Bei N-TV.de habe ich diesen recht interessanten Artikel gefunden:
http://www.n-tv.de/ratgeber/steuernrech ... 78912.html
Reiserecht - anteilig Geld zurück wegen falschem Hafen
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- Raoul Fiebig
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Re: Reiserecht - anteilig Geld zurück wegen falschem Hafen
Hallo Bine,
es gibt ja da diese beliebte Westeuropa-Kreuzfahrt nach London, Paris und Berlin.
es gibt ja da diese beliebte Westeuropa-Kreuzfahrt nach London, Paris und Berlin.

- Gerd Ramm
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Re: Reiserecht - anteilig Geld zurück wegen falschem Hafen
Das ist doch ein alter Hut, wie oft wir das noch aufgewärmt? 

- Raoul Fiebig
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Re: Reiserecht - anteilig Geld zurück wegen falschem Hafen
Hallo Gerd,
was heißt "aufgewärmt"? Das Urteil ist neu.
Natürlich ist das Grundproblem lange bekannt. Inzwischen ist es aber leider so, daß einige Veranstalter (darunter auch deutsche) nicht einmal mehr durch eine erläuternde Angabe wie "Berlin (Warnemünde)" auf einen vom genannten Zeil abweichenden Anlaufhafen hinweisen. Bei "Berlin" ist dabei aber zumindest von vorne herein klar, daß dieser Hafen [sic] von Hochseeschiffen nicht direkt angelaufen werden kann. Gleiches gilt für Paris. Bei London und Stockholm sieht es schon wieder anders aus. Auch als Reisebüro kann man nicht immer herausfinden, ob etwa Stockholm oder Nynäshamn angelaufen wird.
Ich würde mich auch extrem ärgern, wenn ich eine Reise nach Stockholm gebucht hätte und dann um die Schärenfahrt und eine kurzfristige Möglichkeit, vom Schiff in die Stadt zu kommen, gebracht würde!
was heißt "aufgewärmt"? Das Urteil ist neu.
Natürlich ist das Grundproblem lange bekannt. Inzwischen ist es aber leider so, daß einige Veranstalter (darunter auch deutsche) nicht einmal mehr durch eine erläuternde Angabe wie "Berlin (Warnemünde)" auf einen vom genannten Zeil abweichenden Anlaufhafen hinweisen. Bei "Berlin" ist dabei aber zumindest von vorne herein klar, daß dieser Hafen [sic] von Hochseeschiffen nicht direkt angelaufen werden kann. Gleiches gilt für Paris. Bei London und Stockholm sieht es schon wieder anders aus. Auch als Reisebüro kann man nicht immer herausfinden, ob etwa Stockholm oder Nynäshamn angelaufen wird.
Ich würde mich auch extrem ärgern, wenn ich eine Reise nach Stockholm gebucht hätte und dann um die Schärenfahrt und eine kurzfristige Möglichkeit, vom Schiff in die Stadt zu kommen, gebracht würde!

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Re: Reiserecht - anteilig Geld zurück wegen falschem Hafen
Moin,
also ich finde es onehin eine Blamage für eine renomierte Reederei eine Reise mit dem Titel "Baltische Metropolen" anzubieten und dann nicht direkt nach Stockholm zu fahren. Wieso NCL dies z.B.: Mit der Jewel in diesem Jahr gemacht wurde kann ich nicht verstehen. Wir sind ja einige Male mit der Opera durch die Schären getuckert und MSC ist sicher keine Reederei die vorlieb mit teuren Terminals u.s.w. nimmt.
Naja, was solls ...
MfG Mathias K.
also ich finde es onehin eine Blamage für eine renomierte Reederei eine Reise mit dem Titel "Baltische Metropolen" anzubieten und dann nicht direkt nach Stockholm zu fahren. Wieso NCL dies z.B.: Mit der Jewel in diesem Jahr gemacht wurde kann ich nicht verstehen. Wir sind ja einige Male mit der Opera durch die Schären getuckert und MSC ist sicher keine Reederei die vorlieb mit teuren Terminals u.s.w. nimmt.
Naja, was solls ...
MfG Mathias K.
- Gerd Ramm
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Re: Reiserecht - anteilig Geld zurück wegen falschem Hafen
Dann ist es wohl die nächste Instanzwas heißt "aufgewärmt"? Das Urteil ist neu.

Das was ich im Kopf habe da war die Rede davon, dass das Schiff gar nicht in Stockholm angemeldet war .
- fneumeier
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Re: Reiserecht - anteilig Geld zurück wegen falschem Hafen
Nee, Gerd, ist laut Bericht die 1. Instanz (Amtsgericht). Aber ich kann mich erinnern, dass es zu diesem Thema schon irgendwelche Diskussionen gab. Eventuell war es nur die Ankündigung des Prozesses.
Die Berichterstattung ist, wie meistens, eher verwirrend. Ich kann die Entscheidung nur nachvollziehen, wenn - wie Raoul sagte - Stockholm im Reiseplan stand, dann aber ohne Begründung Nynäshamn angelaufen wird. Wird allerdings gesagt, dass wegen einer früheren Verzögerung z.B. durch schlechtes Wetter, medizinischer Notfall etc., nur Nynäshamn und nicht Stockholm angelaufen wird, dann dürfte es keine Reisepreisminderung geben. Hat die Reederei aber bewusst Stockholm geschrieben und von vorneherein Nynäshamn geplant, dann ist es eine Entschädigung wert. Dann auch noch Geld für den Transfer zu verlangen
.
Raoul, tja, die Amis meinen durchaus, dass sie Berlin oder Paris anlaufen
bzw. dass das allenfalls ein kurzer Transfer ist
. Bei den Flusskreuzfahrten versuche ich auch immer zu erklären, dass bei der Reise Paris - Budapest oder Prag - Budapest eine 5 stündige Busfahrt enthalten ist
und das Schiff nicht in Paris oder Prag schon geboarded werden kann. Vor allem weil die Amis ja unheimlich entsetzt sind, wenn eine Flusskreuzfahrt in einer Busrundreise endet, weil entweder zu viel oder zu wenig Wasser im Fluss ist.
Gruß
Carmen
Die Berichterstattung ist, wie meistens, eher verwirrend. Ich kann die Entscheidung nur nachvollziehen, wenn - wie Raoul sagte - Stockholm im Reiseplan stand, dann aber ohne Begründung Nynäshamn angelaufen wird. Wird allerdings gesagt, dass wegen einer früheren Verzögerung z.B. durch schlechtes Wetter, medizinischer Notfall etc., nur Nynäshamn und nicht Stockholm angelaufen wird, dann dürfte es keine Reisepreisminderung geben. Hat die Reederei aber bewusst Stockholm geschrieben und von vorneherein Nynäshamn geplant, dann ist es eine Entschädigung wert. Dann auch noch Geld für den Transfer zu verlangen

Raoul, tja, die Amis meinen durchaus, dass sie Berlin oder Paris anlaufen



Gruß
Carmen
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Re: Reiserecht - anteilig Geld zurück wegen falschem Hafen
Das Urteil ist vom 01.04.2009. "Neu" ist also relativshiplover2002 hat geschrieben:Dann ist es wohl die nächste Instanzwas heißt "aufgewärmt"? Das Urteil ist neu.![]()

Soweit ich mich erinnern kann, war es bereits einmal Thema in diesem Forum.
Viele Grüße
Frank Schönstedt