Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

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coke72
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Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von coke72 »

Hallo zusammen,

die Süddeutsche hat 45 kuriose Klagen rund um das Thema Urlaub und Reise zusammengestellt. Dabei sind auch einige zum Thema Kreuzfahrten vorhanden. Ich nehme das einmal zum Anlass, hier eine entsprechende Liste zum Thema Reiseurteile aufzumachen. Carmen hatte den Vorschlag, daraus einen Thread zu machen, in dem zukünftig immer wieder (die regelmäßig in der deutschen Presse) veröffentlichten Urteile rund um das Thema Reiserecht speziell für Kreuzfahrten gesammelt werden kann. :thumb: Daher aber vorweg der Hinweis, dass dies natürlich keine Rechtsberetung o.ä. darstellen kann oder darf. Wir können und dürfen hier auch keine Rechtsberatung durchführen. Wenn Ihr ähnliche Fälle entdeckt, die evtl. interessant sind, fügt sie doch bitte in diesem Thread als Links an.
So, jetzt aber viel Spaß mit den Urteilen (von denen wir leider nicht die genauen Hintergründe kennen):

Sturz auf Grund von Wellengang
Auslassen eines Hafens wegen schlechten Wetters
Gepäck kommt zu spät an
Alkohol an Bord
Auslassen eines Hafens wegen mangelnder Schiffsversorgung
Störung durch Geräuschentwicklung
Sturz auf Grund von Hindernissen an Deck
Sturz auf Grund einer Pfütze an Deck - Teil 1
Sturz auf Grund einer Pfütze an Deck - Teil 2
Verkürzter Landgang auf Grund von Vorschriften der Hafenbehörden
Hundehinterlassenschaften an Bord
Verletzungsrisiko beim Segeln

(Auch die Klagen und Urteile dazwischen sind zum Teil ganz lesenswert.)

Viele Grüße
Arno
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Garfield
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von Garfield »

Zum Thema "Reisemängel während einer Kreuzfahrt" ist übrigens vor einigen Tagen eine sog. "Würzburger Tabelle" erschienen. Leider nicht im Internet; wer sie haben will, mus sie beim Verlag bestellen (http://www.mdr.ovs.de/).
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von fneumeier »

Stefan,

bei dem Begriff "Würzburger Tabelle" dacht ich mir doch, dass die nur von einem stammen kann. Leider ist das Sonderheft eine Beilage zur MDR Heft 21 und kann nicht gesondert bestellt werden.

Gruß

Carmen
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von fneumeier »

So, inzwischen ist das Sonderheft in meiner Bibliothek eingetroffen. Wow, 23 Seiten tabellarisch Rechtsprechung zu Kreuzfahrten, schön gegliedert, Sachverhalt in einem Satz und was es jeweils gab (oder aber auch nicht). Sehr schön!

Ein paar erfolglose Highlights :lol: :

Roststellen sind kein Reisemangel. Gleiches gilt für eine vom Meersalz angegriffene Reeling. Ebenso geht leer aus, wer den Kanal von Korinth verpasst, weil die Rezi den Weckruf vergessen hat. Inbesondere das Verhalten von Mitpassagieren führt nicht zu Minderungsansprüchen (z.B. unangemessene Bekleidung, Handyklingeln beim Essen, schlecht erzogene Kinder beim Essen). Und sorry, auch Seekrankheit führt nicht zu einer Minderung des Reisepreises :rolleyes: !

Gruß

Carmen
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von Garfield »

Ach, wie schade.
Ich hatte schon erwogen, RCI zu verklagen, weil´s während unserer Forenreise abends dunkel wurde... ;)
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von Raoul Fiebig »

Garfield hat geschrieben:Ich hatte schon erwogen, RCI zu verklagen, weil´s während unserer Forenreise abends dunkel wurde... ;)
Ähm, Stefan... nicht nur abends. ;)
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von Garfield »

Raoul Fiebig hat geschrieben:... nicht nur abends. ;)
Stimmt.
Du hast recht. Hatte ich gar nicht so gesehen.
Na, wenn das nun kein Grund ist, den Reisepreis zu mindern... :D
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von Joerg »

Hallo zusammen,

auf der meiner jüngsten Reise auf der "Adventure o.t.S." waren so viele von den bekannten, gelben Warnhütchen, die vor Rutschgefahr durch Nässe warnen, aufgestellt, dass das Risiko über diese Dinger zu stolpern und sich die Gräten zu brechen bald größer war als auf Nässe auszurutschen... :D

Gruß Jörg
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von fneumeier »

Jörg,

wenn Du trotzdem ausgerutscht wärst, dann hättest Du jedenfalls keine Reisepreisminderung oder Schadensersatz geltend machen können, denn mit dem Aufstellen des sichtbaren Warnschilds hat der Reiseveranstalter seine Verkehrssicherungspflicht erfüllt, sagt das LG Darmstadt.

Stefan und Raoul,

bei Euch würde ich es mal auf eine Klage ankommen lassen, das haben die Gerichte noch nicht entscheiden müssen :lol: , noch nicht einmal das AG Rostock :lol: :lol:

Aber wie wäre es damit: Ein Ehekrach vor der Reise ist kein versichertes Risiko bei der Reiserücktrittsversicherung :eek: !! Oder 6 Tage nach der Stornierung kann ein Attest keine unerwartete schwere Erkrankung mehr "beweisen".

Werden hingegen nach der Buchung Filmaufnahmen dem Reisekunden mitgeteilt, darf dieser kostenfrei zurücktreten. Gilt auch, wenn nach der Buchung ein Rauchverbot in den Kabinen eingeführt wird (ok, das dürfte inzwischen kaum noch vorkommen). Negative Bewertungen in einem Bewertungsportal sind hingegen kein Kündigungsgrund.

Auch wenn ein Reisender schon mal vor dem Flug vorglüht und daher die Airline die Beförderung verweigert, hat er keine Minderungs- oder Schadensersatzansprüche.

Interessanter wird es dann schon bei fehlenden Fernsehern, Musikanlagen, zu kurzen Schlafsofas, fehlender Klimaanlage, fehlende Dusche/WC (??? ernsthaft ???), fehlende Minibar oder Bettdecken... da gibt es dann schon ein bisschen was (wir beginne aber bei 2,5% des Reisepreises). Lauwarmes Essen gibt immerhin 5%!!

Überlaufende Toiletten sind allerdings ein hinzunehmendes Übel, da reine Unannehmlichkeit. Bei Noroviren gibt es nur bei ernsthaften Ausbrüchen was (im Fall 22% der Passagiere erkrankt).

Die absoluten Highlights für mich:

40% Minderung weil auf einer Karibikkreuzfahrt mit 560 Paxen 500 einer schweizer Folkloregruppe angehörten, deren Unterhaltungsprogramm das Bordprogramm bestimmte (sorry, liebe Schweizer, aber ich denke mal, das lässt sich auf Musikantenstadl und ähnliches übertragen).

Und man mag es nicht glauben, endet die Kreuzfahrt vorzeitig durch Schiffsbruch / Havarie, kann man den Reisevertrag kündigen und bekommt Schadensersatz, wenn ein Verschulden des Reiseveranstalters vorliegt. Im Hinblick auf die Costa Concordia entbehrt dieses Urteil von 1995 nicht einer gewissen Aktualität!

Gruß

Carmen

PS: Stefan, sorry, über nicht herausgegebenen Lachs steht leider nix in der Aufstellung. Das musst Du jetzt erst mal selbst einklagen. Das Urteil mit dem geschmuggelten Alkohol ist in der Liste mit drinnen.
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Garfield
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von Garfield »

fneumeier hat geschrieben:... 40% Minderung weil auf einer Karibikkreuzfahrt mit 560 Paxen 500 einer schweizer Folkloregruppe angehörten, deren Unterhaltungsprogramm das Bordprogramm bestimmte (sorry, liebe Schweizer, aber ich denke mal, das lässt sich auf Musikantenstadl und ähnliches übertragen)...

... Stefan, sorry, über nicht herausgegebenen Lachs steht leider nix in der Aufstellung. Das musst Du jetzt erst mal selbst einklagen. Das Urteil mit dem geschmuggelten Alkohol ist in der Liste mit drinnen.
Also, das Urteil mit der Schweizer Folkolore-Truppe kann ich wirklich gut verstehen... ;)

Und, Carmen, im Fall des beschlagnahmten Räucherlachses hätte ich ja wirklich gerne einen Präzendenzfall geschaffen. Zu schade, dass mich RCI mit freiwilliger Zahlung gewissermaßen klaglos und damit völlig kalt gestellt hat. :D
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von OHV_44 »

Hallo zusammen,

zum Thema: Reiserecht steht u.a. hier einiges Interessantes.

Gruß Micha
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von fneumeier »

Der BGH hat heute eine Entscheidung getroffen, die das bisherige Reiserecht umkrempelt und die Rechte des Reisenden stärkt. Leider liegt im Moment nur die Pressemitteilung vor.

Kurz gesagt, der Kläger konnte wegen der Aschewolke nicht nach Fort Lauderdale fliegen, um seine Kreuzfahrt anzutreten. Er hat die Kreuzfahrt wegen höherer Gewalt nach §651jBGB gekündigt. Die Reederei hat Stornokosten in Höhe von 90% verlangt (es ist noch komplizierter, da noch das Reisebüro in das Dreiecksverhältnis involviert war). So weit so gut, der BGH hat dem Reisenden Recht gegeben. Er konnte kündigen und bekommt sein Geld zurück. Nun der Clou und das Neue: Der Reisende hatte seine Kreuzfahrt und die Flüge individuell gebucht (also kein Anreisepaket der Reederei). Obwohl die Kreuzfahrt stattfand wie geplant, sagt der BGH, dass es dem Reisenden wegen des Flugverbots (= höhere Gewalt) unmöglich war, die Reise anzutreten.

Bislang war es immer so, dass man bei individuell gebuchter Anreise das Risiko der Anreise selbst getragen hat, sprich man blieb auf den Kosten der Kreuzfahrt sitzen, wenn man nicht rechtzeitig da war.

Gruß

Carmen
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von Garfield »

Hallo Carmen,

ich hab´s auch gelesen, und auch wenn ich jede Stärkung der Rechte des Reisenden gegenüber den Reedereien begrüße, so bin ich doch ein wenig verwirrt. Vor allem frage ich mich, was denn nun "höhere Gewalt" im Sinne des BGH ist? Führt dann auch schwere unerwartete Krankheit o.ä. zu einem kostenfreien Kündigungsrecht gegenüber dem Reiseveranstalter? Wäre ja eine schlechte Nachricht sowohl für Reiseveranstalter wie auch für Reiseversicherer. Oder ist da nur die phyische Unmöglichkeit des Reiseantritts gemeint? Da bin ich mal auf die Begründung gespannt...
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von fneumeier »

Stefan,

das wird in der Tat spannend... Hier wurde dezidiert das behördliche Flugverbot genannt als höhere Gewalt. Grundsätzlich gilt ja Wetter auch als höhere Gewalt, aber hier mal ein paar Szenarios:

1. Kreuzfahrt ab Miami im Januar, Flug separat gebucht, Anreise am Tag vor der Abfahrt, Flug geht über Chicago, dort ist ein Blizzard, der Flughafen zu, der Flieger verlässt D schon gar nicht - selbst schuld, weil man ja in der Jahreszeit mit schlechtem Wetter in Chicago rechnen muss und es auch Direktflüge nach Miami gibt???
2. Schneechaos in D, alle großen Flughäfen sind dicht, Schiff kann nicht mehr erreicht werden - vermutlich höhere Gewalt
3. Schneefall in London, man hat immer noch nicht genug Enteisungsmittel oder gar Schneeräumer (ist ja schon passiert), der Flug geht mit Umsteigen über Heathrow - wieder selbst schuld, weil man ja auch einen (teureren) Direktflug hätte wählen können???

Das sind alles Szenarien, wie sie in den vergangenen Jahren schon vorgekommen sind, also nicht völlig aus der Luft gegriffen. Was ist nun höhere Gewalt und was ist quasi selbst verschuldet??

Gruß

Carmen
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von Garfield »

Aber ist Wetter überhaupt höhere Gewalt? :confused: Immerhin sind Behinderungen durch Schnee und Eis im Winter ja irgendwie nichts Ungewöhnliches, ein Vulkanausbruch dagegen wirklich unvorhersehbar...
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von fneumeier »

In Österreich gehen die Uhren anders, ähm entscheiden die Gerichte anders...

Ehepaar bucht Antarktis-Kreuzfahrt ab Ushuaia. Flüge ab Wien via Frankfurt nach Buenos Aires. In Wien schneit es, der Flug verzögert sich so lange, dass der Anschluss nach Buenos Aires nicht mehr erreicht werden kann. In der dritten Instanz gibt es nichts mehr. Das Schneeräumen sei Aufgabe des Flughafens und mit dem habe kein Vertrag bestanden. Es handele sich nicht um eine von der Airline auf den Flughafen übertragene Aufgabe.

Gruß

Carmen
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von Strolch »

fneumeier hat geschrieben:In Österreich gehen die Uhren anders, ähm entscheiden die Gerichte anders...

Ehepaar bucht Antarktis-Kreuzfahrt ab Ushuaia. Flüge ab Wien via Frankfurt nach Buenos Aires. In Wien schneit es, der Flug verzögert sich so lange, dass der Anschluss nach Buenos Aires nicht mehr erreicht werden kann. In der dritten Instanz gibt es nichts mehr. Das Schneeräumen sei Aufgabe des Flughafens und mit dem habe kein Vertrag bestanden. Es handele sich nicht um eine von der Airline auf den Flughafen übertragene Aufgabe.

Gruß

Carmen
Wobei das schon selten dämlich ist - so kurz vor knapp nach Südamerika zu fliegen und dann auch noch im Winter. Gerade in Bezug auf das Wetter sollten die Österreicher das doch eigentlich besser wissen.
Und wenn das schon nicht anders geht, aus welchen Gründen auch immer, dann bucht man das über die Reederei. Bei dem Reisepreis fallen 1-2.000€ Mehrkosten auch nicht mehr ins Gewicht.
Selbst wir, die die letzten Jahe immer in der Karibik verbracht haben, reisen mindestens 3 Tage vorher an.
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von Kruizefan »

fneumeier hat geschrieben:In Österreich gehen die Uhren anders, ähm entscheiden die Gerichte anders...
Warum "anders"?
Würde man denn in Deutschland dafür eine Entschädigung bekommen?
Wenn ja, von wem? Frau Holle zahlt doch nicht :-)
Peter

(Sorry, falls die Antwort irgendwo versteckt ist, habe den vorstehenden thread nicht gelesen.)
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von fneumeier »

Peter,

das österreichische Urteil im Vergleich zu der weiter oben stehenden Entscheidung des BGH, der bei Flugverbot wegen Vulkanasche, die separat gebuchte Kreuzfahrt wegen wichtigen Grunds hat kündigen lassen.

Gruß

Carmen

PS: Strolch, Dein Spruch in der Signatur ist :thumb: :thumb: !!
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von Kruizefan »

fneumeier hat geschrieben: das österreichische Urteil im Vergleich zu der weiter oben stehenden Entscheidung des BGH, der bei Flugverbot wegen Vulkanasche, die separat gebuchte Kreuzfahrt wegen wichtigen Grunds hat kündigen lassen.
Carmen,
vielen Dank für die Antwort!
Das ist ja sensationell!
Frag mich gerade, ob dies ein Musterurteil (...oder wie nennt man sonst die Entscheidungen der obersten Gerichte?) ist und ob man darauf bei Bedarf (war glücklicherweise bisher nicht nötig) darauf erfolgreich verweisen kann? Oder gilt das Urteil nur für einen speziellen Einzelfall?

Jetzt bin ich neugierig geworden und werde doch den ganzen Thread lesen.
Peter
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