Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
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Tod des Mitreisenden kein Rücktrittsgrund
Auf "Spiegel Online" gibt es aktuell einen Bericht über ein entsprechendes Urteil aus dem Jahr 2015 - ich habe die dem Artikel zugrundeliegende Pressemitteilung des Amtsgerichts München hier direkt verlinkt:
https://www.justiz.bayern.de/gericht/ag ... /index.php
https://www.justiz.bayern.de/gericht/ag ... /index.php
- fneumeier
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
Helge,
ich habe das Urteil bewusst hier nicht verlinkt, aber gut, dass Du die PM des Amtsgerichts genommen hast. In vielen Medien wurde der Sachverhalt völlig falsch dargestellt. Der Rücktrittsgrund "Tod des Ehepartners" ist nämlich durchaus versichert. Hier war die Besonderheit, dass der Ehepartner starb, bevor die Versicherung abgeschlossen war. Die Ehefrau hat sich dann auf "Krankheit" (hier psychische Probleme ausgelöst durch den Tod) berufen. Das hat sie wohl nicht in ausreichender Form nachweisen können.
Die meisten "Schlagzeilen" gehen leider in Richtung "Tod des Partners ist kein Rücktrittsgrund". Das ist natürlich falsch. Der Fall hier war einfach sehr speziell.
Gruß
Carmen
ich habe das Urteil bewusst hier nicht verlinkt, aber gut, dass Du die PM des Amtsgerichts genommen hast. In vielen Medien wurde der Sachverhalt völlig falsch dargestellt. Der Rücktrittsgrund "Tod des Ehepartners" ist nämlich durchaus versichert. Hier war die Besonderheit, dass der Ehepartner starb, bevor die Versicherung abgeschlossen war. Die Ehefrau hat sich dann auf "Krankheit" (hier psychische Probleme ausgelöst durch den Tod) berufen. Das hat sie wohl nicht in ausreichender Form nachweisen können.
Die meisten "Schlagzeilen" gehen leider in Richtung "Tod des Partners ist kein Rücktrittsgrund". Das ist natürlich falsch. Der Fall hier war einfach sehr speziell.
Gruß
Carmen
- fneumeier
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
Das Stolpern über einen Koffer, der am Vorabend der Abreise auf den gut ausgeleuchteten und ausreichend breiten Gang gestellt wird, führt nicht gleich zu Unsummen an Schmerzensgeld - OLG Rostock.
Gruß
Carmen
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
...so'n Mist - wieder eine Kreuzfahrtrefinanzierungsmethode weniger!
- Garfield
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
Hier wird auf ein Urteil des Amtsgerichts Rostock hingewiesen, dass ich persönlich schon ein wenig kurios finde: Offenbar kann ein kostenloses Upgrade von einer normalen Balkonkabine auf eine wesentlich teurere Suite einen Reisemangel darstellen und zur Reisepreisminderung berechtigen.
- fneumeier
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
... "weil sich das Seitenfenster nicht öffnen lies"... interessant!
Gruß
Carmen
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Carmen
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
Moment, die Kabine hatte keinen Balkon. Da hätte ich die Suite auch nicht genommen.
- Garfield
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
Nein, aber sie hat ein privates Sonnendeck mit Liegestühlen, das sich die fünf bugwärts weisenden Suiten teilen.Hamburger Jung hat geschrieben:Moment, die Kabine hatte keinen Balkon. Da hätte ich die Suite auch nicht genommen.
Ist halt wieder einmal ein Beispiel für blöd gelaufen. Zum einen verfügt wohl die Klägerin über erhebliches querulatorisches Potenzial, zum anderen war wohl die Zahlmeisterei stinkend faul, denn einen oder zwei andere Gäste um einen Tausch zu bitten, wäre wohl unter den gegebenen Umständen wirklich kein Problem gewesen. Ich zumindest hätte sofort zugeschlagen...
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
Garfield hat geschrieben:Nein, aber sie hat ein privates Sonnendeck mit Liegestühlen, das sich die fünf bugwärts weisenden Suiten teilen.Hamburger Jung hat geschrieben:Moment, die Kabine hatte keinen Balkon. Da hätte ich die Suite auch nicht genommen.
Ist halt wieder einmal ein Beispiel für blöd gelaufen. Zum einen verfügt wohl die Klägerin über erhebliches querulatorisches Potenzial, zum anderen war wohl die Zahlmeisterei stinkend faul, denn einen oder zwei andere Gäste um einen Tausch zu bitten, wäre wohl unter den gegebenen Umständen wirklich kein Problem gewesen. Ich zumindest hätte sofort zugeschlagen...
Wo Du einen Querulanten siehst, erschließt sich mir nicht. Sie hat doch beschrieben, warum Sie eine Balkonkabine benötigt. Wieso muss ich meine fest gebuchte Kabine weggeben. Das kann nur MSC gewesen sein. Denn die erlauben sich diese Frechheiten!
- Raoul Fiebig
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
...angesichts des Gerichtsstandorts tippe ich doch sehr viel mehr auf einen Veranstalter, der mit "A" anfängt wie aufhört und dort konkret auf das Schiff, das mal genauso hieß wie die Reederei.Hamburger Jung hat geschrieben:Das kann nur MSC gewesen sein. Denn die erlauben sich diese Frechheiten!
- Garfield
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
Ist auch meine Vermutung.Raoul Fiebig hat geschrieben:...angesichts des Gerichtsstandorts tippe ich doch sehr viel mehr auf einen Veranstalter, der mit "A" anfängt wie aufhört und dort konkret auf das Schiff, das mal genauso hieß wie die Reederei.Hamburger Jung hat geschrieben:Das kann nur MSC gewesen sein. Denn die erlauben sich diese Frechheiten!
Der Gerichtsstand von MSC ist übrigens München.
- sunlover
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
Ich kann es verstehen. Würde meinen privaten Balkon mit Blick aufs Meer auch nicht gegen ein Sonnendeck, das man sich mit Fremden teilt, tauschen wollen.
Wer eine Balkonkabine bucht, der macht das, weil er einen Balkon möchte. Entsprechend ist es doch nicht kurios, dass ein 10%iger Reisemangel anerkannt wurde. Wäre sicher nicht geschehen, wenn die ursprünglich gebuchte Kabine eine Außenkabine gewesen wäre oder die Suite auch einen Balkon gehabt hätte. Größer ist aber eben nicht immer gleich besser.
Wer eine Balkonkabine bucht, der macht das, weil er einen Balkon möchte. Entsprechend ist es doch nicht kurios, dass ein 10%iger Reisemangel anerkannt wurde. Wäre sicher nicht geschehen, wenn die ursprünglich gebuchte Kabine eine Außenkabine gewesen wäre oder die Suite auch einen Balkon gehabt hätte. Größer ist aber eben nicht immer gleich besser.
- Wurmine
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
Interessant finde ich, dass eine wesentlich höhere Minderung (70%) und Schmerzensgeld gefordert wurde. Es galt aber als nicht bewiesen, dass die angebliche Seekrankheit (die Klägerin hatte erst am 8. Tag den Bordarzt deshalb aufgesucht) vorlag und der Kabinenwechsel ursächlich war. Außerdem wurde kein starer Seegang vorgetragen. Die zusammenfassung ist insoweit etwas ungenau.
- sunlover
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
Ich vermute auch, dass man seine Argumentation verstärken wollte und hier und da ein bisschen übertrieben hat, was die Nachteile der Kabine angehen. Das hätte man sich sparen sollen.
Das gesprochene Urteil mit 10% geht aus meiner laienhaften Sicht aber vollkommen in Ordnung.
Das gesprochene Urteil mit 10% geht aus meiner laienhaften Sicht aber vollkommen in Ordnung.
- Basilisk
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Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt: Umroutung
Moin aus Lübeck,
mal eine neugierige Frage an die fachkundigen Forenmitglieder:
ab wann ist eine Reederei eigentlich verpflichtet, eine Umroutung bekannt zu geben? Gibt es so etwas wie "Verschleppung"?
Aktuelles Beispiel die "MSC Magnifica", die für eine Transatlantik-Tour von Santos nach Genua vom 11.03.-31.03.2018 im Verkauf ist. Laut den Hafenmeldelisten von Leixoes (25.3.2018 von Funchal nach La Coruna) und Le Havre (29.3.2018 von Southampton nach Hamburg) wird die Reise wohl eher in Nordeuropa enden.
Mir scheint das Vorgehen grenzwertig, wenn die Reise jetzt noch im Verkauf ist. Kann man sich da so einfach auf das Kleingedruckte berufen?
Gruss
Marco
mal eine neugierige Frage an die fachkundigen Forenmitglieder:
ab wann ist eine Reederei eigentlich verpflichtet, eine Umroutung bekannt zu geben? Gibt es so etwas wie "Verschleppung"?
Aktuelles Beispiel die "MSC Magnifica", die für eine Transatlantik-Tour von Santos nach Genua vom 11.03.-31.03.2018 im Verkauf ist. Laut den Hafenmeldelisten von Leixoes (25.3.2018 von Funchal nach La Coruna) und Le Havre (29.3.2018 von Southampton nach Hamburg) wird die Reise wohl eher in Nordeuropa enden.
Mir scheint das Vorgehen grenzwertig, wenn die Reise jetzt noch im Verkauf ist. Kann man sich da so einfach auf das Kleingedruckte berufen?
Gruss
Marco
- Wendy
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
Der Reiseveranstalter einer Kreuzfahrt haftet nicht für Behandlungsfehler des Schiffsarztes. Eine ärztliche Behandlung an Bord ist keine Reiseleistung. Der Veranstalter ist nur verpflichtet, ärztliche Versorgung zur Verfügung zu stellen (Amtsgericht Rostock, Az. 47 C 243/15).
http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Ros ... s23382.htm
Unter diesem Link ist der Sachverhalt erläutert.
http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Ros ... s23382.htm
Unter diesem Link ist der Sachverhalt erläutert.
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- Naut. Assistant
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
MSC hat meinem Reisebüro mitteilen lassen das das Angebot für die gebuchte Jungfernfahrt mit der MSC Seaview nicht für den deutschen Markt gedacht war und bietet eine andere Fahrdauer für den 5fachen Preis an. Ersatzweise eine kostenlose Stornierung. Weiß jemand ob ich auf die Reise bestehen kann? Es besteht ja ein Vertrag und wenn ich die Buchung eingebe wird diese auch noch angezeigt.
Das Reisebüro (Logitravel) antwortet nach mehrmaligen Schriftwechsel nicht mehr weil sie sagen sie können nur das weiterleiten was MSC sagt und MSC sagt, wenn man sie anruft, wir müssen das über das Reisebüro klären
Das Reisebüro (Logitravel) antwortet nach mehrmaligen Schriftwechsel nicht mehr weil sie sagen sie können nur das weiterleiten was MSC sagt und MSC sagt, wenn man sie anruft, wir müssen das über das Reisebüro klären
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
zwar kein "Reiserecht" aber in die Kategorie Kreutfahrt passend:
Laut dpa hat der BGH (Az. I ZR 247/15) entschieden dass Aida es hinnnehmen muss wenn ihre Schiffe mit dem "Kussmund-Logo" fotografiert und die Bilder ins Internet gestellt werden. Diese Bilder fallen in die Panoramafreiheit.
Laut dpa hat der BGH (Az. I ZR 247/15) entschieden dass Aida es hinnnehmen muss wenn ihre Schiffe mit dem "Kussmund-Logo" fotografiert und die Bilder ins Internet gestellt werden. Diese Bilder fallen in die Panoramafreiheit.
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- 4th Officer
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
Hallo allerseits,
meine Kreuzfahrt endete am 26. April nicht in Hamburg sondern in Bremerhaven. Als Grund wurde ein Werftaufenthalt angegeben, dieser Termin war aber schon lange vorher bekannt.
Für mich und auch für viele andere Passagiere wäre die Einfahrt auf der Elbe ein Reise-Highlight gewesen, das nun leider ins Wasser fiel. Gibt es ein Urteil auf welches ich mich bei einer Reisepreisminderung berufen kann bzw. in welcher Höhe ich evtl. eine Reisepreisminderung geltend machen kann?
LG Elfi
meine Kreuzfahrt endete am 26. April nicht in Hamburg sondern in Bremerhaven. Als Grund wurde ein Werftaufenthalt angegeben, dieser Termin war aber schon lange vorher bekannt.
Für mich und auch für viele andere Passagiere wäre die Einfahrt auf der Elbe ein Reise-Highlight gewesen, das nun leider ins Wasser fiel. Gibt es ein Urteil auf welches ich mich bei einer Reisepreisminderung berufen kann bzw. in welcher Höhe ich evtl. eine Reisepreisminderung geltend machen kann?
LG Elfi
- Raoul Fiebig
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
Hallo Elfi,
bitte beschränke Nachfragen zum selben Thema auf einen Thread im Forum, siehe Punkt 3.a) der Forenregeln. Ich werde Deinen Beitrag unter "Schiffsbesichtigungen" entfernen, da er mit diesem Thema so rein gar nichts zu tun hat und werde Deinen Beitrag in diesem Thread hier belassen.
bitte beschränke Nachfragen zum selben Thema auf einen Thread im Forum, siehe Punkt 3.a) der Forenregeln. Ich werde Deinen Beitrag unter "Schiffsbesichtigungen" entfernen, da er mit diesem Thema so rein gar nichts zu tun hat und werde Deinen Beitrag in diesem Thread hier belassen.