Reiserücktritt Aida-Kreuzfahrt
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Reiserücktritt Aida-Kreuzfahrt
Hallo allerseits, brauche mal eure Hilfe bei folgender Sachlage:
meine Mutter hatte für letzte Woche eine Aida-Kreuzfahrt gebucht, musste diese aber 3 Tage vor Abfahrt wegen Krankheit absagen. Gebucht war eine Suite für 3 Personen. Die anderen 2 Personen haben die Fahrt angetreten. Da meine Mutter eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, macht sie sich jetzt keine Sorgen um die Rückerstattung.
Ich sehe da aber ein Problem. Auf der Aida-Rechnung stehen die ersten zwei Personen mit einem Reisepreis von je 3.600 EUR, die dritte Person (meine Mutter) mit 300 EUR. Natürlich wurde der Gesamtpreis gedrittelt und sie hat 2400 EUR gezahlt. Ich habe nun die Befürchtung, dass die Versicherung nur diese 300 EUR lt. Rechnung für eine Erstattung zugrunde legen!!
Wie seht ihr das? Kann mir irgendjemand genaueres dazu sagen?
Gruß Ingrid
meine Mutter hatte für letzte Woche eine Aida-Kreuzfahrt gebucht, musste diese aber 3 Tage vor Abfahrt wegen Krankheit absagen. Gebucht war eine Suite für 3 Personen. Die anderen 2 Personen haben die Fahrt angetreten. Da meine Mutter eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, macht sie sich jetzt keine Sorgen um die Rückerstattung.
Ich sehe da aber ein Problem. Auf der Aida-Rechnung stehen die ersten zwei Personen mit einem Reisepreis von je 3.600 EUR, die dritte Person (meine Mutter) mit 300 EUR. Natürlich wurde der Gesamtpreis gedrittelt und sie hat 2400 EUR gezahlt. Ich habe nun die Befürchtung, dass die Versicherung nur diese 300 EUR lt. Rechnung für eine Erstattung zugrunde legen!!
Wie seht ihr das? Kann mir irgendjemand genaueres dazu sagen?
Gruß Ingrid
- Raoul Fiebig
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Re: Reiserücktritt Aida-Kreuzfahrt
Hallo Ingrid,
so und nicht anders wird es sein. Die Versicherung erstattet nur den entstandenen Schaden. Und das ist die Stornogebühr auf den Anteil Deiner Mutter gemäß Rechnung. Daß es da irgendeine "interne Regelung" gibt, nach der die Kosten anders aufgeteilt sind, ist für die Versicherung nicht von Belang.
so und nicht anders wird es sein. Die Versicherung erstattet nur den entstandenen Schaden. Und das ist die Stornogebühr auf den Anteil Deiner Mutter gemäß Rechnung. Daß es da irgendeine "interne Regelung" gibt, nach der die Kosten anders aufgeteilt sind, ist für die Versicherung nicht von Belang.
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Re: Reiserücktritt Aida-Kreuzfahrt
Oje, ich habe es befürchtet!
Da hat sie ja eine Menge Geld in den Sand gesetzt - und die Versicherung hätte sie sich eigentlich auch sparen können.
Danke für die Antwort!
Gibt wohl kein "Hintertürchen"? Vielleicht kann Aida eine geänderte Rechnung erstellen? Vielleicht zeigt sich die Versicherung ja kulant!Ja, die Hoffnung stirbt zu letzt.....!

Da hat sie ja eine Menge Geld in den Sand gesetzt - und die Versicherung hätte sie sich eigentlich auch sparen können.
Danke für die Antwort!
Gibt wohl kein "Hintertürchen"? Vielleicht kann Aida eine geänderte Rechnung erstellen? Vielleicht zeigt sich die Versicherung ja kulant!Ja, die Hoffnung stirbt zu letzt.....!

- fneumeier
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Re: Reiserücktritt Aida-Kreuzfahrt
Stromi,
sorry, aber eine neue Rechnung von Seiten AIDA wäre schlicht Beihilfe zum Versicherungsbetrug! Da macht AIDA mit Sicherheit nicht mit. Außerdem ist auch die Versicherung nicht dämlich. Es ist ja unschwer nachprüfbar, dass die dritte Person weniger zahlt als die erste und zweite Person. Eine "Drittel-Rechnung" kann AIDA daher gar nicht machen. AIDA könnte allenfalls Deine Mutter als erste oder zweite Person ausweisen. Aber auch das wäre dann Versicherungsbetrug, da dann der Schaden ja höher wäre als der interne Drittelpreis.
Die Versicherung kann nur den tatsächlichen Schaden ersetzen und der liegt in Höhe des Preises für die dritte Person, als die Deine Mutter gebucht war. Alle anderen Absprachen sind rein intern unter den Reiseteilnehmern und insoweit nicht versichert.
Gruß
Carmen
sorry, aber eine neue Rechnung von Seiten AIDA wäre schlicht Beihilfe zum Versicherungsbetrug! Da macht AIDA mit Sicherheit nicht mit. Außerdem ist auch die Versicherung nicht dämlich. Es ist ja unschwer nachprüfbar, dass die dritte Person weniger zahlt als die erste und zweite Person. Eine "Drittel-Rechnung" kann AIDA daher gar nicht machen. AIDA könnte allenfalls Deine Mutter als erste oder zweite Person ausweisen. Aber auch das wäre dann Versicherungsbetrug, da dann der Schaden ja höher wäre als der interne Drittelpreis.
Die Versicherung kann nur den tatsächlichen Schaden ersetzen und der liegt in Höhe des Preises für die dritte Person, als die Deine Mutter gebucht war. Alle anderen Absprachen sind rein intern unter den Reiseteilnehmern und insoweit nicht versichert.
Gruß
Carmen
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Re: Reiserücktritt Aida-Kreuzfahrt
Hallo Carmen,
war mir schon klar und auch mehr so ein Wunschgedanke - bevor ich meine Mutter jetzt auf die harten Tatsachen vorbereiten muss.....
Kann man sich denn eigentlich im Vorfeld gegen so einen Fall absichern?
Gruß Ingrid
war mir schon klar und auch mehr so ein Wunschgedanke - bevor ich meine Mutter jetzt auf die harten Tatsachen vorbereiten muss.....

Kann man sich denn eigentlich im Vorfeld gegen so einen Fall absichern?
Gruß Ingrid
- Raoul Fiebig
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Re: Reiserücktritt Aida-Kreuzfahrt
Hallo Ingrid,Stromi hat geschrieben:Kann man sich denn eigentlich im Vorfeld gegen so einen Fall absichern?
wie sollte man das können? Man hätte Deine Mutter als 1. oder 2. Person buchen können. Aber was, wenn dann nicht sie hätte stornieren müssen, sondern die dann 3. Person? Vor allem hätte der Veranstalter mit Sicherheit beim Ausfall der 1. oder 2. Person die 3. Person an die zweite bzw. erste Stelle umgebucht und die ausgefallene Person auf die dritte. Damit wäre auch der Schaden geringer. Daß das aufgrund einer internen Regelung kontraproduktiv wäre, ist für ihn nicht von Belang.
Man könnte das ganze andernfalls ja auch soweit spinnen, daß man eine Kabine für vier Personen bucht, von denen die ersten beiden nie fahren sollten, um diese dann zu stornieren, damit die anderen beiden zum Oberbettenpreis fahren. Das funktioniert ja natürlich auch nicht.
Wenn man den Gesamtreisepreis einfach durch die Zahl der Teilnehmer dividiert, muß man sich der Tatsache bewußt sein, daß im Versicherungsfall die Rechnung anders gemacht wird. So ist es leider.
- Garfield
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Re: Reiserücktritt Aida-Kreuzfahrt
Die einzig legale Lösung wäre m.E. gewesen, dass alle die Reise stornieren.
Üblicherweise wird ja eine Rücktrittsversicherung für alle Teilnehmer der Gruppe abgeschlossen und enthält daher normalerweise die Klausel, dass der Ausfall eines Mitreisenden auch die anderen zum Rücktritt berechtigt. Dann hätte die Versicherung die vollen Kosten für alle tragen müssen (abzügl. der meist vereinbarten Selbstbeteiligung).
Üblicherweise wird ja eine Rücktrittsversicherung für alle Teilnehmer der Gruppe abgeschlossen und enthält daher normalerweise die Klausel, dass der Ausfall eines Mitreisenden auch die anderen zum Rücktritt berechtigt. Dann hätte die Versicherung die vollen Kosten für alle tragen müssen (abzügl. der meist vereinbarten Selbstbeteiligung).
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Re: Reiserücktritt Aida-Kreuzfahrt
Ja, alle hätten storniert - das wäre das Beste gewesen. Hat sich natürlich in der Aufregung keiner Gedanken drum gemacht.
Auch schade, dass man über die "internen Preisabsprachen" der Reiseteilnehmer nicht nachgedacht hat, bzw. keiner drauf aufmerksam gemacht hat. Bin ich ja auch nicht drauf gekommen und Damen über 70 natürlich erst recht nicht.....!
Tja - dumm (und teuer) gelaufen!
Danke und Gruß Ingrid
Auch schade, dass man über die "internen Preisabsprachen" der Reiseteilnehmer nicht nachgedacht hat, bzw. keiner drauf aufmerksam gemacht hat. Bin ich ja auch nicht drauf gekommen und Damen über 70 natürlich erst recht nicht.....!
Tja - dumm (und teuer) gelaufen!

Danke und Gruß Ingrid
- Detlef Hahn
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Re: Reiserücktritt Aida-Kreuzfahrt
Dieses Problem wurde auch schon mal in einem anderen Kreuzfahrt- Forum erörtert.
Das Ergebnis war, dass eine Person, die von Dreien storniert und dies bei der RRV geltend macht, immer die 3. Person ist und auch nur den Reisepreis, hier: 300 EUR, erstattet bekommt. Besser wäre es natürlich, wenn der Gesamtreisepreis gedrittelt würde und demnach zumindest 1/3 des Gesamtpreises erstattet würde. Dem ist aber keider nicht so.
Das Ergebnis war, dass eine Person, die von Dreien storniert und dies bei der RRV geltend macht, immer die 3. Person ist und auch nur den Reisepreis, hier: 300 EUR, erstattet bekommt. Besser wäre es natürlich, wenn der Gesamtreisepreis gedrittelt würde und demnach zumindest 1/3 des Gesamtpreises erstattet würde. Dem ist aber keider nicht so.
- henry
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Re: Reiserücktritt Aida-Kreuzfahrt
dann helft mir mal weiter:
- alle drei stornieren? Dann müßte jeder zuerst mal eine Reistrücktrittskostenvers haben und ein versichertes Ereignisbei jedem einzelnen nachweisbar vorliegen. Bei drei Personen aus einer Kabine und nur z B "einfache Erkrankung", welche als Grund bei einem ausreichen kann, weckt auch den schläfrigsten Versicherungssachbearbeiter. Also m E eher NEIN.
- eine Gruppen-Reiserücktrittskostenversicherung? für drei Personen? wer bietet das an??? ich kann als Reisender außer bei Eigenerkrankung z B auch zurücktreten bei lebensbedrohlicher Erkrankung oder Tod eines nahen Angehörigen (definiert in den jeweiligen Bedingungen). Das ist nur im realen Fall nachweisbar, also m E hier NEIN.
ich habe den Eindruck, jemand will eine "Konstruktion" darstellen. Leute, das geht m E so nicht. Lasst die Finger davon!!!
In einem Fall wie am Anfang geschildert geht da m E eher NICHTS, das ist schlichtweg persönliches Pech (tut mir leid für die Betroffene), welches wie zuerst von Raoul geschildert reguliert wird (falls ein versichertes Ereignis nachgewiesen wird (nur "Krankheit" alleine reicht nicht zwingend aus, u, das zu beurteilen, da fehlen noch Angaben - sorry).
und ich rate jedem, nichts zu "konstruieren", der Schuss kann arg nach hinten losgehen.
henry
- alle drei stornieren? Dann müßte jeder zuerst mal eine Reistrücktrittskostenvers haben und ein versichertes Ereignisbei jedem einzelnen nachweisbar vorliegen. Bei drei Personen aus einer Kabine und nur z B "einfache Erkrankung", welche als Grund bei einem ausreichen kann, weckt auch den schläfrigsten Versicherungssachbearbeiter. Also m E eher NEIN.
- eine Gruppen-Reiserücktrittskostenversicherung? für drei Personen? wer bietet das an??? ich kann als Reisender außer bei Eigenerkrankung z B auch zurücktreten bei lebensbedrohlicher Erkrankung oder Tod eines nahen Angehörigen (definiert in den jeweiligen Bedingungen). Das ist nur im realen Fall nachweisbar, also m E hier NEIN.
ich habe den Eindruck, jemand will eine "Konstruktion" darstellen. Leute, das geht m E so nicht. Lasst die Finger davon!!!
In einem Fall wie am Anfang geschildert geht da m E eher NICHTS, das ist schlichtweg persönliches Pech (tut mir leid für die Betroffene), welches wie zuerst von Raoul geschildert reguliert wird (falls ein versichertes Ereignis nachgewiesen wird (nur "Krankheit" alleine reicht nicht zwingend aus, u, das zu beurteilen, da fehlen noch Angaben - sorry).
und ich rate jedem, nichts zu "konstruieren", der Schuss kann arg nach hinten losgehen.
henry
- Wendy
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Re: Reiserücktritt Aida-Kreuzfahrt
Hallo Henry,
in den Bedingungen für RRV steht üblicherweise, daß bei gemeinsamer Versicherung (und Reise) und Rücktritt (aus versichertem Grund) einer Person alle Reisenden zurücktreten können.
Sonst würde das auch die Versicherung ad absurdum führen.
"Versicherungsschutz für versicherte Personen oder Risikopersonen besteht bei:
a) Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung"
Risikopersonen sind
a) versicherte Personen untereinander, sowie ggf. zwei weitere
mitreisende minderjährige Kinder, die gemeinsam eine Reise
gebucht und versichert haben;
b) die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen:
Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebens-
gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekin-
der, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großel-
tern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder
und Schwäger;
c)diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige
oder pflegebedürftige Angehörige gem. Ziffer 1.2.2 b) einer
versicherten Person betreuen;
d) Tante, Onkel, Neffe, Nichte, sofern das versicherte Ereignis
„Tod“ eingetreten ist.
1.3
Anzahl der Personen
Haben mehr als 4 Personen (bei Familienprodukten 6 Personen)
und ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder gemein
sam eine Reise gebucht und versichert, gelten nur die jeweiligen
Angehörigen der versicherten Person gem. Ziffer 1.2.2 b) und de-
ren Betreuungspersonen als Risikopersonen, nicht mehr die versi-
cherten Personen
Also: Für bis zu 4 gemeinsam Reisende gilt: Hat einer einen Stornogrund und waren alle gemeinsam versichert, können alle zurücktreten und die Versicherung zahlt.
Man kann übrigens unter diesem Aspekt durchaus nochmal mit der Versicherung reden - denn wenn die sich ausrechnen, daß u.U. alle 3 Damen stornieren und dann die Kosten für sie höher wären, ersetzen die evtl. doch eine etwas andere Quote.
Sowas geht dann aber nur auf Kulanz. Ein Recht darauf gibts nicht.
Die Bedingungen sehen übrigens bei den Versicherungen bis auf marginale Unterschiede in etwa gleich aus.
Wendy
in den Bedingungen für RRV steht üblicherweise, daß bei gemeinsamer Versicherung (und Reise) und Rücktritt (aus versichertem Grund) einer Person alle Reisenden zurücktreten können.
Sonst würde das auch die Versicherung ad absurdum führen.
"Versicherungsschutz für versicherte Personen oder Risikopersonen besteht bei:
a) Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung"
Risikopersonen sind
a) versicherte Personen untereinander, sowie ggf. zwei weitere
mitreisende minderjährige Kinder, die gemeinsam eine Reise
gebucht und versichert haben;
b) die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen:
Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebens-
gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekin-
der, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großel-
tern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder
und Schwäger;
c)diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige
oder pflegebedürftige Angehörige gem. Ziffer 1.2.2 b) einer
versicherten Person betreuen;
d) Tante, Onkel, Neffe, Nichte, sofern das versicherte Ereignis
„Tod“ eingetreten ist.
1.3
Anzahl der Personen
Haben mehr als 4 Personen (bei Familienprodukten 6 Personen)
und ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder gemein
sam eine Reise gebucht und versichert, gelten nur die jeweiligen
Angehörigen der versicherten Person gem. Ziffer 1.2.2 b) und de-
ren Betreuungspersonen als Risikopersonen, nicht mehr die versi-
cherten Personen
Also: Für bis zu 4 gemeinsam Reisende gilt: Hat einer einen Stornogrund und waren alle gemeinsam versichert, können alle zurücktreten und die Versicherung zahlt.
Man kann übrigens unter diesem Aspekt durchaus nochmal mit der Versicherung reden - denn wenn die sich ausrechnen, daß u.U. alle 3 Damen stornieren und dann die Kosten für sie höher wären, ersetzen die evtl. doch eine etwas andere Quote.
Sowas geht dann aber nur auf Kulanz. Ein Recht darauf gibts nicht.
Die Bedingungen sehen übrigens bei den Versicherungen bis auf marginale Unterschiede in etwa gleich aus.
Wendy
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Re: Reiserücktritt Aida-Kreuzfahrt
Naja, die anderen Damen haben die Reise ja angetreten. Insoweit entsteht der Versicherung keine höheren Kosten......Wendy hat geschrieben: Man kann übrigens unter diesem Aspekt durchaus nochmal mit der Versicherung reden - denn wenn die sich ausrechnen, daß u.U. alle 3 Damen stornieren und dann die Kosten für sie höher wären, ersetzen die evtl. doch eine etwas andere Quote.
Sowas geht dann aber nur auf Kulanz. Ein Recht darauf gibts nicht.
Wendy
Und - henry - ich wollte nichts "konstruieren"! Ich habe nur nach Möglichkeiten gefragt. Es geht hier ja nicht um "peanuts". Es liegt übrigens ein schriftliches Attest des Arztes vor. Dies bestätigt, dass meine Mutter die Reise in keinem Fall antreten durfte.
Gruß Ingrid
- henry
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Re: Reiserücktritt Aida-Kreuzfahrt
hallo Wendy,Wendy hat geschrieben: ...bei gemeinsamer Versicherung (und Reise) und Rücktritt (aus versichertem Grund) einer Person alle Reisenden zurücktreten können...
Also: Für bis zu 4 gemeinsam Reisende gilt: Hat einer einen Stornogrund und waren alle gemeinsam versichert, können alle zurücktreten und die Versicherung zahlt.
Man kann übrigens unter diesem Aspekt durchaus nochmal mit der Versicherung reden - denn wenn die sich ausrechnen, daß u.U. alle 3 Damen stornieren und dann die Kosten für sie höher wären, ersetzen die evtl. doch eine etwas andere Quote.
Sowas geht dann aber nur auf Kulanz. Ein Recht darauf gibts nicht...
Wendy
ich hatte mich "sehr unglücklich ausgedrückt" (sorry, kam gerade von einer Gechäftsreise zurück u war gedanklich noch nicht ganz da; das ist nicht gtu

Ja, wqenn eine gemeinsame RRV besteht, dann ist das so; ich ging zuerst mal davon aus, daß jeder für sich eine RRF augeschlossen hatte, da es sich - aus meiner Sichtweise - nicht um eine Familie, sondern drei einhzelne Personen handelt.
Bei zwei unterschiedlichen Lagen gibt das auch unterschiedliche Betrachtungen udn Ergebnisse.
Was wir noch nicht wissen: welche "Situation" lag hier vor? DA hätt ich auch erst mal die Frage stellen müssen. Sorry nochmals.
henry
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Re: Reiserücktritt Aida-Kreuzfahrt
hallo Ingrid,Stromi hat geschrieben:Naja, die anderen Damen haben die Reise ja angetreten. Insoweit entsteht der Versicherung keine höheren Kosten......Wendy hat geschrieben: Man kann übrigens unter diesem Aspekt durchaus nochmal mit der Versicherung reden - denn wenn die sich ausrechnen, daß u.U. alle 3 Damen stornieren und dann die Kosten für sie höher wären, ersetzen die evtl. doch eine etwas andere Quote.
Sowas geht dann aber nur auf Kulanz. Ein Recht darauf gibts nicht.
Wendy
Und - henry - ich wollte nichts "konstruieren"! Ich habe nur nach Möglichkeiten gefragt. Es geht hier ja nicht um "peanuts". Es liegt übrigens ein schriftliches Attest des Arztes vor. Dies bestätigt, dass meine Mutter die Reise in keinem Fall antreten durfte.
Gruß Ingrid
mit dem "konstruieren" warst nicht Du gemeint!!!
um den Sachverhalt als Externer zu beurteilen, fehlen noch "Daten" (siehe meine direkt davor stehender post). Ich habe nie bezweifelt, daß bei Deiner Mutter ganz real ein versicherter Grund vorliegt.
Ich bemühe mich, mich künftig exakter auszudrücken und offene Punkte erst mal zuerfragen, OK??? (hier konkret: bestand eine gemeinsame Buchung, eine gemeinsame Reiserücktrittskostenversicherung? Waren die sonstigen evtl vorhandenen Bedingungen erfüllt?
henry
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Re: Reiserücktritt Aida-Kreuzfahrt
Hallo
nachdem die Damen ja schon gereist sind, ist natürlich die "Verhandlungsposition" mit der Versicherung vorbei.
Und die Damen hatten ja auch den objektiven Vorteil (nur 2 statt 3 Personen in der Kabine) - also ist es auch legitim, daß sie den Doppelkabinenpreis zahlen - und die Versicherung nur auf der Basis der 3. Person erstattet.
Wendy
nachdem die Damen ja schon gereist sind, ist natürlich die "Verhandlungsposition" mit der Versicherung vorbei.
Und die Damen hatten ja auch den objektiven Vorteil (nur 2 statt 3 Personen in der Kabine) - also ist es auch legitim, daß sie den Doppelkabinenpreis zahlen - und die Versicherung nur auf der Basis der 3. Person erstattet.
Wendy
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Re: Reiserücktritt Aida-Kreuzfahrt
Hallo,
habe nochmal nachgefragt: meine Mutter und eine der anderen Damen haben eine RRV abgeschlossen. Die 3. Dame hat eine Kreditkarten-RRV. Also keine Gruppenversicherung.
Habe meine Mutter bei der Gelegenheit schonend beigebracht, dass sie den Großteil ihrer Reisekosten in den Wind schreiben kann. Sie hat es mit Fassung getragen…..!
Noch eine Frage: die Stornogebühren betragen m.W. 3 Tage vor Reiseantritt 80%, also EUR 240.-. Die restlichen 60.- müsste sie doch dann von Aida Cruises zurückbekommen? Geschieht das automatisch oder muss sie sich dazu nochmal an Aida wenden?
Gruß Ingrid
habe nochmal nachgefragt: meine Mutter und eine der anderen Damen haben eine RRV abgeschlossen. Die 3. Dame hat eine Kreditkarten-RRV. Also keine Gruppenversicherung.
Habe meine Mutter bei der Gelegenheit schonend beigebracht, dass sie den Großteil ihrer Reisekosten in den Wind schreiben kann. Sie hat es mit Fassung getragen…..!

Noch eine Frage: die Stornogebühren betragen m.W. 3 Tage vor Reiseantritt 80%, also EUR 240.-. Die restlichen 60.- müsste sie doch dann von Aida Cruises zurückbekommen? Geschieht das automatisch oder muss sie sich dazu nochmal an Aida wenden?
Gruß Ingrid
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Re: Reiserücktritt Aida-Kreuzfahrt
Also ganz ohne RRV ist natürlich klar das die Kosten selbst getragen werden müssen, allerdings verstehe ich die Situation im allgemeinen nicht ganz warum zahlt die 3. Person so wenig? Spezielles Angebot weil drei leute fahren oder wie kommt der Betrag zustande? Wenn das ein Gruppenangebot ähnlich wie zahl 2 nimm 3 ist könnt ihr froh sein, das ihr "nur" 300€ zahlt (da keine Versicherung vorhanden). Wenn sich das Angebot auf eine bestimmte Person bezieht könnte man von einer Versicherung den Betrag für eine vollzahlende Person erstatten lassen... habe allerdings noch einen kleinen Tip, habe gesehen das mann eine Reiserücktrittversicherung auch noch nachträglich abschließen kann... kannst ja mal gucken ob dir das was bringt xxx habe das durch Zufall gelesen als ich nach einer für meine nächste Kreuzfahrt gesucht habe.
Ich hoffe dir konnte weitergeholfen werden.
lg Jean
Ich hoffe dir konnte weitergeholfen werden.
lg Jean
- henry
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Re: Reiserücktritt Aida-Kreuzfahrt
die dritte Person hat wohl das "pullmannbett" oben an der wand; hier geht es darum, das schiff zu füllen. für eine dritte oder vierte person in einer kabine gibt es m w immer besondere preise.JeanR hat geschrieben:Also ganz ohne RRV ist natürlich klar das die Kosten selbst getragen werden müssen, allerdings verstehe ich die Situation im allgemeinen nicht ganz warum zahlt die 3. Person so wenig? Spezielles Angebot weil drei leute fahren oder wie kommt der Betrag zustande? Wenn das ein Gruppenangebot ähnlich wie zahl 2 nimm 3 ist könnt ihr froh sein, das ihr "nur" 300€ zahlt (da keine Versicherung vorhanden). Wenn sich das Angebot auf eine bestimmte Person bezieht könnte man von einer Versicherung den Betrag für eine vollzahlende Person erstatten lassen... habe allerdings noch einen kleinen Tip, habe gesehen das mann eine Reiserücktrittversicherung auch noch nachträglich abschließen kann... kannst ja mal gucken ob dir das was bringt xxx habe das durch Zufall gelesen als ich nach einer für meine nächste Kreuzfahrt gesucht habe.
Ich hoffe dir konnte weitergeholfen werden.
lg Jean
aber sag mal, wo steht das mit "nachträglich abschließen"? das ist doch nur nach buchung, dafür gibt es in den bedingungen fristen, aber nicht nach der reise und nicht nach eintritt eines versicherungsfalles, oder hab ich dich falsch verstanden? was meinst du genau?
henry
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Re: Reiserücktritt Aida-Kreuzfahrt
1. wieso ohne RRV???? Hatte doch bereits geschrieben, dass eine RRV abgeschlossene worden ist!JeanR hat geschrieben:Also ganz ohne RRV ist natürlich klar das die Kosten selbst getragen werden müssen, allerdings verstehe ich die Situation im allgemeinen nicht ganz warum zahlt die 3. Person so wenig?
2. bei mehr als zwei Personen in einer Kabine, zahlen zwei Personen voll und die dritte bzw. vierte Person einen geringeren Preis - in diesem Fall € 300.-
3. Wie auch bereits geschrieben, wurde in diesem Fall eine Junior-Suite gebucht. M.W. gibt es dort kein Pullmannbett, sondern eine Couch!
4. eine RRV nach der Reise abschließen, und dann auch noch wenn bereits ein Schadensfall eingetreten ist???? Dazu hätte ich auch gerne genaueres!!!

Gruß Ingrid
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Re: Reiserücktritt Aida-Kreuzfahrt
Eine Versicherung wird freiwillig sicher nicht mehr zahlen, als sie laut Rechnung für die Reise zahlen muss (hier also die 300,-€ für die dritte Person) denen eine vollzahlende Person zum Schein unterzujubeln, wird also schwer werden.JeanR hat geschrieben: Wenn sich das Angebot auf eine bestimmte Person bezieht könnte man von einer Versicherung den Betrag für eine vollzahlende Person erstatten lassen... habe allerdings noch einen kleinen Tip, habe gesehen das mann eine Reiserücktrittversicherung auch noch nachträglich abschließen kann...
lg Jean
Und eine Versicherung nach Eintritt des Schadenfalls abzuschließen, dürfte genauso ins Reich der Träume gehören.
Eine RRV muss nicht zeitgleich mit der Reise abgeschlossen werden, aber sicher vor Eintritt des Schadenfalles.