Stromi hat geschrieben:In diesem Fall hat die dritte Person die RRV nicht über € 300.- abgeschlossen, sondern über € 2000.-. Im nachhinein ist natürlich klar, dass sie sich das hätte sparen können......!
Dieser Meinung bin ich nicht, denn es hätte durchaus sein können, dass zunächst eine andere der drei Personen storniert. Muss dann später auch eine zweite Person stornieren (die zunächst 'dritte' Person rückt ja durch das erste Storno auf einen Vollzahlerplatz vor), wäre ja der volle Reisepreis Grundlage der Stornokosten.
Grund des Übels: Der günstige Preis für eine dritte Person bei Dreierbelegung ist nicht an eine bestimmte, namentlich benannte Person gebunden. Egal wer von Dreien storniert, übrig bleibt eine Doppelbelegung der Kabine durch die übrigen beiden Reisenden. Anders geht es aber auch nicht. Ansonsten würde ich zwei Bekannte überreden, mit mir eine Kabine zu teilen. Ich selbst würde als dritte Person 'für'n Appel und'n Ei' buchen - und anschließend die beiden anderen stornieren lassen. Übrig bliebe eine Einzelkabine zum sagenhaft günstigen Preis der dritten Person, plus ein paar Prozent (bei frühzeitiger Buchung und Stornierung) Stornokosten der beiden anderen Personen. Wäre kein schlechter Deal.
Es gibt aber auch eine Lösung, wenn alle Reisenden eine RRV, ggf. auch einzeln, abgeschlossen haben: Gemeinsam Reisende (dazu gehören 'Raumteiler' auf einem Schiff definitiv) haben i.d.R. eine Stornierung durch eine RRV abgedeckt, wenn bei einer der gemeinsam reisenden Personen der Grund für eine Stornierung die Inanspruchnahme der RRV rechtfertigt. Daher hätte zunächst die komplette Buchung storniert werden können. Den verbliebenen zwei Reisenden hätte es dann frei gestanden, erneut zu buchen - natürlich zum Preis einer Doppelbelegung. In diesem Falle lohnt sich aber eine Verhandlung mit dem Reiseveranstalter, ob sich preislich etwas machen lässt. Schließlich winkt man ja mit einer Buchung genau der Kabine, welche man gerade erst stornieren musste, und für diesen Stormo erhält der Reiseveranstalter auch die pauschalierten Stornokosten. Geht die Reise weg wie geschnitten Brot, wird da sicher nichts machbar sein - verkauft sie sich mühsam, wird der Veranstalter sicher ein wenig ins Grübeln kommen und zumindest irgendein Goodie drauflegen, allein schon aus Gründen der Kundenbindung.
Im konkreten Fall nutzt das im Nachhinein natürlich nichts mehr.
Eine RRV muss nicht zeitgleich mit der Reise abgeschlossen werden, aber sicher vor Eintritt des Schadenfalles.
Je nach Bedingungen der Versicherungsgesellschaft gibt es Fristen, die sich entweder auf einen spätestmöglichen Abschluss einer RRV gerechnet von der Buchung bzw. deren Bestätigung, oder gerechnet vor Reiseantritt beziehen. Hat man die RRV vergessen oder kommt erst nach Ablauf dieser Fristen zu der Erkenntnis, dass eine RRV sinnvoll wäre,
kann der Abschluss einer Jahrespolice den in Frage kommenden Zeitraum ggf. abdecken. Hierbei aber auch unbedingt ins Kleingedruckte schauen, ob es Ausschlussfristen gibt.
Ein Abschluss nach Eintritt des Schadenfalls führt in keinem Fall zum Versicherungsschutz. Schließt man eine Versicherung zu einem Zeitpunkt ab, zu dem man schon weiß, dass der Schadenfall eintreten wird und macht den Schaden anschließend geltend, ist das Versicherungsbetrug.
Gruß
Diddn