Frawi hat geschrieben: ↑26.07.2023 07:50
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Korrekt wäre aber, wenn die Preise auf der Karte diese Service-Gebühr enthalten würden und an der Stelle, wo aktuell der Hinweis auf den Aufschlag von 15 % steht, ein Hinweis wäre, dass die o.g. Preise 15 % Service-Gebühr enthalten.
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Warum sich die Verbraucherschützer sich dieses Problems noch nicht angenommen haben, ist ein wenig unverständlich.
Nicht überall auf der Welt werden Trinkgelder, Service Fees etc. in den Speise- und Getränkekarten mit angegeben. Die Einen machen es so, die Anderen halt anders. Weder das eine noch das andere ist "korrekter". Das ist wie mit Links- oder Rechtsverkehr auf der Straße. Oder, ob mit Euro, Dollar oder einer anderen Währung gezahlt wird, wobei ich dann ggf. auch immer im Kopf umrechnen muss. Es ist halt anders. Und daher für uns, die wir es anders gewohnt sind, zunächst befremdlich. Aber unkorrekt ist es sicher nicht.
Verbraucherschützer müssten sich dann aber zunächst mal sämtliche Speisekarten z. B. in den USA und deren direkten und indirekten Nachbarn anschauen, denn da wird dieses Prinzip, Zusatzkosten (dazu gehören dort auch Steuern) nicht in den Beträgen von Speise-/Getränkekarten auszuweisen, schon viel länger praktiziert als es Kreuzfahrten gibt. Aber warum sollten sie das tun? Es geht die deutschen (europäischen) Verbraucherschützer schlicht nichts an, weil es nicht in ihren "Zuständigkeitsbereich" fällt und dort, wo es angewandt wird, ob in fremden Ländern oder auf hoher See, auch zulässig und bei vielen Anbietern durchaus üblich ist. Zuständig ist der Verbraucherschutz bei Reiseangeboten, und hier hat er sich ja auch durchgesetzt. Den Reisepreis muss ich in jedem Fall zahlen, und dies im Inland - bei Getränken habe ich die Wahl, ob ich sie konsumiere oder lieber nicht.
Man sollte dies sehen, wie es es: Wer reist, möchte fremde Kulturen erleben, und das ist halt ein Mosaikstein einer anderen Kultur. Ein wenig Training im Kopfrechnen tut ja auch gut - andere Nationen sind dies tagtäglich gewohnt zu tun. Wer dies nicht möchte, kann nach Herzenslust die Reedereien buchen, die alle Kosten im ausgewiesenen Getränkepreis inkludieren. Das wären z. B. Aida, Tui, Nicko, Plantours, Phoenix, Star Clippers, Sea Cloud, Hapag-Lloyd... Die Aufzählung enthält keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Persönlich mag ich es auch bequem und ohne Kopfrechnen. Aber deswegen auf andere Erfahrungen verzichten möchte ich auch nicht. Also fahre ich auch mit anderen Reedereien und rechne dann halt ein wenig.
Wichtig ist hier nur die Aufklärung vor der Buchung im Reisebüro. Da muss auf solche, für unser Empfinden versteckte, Kosten hingewiesen werden. Wenn das nicht passiert, dann fühlt sich ein unbedarfter Reisegast zu Recht geleimt. Und das wäre der Punkt, wo nicht der Verbraucherschutz, aber der Verbraucher tätig werden kann - indem er dort bucht, wo er auf solche Dinge vor der Buchung hingewiesen wird. Denn dann hat er die freie Entscheidung, ob er ein solches Angebot möchte oder lieber doch etwas anderes.
Gruß
Diddn