Moin Moin,
für alle die es noch interessiert am nächsten Montag, 03.06.2013, soll nach meinen Informationen in der Sendung "Markt"
auf N3 ein Bericht über diese Sache kommen
Hinweis für alle, die noch in dieser "Schottland" Sache aktiv sind:
Siehe Bundesgerichtshof Az: X ZR 15/11 oder Mitteilung der Pressestelle des BGH Nr. 88/2013
smirna hat geschrieben:....Siehe Bundesgerichtshof Az: X ZR 15/11 oder Mitteilung der Pressestelle des BGH Nr. 88/2013...
Hallo
und nun wissen wir offiziell das das Urteil noch nicht schriftlich vorliegt und von Nachfragen abzusehen ist.
Allerdings gibt es einen Link um benachrichtigt zu werden.
uns würde interessieren, ob wir vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg alleine "bestehen" müssen oder ob es noch weitere Berufungsverfahren von Mitreisenden dort gibt. In diesem Forum scheint ja im Moment "ruhige See" zu sein oder ist es die Ruhe vor dem Sturm?
Also war ich schon mit Rhein auf Kreuzfahrt. Ich war auch bei der legendären Göteborg Abfahrt der Vision dabei. Allerdings mit Anreise von Kopenhagen auf der Pearl Seaways. Da schaut man dumm aus der Wäsche, wenn man mit dem Fernglas in den Hafen guckt und weit und breit kein Schiff zu sehen ist.
Was mir damals mächtig auf den Magen geschlagen ist, waren einige Landsleute bei der deutschen Infoveranstaltung. Wie diese auf die arme deutschsprachige Hostess mit Worten einprügelten, kann man sich kaum.vorstellen. Ich habe mich in Grund und Boden für diese Leute geschämt. In diesem Fall konnte die Reederei wirklich nichts dafür.
Bei Mein Schiff 2 maße ich mir kein Urteil an.
reisespargel hat geschrieben:Die Faktenlage entspricht tatsächlich dem, wie ich es gestern in meinem Beitrag versucht habe, etwas vorsichtig darzustellen.
TUI Cruises bietet im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs ("ohne Anerkennung einer Rechtspflicht") eine Minderungsquote von 40%, alternativ einen Reisegutschein über 50% des Reisepreises, der allerdings zeitlich begrenzt ist.
Anwaltskosten werden separat erstattet.
Diese Minderungsquote steht also jedem zu, der seine Ansprüche gegenüber TC geltend gemacht hat, also auch denjenigen, die an TC geschrieben, nach dem ersten Schreiben des GFT aber nichts mehr unternommen haben.
Hallo,
macht es denn noch Sinn für uns TC nochmal anzuschreiben? Wir haben nach der Ablehnung damals nichts mehr unternommen.
reisespargel hat geschrieben:
Diese Minderungsquote steht also jedem zu, der seine Ansprüche gegenüber TC geltend gemacht hat, also auch denjenigen, die an TC geschrieben, nach dem ersten Schreiben des GFT aber nichts mehr unternommen haben.
Hallo,
macht es denn noch Sinn für uns TC nochmal anzuschreiben? Wir haben nach der Ablehnung damals nichts mehr unternommen.
MFG
nthaegar
Dass TUI Cruises ablehnt, ist betriebswirtschaftlich nachzuvollziehen, hat aber leider nichts mit Kundenorientierung zu tun. Sorry, dass ich es so hart ausdrücken muss, aber ich verstehe das Verhalten von TC überhaupt nicht. Damit treiben sie nur die Kosten für sich in die Höhe und vergraulen ihre Gäste.
Aufgrund dieses Verhaltens haben wir auch die 40% in Geld genommen und nicht die 50% Gutschein für eine neue Reise bis Ende 2015, weil wir, obwohl wir das Schiff sehr schön fanden, für so ein Verhalten keinerlei Verständnis haben.
Jedem Gast dieser Reise stehen mindestens 40% Reisepreisminderung zu. Das ist kein entgegenkommen von TC, sondern das ist das Recht des Reiseteilnehmers!
Sie haben sogar dreI (oder vier?) Jahre Zeit, wenn Sie innerhalb des ersten Monats nach Ende der Reise Ansprüche geltend gemacht haben, Ihr Recht durchzusetzen.
Natürlich gibt es dann auch Gäste, die nichts mehr unternehmen, wie in Ihrem Fall, wenn sie abschlägig beschieden werden. Warum, verstehe ich, ehrlich gesagt, nicht.
Falls TC ablehnt, würde ich mir einen Anwalt nehmen. Die Kosten dafür gehen auch zu Lasten von TC, das war seinerzeit auch Bestandteil unseres Vergleichs und war Bestandteil des Urteils, auf dem die anschliessenden Vergleiche basieren.
Wir haben beim Austausch mit den bisher Betroffenen die Erfahrung gemacht, dass TC eigentlich nur einlenkt, wenn ein Anwalt schreibt. Schreibt man selbst, passiert entweder gar nichts, oder man wird mit weniger als 40% abgespeist.
Alternative: Warten auf das Urteil des Berufungsgerichts (s. weiter oben in diesem Thread). Vielleicht gibt es dann auch noch mehr.