Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

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fneumeier
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von fneumeier »

Nochmals, es sollte der Reiserücktrittsversicherung (fraglich ist immer, ob das dann ein Reiseabbruch ist, wenn Du vor dem Schiff stehst und nicht boarden darfst) völlig egal sein, warum Du einen Test gemacht hast (weil es die Reederei verlangt oder weil Du selbst einen Test gemacht hast wegen Symptomen). Wenn Du positiv bist, darfst Du nicht mitfahren.

Es ist müßig zu diskutieren, ob es Hausrecht ist oder freies Vertragsrecht, wenn die Reederei einen Test verlangt. Sie kann auch spontan entscheiden und alle Leute vor dem Boarden selbst testen.

Gruß

Carmen
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Raoul Fiebig
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von Raoul Fiebig »

fneumeier hat geschrieben: 26.09.2022 09:00 Du musst Einreiseregelungen oder sonstigen Infektionsschutzregelungen eines Landes und die Regeln der Reedereien unterscheiden. Es ist völlig egal, ob Deutschland oder Südafrika für eine Einreise oder eine Kreuzfahrt noch Tests verlangen. In Deinem Fall ist es eine vertragliche Vereinbarung mit der Reederei.
...das ist im Grunde nichts anderes wie die Tatsache, dass einige Reedereien für die Teilnahme an allen Reisen einen Reisepass verlangen, auch wenn der Personalausweis für einige Reisen eigentlich ausreichen sollte. Dem kommt man entweder nach oder fährt eben nicht mit. ;)
Antares
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von Antares »

Vielen Dank für Eure Antworten und Eure Geduld ;)
Dann werden wir mal schauen, dass wir einen negativen Test hinbekommen.
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henry
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von henry »

ich komm´ jetzt als "Nachzieher" mit zwei Hinweisen, die oft bekannt sind, aber eben nicht immer:
- Corona gilt derzeit noch als Pandamie, also checken, ob Pandemien in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind, falls ja, ob ein EInschluß gegen Prämie möglich ist.
- Reiserücktritt ist nicht gleich Reiseabbruch; wenn die Fluganreise im Paket des Veranstalters enthalten ist, man in den Flieger kommt, aber vor Ort nicht auf´s Schiff, dann ist das m.E: ein Reiseabbruch, der in einer Rücktrittsversicherung i.d.R nicht eingeschlossen ist. Wie sich das verhält, wenn man die Fluganreise separat bucht...das weiß ich nicht sicher und bin daher dazu ruhig.
Vllt kann hier ein(e) Jurist(in) etwas sagen.
Oíich klinke mich noch heute hier erst mal aus, mache Urlaub (nicht mit dem Schiff, sondern mit Autoanreise in D).
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fneumeier
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von fneumeier »

@henry,

deshalb hatte ich schon bei der ersten Antwort gesagt "wenn Deine Reiserücktrittsversicherung Corona abdeckt" ;-).

Ich glaube mich zu erinnern, dass es als Reiseabbruch gewertet wurde, wenn man vor dem Schiff steht und nicht boarden darf (war meiner Erinnerung nach noch ein Fall, wo vor Ort im Hafen Tests gemacht wurden). Aber sicher bin ich mir nicht mehr.

Gruß

Carmen
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von Antares »

Ich habe meinen Anwalt gefragt:
Er meint, Reiserücktrittsversicherungen würden nur im KRANKHEITSfall leisten, nicht aber, wenn man symptomlos mit positivem Testergebnis an der Gangway abgewiesen wird, da man ja in diesem Fall gerade nicht krank ist.
Ich fange langsam an, mir Sorgen zu machen..
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henry
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von henry »

Covid ist eine Erkrankung! Ich verstehe die Interpretation Deines RA nicht...; eine Krankheit muss keine Symptome zeigen, da gibt es genügend Beispiele. Die Frage ist hier, ob Pandemien in einem Reiserücktritts- oder -abbruchvertrag ein- oder ausgeschlossen sind, denn Covid gilt immer noch als Pandemie.
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von msc-costa-fan »

Antares hat geschrieben: 26.09.2022 18:46 Ich habe meinen Anwalt gefragt:
Er meint, Reiserücktrittsversicherungen würden nur im KRANKHEITSfall leisten, nicht aber, wenn man symptomlos mit positivem Testergebnis an der Gangway abgewiesen wird, da man ja in diesem Fall gerade nicht krank ist.
Ich fange langsam an, mir Sorgen zu machen..
das ist von deinen Konditionen abhängig.
Wir haben extra eine Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung abgeschlossen, die auch Covid abdeckt. Also auch bei positiven Testergebnis ohne Krankheitssymptome einspringt.
Die beinhaltet keine explizite Auslandskrankenversicherung.
Die haben wir nochmal separat.
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henry
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von henry »

@Antares: Du hast PN
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von momo35 »

Antares hat geschrieben: 26.09.2022 18:46 Ich habe meinen Anwalt gefragt:
Er meint, Reiserücktrittsversicherungen würden nur im KRANKHEITSfall leisten, nicht aber, wenn man symptomlos mit positivem Testergebnis an der Gangway abgewiesen wird, da man ja in diesem Fall gerade nicht krank ist.
Ich fange langsam an, mir Sorgen zu machen..
Vielleicht hat Dein Anwalt die Reiserücktrittversicherung mit einer KRANKENversicherung verwechselt
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von Diddn »

In den AGB steht sicherlich der Vorbehalt, dass Personen, die andere z. B. wegen ansteckender Erkrankung gefährden können, von der Reise ausgeschlossen werden (können).

Jede weitere Diskussion erübrigt sich daher wohl.

Gruss

Diddn
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von Antares »

Ich habe das jetzt von meinem Versicherer abchecken lassen:
Die normale Reiserücktrittsversicherung würde im Falle einer Abweisung an der Gangway NUR auf Grund eines positiven Testergebnisses (ansonsten symptomlos, also nicht krank) in der Tat nicht leisten. Diese Versicherung federt die finanziellen Folgen eines Reiserücktritts bzw. -abbruchs ab, die entstehen, wenn man reiseUNFÄHIG ist. Da wird also juristisch unterschieden: krank sein würde hier voraussetzen, dass die körperlichen Folgen dieser Krankheit es jedem Einzelnen unmöglich machen, die Reise anzutreten oder fortzusetzen (diese Unterscheidung müsste Henry interessieren - symptomlos corona-"krank" ist im juristischen Sinne hier nicht krank). Wir haben das gestern noch mit einer extra Covid-19-Klausel dazugebucht. Also, Kreuzfahrer: Achtung! Hier lauert eine Falle, auf die man achten muss.
Die Auslandskrankenversicherung (der Unterschied zur Reiserücktrittsversicherung ist meinem Anwalt durchaus geläufig) befasst sich natürlich ausschließlich mit den medizinisch notwendigen Maßnahmen auf Grund einer Erkrankung und ist hier raus.
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von msc-costa-fan »

Antares hat geschrieben: 27.09.2022 07:45 ...
Wir haben das gestern noch mit einer extra Covid-19-Klausel dazugebucht. Also, Kreuzfahrer: Achtung! Hier lauert eine Falle, auf die man achten muss.
Die Auslandskrankenversicherung (der Unterschied zur Reiserücktrittsversicherung ist meinem Anwalt durchaus geläufig) befasst sich natürlich ausschließlich mit den medizinisch notwendigen Maßnahmen auf Grund einer Erkrankung und ist hier raus.
Ich weiß nicht, warum das eine Falle sein soll.
Man muss halt immer im Vorfeld die Konditionen lesen.
Und wenn man eine gute Versicherung hat, wurde man sogar extra informiert, ob sie im Fall des positiven Tests zahlen oder nicht.
Wir bekamen von unserer Versicherung die Mitteilung dass sie nicht zahlen und man einen Zusatz abschließen soll, wenn das benötigt wird. Freunde von uns haben von Ihrer Versicherung die Info bekommen, dass sie sich eben keine Sorgen machen müssen, da die Versicherung dann eben auch bei positiven Covid-Test einspringt.
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Raoul Fiebig
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von Raoul Fiebig »

Antares hat geschrieben: 27.09.2022 07:45 Achtung! Hier lauert eine Falle, auf die man achten muss.
...auf diese vermeintliche "Falle" weist jedes vernünftige Reisebüro hin, wenn man sich dort nach einem entsprechenden Versicherungsschutz erkundigt. 🤷‍♂️
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von Antares »

Unsere Reiserücktrittsversicherung sowie die Auslandskrankenversicherung läuft schon seit Jahrzehnten... da verliert man es leicht aus den Augen, sich vor jeder einzelnen Reise (und wir verreisen oft) explizit nach eventuellen Änderungen und Notwendigkeiten einer Ergänzung zu erkundigen.
Und ich ersetze hiermit den Ausdruck "Falle" durch "Stolperstein".
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von gcmv »

Antares hat geschrieben: 28.09.2022 08:03 Unsere Reiserücktrittsversicherung sowie die Auslandskrankenversicherung läuft schon seit Jahrzehnten... da verliert man es leicht aus den Augen, sich vor jeder einzelnen Reise (und wir verreisen oft) explizit nach eventuellen Änderungen und Notwendigkeiten einer Ergänzung zu erkundigen.
Sehr guter Punkt - geht mir gerade genau so. :eek:
Bei meiner RRV (die in der Kreditkarte mit beeinhaltet ist), gibt es ein Preislimit, was die Reise maximal kosten darf.
Da unsere Reise doppelt so teuer wird, bin ich jetzt gerade auf der Suche nach einem "Upgrade". Das ist wohl nicht ganz so einfach; bin jetzt mit der Hanse Merkur im direkten Mailaustausch - mal sehen, was dabei rauskommt ...
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von kofferradio »

gcmv hat geschrieben: 09.03.2023 15:20 Bei meiner RRV (die in der Kreditkarte mit beeinhaltet ist), gibt es ein Preislimit, was die Reise maximal kosten darf.
Was aber üblicherweise nicht bedeutet, dass die Versicherung im Schadenfall dann gar nicht greift, sondern immerhin anteilig. Je nachdem wie groß der Abstand zwischen einem üblichen Reisepreis und der Versicherungssumme ist, kann damit die Fragestellung auch obsolet sein (sofern man bereit ist, eine gewisse Selbstbeteiligung im ja immer noch unwahrscheinlichen Schadenfall zu übernehmen).
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von Digiman25 »

Gerade bei Versicherungen als Zusatzleistung bei Kreditkarten muss man aufpassen, denn da gibt es bei den verschiedenen Anbietern große Unterschiede.
Ich hatte immer Mastercard Gold bei der Comerzbank, aber über verschiedene Anbieter. Die RRV war für mich bei Kreuzfahrten meist nicht nutzbar. Mal gab es ein Preislimit und bei Überschreitung hätte die Versicherung NICHTS gezahlt (weder anteilig, noch bis zum versicherten Höchstbetrag), mal waren Kreuzfahrten pauschal ausgeschlossen, mal war die RRV nur bei gültig, wenn über bestimmte Anbieter gebucht wurde.
Ich habe seit Jahren eine Jahres-Reiseversicherung und kann die Maximalsumme für einzelne Reisen anpassen oder den Vertrag aktualisieren (zuletzt für die Erweiterung um eine Corona-Versicherung.). Eine regelmäßige Kontrolle ist - wie bei den meisten (Versicherungs-)Verträgen - auf jeden Fall sinnvoll.

Gruß aus Lippe
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von gcmv »

kofferradio hat geschrieben: 09.03.2023 16:24 Was aber üblicherweise nicht bedeutet, dass die Versicherung im Schadenfall dann gar nicht greift, sondern immerhin anteilig. Je nachdem wie groß der Abstand zwischen einem üblichen Reisepreis und der Versicherungssumme ist, kann damit die Fragestellung auch obsolet sein (sofern man bereit ist, eine gewisse Selbstbeteiligung im ja immer noch unwahrscheinlichen Schadenfall zu übernehmen).
Stimmt - aber 10.000 Euro "Selbstbeteiligung" sind mir einfach zu viel Risiko ... :(

@Walter: Bin voll und ganz bei dir und wollte hier zum Nachdenken / Checken für alle Nutzer anregen. ;)
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henry
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von henry »

gcmv hat geschrieben: 09.03.2023 15:20
Antares hat geschrieben: 28.09.2022 08:03 Unsere Reiserücktrittsversicherung sowie die Auslandskrankenversicherung läuft schon seit Jahrzehnten... da verliert man es leicht aus den Augen, sich vor jeder einzelnen Reise (und wir verreisen oft) explizit nach eventuellen Änderungen und Notwendigkeiten einer Ergänzung zu erkundigen.
Sehr guter Punkt - geht mir gerade genau so. :eek:
Bei meiner RRV (die in der Kreditkarte mit beeinhaltet ist), gibt es ein Preislimit, was die Reise maximal kosten darf.
Da unsere Reise doppelt so teuer wird, bin ich jetzt gerade auf der Suche nach einem "Upgrade". Das ist wohl nicht ganz so einfach; bin jetzt mit der Hanse Merkur im direkten Mailaustausch - mal sehen, was dabei rauskommt ...
hast DU bei dem Versicherer Deiner Krediekarte nachgefragt, ob man für einzelne Reisen "aufstocken" kann???
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