Seite 1 von 1

Rücktrittsrecht durch Veranstalter (MSC) ?

Verfasst: 28.02.2012 20:45
von Susannewal
Hallo zusammen,
wir haben leider die Absage der Poesia Reise im Oktober durch unser Reisebüro erhalten. Die Frage an alle: Darf der Veranstalter das überhaupt? Und wenn, wo genau steht das? Wir haben die AGB's gründlich durchgeguckt, aber nichts entsprechendes gefunden. Hier im Blog finde ich zwar viele Reaktionen auf Absagen auch anderer Gesellschaften, aber bis jetzt habe ich noch nichts wirklich Konkretes entdeckt. Wir werden zwar jetzt eine andere Reise buchen, die ist aber mit deutliche höheren Kosten (Flug u.ä.) verbunden. Wir sollen bis morgen eine Einverständniserklärung unterschreiben, dass wir mit der Umbuchung auf eine andere Reise einverstanden sind. Da wir aber zeitlich gebunden sind, geht das nicht.
Wer bitte weiß, was wir geltend machen können.
Ganz lieben Dank an alle.
Gruß
Susanne

Re: Rücktrittsrecht durch Veranstalter (MSC) ?

Verfasst: 28.02.2012 20:58
von Kruizefan
Susannewal hat geschrieben: Wer bitte weiß, was wir geltend machen können.
Ich habe Selbiges vor 1 1/2 Jahren mit MSC erlebt und selbst mit Anwaltsschreiben nichts erreicht.
Da ich keine Rechtsschutzversicherung habe, ist der Fall leider nicht vor´s Gericht gegangen.

Daher denke ich, dass nur eine Rechtsschutzversicherung und ein gewiefter Reiseverkehrsrechtsanwalt bei MSC in dieser Sache etwas bewegen können.

Celebrity hat in einem ähnlich gelagerten Fall ohne großes Murren, d.h. ohne Gerichtsverfahren, den gesamten Reisepreis wegen "entgangener Urlaubsfreude" (oder so ähnlich) gezahlt.

Hier ist das Aktenzeichen, auf das in dem Fall verwiesen wurde: X ZR 118/3 BGH

Re: Rücktrittsrecht durch Veranstalter (MSC) ?

Verfasst: 28.02.2012 21:05
von Raoul Fiebig
Kruizefan hat geschrieben:Hier ist das Aktenzeichen, auf das in dem Fall verwiesen wurde: X ZR 118/3 BGH
Hallo allerseits,

hier das BGH-Urteil zum o.g. Aktenzeichen und hier die zugehörige Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs.

Re: Rücktrittsrecht durch Veranstalter (MSC) ?

Verfasst: 28.02.2012 21:14
von Susannewal
Danke euch beiden erstmal. Aber hier geht es doch um Überbuchung. Kann man das auf den Fall der Poesia übertragen?
Gruß
Susanne

Re: Rücktrittsrecht durch Veranstalter (MSC) ?

Verfasst: 28.02.2012 21:18
von Raoul Fiebig
Hallo Susanne,

das vermag ich nicht zu sagen. Ich wollte lediglich einen Link zu dem von Peter genannten Aktenzeichen liefern.

Die MSC-AGBs beinhalten in der Tat hinsichtlich eines Rücktritts durch MSC nur den Fall, daß eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Ich vermute mal als juristischer Laie, daß daher gilt, was das Gesetz (BGB?) dazu sagt.

Vielleicht hat einer unserer Juristen hier ja einen Paragraphen zur Hand. :)

Re: Rücktrittsrecht durch Veranstalter (MSC) ?

Verfasst: 28.02.2012 21:47
von Kruizefan
Susannewal hat geschrieben: Aber hier geht es doch um Überbuchung. Kann man das auf den Fall der Poesia übertragen?
Als Laie war ich bei diesem Urteil auch sehr skeptisch, ob es in der MSC-Sache greifen könnte.

Ich kann nur wiedergeben, was Bekannte mit diesem Urteil bei Celebrity erreicht haben.
Und dort handelte es nicht um eine totale Absage, sondern nur um eine Verlegung der gebuchten TA um einige Wochen, die die Bekannten dann nicht wahrnehmen konnten.

Nochmals, wenn du bei MSC etwas erreichen willst, brauchst du einen guten Sachanwalt.

Re: Rücktrittsrecht durch Veranstalter (MSC) ?

Verfasst: 28.02.2012 21:56
von coke72
Hallo Susanne,

Ihr sollt bis morgen eine entsprechende Erklärung unterschreiben? Das ist aber arg kurzfristig (es sei denn, Ihr habt das Schreiben vor zwei Wochen erhalten ;) ) und aus meiner Sicht so nicht tragbar. Ist jetzt natürlich schwierig zu sagen, da auch ich kein Jurist bin, aber ich würde diese Frist ignorieren und MSC morgen zunächst einmal mitteilen, dass ich zeitlich gebunden bin (z.B. durch Schulferien, Urlaubssperren, etc.) und auch bereits Flüge gebucht habe. Ich würde sie dann auffordern, mir doch einmal die Gründe der Stornierung zu nennen (bei dem zeitlichen Abstand kann ich mir nicht vorstellen, dass es am Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl liegt, sondern tippe mal eher auf "höhere Gewalt") und gleichzeitig um Erstattung aller durch die Umbuchung anfallenden Kosten (inkl. Mehrkosten für den Flug, ...) bitten. Dieses Schreiben würde ich auch mit Fristsetzung losschicken, wobei ich - obwohl es mich in den Fingern kitzeln würde, hier auch einen Tag anzusetzen - eine realistische Frist von z.B. 14 Tagen wählen würde. Dieses Schreiben würde ich unbedingt so losschicken, dass es nachweisbar ist. Also entweder per Fax oder per Einschreiben.
Alles weitere würde ich von der Reaktion von MSC abhängig machen. Den Anwalt würde ich auf jeden Fall erst nach dem Versuch einer gütlichen Einigung einschalten.

Viele Grüße & vor allem: Viel Erfolg!
Arno

Re: Rücktrittsrecht durch Veranstalter (MSC) ?

Verfasst: 28.02.2012 23:14
von Kruizefan
Arno,
Was du vorschlägst, habe ich alles durch gezogen. Null Erfolg!

Parallele zu unserem Fall: Wie die Armonia, soll auch die Poesia in die Werft geschickt werden.
Also, nicht "höhere Gewalt", sondern schlechte Terminplanung der Reederei.
Peter

Re: Rücktrittsrecht durch Veranstalter (MSC) ?

Verfasst: 28.02.2012 23:54
von coke72
Hallo Peter,

das habe ich mir fast gedacht. Trotzdem würde ich ihnen immer wieder eine Chance geben, denn ich denke schon, dass das zur Sprache kommen würde, wenn es im Zweifel dann doch vor Gericht geht (ja, ich bin rechtschutzversichert :) ). Und ich habe zumindest bei der inneritalienischen Konkurrenz durchaus schon positive Überraschungen erlebt, an die ich nie geglaubt hätte.

Viele Grüße
Arno

Re: Rücktrittsrecht durch Veranstalter (MSC) ?

Verfasst: 29.02.2012 10:23
von Anne
Hallo Susanne,
durch die Annullierung unseres Fluges hatten wir ja Glück im Unglück und gehen ohne finanzielle Verluste aus dieser Sache heraus. Aber wenn ich auf den Flugkosten sitzen geblieben wäre, hätte ich auf jeden Fall mich über meine Rechtschutzversicherung kundig gemacht was man da tun kann. Ruf doch einfach mal an und hol Dir von deren Rechtsanwälten einen Rat ein.