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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Verfasst: 21.01.2014 14:07
von fneumeier
Das Amtsgericht Frankfurt hat entschieden, dass bei verlorenem Gepäck die Airline eine Grundausstattung an Kleidung zahlen muss (eine Garnitur Unterwäsche, Oberbekleidung, Badekleidung, Schuhe), nicht aber mehr, das über eine Grundausstattung hinaus geht (Abendschuhe, Strandtasche).

Gruß

Carmen

Re: AW: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Verfasst: 22.01.2014 09:16
von Kruizefan
fneumeier hat geschrieben:Die Entscheidung des BGH vom 14.5.2013 (Sommer in Grönland) ist jetzt als pdf verfügbar.

Gruß

Carmen
Leider làsst sich die pdf nicht öffnen, warum?



.

Re: AW: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Verfasst: 22.01.2014 09:26
von Kruizefan
fneumeier hat geschrieben:Das BGH-Urteil ist jetzt im Volltext online (pdf).

Gruß

Carmen
Auch dieses Urteil ist mit diesem Link leider nicht mehr lesbar.
Schade!

Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Verfasst: 22.01.2014 09:47
von fneumeier
Bei mir öffnen sich beide Links.

Gruß

Carmen

Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Verfasst: 22.01.2014 09:48
von OHV_44
bei mir funktionieren beide Links, Peter.
Liegt wohlmöglich an anderen Einstellungen.

Gruß Micha

Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Verfasst: 22.01.2014 09:57
von Kruizefan
Dank an Carmen und Micha!

Hab´s nochmal mit Firefox probiert. Schwupps, da geht´s!

Dann lag´s zuvor an Android und/oder Tapatalk. :confused:

Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Verfasst: 30.06.2014 19:49
von Garfield
Für jeden, der schon einmal einen Flug stornieren musste, ist vielleicht das Urteil 2-24 S 152/13 der 24. Zivilkammer des LG Frankfurt vom 6.6.14 interessant: Es besagt, dass die Fluggesellschaft bei Stornierung durch den Kunden den vollen Ticketpreis erstatten muss, wenn sie nicht die durch die unterbliebene Beförderung ersparten Aufwendungen (z.B. durch Neuverkauf des Platzes) abrechnen kann... :thumb:
Hab leider noch keinen Link, liefere ich nach, sobald ich einen finde.

Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Verfasst: 14.08.2014 21:24
von fneumeier
Die Würzburger Tabelle ist online und wird dort auch aktualisiert:

http://www.xn--wrzburger-tabelle-22b.de/Willkommen.html

Gruß
Carmen

Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Verfasst: 22.09.2014 13:31
von fneumeier
20% Minderung wegen Reisemangels für nächtliche Durchfahrt des Panamakanals (Durchfahrt wurde als besonderer Höhepunkt im Katalog angepriesen) sagt das Amtsgericht München (hier).

Gruß

Carmen

Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Verfasst: 15.11.2014 09:24
von Raoul Fiebig
Hallo allerseits,

einem Kreuzfahrtpassagier steht keine Reisepreisminderung um 15% zu, weil andere Passagiere in dafür nicht ausgewiesenen offenen Decksbereichen rauchen, hat das Amtsgericht Rostock entschieden.

Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Verfasst: 10.12.2014 01:10
von Raoul Fiebig
Hallo allerseits,

der Bundesgerichtshof hat entschieden, daß Pauschalreiseveranstalter nur in Ausnahmefällen höhere Anzahlungen als 20% und Restzahlungen frühestens 30 Tage vor Reisebeginn verlangen dürfen und zudem hohe Stornokosten konkret begründen müssen.

Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Verfasst: 10.12.2014 08:51
von fneumeier
Hier noch die PM des BGH mit den Links zu den Entscheidungen selbst (sind allerdings noch nicht verfügbar).

Gruß

Carmen

Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Verfasst: 10.04.2015 11:13
von Raoul Fiebig
Hallo allerseits,

Noro-Virus auf einer Kreuzfahrt rechtfertigt keine Preisminderung, entschied das Amtsgericht Rostock (Az.: 47 C 210/14).

Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Verfasst: 09.07.2015 11:28
von fneumeier
Im Nachgang zur BGH-Entscheidung über Anzahlungen bei Pauschalreiseveranstaltern, hat das OLG Rostock nun die Anzahlungen laut AGB von AIDA in Höhe von 35% beim Tarif Vario und 50% beim Tarif Just untersagt.

Gruß

Carmen

Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Verfasst: 09.07.2015 16:48
von Garfield
Hat AIDA offenbar schon umgesetzt.
Wir mussten zumindest für unsere bevorstehende AIDAsol-Reise keine 35% mehr anzahlen.

Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Verfasst: 10.07.2015 07:22
von fneumeier
Es gibt auf der AIDA Website 3 verschiedene AGBs:

2014/2015: Premium 20%, Vario 35% und Just 50%
2015/2016: Premium 20%, Vario 25% und Just 30%
2015/2016/2017: Premium 20%, Vario 25% und Just 30%

Gruß

Carmen

Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Verfasst: 25.07.2015 15:55
von fneumeier
Hier ein Urteil des AG Rostock zur Frage der Reisedokumente - für alle, die entgegen den AGB der Reederei mit dem Perso statt dem Reisepass oder einem nicht mehr 6 Monate lang gültigen Reisepass oder - wie im Urteil - mit einem abgelaufenen Perso reisen wollen. Nach dem AG Rostock kommt es auf die AGBs an und nicht auf die Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder (hier: innerhalb der EU kann man mit einem bis zu 1 Jahr abgelaufenen Personalausweis reisen).

Gruß

Carmen

Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Verfasst: 31.08.2015 09:46
von fneumeier
Das AG München hatte über eine Reisepreisminderung zu entscheiden. Die Route der Kreuzfahrt wurde von Schwarzes Meer auf Östliches Mittelmeer zwei Mal geändert. Der erste Änderungsgrund war die politische Situation, der zweite die Wetterbedingungen, so dass die nach der ersten Änderung noch gebliebenen Schwarzmeerhäfen komplett entfielen. Diese Routenänderung habe den Gesamtcharkter der Kreuzfahrt verändert. Eine Besonderheit gibt es allerdings bei dieser Entscheidung: Die Kläger hatten über ein Online-Portal gebucht und das Gericht hatte festgestellt, dass die AGB der Reederei nicht wirksam einbezogen wurden und entsprechend nicht galten.

Gruß

Carmen

Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Verfasst: 19.10.2015 17:26
von fneumeier
Der BGH hat nun das OLG München und sein Urteil zum Thema Serviceentgelt bei MSC bestätigt.

MSC hatte ja bereits nach dem Urteil des OLG München seine Praxis geändert und auf ein freiwilliges Trinkgeld umgestellt, dass zwar noch automatisch dem Bordkonto belastet wird, aber jederzeit storniert werden kann.

Gruß

Carmen

Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Verfasst: 14.12.2015 12:11
von fneumeier
Das Amtsgericht Wiesbaden hat einem Reisenden 50% des Reisepreises als Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit zugesprochen, der seine Reise über ein Jahr im Voraus zur Feier seines 50. Geburtstags auf einem ihm bereits bekannten Schiff in derselben Kabine wie beim ersten Mal gebucht hatte, die Reederei jedoch die Reise - frühzeitig - stornierte, da das Schiff in Sotchi als Unterkunft eingesetzt wurde (Olympia).

Sicherlich ein Einzelfall unter etwas extremen Bedingungen. Die übrigen Kosten hatte die Reederei bereits ersetzt (Reiseversicherung, Anzahlung, Flugstorno, Hotelkosten).

Gruß

Carmen