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Funkscanner

Verfasst: 12.07.2017 15:29
von ICPK
Hallo zusammen
Mit einem Funkscanner kann man diverse Frequenzen abhören (nicht senden)
Zum Beispiel auf den Funk zwischen Brücke und Häfen.

Hatte von euch schon mal jemand so ein Gerät auf einem Schiff oder ist da mit Ärger zu rechnen.

Vertraulich sind die Funksprüche ja kaum.

(Es ist ein Costa Schiff)

Re: Funkscanner

Verfasst: 12.07.2017 16:56
von fneumeier
Unabhängig davon, dass ich darin wenig Sinn sehe... Du solltest Dich primär wohl damit beschäftigen, was in den jeweiligen angefahrenden Ländern erlaubt ist und ob Du das Gerät überhaupt mitnehmen darfst in das jeweilige Land. Für die Nutzung an Bord (außerhalb der 3 Meilen Zone) würde ich das Studium des italienischen Rechts empfehlen und ggfs. internationalen Seerechts.

Eine rechtsverbindliche Auskunft wird Dir hier sicher keiner geben können. Zu den an Bord verbotenen Gegenständen dürften Funkscanner vermutlich nicht gehören (Walkie Talkies sind nicht verboten).

Gruß

Carmen

Re: Funkscanner

Verfasst: 12.07.2017 19:49
von Ewald
Hallo, früher war es das "Fernmeldegesetz" heute heißt es Telekommunikationsgesetz, hier ein wichtiger Auszug daraus - und den sollte man beachten!!!!

Abhören von Nachrichten
Das unbefugte Abhören von Nachrichten über Telekommunikationswege wird nach § 148 Abs. 1 Satz 1 TKG mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahre oder Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer unzulässige Sendeanlagen besitzt, herstellt, vertreibt oder einführt (§ 148 Abs. 1 Satz 2 TKG). Darunter fallen Sendeanlagen, die geeignet sind, das nichtöffentlich gesprochene Wort unbefugt zu übermitteln. Das Telekommunikationsgesetz gehört somit zum Nebenstrafrecht.


Ewald

Re: Funkscanner

Verfasst: 12.07.2017 20:08
von ICPK
Ich bin kein Jurist aber soviel ich weiss, muss man sobald man ein Schiff hat (das kann glaub sogar ein Kajak sein) Kanal 16 immer abhören. Dort gibt es eben, was wir nie hoffen, Notfall Meldungen. Oder halt ein Schiff meldet sich an und geht dann auf einen anderen Kanal.
Zumindest im Flughafen Zürich haben sie mich mit dem Funkscanner (nachdem er durch den Detektor ging) auf die Terasse ziehen lassen.

Re: Funkscanner

Verfasst: 12.07.2017 21:33
von Ewald
Hallo, Du musst ein Sprechfunkzeugniss haben um die entsprechenden Mitteilungen zu hören und ggf auch am Verkehr teilzunehmen. Wenn Du das nicht hast ist es VERBOTEN diese Kanäle abzuhören, es fällt auch unter den Datenschutz. Du darfst ja auch keine Telefonleitungen anzapfen um zu hören was da so los ist.
Stimmt, Kanal 16 soll ständig abgehört werden - aber NICHT von Dir!
Jeder der Nautiker hat die entsprechenden Zeugnisse (KW/UKW/Rheinfunk etc.), bei Sportbooten (wenn sie verpflichtet eine Anlage zu haben) sind gilt gleiches.
Du kannst diese Geräte zwar frei kaufen, darfst sie aber NICHT betreiben!!!!!
Erscheint erst einmal unsinnig ist aber so. Und noch eines, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !
Ewald

Re: Funkscanner

Verfasst: 13.07.2017 21:16
von JackSparrow
Einspruch Euer Ehren!
Alle Funksprüche die nicht für einen selbst bestimmt sind dürfen nicht abgehört werden!

Allerdings ist dies manchmal zugegebener Weise recht schwierig.

Re: Funkscanner

Verfasst: 15.07.2017 19:24
von Shipper
Um Seefunk zu hören braucht man keinen Funkscanner, sondern ein Seefunkgerät. Die Frequenzen sind in Kanäle eingeteilt, (EU und US Bänke unterscheiden sich) und jeder Kanal hat einen Bestimmungszweck. 16 wie hier schon gesagt Notruf, 72 Ship to ship usw. Auch einen Für Bord.
Und hören darf man alle diese, da is nix mit Datenschutz. Aber man braucht dazu ein Funkzeugnis! Hier schon richtig Dargestellt. Mit meiner Funke kann ich drei Kanäle gleichzeitig hören.
Wozu Der Fragesteller den Funk auf dem Schiff hören will, erschließt sich mir nicht. Die wichtigen Meldungen an die Crew hören alle Passagiere, Echo, Bravo usw.

Re: Funkscanner

Verfasst: 15.07.2017 20:24
von ICPK
Es würde mich einfach interessieren, was das Schiff und der Hafen so reden. Was eben passiert wenn das Schiff ein den Hafen einläuft, wie sie die Details klären, was der Lotse sagt und so.