Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

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gcmv
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von gcmv »

@henry: Das werde ich machen - wollte aber zuerst hören, was die Hanse Merkur sagt. Sobald ich deren Ok habe, mache ich mit der Kreditkartenversicherung weiter ... ;)
gcmv
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von gcmv »

Kurzes Update:
Schriftliche Rückmeldung von der Hanse Merkur: "Sollte Ihre goldene Kreditkarte über einem anderen Versicherer abgedeckt sein, können Sie den Differenzbetrag über einen eigenständigen Versicherungsabschluss über unsere Webseite (Link) tätigen.
... Im Schadenfall müssten dann beide Versicherer informiert und der jeweilige Betrag entsprechend zur Prüfung eingereicht werden. Wichtig ist im Schadenfall anzugeben, dass Versicherungsschutz noch über einen anderen Versicherer besteht."

Das klingt schon mal sehr gut; jetzt werde ich gleich bei meiner Kreditkartengesellschaft noch nachfragen, ob die das genau so sehen ...
gcmv
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Re: Rechtsprechung Reiserecht Kreuzfahrt

Beitrag von gcmv »

Sodele - jetzt ist auch die positive Antwort seitens der Versicherung der Kreditkarte da.
Zitat:
... zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass Sie selbstverständlich die Differenz zwischen der Versicherungssumme und dem Reisepreis bei einer anderen Versicherungsgesellschaft absichern können.
Bitte informieren Sie dann auch unsere Schadenabteilung in einem Versicherungsfall über diese Versicherung; in unserer Schadenanzeige wird zudem nach weiteren Versicherungen für die Reise gefragt ...

Jetzt kann ich "beruhigt" die Aufstockung bei der Hanse Merkur tätigen (und dadurch mehrere hundert Euro sparen) - meine Zeitinvestition hat sich gelohnt. :)
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