Wenn man bedenkt, dass es hier in Einzelfällen um die Rückerstattung von vierstelligen Eurobeträgen geht, kann man wohl nicht von "relativ unwichtigen Zeug" reden. Auch wenn es um weniger geht, hier geht es mindestens um das Recht des Reisenden.
Erlauben Sie mir die Anmerkung, dass diese Selbstverliebtheit der Kreuzfahrtbranche "Ach, wichtig ist alleine das Schiff und das Wasser, Danke, dass ich nach jahrelangem Sparen mitfahren darf, ob und welche Landausflüge stattfinden, darf der Kapitän ganz alleine entscheiden" unvergleichlich in der Transportbranche ist.
Zwei kleine Beispiele: Setzen Sie sich in einen Zug nach Mailand, der wegen eines Weichenstellerstreiks nach Linz fährt und sagen "Ach, nicht ganz mein Ziel aber wenigstens Zug gefahren"? Analog im Flieger nach New York, der wegen Lotsenstreik nach Montreal fliegt, heißt es dann "Ach, Hauptsache geflogen, den Rest bestimmt der Käpt'n"? Ganz zu schweigen, wenn die Bahn oder die Airline das ganze vorher wussten und den Passagieren verschwiegen haben. Kommen sie dann auch so einfach davon, mit dem Argument, dass man ja das Transportmittel verwendet hat? Wohl eher nicht.
Ich habe Unterlagen zur Reise nach Norwegen/Schottland, die in einem Prozess helfen können und Kontakt zu einer zweistelligen Anzahl Mitpassagieren, die sich alle in entscheidenden Punkten einig sind. Sehen Sie sich dann die Differenz zu den Reisebedingungen von TUI Cruises und die daraus resultierende Anzahl Klagen an - Sie haben Recht, hier wird ein Gericht lahmgelegt, aber nur deshalb, weil der Veranstalter etwas, sagen wir mal, "selbstverliebt" ist.
Wer auf der Reise war, Hilfe und Infos benötigt, kann sich gerne an mich wenden.