fneumeier hat geschrieben:Bei privaten Krankenkassen hängt es ganz vom Tarif ab. Handelt es sich um öffentlichen Dienst, dann zahlt die private Kasse nix, weil auch die Beihilfe nur innerhalb Europas zahlt entsprechend der Regelung für gesetzliche Krankenkassen
Hallo Carmen,
dass würde ich nicht so stehen lassen wollen.
Die Beihilfe zahlt für Krankheitskosten außerhalb der EU (nicht Europa!) einen hier angemessenen Betrag (d.h. keine Mondbeträge).
Die privaten Krankenkassen zahlen m. E. die Krankheitskosten außerhalb von Europa bei Reisen bis zu 1 Monat.
in Bayern zahlt die Beihilfe leider nicht außerhalb der EU. Wir wurden schon mehrfach auf den Abschluss einer Auslands-Krankenversicherung hingewiesen. Und da meine PV auch nur zahlt, wenn die Beihilfe zahlt... Beihilferecht ist aber Landesrecht (bzw. Bundesrecht für Bundesbeamte), so dass es unterschiedlich sein kann, was geleistet wird.
Warum?????
Mein Schwiegervater macht demnächst zu seinem 90. mit uns einen Rundflug über Hamburg.
Ich hatte einen 89jährigen am Tisch der eine Weltreise mit dem Schiff machte.
Warum?????
Mein Schwiegervater macht demnächst zu seinem 90. mit uns einen Rundflug über Hamburg.
Ich hatte einen 89jährigen am Tisch der eine Weltreise mit dem Schiff machte.
Ist doch ok,hoffe bin mit 90 auch noch so gut drauf... Dann mit der Deutschland.... aber die ist dann sicher schon in Indien...