Wenn es um Informationen für Reisedestinationen geht (bei Kreuzfahrten sind ja auch meist mehrere Staaten tangiert) ist mir die täglich mehrfach aktualisierte Auflistung der IATA nützlich.
Man findet sie - in Bezug auf die besonderen Enreisevorschriften wg. Corona hier:
https://www.iatatravelcentre.com/ Dann unter "News" den obersten Eintrag auswählen. Mittlerweile haben mehr als 80 Staaten besondere Reisebeschränkungen eingeführt.
Einige Hinweise zu dieser Liste:
1. Die IATA ist natürlich fokussiert auf den Luftverkehr. Im Falle der Corona-Beschränkungen dürfte das jedoch Wurst sein. Sollten jedoch ausschließlich für den Seeverkehr Regelungen erlassen werden (z. B. die generelle Schließung von Häfen), so ist dies NICHT erwähnt.
2. Üblicherweise werden die Informationen aus den offiziellen, amtlichen Quellen der jeweiligen Staaten bezogen. Ergänzt werden diese durch Erfahrungswerte der IATA-Mitglieder (Fluggesellschaften), um die reale Situation möglichst exakt abzubilden. Auf einzelne Quellen wird nicht verwiesen. Man sollte jedoch den Konjunktiv beachten, wenn er verwendet wird.
3. Über weitergehende Maßnahmen wie z. B. Fiebermessungen etc. wird nicht grundsätzlich hingewiesen. Dort, wo ein Hinweis steht, kann der Umfang zusätzlicher 'Untersuchungen' durchaus auch im Einzelfall variieren von einer für den Reisenden unbemerkten Beschau beim Aussteigen bis hin zur intensiven Einzeluntersuchung. Hier gilt: Nicht in Panik verfallen. Meist ist es nicht so aufwändig, wie der Text suggeeriert.
4. Die Liste ist stets alphabetisch und verwendet die von der IATA verwendete Form der Staatsbezeichnungen. Daher sollte man bei ähnlichen Staatsnamen (z. B. Korea betreffend, oder auch "Chinese Teipei" für Taiwan) richtig unterscheiden.
5. Unter dem jeweiligen Staat, welcher Beschränkungen verfügt hat und/oder umsetzt, kann es durchaus verschiedene Vorgehensweisen geben. Diese sind dann mit 1., 2., 3. ... gelistet. Unter diesen Aufzählungsnummern sind dann zunächst die betroffenen Staaten (ebenso alphabetisch) aufgeführt. Bitte beachten, dass es hier einmal um "Nationals" (=Staatsangehörige), um "Residents" (=Aufenthaltsberechtigte) oder auch um "Travellers" (=Reisende) gehen kann und da auch strikt unterschieden wird. Ausnahmen zu der jeweiligen Regelung befinden sich jeweils innerhalb der Aufzählungsnummer darunter, meist durch Spiegelstriche verdeutlicht. Das Layout ist durch die Fülle der Änderungen nicht mehr ganz durchgängig erhalten. Ich empfehle, den gesamten Absatz, ein Reiseland betreffend, komplett und gründlich zu lesen.
6. Viele Einreisebestimmungen unterliegen politischen Gründen. So ist dies teilweise auch bei diesen besonderen Bedingungen (Stichwort Retourkutsche: Lässt Du meine Leute nicht rein, lasse ich Deine auch nicht rein). Das ändert aber nichts an deren Gültigkeit.
7. Es sind EINREISEbestimmungen. D. h., dass selbst bei Einreiseuntersagng u. U. ein Transit möglich sein KANN - sofern der jeweilige Flughafen über entsprechende Einrichtungen verfügt. Ob eine grundsätzliche, besondere Transit-Möglichkeit besteht, ist hier NICHT mit aufgelistet. Man kann sich jedoch darauf verlassen, dass die Airlines dies zuverlässig beim Check-in beachten und ggf. den Check-in bereits an der Ursprungsdestination unterbinden, sollte ein Transit nicht möglich sein. Teilweise wird in dieser 'Corona-Liste' auch auf besondere Transit-Regularien verwiesen. Ein Fehlen besonderer Transit-Regelungen in dieser Liste stellt aber keine Feststellung darüber dar, ob ein Transit generell möglich oder unmöglich ist.
8. Es ist auffällig, dass manche Staaten die Verwendung nationaler Ausweise aussetzen und nun auf Reisepässen bestehen. Die geschieht offensichtlich, um Reisewege nachvollziehen zu können.
9. Es gibt keine Darstellung der Historie. Stets sind es Monantaufnahmen der derzeit geübten Praxis. In seltenen Fällen, wenn Ankündigungen im Voraus erfolgen, wird darauf hingewisen ("effective..." = gültig ab...). Es erfolgt jedoch KEIN besonderer Hinweis, wenn Regelungen gelockert werden (z. B. "Deutsche dürfen wieder nach Nordkorea" o. a.). In solchen Fällen wird die dann geltende Regelung (mit entsprechendem Veröffentlichungsdatum) veröffentlicht. Daher ist auch das Veröffentlichungsdatum wichtig. Bei neuer Veröffentlichung gibt es Änderungen zur bisherigen Form. Welche das sind, muss der Leser selbst eruieren (bzw. sind diese für den üblichen Leser nicht relevant, weil es ihm ausschließlich um die Prüfung des jeweiligen Status Quo geht).
Zum Schluss noch mein Hinweis, dass ich hiermit keinerlei Panik verursachen möchte. Darum auch die Hinweise zum Lesen der Liste. Auf den ersten Blick mag diese Liste und die Art ihrer Auflistung verwirrend sein. Es ist jedoch die z. Zt. zuverlässigste weltumspannende Quelle, die ich kenne. Die Art und Weise der Darstellung entspricht dem, was die IATA zu allen anderen Einreisebestmmungen seit Jahrzehnten Fachleuten zur Verfügung stellt. Was für den Laien verwirrend wirken mag, hilft dem fachlich versierten Leser beim raschen Auffinden der relevanten Stellen.
Gruß
Diddn