Also es gilt:
3.3 a) der AGB.
3.3. Für Änderungen wesentlicher unerheblicher und erheblicher
Reiseleistungen gilt:
a) Änderungen von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von MSC
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, behält sich MSC
ausdrücklich vor und sind gestattet, soweit diese Änderungen gem. §651 f
Abs.2 BGB unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht
beeinträchtigen. Dieser Vorbehalt gilt insbesondere auch für Änderungen der
Fahrt- und Liegezeiten und/oder der Routen (insbesondere aus Sicherheits-
oder Witterungsgründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche
Kapitän entscheidet.
Es ist, wie es ist, auch wenn es ärgerlich ist.
Aber 01.05. fährt ja wieder die Fjord X Fähre:
https://static1.squarespace.com/static/ ... 5-kopi.pdf
Und so besteht Planungssicherheit und man kann sich private Touren sichern statt spontan noch etwas zu versuchen!
Die anderen erfahren es vielleicht erst an dem Abzweig nach Geiranger… und dann wäre es ärgerlich, wenn der Tourguide im Ort Geiranger wartet.
vor Gericht und auf hoher See ist man in MSCs Hand