Mein Schiff 2 Routenänderung
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Re: Mein Schiff 2 Routenänderung
Solange eventuell ergangene Urteile nicht öffentlich bekannt werden (wir wissen ja noch nicht einmal zuverlässig, ob tatsächlich schon Urteile ergangen sind, oder nur das Gericht eine vorläufige Rechtsmeinung geäußert hat), bringen Spekulationen hier gar nichts. Und erst Recht nicht irgendwelche Spekulationen über die Motivation von TUICruises in den Verfahren. Es gibt ja immerhin noch ein paar Instanzen und wenn sich TUICruises dort bessere Chancen ausrechnet, können sie sich in keinem der Fälle einigen, sondern müssen auf eine Entscheidung bestehen bzw. den Ausgang eines Musterverfahrens abwarten.
Ich gehe durchaus mal davon aus, dass TUICruises in der Lage ist "pfiffige" Anwälte zu beschäftigen. Welche Prozesstaktik verfolgt wird, wissen wir aber nicht.
Gruß
Carmen
Ich gehe durchaus mal davon aus, dass TUICruises in der Lage ist "pfiffige" Anwälte zu beschäftigen. Welche Prozesstaktik verfolgt wird, wissen wir aber nicht.
Gruß
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Re: Mein Schiff 2 Routenänderung
Die Faktenlage entspricht tatsächlich dem, wie ich es gestern in meinem Beitrag versucht habe, etwas vorsichtig darzustellen.
TUI Cruises bietet im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs ("ohne Anerkennung einer Rechtspflicht") eine Minderungsquote von 40%, alternativ einen Reisegutschein über 50% des Reisepreises, der allerdings zeitlich begrenzt ist.
Anwaltskosten werden separat erstattet.
Diese Minderungsquote steht also jedem zu, der seine Ansprüche gegenüber TC geltend gemacht hat, also auch denjenigen, die an TC geschrieben, nach dem ersten Schreiben des GFT aber nichts mehr unternommen haben.
Für Interne ist das ganze keine Überraschung, denn dieser Wert entspricht genau dem, der im Schreiben einer Managementberatung bereits im Oktober dem TC-Vorstand empfohlen wurde. Allerdings wurde dort diese Minderung für _alle_ Passagiere, nicht nur für die klagenden, empfohlen. Zudem hat man jetzt ein Urteil erwirkt, das genau diese Minderungsquote enthält und hat dort richtige Detailarbeit geleistet. Doppelt gemoppelt hält wohl besser.
Was, wenn jemand auf der Reise war und seine Ansprüche noch nicht geltend gemacht hat? Weiß ich auch nicht, vielleicht einfach probieren?
Wenn jemand einen Vergleichsvorschlag bekommt, so empfiehlt es sich, diesen ganz genau anzuschauen, es soll schon vorgekommen sein, dass TUI Cruises sich hier im ersten Schritt "verrechnet", sind wohl alle ein bisschen nervös ... Das so als Tipp am Rande.
Ist das ganze jetzt zu Ende? Für die meisten schon. Ich kenne aber mindestens zwei Parteien, die richtig sauer auf TC sind, weil die Art und Weise, wie der Einzelne im Verfahren behandelt wurde, so richtig "kundenfreundlich" war. Das kann ich gut verstehen.
Soweit zu meiner "Satire", die auch etwas mit Selbstschutz zu tun hatte. Solltet Ihr nach dem hier nix mehr von mir hören, bin ich wahrscheinlich wegen Insiderhandel im Knast. Glückauf!
TUI Cruises bietet im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs ("ohne Anerkennung einer Rechtspflicht") eine Minderungsquote von 40%, alternativ einen Reisegutschein über 50% des Reisepreises, der allerdings zeitlich begrenzt ist.
Anwaltskosten werden separat erstattet.
Diese Minderungsquote steht also jedem zu, der seine Ansprüche gegenüber TC geltend gemacht hat, also auch denjenigen, die an TC geschrieben, nach dem ersten Schreiben des GFT aber nichts mehr unternommen haben.
Für Interne ist das ganze keine Überraschung, denn dieser Wert entspricht genau dem, der im Schreiben einer Managementberatung bereits im Oktober dem TC-Vorstand empfohlen wurde. Allerdings wurde dort diese Minderung für _alle_ Passagiere, nicht nur für die klagenden, empfohlen. Zudem hat man jetzt ein Urteil erwirkt, das genau diese Minderungsquote enthält und hat dort richtige Detailarbeit geleistet. Doppelt gemoppelt hält wohl besser.
Was, wenn jemand auf der Reise war und seine Ansprüche noch nicht geltend gemacht hat? Weiß ich auch nicht, vielleicht einfach probieren?
Wenn jemand einen Vergleichsvorschlag bekommt, so empfiehlt es sich, diesen ganz genau anzuschauen, es soll schon vorgekommen sein, dass TUI Cruises sich hier im ersten Schritt "verrechnet", sind wohl alle ein bisschen nervös ... Das so als Tipp am Rande.
Ist das ganze jetzt zu Ende? Für die meisten schon. Ich kenne aber mindestens zwei Parteien, die richtig sauer auf TC sind, weil die Art und Weise, wie der Einzelne im Verfahren behandelt wurde, so richtig "kundenfreundlich" war. Das kann ich gut verstehen.
Soweit zu meiner "Satire", die auch etwas mit Selbstschutz zu tun hatte. Solltet Ihr nach dem hier nix mehr von mir hören, bin ich wahrscheinlich wegen Insiderhandel im Knast. Glückauf!
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Re: Mein Schiff 2 Routenänderung
reisespargel hat geschrieben:Das mit den Urteilen lässt mir keine Ruhe. Es widerspricht meinem gesunden Menschenverstand, dass TUI Cruises sich nicht außergerichtlich einigen will.
Irgendwie widersprichst du dir selbst.... Will sich Tui Cruises nun außergerichtlich vergleichen/ einigen oder nicht?reisespargel hat geschrieben:Die Faktenlage entspricht tatsächlich dem, wie ich es gestern in meinem Beitrag versucht habe, etwas vorsichtig darzustellen.
TUI Cruises bietet im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs (...)
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Re: Mein Schiff 2 Routenänderung
Tja, meine "Satire" kam einen Tag zu früh.
Fakt ist jetzt, dass TUI Cruises ein außergerichtliches Vergleichsangebot macht.
Fakt ist jetzt, dass TUI Cruises ein außergerichtliches Vergleichsangebot macht.
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Re: Mein Schiff 2 Routenänderung
So ist es!
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Re: Mein Schiff 2 Routenänderung
Hallo Ihr Lieben!
Sorry, aber ich verstehe das nicht ganz.
Kann die Reederei trotz bereits stattgefunden Gerichtstermine -nachdem man es also soweit hat kommen lassen und der Kunde immensen Ärger und Umstände hatte- dann doch entscheiden besser einen außergerichtlichen Vergleich machen zu wollen? Mußten die Kläger zustimmen?
Im Grunde geht es in so einem Verfahren demnach gerade auch darum die Grenze des Klägers auszuloten um dann ein entsprechendes Angebot machen zu können und vermutlich (ganz wichtig) auch unter 50% (wegen des sonst folgenden Schadenersatzanspruches) zu bleiben?
Ich bin nicht gut in Rechtsfragen, aber schon schockiert wie schnell das scheinbar doch einfach wieder unter den Teppich gekehrt werden kann.. Immerhin haben einige/viele Gäste ihren wertvollen Urlaub nicht in der gewünschten Qualität verbringen können! Zudem steht dieser Fall dann wohl auch nicht beim nächsten mal als Präzedenzfall zur Verfügung. Die nächste Reisetruppe, der das unter den beschriebenen Umständen passiert, darf wieder von vorne anfangen? Oh nein.
@ Reisespargel: also ich verstehe Deine Verwirrung und Aufregung total.
Beste Grüße.
Sorry, aber ich verstehe das nicht ganz.
Kann die Reederei trotz bereits stattgefunden Gerichtstermine -nachdem man es also soweit hat kommen lassen und der Kunde immensen Ärger und Umstände hatte- dann doch entscheiden besser einen außergerichtlichen Vergleich machen zu wollen? Mußten die Kläger zustimmen?
Im Grunde geht es in so einem Verfahren demnach gerade auch darum die Grenze des Klägers auszuloten um dann ein entsprechendes Angebot machen zu können und vermutlich (ganz wichtig) auch unter 50% (wegen des sonst folgenden Schadenersatzanspruches) zu bleiben?
Ich bin nicht gut in Rechtsfragen, aber schon schockiert wie schnell das scheinbar doch einfach wieder unter den Teppich gekehrt werden kann.. Immerhin haben einige/viele Gäste ihren wertvollen Urlaub nicht in der gewünschten Qualität verbringen können! Zudem steht dieser Fall dann wohl auch nicht beim nächsten mal als Präzedenzfall zur Verfügung. Die nächste Reisetruppe, der das unter den beschriebenen Umständen passiert, darf wieder von vorne anfangen? Oh nein.
@ Reisespargel: also ich verstehe Deine Verwirrung und Aufregung total.
Beste Grüße.
- fneumeier
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Re: Mein Schiff 2 Routenänderung
Tille,
zum einen, es geht hier um Reisepreisminderung und nicht um Schadensersatz.
Zum anderen: Ja, es ist völlig normal, dass man nach einem entschiedenen Musterprozess, die weiteren Streitverfahren durch eine vergleichsweise Regelung einigt. Das spart weitere Prozesskosten, Anwaltskosten und Zeit. Natürlich müssen die Kläger dem Angebot nicht zustimmen, es wäre aber sinnlos, da wohl kaum mehr rauskommen wird als bei dem Musterprozess.
Gruß
Carmen
zum einen, es geht hier um Reisepreisminderung und nicht um Schadensersatz.
Zum anderen: Ja, es ist völlig normal, dass man nach einem entschiedenen Musterprozess, die weiteren Streitverfahren durch eine vergleichsweise Regelung einigt. Das spart weitere Prozesskosten, Anwaltskosten und Zeit. Natürlich müssen die Kläger dem Angebot nicht zustimmen, es wäre aber sinnlos, da wohl kaum mehr rauskommen wird als bei dem Musterprozess.
Sorry, das verstehe ich nicht! Was meinst Du damit?? Wie gesagt, es geht primär um Minderung, d.h. Rückerstattung eines Teils des Reisepreises, nicht um irgendwelchen Schadensersatz.vermutlich (ganz wichtig) auch unter 50% (wegen des sonst folgenden Schadenersatzanspruches) zu bleiben
Gruß
Carmen
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Re: Mein Schiff 2 Routenänderung
Carmen hat Recht, was den Verfahrensablauf betrifft, man "beschafft" sich ein Urteil und versucht dann, die restlichen Verfahren im Rahmen eines Vergleichs zu regeln.
Vergleich heisst jedoch auch, beide müssen zustimmen. Der Vergleichsvorschlag kann aber natürlich auch geringer als das Urteil ausfallen, ist ja ein Vorschlag. Das ist hier auch vorgekommen. Ist der Kläger damit einverstanden, weil er z.B. das Urteil nicht kennt, dann hat der Beklagte etwas gewonnen.
Auch eine andere Spielart gibt's hierzu. Eine weitere Partei hat unabhängig in einem parallelen Verfahren auf einen geringeren als die jetzt entschiedenen und dann im Vergleich angebotenen 40% Reisepreisminderung geklagt, TUI Cruises hat hier natürlich sofort zugestimmt und es gab ein Anerkenntnisurteil.
Man sieht, es war und ist wichtig, dass die Betroffenen sich austauschen. Es kann immer noch etwas passieren.
Tille hat das mit den 50% angesprochen. Dies ist in der herrschenden deutschen Reiserechtsprechung der Schwellenwert, ab dem man sog. "Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden" geltend machen kann. Dann kann man u.U. auch noch weitere Kosten, wie Anreise und Übernachtungskosten ins Spiel bringen. Es wird schwierig, im vorliegenden Fall diese Hürde zu knacken, für unmöglich halte ich es nicht.
Und leider ja, Tille, die nächste Reisetruppe, der sowas oder ähnliches passiert, muss wieder von vorne anfangen. Fast. Denn das jetzt ergangene Urteil kann man dann als Präzedenzfall hervorholen.
Vergleich heisst jedoch auch, beide müssen zustimmen. Der Vergleichsvorschlag kann aber natürlich auch geringer als das Urteil ausfallen, ist ja ein Vorschlag. Das ist hier auch vorgekommen. Ist der Kläger damit einverstanden, weil er z.B. das Urteil nicht kennt, dann hat der Beklagte etwas gewonnen.
Auch eine andere Spielart gibt's hierzu. Eine weitere Partei hat unabhängig in einem parallelen Verfahren auf einen geringeren als die jetzt entschiedenen und dann im Vergleich angebotenen 40% Reisepreisminderung geklagt, TUI Cruises hat hier natürlich sofort zugestimmt und es gab ein Anerkenntnisurteil.
Man sieht, es war und ist wichtig, dass die Betroffenen sich austauschen. Es kann immer noch etwas passieren.
Tille hat das mit den 50% angesprochen. Dies ist in der herrschenden deutschen Reiserechtsprechung der Schwellenwert, ab dem man sog. "Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden" geltend machen kann. Dann kann man u.U. auch noch weitere Kosten, wie Anreise und Übernachtungskosten ins Spiel bringen. Es wird schwierig, im vorliegenden Fall diese Hürde zu knacken, für unmöglich halte ich es nicht.
Und leider ja, Tille, die nächste Reisetruppe, der sowas oder ähnliches passiert, muss wieder von vorne anfangen. Fast. Denn das jetzt ergangene Urteil kann man dann als Präzedenzfall hervorholen.
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Re: Mein Schiff 2 Routenänderung
Hallo zusammen,
abschließend habe ich folgende Fragen:
1. Gibt es mittlerweile ein bestandskräftiges Urteil ?
2. Kann mir jemand das Aktenzeichen benennen ?
3. Wie hoch ist die Quote der Reisepreisminderung
bzw. welchen Prozentsatz hat das Gericht für die Reisepreisminderung
für angemessen erachtet?
Vorab vielen Dank für die Antwort.
Viele Grüße
Hema
abschließend habe ich folgende Fragen:
1. Gibt es mittlerweile ein bestandskräftiges Urteil ?
2. Kann mir jemand das Aktenzeichen benennen ?
3. Wie hoch ist die Quote der Reisepreisminderung
bzw. welchen Prozentsatz hat das Gericht für die Reisepreisminderung
für angemessen erachtet?
Vorab vielen Dank für die Antwort.
Viele Grüße
Hema
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Re: Mein Schiff 2 Routenänderung
Hallo!
@ Carmen: reisespargel hat richtig erklärt, was ich mit den "50%" meinte. Ich habe mal gehört, daß Veranstalter mit allen Mitten versuchen unter den 50%
zu bleiben und das paßte ja zur "40%" Info.
Ich finde dieser Forum-Beitrag ist ein schönes Beispiel das hier nicht nur ein schöner Austausch mit sehr netten Leuten, sondern auch sehr wertvolle Beiträge ausgetauscht werden können. Das bedeutet allerdings nehmen sowohl als geben sind wichtig ...
Sobald es ein Urteil in unserem Prozess (es geht dabei nicht um die MS2 Routenänderung) gibt, werde ich das auf jeden Fall in angemessener Weise und in Absprache mit einem Moderator hier mit Euch teilen!
Grüße,
Tille
@ Carmen: reisespargel hat richtig erklärt, was ich mit den "50%" meinte. Ich habe mal gehört, daß Veranstalter mit allen Mitten versuchen unter den 50%
zu bleiben und das paßte ja zur "40%" Info.
Ich finde dieser Forum-Beitrag ist ein schönes Beispiel das hier nicht nur ein schöner Austausch mit sehr netten Leuten, sondern auch sehr wertvolle Beiträge ausgetauscht werden können. Das bedeutet allerdings nehmen sowohl als geben sind wichtig ...
Sobald es ein Urteil in unserem Prozess (es geht dabei nicht um die MS2 Routenänderung) gibt, werde ich das auf jeden Fall in angemessener Weise und in Absprache mit einem Moderator hier mit Euch teilen!
Grüße,
Tille
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Re: Mein Schiff 2 Routenänderung
Das ganze bekommt jetzt eine weitere interessante Spielart.
TUI Cruises vergleicht sich auf Basis der 40% und bietet alternativ einen Reisegutschein über 50% des bei der betroffenen Reise gezahlten Reisepreises.
Den Reisegutschein scheint es aber nur zu geben, wenn man sich vergleicht, ohne vorher geklagt zu haben. Wer also nicht artig war, bekommt nur max. die 40% und nicht den Gutschein. Das klingt ziemlich abenteuerlich.
Kennt jemand jemanden, der trotz anhängiger Klage die 40% und alternativ den Gutschein über 50% im Rahmen eines Vergleichs angeboten bekommen hat?
TUI Cruises vergleicht sich auf Basis der 40% und bietet alternativ einen Reisegutschein über 50% des bei der betroffenen Reise gezahlten Reisepreises.
Den Reisegutschein scheint es aber nur zu geben, wenn man sich vergleicht, ohne vorher geklagt zu haben. Wer also nicht artig war, bekommt nur max. die 40% und nicht den Gutschein. Das klingt ziemlich abenteuerlich.
Kennt jemand jemanden, der trotz anhängiger Klage die 40% und alternativ den Gutschein über 50% im Rahmen eines Vergleichs angeboten bekommen hat?
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Re: Mein Schiff 2 Routenänderung
Hallo Zusammen,
ja es gibt ein Urteil. Zudem hat unser Anwalt nochmals mit der zuständigen RIchterin geprochen. DA es bereits eine Arbeitsgruppe dazu gibt, wird sich brav
untereinander abgesprochen. Mehr als die 40 % sind damit nicht drin. UNd auch eine zweite Instanz macht wenig Sinn.
ICh kann das Urteil gern zur Verfügung stellen, wenn ihr mir eure Mailadresse schreibt oder ich sende es Herrn Barth an den Verteiler
LG
Rudi
ja es gibt ein Urteil. Zudem hat unser Anwalt nochmals mit der zuständigen RIchterin geprochen. DA es bereits eine Arbeitsgruppe dazu gibt, wird sich brav
untereinander abgesprochen. Mehr als die 40 % sind damit nicht drin. UNd auch eine zweite Instanz macht wenig Sinn.
ICh kann das Urteil gern zur Verfügung stellen, wenn ihr mir eure Mailadresse schreibt oder ich sende es Herrn Barth an den Verteiler
LG
Rudi
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Re: Mein Schiff 2 Routenänderung
Gute Idee mit dem Urteil. Ich würde mich freuen, wenn Sie es mir zusenden.
Erstinstanzlich am Amtsgericht Hamburg und zweitinstanzlich am Landgericht Hamburg ist vermutlich tatsächlich nicht drin. Die nächsthöhere Instanz wäre das Kammergericht Berlin und wenn man Argumente hat, die über die Inhalte der bisherigen Urteile bestechend sind, hat man dort sicherlich eine Chance, doch mehr herauszuholen, was zu wünschen wäre.
Erstinstanzlich am Amtsgericht Hamburg und zweitinstanzlich am Landgericht Hamburg ist vermutlich tatsächlich nicht drin. Die nächsthöhere Instanz wäre das Kammergericht Berlin und wenn man Argumente hat, die über die Inhalte der bisherigen Urteile bestechend sind, hat man dort sicherlich eine Chance, doch mehr herauszuholen, was zu wünschen wäre.
- fneumeier
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Re: Mein Schiff 2 Routenänderung
Hanseatisches Oberlandesgericht wäre wohl eher zuständig ... danach der BGH.reisespargel hat geschrieben:Die nächsthöhere Instanz wäre das Kammergericht Berlin .
Gruß
Carmen
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Re: Mein Schiff 2 Routenänderung
Hallo,
wir waren auch auf der MS2 und sind in Schottland gelandet. TUI behauptet, 3 Durchsagen getätigt zu haben und extra später abgelegt zu haben, um den Passagieren das Auschecken zu ermöglichen. Wir haben das erste Mal vom Streik durch den Kapitän erfahren und selbst wenn dann noch 30 Minuten Zeit gewesen wäre, Ausschiffen in der kurzen Zeit ist doch gar nicht möglich.Aber er hat der das Problem verniedlicht. "Wird schon werden", holen den Lotsen per Hubschrauber oder Beiboot an Bord... Und Null Info darüber, dass jetzt noch Zeit ist für alle, die von Bord wollen. Selbst von der Bordreiseleitung hat es keine Info gegeben. Wir haben uns beschwert aber die haben sich ja sogar geweigert, uns das Ganze freiwillig schriftlich zu geben. Auch dass die Nutzung des Bordguthabens nicht automatisch Einverständnis bedeutet.
Ich frage mich, warum uns TUI nicht beim Einchecken informiert hat. Dann hätte ich mich stundenlang (bei uns wären es 5 gewesen) darum kümmern können, welche Rechte ich habe und ob ich überhaupt mit will. Um das zu verhindern hat man uns daher erst beim Ablegen informiert. Da hatte mein Reisebüro dann auch schon zu :-(. Habe mich monatelang auf Norwegen vorbereitet und dann nur 1 Tag auf See ohne Unterlagen Zeit, mich auf Schottland einzustellen.
Wir klagen gegen TUI und suchen Mitreisende, die als Zeugen zur Verfügung stehen. Wir würden im Gegenzug natürlich auch als Zeuge bereitstehen. Insbesondere über die Art der Information, die angeblichen Durchsagen und klare Aufklärung über unsere Rechte. Ich buche extra Pauschal mit Aufschlag, damit sich jemand kümmert. Nur TUI hat sich überhaupt nicht gekümmert - außer dass ihr Schiff voll bleibt!
Wer hat auch geklagt und welche Erfahrungen gemacht? Die Gegenanwälte behaupten, der Zeitfakor hätte bei anderen Verfahren keine Rolle gespielt. Sind die so weltfremd bei Gericht?
Gruß,
Rainer
wir waren auch auf der MS2 und sind in Schottland gelandet. TUI behauptet, 3 Durchsagen getätigt zu haben und extra später abgelegt zu haben, um den Passagieren das Auschecken zu ermöglichen. Wir haben das erste Mal vom Streik durch den Kapitän erfahren und selbst wenn dann noch 30 Minuten Zeit gewesen wäre, Ausschiffen in der kurzen Zeit ist doch gar nicht möglich.Aber er hat der das Problem verniedlicht. "Wird schon werden", holen den Lotsen per Hubschrauber oder Beiboot an Bord... Und Null Info darüber, dass jetzt noch Zeit ist für alle, die von Bord wollen. Selbst von der Bordreiseleitung hat es keine Info gegeben. Wir haben uns beschwert aber die haben sich ja sogar geweigert, uns das Ganze freiwillig schriftlich zu geben. Auch dass die Nutzung des Bordguthabens nicht automatisch Einverständnis bedeutet.
Ich frage mich, warum uns TUI nicht beim Einchecken informiert hat. Dann hätte ich mich stundenlang (bei uns wären es 5 gewesen) darum kümmern können, welche Rechte ich habe und ob ich überhaupt mit will. Um das zu verhindern hat man uns daher erst beim Ablegen informiert. Da hatte mein Reisebüro dann auch schon zu :-(. Habe mich monatelang auf Norwegen vorbereitet und dann nur 1 Tag auf See ohne Unterlagen Zeit, mich auf Schottland einzustellen.
Wir klagen gegen TUI und suchen Mitreisende, die als Zeugen zur Verfügung stehen. Wir würden im Gegenzug natürlich auch als Zeuge bereitstehen. Insbesondere über die Art der Information, die angeblichen Durchsagen und klare Aufklärung über unsere Rechte. Ich buche extra Pauschal mit Aufschlag, damit sich jemand kümmert. Nur TUI hat sich überhaupt nicht gekümmert - außer dass ihr Schiff voll bleibt!
Wer hat auch geklagt und welche Erfahrungen gemacht? Die Gegenanwälte behaupten, der Zeitfakor hätte bei anderen Verfahren keine Rolle gespielt. Sind die so weltfremd bei Gericht?
Gruß,
Rainer
- Wendy
- 3rd Officer
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- Registriert: 25.12.2007 22:10
Re: Mein Schiff 2 Routenänderung
Lieber Rainer,
Du hast Dich - extra für diesen Beitrag - angemeldet. Und bist immerhin in diesen Thread ja richtig. Nur - hast Du Dir eigentlich die Mühe gemacht, die 133 Beiträge VOR Deinem auch zu lesen?
Zum einen hättest Du dann schon einige ehemalige Mitreisende, die Du per persönlicher Nachricht anschreiben könntest.
Du hättest zudem einen Mitreisenden, der bereit wäre, das schon gefällte Urteil zur Verfügung zu stellen.
Es wurde schon geschrieben, wozu sich die TUI wohl bereit erklärt gegenüber denjenigen, die klagen.
Und was sie nicht macht....
Über die Frage, warum die TUI nicht bei Check-In alle Passagiere informiert hat (wie das die Reedereien ja mit dem Gesundheitszettel machen) wo sie doch Auge-in-Auge Kontakt haben mit jedem einzelnen Gast und behaupten, Durchsagen gemacht zu haben (die ja nicht jeder hört oder die nie gemacht wurden....) wurde diskutiert (ohne es zu wissen, gehe ich mal davon aus, das das einer der Punkte ist, warum die TUI nun den Schadensersatz leistet, der in den schon gefällten Urteilen beschlossen wurde).
All das steht schon in den 133 Beiträgen VOR DEINEM.
Wendy
Du hast Dich - extra für diesen Beitrag - angemeldet. Und bist immerhin in diesen Thread ja richtig. Nur - hast Du Dir eigentlich die Mühe gemacht, die 133 Beiträge VOR Deinem auch zu lesen?
Zum einen hättest Du dann schon einige ehemalige Mitreisende, die Du per persönlicher Nachricht anschreiben könntest.
Du hättest zudem einen Mitreisenden, der bereit wäre, das schon gefällte Urteil zur Verfügung zu stellen.
Es wurde schon geschrieben, wozu sich die TUI wohl bereit erklärt gegenüber denjenigen, die klagen.
Und was sie nicht macht....
Über die Frage, warum die TUI nicht bei Check-In alle Passagiere informiert hat (wie das die Reedereien ja mit dem Gesundheitszettel machen) wo sie doch Auge-in-Auge Kontakt haben mit jedem einzelnen Gast und behaupten, Durchsagen gemacht zu haben (die ja nicht jeder hört oder die nie gemacht wurden....) wurde diskutiert (ohne es zu wissen, gehe ich mal davon aus, das das einer der Punkte ist, warum die TUI nun den Schadensersatz leistet, der in den schon gefällten Urteilen beschlossen wurde).
All das steht schon in den 133 Beiträgen VOR DEINEM.
Wendy
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Re: Mein Schiff 2 Routenänderung
Ja, das habe ich heute auch gemerkt und schon Kontakt aufgenommen. Irgendwie war es wohl letzte Nacht zu spät und ich habe übersehen, dass da noch einige Seiten folgen :-( Den Text hatte ich schon fertig und als ich mich anmelden konnte: ab damit. Die Erleuchtung kam erst heute, als ich wieder richtig wach war und meinen Text gesucht habe.
- Gerd Ramm
- 1st Officer
- Beiträge: 6639
- Registriert: 12.09.2007 21:02
- Wohnort: Hamburg
Re: Mein Schiff 2 Routenänderung
Gut wäre ja auch ein Wort des Bedauerns, das gehört zum guten Ton.
-
- 5th Officer
- Beiträge: 35
- Registriert: 10.09.2012 20:01
Re: Mein Schiff 2 Routenänderung
TUI Cruises haben jede Menge Worte des Bedauerns und zwar in den Textbausteinen, die sie wieder und wieder in ihren Schreiben verschicken und wohl auch in anderen Beschwerdefällen verwenden. Das ganze ist dann so abgedroschen und realitätsfremd, dass es eigentlich nur noch peinlich ist. Auf diese Worte des Bedauerns kann ich dann gerne verzichten.Gerd Ramm hat geschrieben:Gut wäre ja auch ein Wort des Bedauerns, das gehört zum guten Ton.
Meine Empfehlung: Bei Anspruchstellung hart aber herzlos vorgehen und sich auf nix einlassen. Die Gegenseite macht es genauso. Klingt komisch, ist aber so.
@erde-online: Material gibt es genug, um Minderungsansprüche mindestens in Höhe von 40% durchzusetzen, wenn man innerhalb des ersten Monats nach Reiseende seine Beschwerde bei TUI Cruises eingereicht hat.
Bei Bedarf einfach melden.
- Raoul Fiebig
- Captain
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Re: Mein Schiff 2 Routenänderung
...ich fürchte Du hast den Zusammenhang nicht verstanden.reisespargel hat geschrieben:Auf diese Worte des Bedauerns kann ich dann gerne verzichten.