e-Gates auch für in Deutschland lebende Drittstaatler

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alex
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e-Gates auch für in Deutschland lebende Drittstaatler

Beitrag von alex »

Da es hier im Forum einige Teilnehmer gibt, deren Familienmitglieder eine non-EU-Staatsbürgerschaft haben, möchte ich kurz die folgende Info weitergeben:

Um Staus an der Immigration an internationalen Flughäfen in Deutschland zu reduzieren, hat die Bundespolizei am 3. Juli 2023 das Easypass-System (also die Benutzung der e-Gates bei Ein- und Ausreise) für die Bürger von Drittstaaten freigegeben, sofern diese über einen deutschen Aufenthaltstitel verfügen (z.B. Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, etc.).

Drittstaatler, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, können daher ab sofort bei Ein- und Ausreise die e-Gates an der mit "EU/EWR/CH" beschilderten Warteschlange benutzen, sofern folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind:
  • ein gültiger biometrischer Reisepass (alle Staaten) wird mitgeführt
  • im Besitz eines gültigen deutschen Aufenthaltstitels
  • beim Grenzübertritt mindestens 12 Jahre alt

Weitere Informationen dazu: https://www.easypass.de/EasyPass/DE/Wer ... _node.html

Die Erkennung, ob die Voraussetzungen für die Benutzung des Easypass-Systems erfüllt sind, erfolgt nach Auflage des Reisepasses automatisiert. Zitat aus den Easypass FAQs: "Prüfung der Zugangsvoraussetzung nur anhand des elektronischen Reisepasses möglich; den Aufenthaltstitel nicht auflegen!"
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