...im Grunde bestätigt man die Angaben der Tierschützer ja damit und schreibt ja ausdrücklich, daß die Walsichtungen in der Regel von See aus erfolgen. Und da kann ich schon verstehen, daß seitens der Reedereien kein Interesse daran besteht, daß sich Besatzungsmitglieder oder Passagiere da eines Gesetzesverstoßes schuldig machen, der sie für zwei Jahre ins Gefängnis bringen kann. Allen Beteuerungen, es sei höchst unwahrscheinlich, daß man diese Strafe erhält, zum Trotz. Und selbst die als sehr viel wahrscheinlicher bezeichnete Geldstrafe ist meiner Meinung nach als inakzeptabel anzusehen!
Und das ist - finde ich zumindest - auch ein bedeutender Unterschied zu anderen Walfangnationen.
