erhält er dann von uns einen Hinweis, daß die "Frist" bald abläuft.
Aber um es nochmals klar zu sagen: So etwas machen wir nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.
Bei Gruppenbuchungen ist es natürlich etwas anderes. Da kann man die Buchungen ggf. solange laufen lassen, bis man das Kontingent schließen bzw. Restkabinen zurückgeben muß.
Wie die Praxis bei anderen Agenturen aussieht, vermag ich nicht zu sagen. Allerdings hielte ich es für fragwürdig, Stornogebühren für eine Kabine zu kassieren, die man (wohl per Umbuchung) weiterverkauft.

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Re: Weiterverkauf einer Stornokabine durch das Reisebüro
Hallo allerseits,
das Raoul es so macht wie geschrieben kann ich bestätigen. Wir mußten leider eine Reise stornieren, da uns die Chinareise "dazwischen " kam. Raoul bot uns an, die Stornierung bis zum nächst höheren stornobetrag zu belassen, um sie evtl. weiter zu verkaufen. Da der Veranstalter jedoch ein anderes Schiff einsetzt, konnten wir sogar kostenlos stornieren. Raoul fragte uns, ob wir damit einverstanden sind, die Stornierung noch 14 Tage hinauszuzögern, da er die Kabine zu diesem doch recht günstigen Preis evtl. weitervermitteln kann. Nach 2 Wochen wurde uns die Anzahlung und Stornobestätigung dann zugeschickt.
( Leider gab`s von Raoul kein" Zuckerl
" für unser Entgegenkommen.
)
das Raoul es so macht wie geschrieben kann ich bestätigen. Wir mußten leider eine Reise stornieren, da uns die Chinareise "dazwischen " kam. Raoul bot uns an, die Stornierung bis zum nächst höheren stornobetrag zu belassen, um sie evtl. weiter zu verkaufen. Da der Veranstalter jedoch ein anderes Schiff einsetzt, konnten wir sogar kostenlos stornieren. Raoul fragte uns, ob wir damit einverstanden sind, die Stornierung noch 14 Tage hinauszuzögern, da er die Kabine zu diesem doch recht günstigen Preis evtl. weitervermitteln kann. Nach 2 Wochen wurde uns die Anzahlung und Stornobestätigung dann zugeschickt.

( Leider gab`s von Raoul kein" Zuckerl




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Re: Weiterverkauf einer Stornokabine durch das Reisebüro
Hallo Tien,HeinBloed hat geschrieben:
Mich würde es ja nichts zusätzlich kosten - wenn das Reisebüro nach Tag X vergisst die Kabine zurückzugeben, ist es ja nicht meine Schuld - oder?
Oder brauchen die meine Zustimmung, um so zu verfahren???
Und profitiere ich auch davon, als derjenige der zurückgibt??? Oder verdienen dar doppelt??? Meine Stornogebühren und im Falle des Weiterverkaufes noch die Kommission???
Das müsste doch nur bei Gruppenbuchungen möglich sein??? oder???
Gruß
HeinBloed
also bei uns ist es eigentlich so, dass bei individuellen Buchungen, die seitens des Kunden storniert werden sollen, die Kabinen nicht von uns gehalten werden. Es sei denn, wir hätten intern z.B. eine Warteliste für genau diese Kreuzfahrt. In dem Fall würden wir den Veranstalter kontaktieren und ggf. einen Namenswechsel machen wenn der Kunde auf Warteliste die Kabine akzeptiert. Dies hätte dann zur Folge, daß wir dem stornierenden Kunden lediglich die Umbuchungsgebühren verrechnen müssten, die z.T. ja wesentlich geringer ausfallen als eigentliche Stornogebühren. Dies käme dann beiden Seiten entgegen.
Bekommen wir eine Stornierung für eine individuelle Reise rein (diese muss schriftlich eingereicht werden) und haben wir keine weitere Nachfrage für diese Reise, wird eigentlich von uns sofort storniert, da wir aufgrund der sehr vielen Buchungen nicht alle X-beliebigen Kabinen irgendwo halten können, die vielleicht mal jemand in Rahmen des verbleibenden Zeitraums der gleichen Stornostaffel buchen könnte.
Bei Gruppenreisen ist das anders. Je nach Veranstalter, wenn man schon Namen für eine Kabine durchgegeben hat und diese dann später wieder storniert werden soll, fallen schon Stornogebühren an. Es sei denn, man hällt die Kabine intern im Kontingent fest und macht dann einen Namenswechsel wenn sich ein anderer Kunde für diese Kabine interessiert.
Oft ist es allerdings auch so, daß die Veranstalter Kabinen, die sogar seitens des Reisebüros storniert wurden, noch halten um sie ggf. weiterzuverkaufen. Dies ist aber meistens nur bei Reederei-vetretenden Veranstaltern so, nicht unbedingt bei den Reedereien selbst. Daher ist es möglich, daß man auf den websites der Reedereien immer noch die Kabine mit den Namen der eigentlich stornierten Personen aufrufen kann.
Sollte einmal ein Reisebüro vergessen, eine Kabine rechtzeitig zurückzugeben, ist dies grundsätzlich nicht die Schuld des Kunden, der storniert hat. Da eine Stornierung ja schriftlich erfolgen soll, kann der Kunde ja auch sein eigentliches Stornodatum nachweisen.
Ob jetzt andere Reisebüros anders verfahren um sich, im Falle eines Weiterverkaufs, die Stornogebühr intern als Extagewinn zu sichern kann ich nicht sagen. Theoretisch möglich wäre es aber.
Allerdings ist es zumeist schon so, daß die Veranstalter bei Stornierung gar keine Provision mehr auf die Stornogebühr geben oder diese wirklich so minimal ist und die Kosten gar nicht mal decken. Im Endeffekt war dann der ganze Arbeitsaufwand, den eine Buchung und die spätere Stornierung dann mit sich bringt (Beratung, Zeitaufwand, Papierkrempel, Telefon, Systemkosten, Versicherungsabwicklung, etc.) umsonst und kostet sogar noch Geld für das Reisebüro. Da kann ich durchaus verstehen, wenn ein RB auch mal Bearbeitungsgebühren verlangt, die ja neuerdings auch von vielen Versicherungsgesellschaften gedeckt werden.