Louis Beförderungsbedingungen
Verfasst: 27.08.2009 10:47
Hallo zusammen!
Meine Eltern haben mir freudig mitgeteilt, dass sie für Oktober ein super Angebot für das östliche Mittelmeer gesehen haben und das dann auch direkt buchen mussten. Es handelt sich dabei um die Orient Queen von Louis Cruise Lines. Na ja, für mich wäre es wahrscheinlich nichts, aber wenn sie meinen... Ich wollte jetzt mal nachsehen, was denn da noch an Trinkgeldern etc. dazukomt und habe mir dann mal die Beförderungsbedingungen durchgelesen. Über Trinkgelder habe ich darin zwar nichts gefunden, aber der Rest erscheint mir eher wie ein schlechter Witz.
Hier einige Beispiele:
- Freie Kojen in der Kabine können später mit anderen Gästen belegt werden, wenn diese nicht mit gebucht worden sind. (Bietet Louis das wirklich noch an???)
- Der Kapitän kann einen Reisenden unter Anpassung des Reisepreises in eine andere Kabine verlegen, wenn er das für angebracht hält. (Also auch in eine teurere?)
- Wenn das Schiff aus Gründen, die die Reederei nicht zu verantworten hat, aufgehalten wird, werden die Kosten für die Versorgung für jeden zusätzlichen Tag dem Reisenden in Rechnung gestellt.
- Der Kapitän oder die Reederei können jederzeit eine Kreuzfahrt beendigen, wenn sie das für richtig halten. Es gibt auch in diesem Fall keine Haftung der Reederei.
- Wenn das Schiff am Zielhafen nicht anlegen kann, können Reisenden zusätzliche Kosten für die weitere Beförderung zum nächsten Hafen berechnet werden. (Ich stell mir mal die Gesichter vor. Wir legen heute nicht in Genua an, sie werden ihren Rückflug leider verpassen. Ach ja, nebenbei: wir nehmen sie dann noch einen Tag weiter mit und werden ihr Bordkonto dafür mit EUR 100,- pro Nase belasten...)
- Das Schiff kann auf irgendeiner Route fahren, Häfen in beliebiger Reihenfolge anlaufen oder auch ausfallen lassen - ohne Haftung durch die Reederei.
- Gepäck muss verschlossen und mit "Gurten oder Seilen" zusätzlich gesichert sein und darf nur Kleider und "ähnliche persönliche Effekte" beinhalten.(Sprich: Extrem begrenzte Haftung und zusätzlich die Möglichkeit sich wegen Koffergurten rauszureden...)
Wenn ich ehrlich bin, liest sich das wie die Reederei kann machen was sie will, nur haften oder gar zahlen muss sie nie. Ganz so abenteuerlich sind mir die Beförderungsbedingungen anderer Carrier bisher nicht vorgekommen oder es war hier zumindest nicht ganz so offensichtlich formuliert. Ist mir das bei anderen Veranstaltern nur noch nicht aufgefallen oder ist das eine Louis-Spezialität?
Viele Grüße
Arno
PS: Wenn jemand den aktuellen Trinkgeldsatz von Louis und die Modalitäten kennt oder sonst einen Hinweis zu Louis und/oder der Orient Queen hat, freue ich mich natürlich auch über die Antwort!
Meine Eltern haben mir freudig mitgeteilt, dass sie für Oktober ein super Angebot für das östliche Mittelmeer gesehen haben und das dann auch direkt buchen mussten. Es handelt sich dabei um die Orient Queen von Louis Cruise Lines. Na ja, für mich wäre es wahrscheinlich nichts, aber wenn sie meinen... Ich wollte jetzt mal nachsehen, was denn da noch an Trinkgeldern etc. dazukomt und habe mir dann mal die Beförderungsbedingungen durchgelesen. Über Trinkgelder habe ich darin zwar nichts gefunden, aber der Rest erscheint mir eher wie ein schlechter Witz.
Hier einige Beispiele:
- Freie Kojen in der Kabine können später mit anderen Gästen belegt werden, wenn diese nicht mit gebucht worden sind. (Bietet Louis das wirklich noch an???)
- Der Kapitän kann einen Reisenden unter Anpassung des Reisepreises in eine andere Kabine verlegen, wenn er das für angebracht hält. (Also auch in eine teurere?)
- Wenn das Schiff aus Gründen, die die Reederei nicht zu verantworten hat, aufgehalten wird, werden die Kosten für die Versorgung für jeden zusätzlichen Tag dem Reisenden in Rechnung gestellt.
- Der Kapitän oder die Reederei können jederzeit eine Kreuzfahrt beendigen, wenn sie das für richtig halten. Es gibt auch in diesem Fall keine Haftung der Reederei.
- Wenn das Schiff am Zielhafen nicht anlegen kann, können Reisenden zusätzliche Kosten für die weitere Beförderung zum nächsten Hafen berechnet werden. (Ich stell mir mal die Gesichter vor. Wir legen heute nicht in Genua an, sie werden ihren Rückflug leider verpassen. Ach ja, nebenbei: wir nehmen sie dann noch einen Tag weiter mit und werden ihr Bordkonto dafür mit EUR 100,- pro Nase belasten...)
- Das Schiff kann auf irgendeiner Route fahren, Häfen in beliebiger Reihenfolge anlaufen oder auch ausfallen lassen - ohne Haftung durch die Reederei.
- Gepäck muss verschlossen und mit "Gurten oder Seilen" zusätzlich gesichert sein und darf nur Kleider und "ähnliche persönliche Effekte" beinhalten.(Sprich: Extrem begrenzte Haftung und zusätzlich die Möglichkeit sich wegen Koffergurten rauszureden...)
Wenn ich ehrlich bin, liest sich das wie die Reederei kann machen was sie will, nur haften oder gar zahlen muss sie nie. Ganz so abenteuerlich sind mir die Beförderungsbedingungen anderer Carrier bisher nicht vorgekommen oder es war hier zumindest nicht ganz so offensichtlich formuliert. Ist mir das bei anderen Veranstaltern nur noch nicht aufgefallen oder ist das eine Louis-Spezialität?
Viele Grüße
Arno
PS: Wenn jemand den aktuellen Trinkgeldsatz von Louis und die Modalitäten kennt oder sonst einen Hinweis zu Louis und/oder der Orient Queen hat, freue ich mich natürlich auch über die Antwort!