Und vermutlich werden nach dem widersprochenen Mahnbescheid am Ende nur 10% - wenn nicht noch weniger! - gegen EW/LH klagen, da die Leute trotz 99,98% Gewinnwahrscheinlichkeit große Angst haben, eine Klage einzureichen.
Daher ist es von LH/EW auch so clever, jeglichen Mahnbescheid zu widersprechen...


Bei irgendwelchen Flugzeitenverschiebungen z.B. von morgens auf abends oder von abends auf morgens, was auch rechtlich eine Annullierung darstellt, ignorieren ja auch 99,9% der betroffenden Kunden ihre Rechte, die sich aus EU261/04 ergeben. Dabei ist es egal, ob die Flugzeitenverschiebung 2 Monate vor Abflug bekanntgegeben wird. Rechtlich ist es eine Annullierung mit allen Folgen für die Airline (Umbuchungspflicht auf die nächstmögliche Alternative, auch andere Airlines). Daher muss man in einem solchen Fall die Ersatzverbindung selbst buchen und sich diese dann (gerichtlich versteht sich) bei der gebuchten Airline erstatten lassen.
Ist dann immer wieder lustig, wenn Airline A (Ticketkosten: 50€) eine Umbuchung auf Airline B (Ticketkosten 50€) nach "Flugzeitenänderung" ablehnt, man dann selbst bucht und dann nach Klage aus den 50€ Ticketkosten der Ersatzverbindung inkl. allen Gerichts- und Anwaltskosten 400€ werden.
Naja, wenn LH/EW/FR/U2 usw. meinen, dass dies mit meinen billigen Tickets auf die Dauer billiger für die Airline ist, sollen sie es ruhig weiter so machen ...

