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Luftmatratze auf Balkon erlaubt oder verboten?

Verfasst: 15.02.2012 14:53
von stoffi_1980
Hallo!
Hab da mal eine seltsame Frage zu der ich weder hier noch über google eine Antwort finden konnte. Ist auf den NCL-Dampfern das "Ausstatten" des Balkons mit einer Luftmatratze erlaubt oder verboten (bzgl. Brandgefahr oder ähnliches)? Wenn man die LM nach Benutzung wieder in die Kabine packt? Oder kann man sie sogar draußen lassen?

Ich schieb noch ne zweite Frage hinterher.
Bei der ersten Anfrage an NCL wurde mir gesagt, dass ich beim Flug HAJ->BCN auf dem Lufthansa Flug pro Person 2x23kg mitnehmen darf (in Eco).
Wenn ich aber unter der Buchungsnummer schaue steht bei checkmytrip.com nur 23kg... Ist das normal oder hab dies "verbockt"?


Lieben Dank,
Stoffi

Re: Luftmatratze auf Balkon erlaubt oder verboten?

Verfasst: 15.02.2012 15:17
von OHV_44
stoffi_1980 hat geschrieben:Ich schieb noch ne zweite Frage hinterher.
Hallo Stoffi,

habt Ihr bei der LH einen Status --> evtl FTL oder höher? Wann ist das Ticket ausgestellt worden? Habt Ihr schon mal auf der LH HP geschaut?
Aber: gehe mal einfach davon aus, dass 1 x 23 kg pP stimmen werden.

Luftmatratze: kann mir nicht vorstellen, dass das verboten sein wird, diese auf dem Balkon als Unterlage etc pp zu benutzen. Nur würde ich sie unbedibgt nach der Benutzung wieder in die Kabine mitnehmen und vllt unterm Bett deponieren.

Gruß Micha

Re: Luftmatratze auf Balkon erlaubt oder verboten?

Verfasst: 15.02.2012 15:51
von stoffi_1980
So, hab eben nochmal mit NCL und mit Lufthansa telefoniert. Also NCL meinte es sind definitiv 2x 23kg. Lufthansa meinte sie sieht nichts spezielles unter dem Buchungscode, aber dies könne noch kommen wenn die eTicket-Nr. erstellt wurde. Das Ticket scheint also von NCL noch nicht 100% ausgestellt zu sein. Nagut, da bin ich dann noch zuversichtlich... :)
Status haben wir nicht.

Re: Luftmatratze auf Balkon erlaubt oder verboten?

Verfasst: 15.02.2012 16:07
von fneumeier
stoffi,

Norwegian hat wie RCI/X eine Sondervereinbarung mit der LH für Kreuzfahrer. Sprich, man darf tatsächlich 2 Gepäckstücke à 23kg mitnehmen, was einer der Vorteile der über die Reederei gebuchten Flüge ist.

Mit der LM: Da das Teil bei einer Windboe wegfliegen könnte, solltest Du sie nicht auf dem Balkon "lagern" ohne Aufsicht. Ansonsten - auch wenn ich nicht weiß, wofür man eine LM auf dem Balkon braucht, sollte eigentlich nichts dagegen sprechen.

Gruß

Carmen

Re: Luftmatratze auf Balkon erlaubt oder verboten?

Verfasst: 15.02.2012 16:09
von Raoul Fiebig
Hallo stoffi_1980,

Du kannst ja bei Checkmytrip sehen, ob das Ticketing bereits erfolgte. Häufig geschieht dies bei der Buchung von Reederei-Flugpaketen erst später, z.B. wenn der Reisepreis vollständig bezahlt wurde.

Und was das Thema Luftmatratze angeht: Ich habe diesbezüglich noch nie ensprechendes gehört, daß sie nicht erlaubt sei. Gleiches gilt z.B. auch für Kleinkinderplantschbecken (da Windelträger ja nicht in die öffentlichen Kinderpools dürfen). Beides würde ich nur nicht auf dem Balkon lagern, wenn nicht in Gebrauch. :)

Re: Luftmatratze auf Balkon erlaubt oder verboten?

Verfasst: 15.02.2012 17:25
von stoffi_1980
Vielen Dank für eure Antworten!

Auf checkmytrip finde ich keine eTicketnummer. Nur bei allen Flügen confirmed. Also wurde das Ticket wohl tatsächlich noch nicht ausgestellt. :-)

Gut, dann werde ich mir eine günstige LM bestellen und denn nach der KF entsorgen. Wozu man eine LM auf dem Balkon braucht? Falls ich nicht artig genug bin und meine Partnerin mich aus der Kabine verbannt muss ich nicht auf dem harten Boden schlafen ;) Scherzle! Zum drauf liegen und ein Buch lesen. Ist bequemer als ein Stuhl ;)

VG