HelgeK hat geschrieben: 21.05.2020 07:28
Ich denke, dieses Thema von der Wiederaufnahme der Fahrten an, mindestens bis es einen Impfstoff gibt, einiges an Konfliktpotential bieten. Eine Reise findet statt, aber eben unter Corona-bedingten Auflagen.
Was, wenn der Kunde den Wegfall des Buffets eben nicht als Aufwertung, sondern als entscheidenden Mangel empfindet, weil er sich seine Mahlzeiten lieber selbst zusammenkomponiert? Oder wenn Maskenpflicht als gruselige, für eine Erholungsreise nicht akzeptable Einengung empfunden wird, der Anbieter darin aber nur Einschränkung im "Promillebereich" sieht?
Eine Reise findet unter Auflagen statt, wie gerade unser gesamtes Leben unter Auflagen stattfindet.
Du willst keine Maske in Bus oder Bahn tragen? Dann fahr nicht.
Keine Lust auf Maske beim Einkauf? Dann ernähre Dich zukünftig von den Konserven im Keller.
Du willst keine Maske, freie Platzwahl und Brunch im Restaurant? Dann bleib zu Hause.
Du willst nicht mit Abstandsauflagen im Hotel übernachten? Dann schlafe im eigenen Bett.
Die Auflagen, Einschränkungen und Modalitätsänderungen werden auf einer Kreuzfahrt simultan zu denen an Land, im täglichen Leben, sein. Eine Einschränkung gegenüber der derzeit 'normalen' Situation an Land vermag ich nicht zu erkennen. Wem das nicht recht ist, kann/darf/muss/soll zu Hause bleiben, die Tür luftdicht verbarrikadieren und Nudeln essen. Gut so. (Eigentlich drängte sich mir ein Vergleich mit Toilettenpapier auf, aber das lasse ich lieber...

) Jeder ist frei in der Lebensgestaltung und niemand wird gezwungen, die eigenen vier Wände zu verlassen. Man könnte die Argumentation auch umdrehen und fragen: Mit welchem Recht verlangt man, sich während einer Kreuzfahrt (oder in jedem beliebigen anderen Urlaub) nicht an die gegenwärtig als allgemeingültig verstandenen Auflagen halten zu wollen?
Wer weiterhin Interesse an Menschen, Ländern, Kulturen hat, der wird reisen.

Und solange die Corona-bedingten Auflagen nicht mehr einschränken wie der Gang ins Restaurant nebenan, ist das die neue Realität. Ohne es überhaupt ausprobiert zu haben, wie persönlich der Service am Platz - auch in Bezug auf die Umsetzung der eigenen "Komposition" des Essens - letztlich ausfallen wird, ist das ein unbelegtes Vorurteil. Ich bin mir sicher, das wie in der Gastronomie (Stichwort: Beilagen-Änderung) jeder an Bord bemüht ist, Sonderwünsche (auch und gerade in Bezug auf die Zusammenstellung der Menügänge) nach Möglichkeit zu erfüllen. Das war im Übrigen dort, wo bisher schon serviert wurde, immer schon durchaus Usus. Vorspeise als Hauptgang, doppeltes Dessert, Suppe erst hinterher - all diese kleinen Wünsche werden da immer schon erfüllt. Wer daran zweifelt, hat wohl eher eine Reederei im Auge, der er ein Mindestmaß an Service sowieso nicht zutraut. Da empfehle ich in naher Zukunft (kurze) Fährüberfahrten als Ersatz.
Es regte sich ja in der Vergangenheit auch kein Nudist darüber auf, dass er im Restaurant eine Hose tragen muss (dazu abends auch noch eine lange... igitt), obwohl er doch lieber ohne gehen möchte. Entweder er beißt in den sauren Apfel und zieht die Hose an, oder er lässt es und verzichtet auf die Reise. Nun ist es im Prinzip das gleiche mit Masken, deren Verwendung ist heute ebenso gesellschaftlich erwartet wie das Tragen einer Hose. Die Maske trage ich übrigens dann, wenn es geboten ist, aus Respekt anderen gegenüber. (Und aus dem gleichen Grund lasse ich auch weiterhin die Hose an.

)
@ Tina:
Nach nun neun Wochen hat die Politik 'beschlossen', ein Gesetz entwerfen und beschließen zu wollen. Dabei ist geplant, dass das Risiko der Gutschein-Absicherung zunächst durch die Insolvenzversicherung gedeckt sein soll. Nur wenn die Versicherungssumme nicht ausreicht, will Papa Staat hier einspringen.
Warum das nicht klappen wird? Dafür gibt es eine ganze Reihe von Gründen:
1. Das zusätzliche Risiko wurde von den Versicherungen weder kalkuliert, noch in den Prämien eingepreist.
2. Da die Prämien fix verhandelt sind, könnten die Versicherungen das Risiko nur durch Forderung nach (deutlich) höheren Sicherheiten verringern. Die hat aber gerade kein Veranstalter mehr.
3. Es gibt nur vier Versicherer auf dem Markt, darunter mitgezählt der DRS, der nun nur noch der Tui dient. Alternativangebote anderer Versicherer erübrigen sich daher schon im Ansatz.
4. Wie der Reisende sich zu Recht auf geltende Gesetze zum Vertragsschluss gegenüber dem Veranstalter berufen kann, so gilt der Grundsatz der Rechtssicherheit auch für Versicherungen. Warum sollten diese nun, noch dazu nachträglich, ein höheres Risiko tragen?
5. Dem Grundsatz folgend, dass Gesetze erst ab Beschließung Gültigkeit erlangen, wären die Fälle der Vergangenheit gar nicht von diesem Gesetz betroffen.
Sollte also in einigen Monaten tatsächlich ein solches Gesetz beschlossen werden, hätte es keinerlei Auswirkung auf bis dahin erstellte Gutscheine. Danach wird es dann wohl keine Gutschein-Angebote geben, weil keine Versicherung das Risiko kostenlos tragen möchte und kein Veranstalter die dafür notwendigen zusätzlichen Sicherheiten stellen könnte. Es wäre also eine Luftnummer.
Darum weiterhin mein Rat, direkt umzubuchen oder einen Gutschein baldmöglich in eine neue Buchung zu investieren, damit diese dann wieder auf der Basis bereits beschlossener und gültiger Gesetze abgesichert ist.
Gruß
Diddn