Hier ein heute im Focus erschienener Artikel:
http://www.focus.de/reisen/urlaubstipps ... 92096.html
Geld zurück wenn der Landgang ausfällt
-
- 4th Officer
- Beiträge: 369
- Registriert: 16.11.2007 15:44
- Wohnort: Duisburg-NRW
- Gerd Ramm
- 1st Officer
- Beiträge: 6639
- Registriert: 12.09.2007 21:02
- Wohnort: Hamburg
Re: Geld zurück wenn der Landgang ausfällt
Wenn das Urteil mann so stehen bleibt. Meist ist im Kleingedruckten ein Passus der das z T zu Gunsten des Veranstalters regelt. Und ein Viertei des Reisepreises wegen eines ausgefallenen Hafen? Was hätte ich bei meinen über 40 Reisen alles zurückfordern können. Ich bin also sehr skeptisch.
- Raoul Fiebig
- Captain
- Beiträge: 30944
- Registriert: 07.09.2007 15:52
- Wohnort: Paderborn/Ludwigsfelde
- Kontaktdaten:
Re: Geld zurück wenn der Landgang ausfällt
Hallo Gerd,
wenn man dem Artikel glauben darf, ist das Urteil rechtskräftig. Ob es generell Signalwirkung hat, mag aber in der Tat auf einem anderen Blatt stehen.
wenn man dem Artikel glauben darf, ist das Urteil rechtskräftig. Ob es generell Signalwirkung hat, mag aber in der Tat auf einem anderen Blatt stehen.
- Gerd Ramm
- 1st Officer
- Beiträge: 6639
- Registriert: 12.09.2007 21:02
- Wohnort: Hamburg
Re: Geld zurück wenn der Landgang ausfällt
Hallo Raoul
während einer Ostseekreuzfahrt ist Stockholm doch nur ein Hafen unter vielen. Wegen eines Hafens soviel Rückzahlung? unglaubwürdig.
während einer Ostseekreuzfahrt ist Stockholm doch nur ein Hafen unter vielen. Wegen eines Hafens soviel Rückzahlung? unglaubwürdig.
- fneumeier
- Staff Captain
- Beiträge: 12184
- Registriert: 06.11.2007 13:58
- Wohnort: München
- Kontaktdaten:
Re: Geld zurück wenn der Landgang ausfällt
In der Süddeutschen Zeitung war etwas ausführlicher berichtet, leider ohne Angabe der Anbieters. Hauptgrund für die hohe Summe war wohl, dass der Anbieter Stockholm als einen Stopp anpries, von vorneherein aber wohl kein Anlauf laut Anlaufliste des Stockholmer Hafens geplant war. Die Passagiere wurden erst an Bord informiert mit der Begründung, man könne Petersburg erst später verlassen, was zu einer Nachtdurchfahrt der Schären führen würde, was aber nicht erlaubt sei. Laut Anlaufliste des Stockholmer Hafens war aber wohl klar, dass diese Schärendurchfahrt von dem betreffenden Schiff wohl nur alle 14 Tage geplant war und die konkrete Fahrt eben keine solche beinhaltete, obwohl ausdrücklich als solche verkauft.
Sagen wir mal diese offensichtlich ungenauen Angaben führten zur Entscheidung. Selbstverständlich kann auf der Fahrt nach dem Kleingedruckten jederzeit die Route geändert werden, wenn beispielsweise aus witterungsbedingten oder technischen Gründen nötig. In dem Fall gibt es natürlich auch nix zurück.
Gruß
Carmen
Sagen wir mal diese offensichtlich ungenauen Angaben führten zur Entscheidung. Selbstverständlich kann auf der Fahrt nach dem Kleingedruckten jederzeit die Route geändert werden, wenn beispielsweise aus witterungsbedingten oder technischen Gründen nötig. In dem Fall gibt es natürlich auch nix zurück.
Gruß
Carmen
- Gerd Ramm
- 1st Officer
- Beiträge: 6639
- Registriert: 12.09.2007 21:02
- Wohnort: Hamburg
Re: Geld zurück wenn der Landgang ausfällt
Hallo Carmen
das liest sich natürlich schon etwas anders, da hat der Richter wohl "wegen Vorspiegelung falscher Tatsachen" entschieden.
das liest sich natürlich schon etwas anders, da hat der Richter wohl "wegen Vorspiegelung falscher Tatsachen" entschieden.
- Murgmatrose
- Naut. Assistant
- Beiträge: 23
- Registriert: 01.01.2008 12:13
Re: Geld zurück wenn der Landgang ausfällt
Hallo allerseits
Da werden bei mir Erinnerungen wach an unsere erste Kreuzfahrt (´97 mit der Rhapsody).
Wir sind bestimmt nicht kleinlich, aber damals ging so viel in die Hose, dass wir dann doch ´mal zum Anwalt gingen. Damals hat das Amtsgericht München beim Punkt Landausflüge so entschieden, dass 25% des Tagesreisepreises zu erstatten waren. Begründung: die Landausflüge waren zwar nicht Bestandteil der Reiseleistungen, jedoch ist uns (und vielen anderen ja auch) die Möglichkeit einer Teilnahme genommen worden.
Viele Grüße aus Baden
Andreas
Da werden bei mir Erinnerungen wach an unsere erste Kreuzfahrt (´97 mit der Rhapsody).
Wir sind bestimmt nicht kleinlich, aber damals ging so viel in die Hose, dass wir dann doch ´mal zum Anwalt gingen. Damals hat das Amtsgericht München beim Punkt Landausflüge so entschieden, dass 25% des Tagesreisepreises zu erstatten waren. Begründung: die Landausflüge waren zwar nicht Bestandteil der Reiseleistungen, jedoch ist uns (und vielen anderen ja auch) die Möglichkeit einer Teilnahme genommen worden.
Viele Grüße aus Baden
Andreas