Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Beschluss am 22. Januar 2013 entschieden, dass es zulässig sei, eine Flusskreuzfahrt mit einer Reisedauer von "7 Tagen" zu bewerben, auch wenn die Einschiffung am Abend des ersten Tages und die Ausschiffung am Morgen des siebten Tages erfolgt (die Kreuzfahrt also aus nur 6 Übernachtungen besteht).
(OLG Köln, Az. 6 W 17/13, Beschluss vom 22.01.2013)
Siehe hier: http://www.wettbewerbszentrale.de/de/ho ... s/?id=1282
Reisedauer bei Flußkreuzfahrten (Beschluss OLG Köln)
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Re: Reisedauer bei Flußkreuzfahrten (Beschluss OLG Köln)
Alex,
das Urteil betrifft zwar speziell Flusskreuzfahrten, aber lässt sich auf andere Kreuzfahrten übertragen. Dazu haben wir hier einen Thread zur Rechtsprechung.
Gruß
Carmen
das Urteil betrifft zwar speziell Flusskreuzfahrten, aber lässt sich auf andere Kreuzfahrten übertragen. Dazu haben wir hier einen Thread zur Rechtsprechung.
Gruß
Carmen