Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

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msc-costa-fan
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von msc-costa-fan »

überbuchte Kreuzfahrtschiffe, gibt es das wirklich??
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fneumeier
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von fneumeier »

msc-costa-fan,

ja, auch Reedereien überbuchen regelmäßig die Schiffe und hoffen auf No Shows.

Allerdings bei dem BGH Urteil handelt es sich wohl nicht um eine Überbuchung. Da die Vorinstanzen in Köln sind, denke ich eher, dass es sich um einen Reiseveranstalter handelte und nicht um eine Direktbuchung bei einer Reederei. In letzterem Fall hätten die Kläger ja auch eine Buchungsbestätigung der Reederei samt Buchungsnummer erhalten. Hier lag aber wohl bei der Reederei gar keine Buchung vor (aus welchem Grund auch immer).

Das interessante an dem Urteil ist eigentlich, dass man bei Komplettausfall der Reise nicht nochmal den gesamten Reisepreis als Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreude erhält (neben dem zurückerstatteten Reisepreis als solchem - also keine doppelte "Rückzahlung").

Hier noch die PM des BGH.

Gruß

Carmen
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Garfield
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von Garfield »

fneumeier hat geschrieben:... Das interessante an dem Urteil ist eigentlich, dass man bei Komplettausfall der Reise nicht nochmal den gesamten Reisepreis als Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreude erhält (neben dem zurückerstatteten Reisepreis als solchem - also keine doppelte "Rückzahlung"). ...
Zumindest - so verstehe ich das Urteil - gibt es diesbezüglich keinen Automatismus, sondern es muss immer der Einzelfall beurteilt werden.
Interessant und auch durchaus nachvollziehbar finde ich die Argumentation, dass eine komplett vermurkste Reise noch schlimmer ist als gar keine...
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fneumeier
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von fneumeier »

Ja, die Formulierungen sind natürlich immer so, dass es eine Einzelfall-Entscheidung ist. Hier gab es 73% des Reisepreises.

Die Argumentation mit der vermurksten Reise ist für mich so in die Richtung... Dauerbaustelle und Kakerlaken während des Urlaubs sind schlimmer, als wenn der Urlaub gleich ausfällt.

Die Entscheidung betraf hier zwar eine Kreuzfahrt. Es handelt sich aber nicht um ein spezielles Kreuzfahrt-Problem sondern allgemein um die Frage, wie viel Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreude gibt es bei einem Totalausfall der gebuchten Reise.

Gruß

Carmen
HelgeK
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von HelgeK »

Nach Presseberichten hat ein 12jähriger Junge auf einer 'Minikreuzfahrt' von Color-Line durch Surfen über Satellit 12 000 Euro Handykosten verusacht. Der Mobilfunkanbieter hat die Rechnung aus Kulanz auf 5000 EUR reduziert. Der Vater geht dennoch vor Gericht.
Hugo
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von Hugo »

HelgeK hat geschrieben:Nach Presseberichten hat ein 12jähriger Junge auf einer 'Minikreuzfahrt' von Color-Line durch Surfen über Satellit 12 000 Euro Handykosten verusacht. Der Mobilfunkanbieter hat die Rechnung aus Kulanz auf 5000 EUR reduziert. Der Vater geht dennoch vor Gericht.
Die Frage ist ja, mit welchen belastbaren Beweisen denn der Vater vor Gericht auftreten will ?

Er ist der Kläger, ergo muss er eine Beweisführung vortragen können, die dem Beklagten ein schuldhaftes Verhalten belegen. Darauf darf man gespannt sein.
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HeinBloed
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von HeinBloed »

HelgeK hat geschrieben:Nach Presseberichten hat ein 12jähriger Junge auf einer 'Minikreuzfahrt' von Color-Line durch Surfen über Satellit 12 000 Euro Handykosten verusacht. Der Mobilfunkanbieter hat die Rechnung aus Kulanz auf 5000 EUR reduziert. Der Vater geht dennoch vor Gericht.
Eigentlich geht das nicht.

Du müsstest ja sämtliche Sicherheitsrückfragen übergehen und durchklicken und vor allem hat jeder normale Mobilfunkanbieter ein Deckel für Datenkosten.

Mir ist es übrigens damals auf der CELEBRITY EQUINOX in der Karibik auch passiert.

Damals noch ohne die Sperren.

Ich bekam zu Hause einen Anruf von Telekom: ob mir das bewusst sei, dass ich für mehrere Hundert Euro gesurft hätte.

Ich habe dieses verneint.

Da man davon ausgeht, dass ich mir das künftig bewusst bin und beim nächsten die Tarife bekamnt ist, bekam ich alles erlassen.

Seitdem bin ich der treueste Kunde der Telekom.
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fneumeier
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von fneumeier »

Kann schon gehen... Ich bekomme bei O2 beispielsweise immer die SMS, dass ich mich in den USA befinde (und auch die US Gebühren), wenn ich bei Cellular at Sea oder WMS oder wie auch immer sie heißen eingeloggt bin. Sprich, bei mir wird von vorneherein der falsche Tarif angezeigt.

Ansonsten ist das lediglich eine SMS, die auf das Überschreiten der 50 Euro hinweist. Ich bekomme auch in der EU immer eine SMS, die mir erklärt, was es jeweils kostet und dass ich meine Flatrate aber nutzen kann. Eigentlich überflüssig, da ich ja eine Flatrate habe.

Das klickt man dann leicht mal weg.

Gruß

Carmen

PS: Das Urteil könnte aber interessant werden... Den Vertrag hat sicher nicht der Sohn abgeschlossen... dann gäbe es noch sowas wie die Aufsichtspflicht der Eltern... und nur mit "Sittenwidrigkeit" wird der Vater da sicher nicht aus der Nummer rauskommen.
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HeinBloed
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von HeinBloed »

Also als Telekom-Kunde bekommst du an Bord folgende SMS:
Jetzt unter https://pass.telekom.de (Deutsch/English) Datenpässe für mobiles Surfen buchen. Oder SMS mit Buchungscode an Kurzwahl 7277 schicken.

SMS mit "DATA4" für Daten Auslandstarif (0,99 €/50 kB, 50kB genaue Abrechnung, automatische EU-regulierte Beendigung der Internetverbindung nach 357,- €) (alle Preise inkl. MwSt.).
Es ist ja bewusst so gestaltet worden, dass jeder der außerhalb der EU-Landnetze surft, automatisch AKTIV werden muss, um ausdrücklich zu bestätigen.

Und gemäß EU-Regulierung kannst du ja gar nicht in der Höhe surfen, ohne dass du es vorher bestätigt haben muss.

Vorher erreichst du nur die Seiten von Telekom über den Browser, die entsprechenden Apps auf dem Smartphone oder eben kannst per SMS die Pässe buchen.

In den USA, in der die Flatrate ja nicht gilt heißt es
... (Anfang wie oben):

SMS mit "W2M" für DayPass M (50 MB, 24 Stunden gültig, automatische Beendigung der Internetverbindung nach 50 MB, 2,95 €),
SMS mit "W2W" für WeekPass 150 MB (150 MB, 7 Tage gültig, automatische Beendigung der Internetverbindung nach 150 MB, 14,95 €)
SMS mit "DAT2" Daten-Auslandstarif (0,49 €/50 kB, 50 kB genaue Abrechnung, plus 0,49 € Tagesnutzungspreis, automatische EU-regulierte Beendigung der Internet-Verbindung nach 357,- €) (alle Preise inkl. MwSt.).
Dass eben Eltern nicht in der Lage sind ihre Kinder so zu erziehen, dass sie auch Verantwortung für ihr Handeln vermitteln und stattdessen den Mobilfunkbetreiber verklagen, ist ja schon sehr peinlich für die Eltern...

siehe übrigens hier:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sac ... -node.html

Also wenn technisch diese Rückmeldung nicht möglich ist, dann gibt es keinen Deckel, aber es Warnung per SMS muss es geben.
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von fneumeier »

HeinBloed,

das ist leider nur bei der Telekom so. Bei O2 eben nicht.

Gruß

Carmen
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HeinBloed
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von HeinBloed »

fneumeier hat geschrieben:HeinBloed,

das ist leider nur bei der Telekom so. Bei O2 eben nicht.

Gruß

Carmen
O2 ist auch ein Unternehmen der EU, das den Regularien unterliegt, so wie es die Bundesnetzagentur beschreibt.

Vielleicht liest ja auch nur keiner gründlich genug die Nachrichten...
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HeinBloed
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von HeinBloed »

Wenn man mal das Kleingedruckte bei O2 liest:

Max. für 59,50 EUR kann man pro Monat im Ausland surfen...

Danach wird die Geschwindigkeit so gedrosselt, dass du dir besser eine Brieftaube besorgen solltest.
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fneumeier
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von fneumeier »

HeinBloed,

die Warnung gibt es bei O2 auch. Aber gerade auf See wird halt suggeriert, man würde zu US Tarifen telefonieren/surfen. O2 hat kein Roaming Abkommen mit den Satelliten-Anbietern aber mit AT&T. Über die geht es dann mit den Anbietern auf See, was aber leider eben zu der Falschmeldung per SMS führt.

Ich bin mir sicher, dass der junge Mann ebenfalls die SMS mit der Warnmeldung bekommen hat. Aber das "klickt" man leicht mal weg. Bei uns hatte sich kürzlich jemand gemeldet, der einen Tagespass Welt gebucht hatte und sich damit auf dem Schiff sicher wähnte. Die Warnung kam, aber die Person meinte, das gelte ja nicht, weil der Tagespass gebucht sei. Dass der an Bord beim Satelliten nicht gilt...

Gruß

Carmen
Randolf
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von Randolf »

Hallo,
es ist vollkommen richtig , daß die Eltern bei dieser Frage schon darauf achten sollten, was die Kinder an Bord so machen. Aber wenn ich hier lese, wie Ihr als sehr erfahrene Seereisende schon diese oder jene interessante Beobachtung in dieser heiklen Frage auf See machen konntet, kann ich mir gut vorstellen, wie ein unbedarfter Erstfahrer da auch mal ganz schnell in solch eine Mobilfunkfalle auf See tappen kann.

Sollten die Schiffsbetreiber, welche ja die technischen Voraussetzungen an Bord vorhalten, damit ein Satellitenverbindung über ein normales mobiles Endgerät vom Schiff aus überhaupt aufgebaut werden kann,da nicht auch Mitverantwortung zeigen und evtl. zusätzliche "Fehlbedienungsperren" einrichten. Das kann natürlich ein technisches Problem sein. Oder sehe ich das falsch. Ohne die KF Schiff IT Infrastruktur und ohne spezielle Sat-Telefongerät würde es mir bestimmt nicht gelingen z. Bsp von einem Segelboot aus auf hoher See über ein normales Handy dann über Sat im Internet zu surfen.

Auch die Hinweise auf den Sat-gestützten Telefon Verbindungsaufbau auf offener See erscheinen mir da in den Kabinen-Bordunterlagen nicht immer in den möglichen Konsequenzen eindringlich formuliert.

Grüße Randolf
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von fneumeier »

Randolf,

das Problem ist ja nicht neu, nur dass die Rechnungen bei Datenverkehr geradezu explodieren. Früher war es ja so, dass man auch im Hafen liegend im Satellitennetz eingeloggt war. Damals waren es nur Telefongebühren. Inzwischen darf das Satellitennetz erst 3 Seemeilen von der Küste entfernt eingeschaltet werden. Aber das Problem bestand ja auch landseits... vor den diversen EU-Roaming-Abkommen war zunächst das Telefonieren in der EU unverschämt teuer. Dann gab es die MMS-Falle, wenn einer Fotos per SMS versandt hat. Die Daten-Falle gab es ebenfalls.

Eigentlich sollte man für dieses Thema sensibilisiert sein. Nichts desto trotz könnte man natürlich auch an Bord etwas intensiver darauf hinweisen. Nur können die einem an Bord leider auch keine genauen Gebühren nennen, da dies vom Satellitenanbieter und dem eigenen Telefonanbieter abhängt.

Gruß

Carmen
HelgeK
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von HelgeK »

Die Angelegenheit dürfte nebenbei einen Imageschaden für Color Line verursacht haben, da in sämtlichen norddeutschen Medien ausführlich behandelt und kommentiert. Dass die Reederei weder Verursacher der Gebühren, noch deren Profiteur, noch der Gegenpart des Vaters in der sich abzeichnenden juristischen Auseinandersetzung ist, wird wahrscheinlich nicht immer realisiert.

Wir waren ja selber x-fach Gäste von Color Line. Ich kann mich nicht mehr daran erinnern, in welcher Form genau wir vor dieser Gebührenfalle gewarnt wurden, aber die Hinweise waren so deutlich und klar, dass auch wir als völlig Unbedarfte bei diesem Thema die mobile Datenübertragung auf unseren Handys bei jeder Reise deaktiviert und nur über das Bord-WLAN gesurft haben. Trotzdem tut es mir für die Familie leid. Ich kann mir schon vorstellen, dass es relativ einfach ist, in so eine Situation zu geraten, insbesondere bei einer Konstellation mit wenig medien-affinen Eltern, aber in dieser Hinsicht umso fitteren Kindern.
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von Raoul Fiebig »

Hallo HelgeK,

bei vielen Reedereien ist es ja inzwischen so, daß das bordeigene GSM-Netz keine Datenverbindungen zuläßt, sondern man dafür zwingend das WLAN benutzen muß. Das ist sicherlich der bessere Ansatz, meiner Meinung nach.
HelgeK
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von HelgeK »

Raoul Fiebig hat geschrieben:bei vielen Reedereien ist es ja inzwischen so, daß das bordeigene GSM-Netz keine Datenverbindungen zuläßt, sondern man dafür zwingend das WLAN benutzen muß. Das ist sicherlich der bessere Ansatz, meiner Meinung nach.
- Zustimmung! Gute Idee.
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Raoul Fiebig
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von Raoul Fiebig »

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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von fneumeier »

Interessante Entscheidung des AG Köln zu Routenänderungen bei Flusskreuzfahrten (hier praktisch keine Kreuzfahrt wegen Niedrigwassers).

Gruß

Carmen
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