Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
Peter,
leider gibt es im Moment nur die Pressemitteilung des BGH, aber noch nicht die vollständige Entscheidung. Erst wenn diese vorliegt, kann man u.U. mehr sagen.
Gruß
Carmen
leider gibt es im Moment nur die Pressemitteilung des BGH, aber noch nicht die vollständige Entscheidung. Erst wenn diese vorliegt, kann man u.U. mehr sagen.
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
Zwar jetzt nicht unmittelbar Kreuzfahrt-bezogen, aber nochmals eine Klarstellung des EuGH zu den Rechten von Flugpassagieren. Eine Passagierin von Ryanair saß wegen der Vulkanasche einige Tage fest und machte Hotelkosten sowie die Kosten für Verpflegung geltend. Der EuGH hat ihr dies zugesprochen (dem Grunde nach, ob die Höhe im Einzelnen berechtigt und angemessen ist, muss das zuständige Gericht klären).
Gruß
Carmen
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
Eine nicht regelbare Klimaanlage und Temperaturen um 20°C in der Kabine berechtigen zu einer Minderung des Reisepreises, allerdings nur 1.500 Euro bei 25.663 Euro Gesamtpreis für 33 Tage, also knapp 6 %. Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreuden gab es hingegen nicht.
Gruß
Carmen
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Carmen
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
Hier sind noch ein paar nette "Klageversuche" von Kreuzfahrern. Am Ende des Artikels gibt es auch eine Bezugsquelle zu der schon genannten Würzburger Tabelle, die nun als eigene Publikation erhältlich ist.
Gruß
Carmen
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Carmen
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
Bettwanzen an Bord führen nicht nur zur Reisepreisminderung (hier 50% wegen extremen Befall) sondern auch Schadensersatz (Reinigung der Koffer) und Schmerzensgeld (für den stark betroffenen Familienvater).
Gruß
Carmen
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Carmen
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
Hallo Carmen,
auch für einen juristischen Laien interessant zu lesen. Beim etwas längeren Nachdenken ergibt sich die Eigenschaft einer Kreuzfahrt (ohne An- und Abreise) als Pauschalreise wohl auch schon durch die Ausstellung eines Reisepreis-Sicherungsscheins.
Ein 'Gschmäckle' bleibt mir im konkreten Fall allerdings. Der Urteilsbegründung nach hatte der Reisende bis zum Tage vor Beginn der Kreuzfahrt offenbar lediglich die Anzahlung geleistet; der Rest vom Reisepreis wurde daher von anderer Seite (vermutlich die Vertretung der Reederei in Deutschland?) vorgestreckt. Ich würde daher annehmen, dass der Kunde überhaupt nicht mehr die Absicht hatte, die Reise überhaupt anzutreten und die Aschewolke als willkommenen Grund zur Stornierung heranzog. Sehe ich das richtig, oder interpretiere ich das 'Juristendeutsch' falsch?
Gruß
Diddn
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
Diddn,
ich hatte eigentlich auch ohne die illustren Ausführungen des BGH die Auffassung, dass es in der Rechtsprechung bereits geklärt sei, dass natürlich auch eine Kreuzfahrt only eine Pauschalreise darstellt.
Beim entscheidenden Punkt - nämlich dem "Durchschlagen" der höheren Gewalt, welche den Flug verhindert hat, auf die Kreuzfahrt - bleibt die Begründung dann etwas - sagen wir mal - "zurückhaltend".
Das mit der Anzahlung ist mir auch nicht so klar. Denn welche Reederei stellt die Papiere aus, wenn noch nicht voll bezahlt ist?? Oder hat das beklagte Reisebüro an die Reederei (hier Streithelferin) bezahlt/vorgestreckt und die Restzahlung des Klägers wäre ans Reisebüro zu leisten gewesen. Aber auch das kommt mir irgendwie seltsam vor.
Gruß
Carmen
ich hatte eigentlich auch ohne die illustren Ausführungen des BGH die Auffassung, dass es in der Rechtsprechung bereits geklärt sei, dass natürlich auch eine Kreuzfahrt only eine Pauschalreise darstellt.
Beim entscheidenden Punkt - nämlich dem "Durchschlagen" der höheren Gewalt, welche den Flug verhindert hat, auf die Kreuzfahrt - bleibt die Begründung dann etwas - sagen wir mal - "zurückhaltend".
Das mit der Anzahlung ist mir auch nicht so klar. Denn welche Reederei stellt die Papiere aus, wenn noch nicht voll bezahlt ist?? Oder hat das beklagte Reisebüro an die Reederei (hier Streithelferin) bezahlt/vorgestreckt und die Restzahlung des Klägers wäre ans Reisebüro zu leisten gewesen. Aber auch das kommt mir irgendwie seltsam vor.
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Artikel: Nachträgliche Preiserhöhung nicht zulässig
Heute ein interessanter Artikel im Focus zum Thema Reisepreis:
http://www.focus.de/reisen/reiserecht/p ... 60939.html
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
Hier ist übrigens die Entscheidung des Kammergerichts Berlin im Volltext.
Das Kammergericht unterscheidet zwischen einem verpflichtenden Service Entgelt und einem Trinkgeld. Allerdings wird beides nicht näher definiert.
Gruß
Carmen
Das Kammergericht unterscheidet zwischen einem verpflichtenden Service Entgelt und einem Trinkgeld. Allerdings wird beides nicht näher definiert.
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
Der Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung zum Thema Minderung des Reisepreises bei einer Kreuzfahrt und zur erheblichen Beeinträchtigung einer Reise ("Sommer in Grönland"). Es gibt derzeit nur die Pressemitteilung, der Volltext wird erst später zur Verfügung stehen.
Gruß
Carmen
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Carmen
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Kreuzfahrt muß, nach Urteil des BGH, nach Plan verlaufen
... Mal eben die Route ändern oder Landgänge streichen, kann zu einem Schadensersatzrecht führen so aktuell ein Urteil aus Karlsruhe. (BGH Urt. v. 14.05.2013, Az. X ZR 15/11).
Verkürzte Landgänge oder das Absagen von Ausflügen gilt nun als Reisemängel. Hiermit stärkt das BGH erneut die Rechte der Passagiere. Allzuoft werden Ausflüge abgesagt oder Häfen kurzfristig geändert. Interessanterweise kassiert das BGH damit 2 gegenläufige Urteile. Nun müssen die Reedereien Ihre eigenen AGB entsprechend anpassen. Erst kürzlich hatte auch ein Berliner Gericht ein Urteil zu Preisangaben gefällt. Ab sofort muss auch das Serviceentgelt das von vielen Reedereien an Bord erhoben wird, im Reisepreis angegeben sein.
Verkürzte Landgänge oder das Absagen von Ausflügen gilt nun als Reisemängel. Hiermit stärkt das BGH erneut die Rechte der Passagiere. Allzuoft werden Ausflüge abgesagt oder Häfen kurzfristig geändert. Interessanterweise kassiert das BGH damit 2 gegenläufige Urteile. Nun müssen die Reedereien Ihre eigenen AGB entsprechend anpassen. Erst kürzlich hatte auch ein Berliner Gericht ein Urteil zu Preisangaben gefällt. Ab sofort muss auch das Serviceentgelt das von vielen Reedereien an Bord erhoben wird, im Reisepreis angegeben sein.
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
Capsoni,
gegenläufige Urteile?? Ja, erste und zweite Instanz hatten unterschiedlich entschieden, aber das ist sozusagen "normal". Das OLG wurde ja nicht gänzlich aufgehoben. Zurückverwiesen wurde lediglich, weil aus Sicht des BGH das OLG die Gesamtumstände nochmals neu beurteilen und eine neue (höhere) Minderungsquote festsetzen muss. Es geht also im Ergebnis nur um die Höhe der Minderung. Schadensersatz und Kündigungsrecht wurden vom BGH wie vom OLG abgelehnt.
Gruß
Carmen
gegenläufige Urteile?? Ja, erste und zweite Instanz hatten unterschiedlich entschieden, aber das ist sozusagen "normal". Das OLG wurde ja nicht gänzlich aufgehoben. Zurückverwiesen wurde lediglich, weil aus Sicht des BGH das OLG die Gesamtumstände nochmals neu beurteilen und eine neue (höhere) Minderungsquote festsetzen muss. Es geht also im Ergebnis nur um die Höhe der Minderung. Schadensersatz und Kündigungsrecht wurden vom BGH wie vom OLG abgelehnt.
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
Zurück zum eigentlichen Thema:
Reiseabbruch (Kreuzfahrt) nach Sprunggelenksfraktur und Leistungen der Reiseabbruchversicherung, LG Düsseldorf v. 25.07.2012.
Gruß
Carmen
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
Oh ich hab auch diese Karte....heisst ich brauche keine extra versicherung??? 

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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
Hier ein interessanter Link vom Juni 2013 zum Thema: Geld zurück bei deutlich verändertem Kreuzfahrtprogramm
http://www.reise-preise.de/reisenews/se ... gramm.html
http://www.reise-preise.de/reisenews/se ... gramm.html
- fneumeier
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
Bine,fneumeier hat geschrieben:Der Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung zum Thema Minderung des Reisepreises bei einer Kreuzfahrt und zur erheblichen Beeinträchtigung einer Reise ("Sommer in Grönland"). Es gibt derzeit nur die Pressemitteilung, der Volltext wird erst später zur Verfügung stehen.
das ist diese Entscheidung, die aber immer noch nicht im Volltext vorliegt.
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Carmen
- henry
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
wenn du diese hast ("....-gold-doppel"), dann sind reiserücktritt u reiseabbruch mitversichert, wenn du die reise ganz (oder überwiegend) mit einer dieser karten bezahlst. lies mal die zugehörigen bedingungen ganz genau durch. das ist auch dann noch sehr interessant, wenn du im gegenzug eine gebühr von z b 1% für das bezahlen mit der karte löhnen mußt, denn diese beiden versicherungen kosten - separat - deutlich mehr, soweit ich festgestellt habe. die grenze liegt hier bei 10.000 € gesamtreisepreis; wenn die reise mehr kostet, wird bis max. 10.000 € geleistet. und du kriegst noch 0,5% kartenkontogutschrift für das bezahlen damit. und kannst im ausland kostenfrei aus guthaben (falls vorhanden; wird noch ganz gut verzinst) bargeld ziehen an automaten mit visa- bzw mastercard-zeichen. ist sicher nicht die schlechteste karteStevbln hat geschrieben:Oh ich hab auch diese Karte....heisst ich brauche keine extra versicherung???

henry
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
danke, carmen, für diesen link.fneumeier hat geschrieben:Zurück zum eigentlichen Thema:
Reiseabbruch (Kreuzfahrt) nach Sprunggelenksfraktur und Leistungen der Reiseabbruchversicherung, LG Düsseldorf v. 25.07.2012.
Gruß
Carmen
ich frage mich, wieso der versicherer hier nicht ohne rechtsverfahren gezahlt hat; der fall ist aus meiner sicht doch so was von eindeutig. hast du ´ne meinung dazu? jedenfalls gibt es jetzt (schon mal, falls nicht schon vorher ein vergleichbarer fall abgeurteilt worden war, was ich nicht weiß) ein klares urteil dazu, auf das sich ein kunde im vergleichbaren späteren fall berufen kann. unklarfür mich nur, wie ein kunde sich auf eine (hier nicht relevante) telefonische zusage einer erhöhung der versicherungs-/deckungssumme beruft - ohne jegliche schriftliche bestätigung.
henry
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt
fneumeier hat geschrieben:Hier sind noch ein paar nette "Klageversuche" von Kreuzfahrern. Am Ende des Artikels gibt es auch eine Bezugsquelle zu der schon genannten Würzburger Tabelle, die nun als eigene Publikation erhältlich ist.
Gruß
Carmen

Was die Leute versuchen ist ja fast peinlich. Sich darüber beschweren, dass einige Rostflecken vorhanden sind, oder dass einige Pfützen am Board vorhanden sind. Das geht ja garnicht

