Infos zu Fälligkeit der Restzahlung und Stornomodalitäten nach Umbuchung

Kreuzfahrten mit Explora Journeys und MSC Cruises
KF_81
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Re: Infos zu Fälligkeit der Restzahlung und Stornomodalitäten nach Umbuchung

Beitrag von KF_81 »

Hey!

MSC hatte uns auch das übliche bla bla geschrieben zwecks Änderung auf Grandiosa oder Gutschein.

Habe daraufhin unser RB kontaktiert und die haben unseren Wunsch nach Erstattung an MSC weiter gegeben. Dies habe ich mir schriftlich bestätigen lassen. Rückzahlung angeblich frühestens 90 Tage nach Beendigung der eigentlich KF.

Also warten wir mal bis Ende Janaur was bis dahin ist... Wenn nicht, schauen wir weiter!

Gruß, René
toni montana
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Re: Infos zu Fälligkeit der Restzahlung und Stornomodalitäten nach Umbuchung

Beitrag von toni montana »

Ich habe über kein Reisebüro gebucht - deswegen hilft mir Deine Antwort jetzt nicht so wirklich.
guerie
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Re: Infos zu Fälligkeit der Restzahlung und Stornomodalitäten nach Umbuchung

Beitrag von guerie »

Dann vermutlich einfach direkt an MSC schreiben (nachweislich?) und um Bestätigung der Rückzahlung bitten, ansonsten rechtliche Schritte vorbehalten.
berwa
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Re: Infos zu Fälligkeit der Restzahlung und Stornomodalitäten nach Umbuchung

Beitrag von berwa »

toni montana hat geschrieben: 19.08.2020 12:30 Mal eine Frage in die Runde: Ich hatte ja etwas weiter oben schon geschrieben, dass ich noch das Geld für meine über MSC gebuchten Landausflüge zurückhaben möchte. Allerdings kann man auf der MSC-Seite die Stornierungen der Landausflüge gar nicht mehr anklicken, geschweige denn, dass man telefonischen Kontakt bekäme.

Wie wäre denn jetzt die geeignete Vorgehensweise? Oder erstatten die den Kaufpreis automatisch zurück, wenn die Fahrt ausfällt? Einen Gutschein werde ich nicht akzeptieren.
Warum bekommen Sie denn keinen telefonischen Kontakt zu MSC? Ich habe in der letzten Zeit auch wiederholt wegen unserer umgebuchten Reise mit MSC telefoniert, völlig problemlos. Man sollte natürlich auch so vorgehen, wie es in der "Bandansage" erwünscht ist. Man gibt irgenwann seine Buchungsnummer ein, dann kommt eine Bandansage das es dauern könnte (ist aber nicht so, innerhalb weniger Minuten ist man mit einem MSC-Mitarbeiter verbunden)... Man sollte nur ein wenig Geduld haben.
KF_81
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Re: Infos zu Fälligkeit der Restzahlung und Stornomodalitäten nach Umbuchung

Beitrag von KF_81 »

toni montana hat geschrieben: 19.08.2020 13:35 Ich habe über kein Reisebüro gebucht - deswegen hilft mir Deine Antwort jetzt nicht so wirklich.
War jetzt nur eine allgemeine Info zu meiner aktuellen Erfahrung mit MSC.

Sorry, dass ich da nicht helfen kann! :rolleyes:

Ansonsten wie guerie... Ich würde MSC direkt anschreiben und schauen was passiert.

Gruß, René
Mercedes64
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Re: Infos zu Fälligkeit der Restzahlung und Stornomodalitäten nach Umbuchung

Beitrag von Mercedes64 »

Vielleicht weiss hier jemand Bescheid? Wir wurden von MSC ungefragt auf eine Reise im Mai mit der MSC Orchestra 2021 umgebucht, die jetzt 2 Wochen später stattfindet. Dieser Termin passt für uns nicht, da keine Schulferien mehr sind. Ich bin zufällig auf diese Umbuchung gestossen, als ich mich auf der MSC Homepage eingeloggt habe. Wir haben über ein bekanntes Reisebüro gebucht, Anzahlung lief aber über Direktinkasso bei MSC. Ich habe schon mehrmals beim Reisebüro interveniert und mitgeteilt, dass wir dieser Umbuchung widersprechen. Von MSC werden wir natürlich vertröstet, wir sollen das offizielle Schreiben von MSC mit der Umbuchungsmitteilung abwarten. Ich befürchte, da können wir noch lange warten, da die Reise erst im Mai 2021 aktuell wird. Wir möchten auch keine weitere Umbuchung, sondern einfach unsere Anzahlung zurück. Welches Vorgehen wäre hier angebracht?
seamaster76
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Re: Infos zu Fälligkeit der Restzahlung und Stornomodalitäten nach Umbuchung

Beitrag von seamaster76 »

Bei MSC ist das mit netten Worten wahrscheinlich unmöglich. Die reagieren erst wenn sich ein Anwalt einschaltet.

Die einzige Chance wäre, wenn Du mit Kreditkarte bezahlt hast. Dann kannst Du den Vertragsbruch seitens MSC bei Deiner Bank belegen und die wird im Normalfall die Anzahlung zurückbuchen.
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Re: Infos zu Fälligkeit der Restzahlung und Stornomodalitäten nach Umbuchung

Beitrag von Raoul Fiebig »

Hallo Mercedes64,

es ist wirklich bedauerlich, dass einige Reedereien schier endlos brauchen, bis sie Änderungen konkret kommunizieren. Uns fehlen immer noch "offizielle" Absagen für Buchungen auf Reisen (nicht MSC), die vor acht Wochen abgesagt wurden.

Du könntest Dein Reisebüro nochmals bitten, den Fall seinem MSC Sales Manager (so es einen haben sollte, was bei einem "bekannten Reisebüro" höchst wahrscheinlich ist) vorzutragen.

Dass MSC grundsätzlich erst beim Einschalten eines Anwalts reagiert, wie Jörg schreibt, kann ich nicht bestätigen. Wir haben in den vergangenen Wochen und Monaten etliche MSC-Buchungen umgebucht, aber auch zur Erstattung angemeldet. Das betraf auch diverse Reisen, bei denen die Kunden erst mal umgebucht worden waren.
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Re: Infos zu Fälligkeit der Restzahlung und Stornomodalitäten nach Umbuchung

Beitrag von seamaster76 »

Ich habe es anders erlebt. Nach der Absage der Fahrt mit der Opera, habe ich MSC dreimal über das Reisebüro angemahnt mir die Anzahlung zu erstatten, was mit Verweis auf die Corona beständig abgelehnt wurde.

Da ich keine Lust auf eine Anwaltsschlacht hatte, habe ich schliesslich auf die MSC Virtuosa für 2021 umgebucht. Das kostet mich leider meinen geplanten Urlaub in Saalbach Hinterglemm, aber ich hatte einfach keine Nerven für so etwas...
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Re: Infos zu Fälligkeit der Restzahlung und Stornomodalitäten nach Umbuchung

Beitrag von Ebi-Wan »

Ich dagegen kann Gutes berichten. Nachdem ich letzte Woche ggü. dem RB den Gutschein abgelehnt und auch der frechen Forderung der 50 € „Bearbeitungsgebühr“ widersprochen habe, kam heute ein V-Scheck über die gesamte Anzahlung.

Alles gut also. Geplante Abfahrt wäre übrigens der 2.1. gewesen.
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Re: Infos zu Fälligkeit der Restzahlung und Stornomodalitäten nach Umbuchung

Beitrag von Raoul Fiebig »

Hallo Eberhard,

schön zu hören. Da "V-Scheck" ungewöhnlich ist: Hattest Du die Anzahlung an das Reisebüro geleistet? MSC hat ja seit geraumer Zeit auf Direktinkasso umgestellt und allenfalls bei Gruppenbuchungen dürfte dies noch anders sein. :confused:
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Re: Infos zu Fälligkeit der Restzahlung und Stornomodalitäten nach Umbuchung

Beitrag von Ebi-Wan »

Hallo Raoul,

ja V-Scheck ist ungewöhnlich; ich hatte auch um Überweisung gebeten. Hoffe mal, dass der Scheck eingelöst wird ;-)

Ich hatte im Dezember direkt an das RB angezahlt. Daher habe ich jetzt auch auf eine Rückzahlung über das RB gepocht, und wollte eben auch nicht gelten lassen, dass das RB erst auf Erstattung von MSC warten muss.

Das Reisebüro - über das wir zum ersten (und wegen ein paar kleiner Vorkommnisse vor Covid-19 auch wohl zum letzten) Mal gebucht hatten, war mir aber bekannt dafür, dass es wohl Kontingente zum Gruppenpreis einkauft und die Reisen dann einzeln weiter verkauft. War auch ein schönes Angebot mit Aurea-Wellness-Experience, Getränkepaket und Landausflügen. Schade, nun wird's ja nix.
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Re: Infos zu Fälligkeit der Restzahlung und Stornomodalitäten nach Umbuchung

Beitrag von Thomas1967 »

Wir haben nun endlich 161 Tage nach Stornierung der Reise durch MSC und 132 Tage nach geplantem Kreuzfahrtbeginn unser Geld für die Kreuzfahrt und die Zusatzleistungen zurücküberwiesen bekommen. Wir hatten direkt nach der Stornierung seitens MSC den Wunsch nach Rückzahlung mitgeteilt.
Am Ende bin ich froh, das alles nochmal geklappt hat.

Ob ich nach diesen Erfahrungen nochmals mit MSC fahre, ist Stand heute eher unwahrscheinlich. Bei derartigen Geschäftspraktiken (mangelnde Kommunikation, Bearbeitungsdauer, ...) sind mir die Vorteile des Diamond-Statuses wurscht. Die praktizierte Kundennähe von MSC steht hier im krassen Gegensatz zum nach außen vermittelten Bild in der Werbung und im Internet.

Letzten Endes hat es mit der Rückzahlung nur geklappt, weil die Organisatoren unserer Gruppenreise einen Anwalt eingeschaltet haben.

Wir werden unsere Kreuzfahrt in 2022 bei einer anderen Reederei nachholen. Mich ärgert ein bißchen, dass ich vor 1 1/2 Jahren den Organisatoren MSC empfohlen hatte. So verliert MSC auf einen Schlag 28 Kunden.

Grüßle
Thomas
toni montana
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Re: Infos zu Fälligkeit der Restzahlung und Stornomodalitäten nach Umbuchung

Beitrag von toni montana »

Ich hatte jetzt tatsächlich einen MSC-Mitarbeiter in der Leitung!! Auf Rückfrage, ob meine gebuchten Landausflüge erstattet werden, kam als Antwort - Ja, aber das könnte bis zu drei Monate nach dem Reiseende dauern! Also wahrscheinlich ein Weihnachtsgeschenk.... Aber immerhin!
toni montana
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Re: Infos zu Fälligkeit der Restzahlung und Stornomodalitäten nach Umbuchung

Beitrag von toni montana »

Habe jetzt tatsächlich eine Gutschrift meiner Landausflüge auf der Kreditkarte erhalten! Meine Reise wäre Ende August gewesen - also keine zwei Monate nach dem geplanten Tourbeginn. Immerhin!
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Re: Infos zu Fälligkeit der Restzahlung und Stornomodalitäten nach Umbuchung

Beitrag von HeinBloed »

Irgendwie habe ich den Eindruck, dass manche auch vergessen und ausblenden, dass auch eine MSC und auch andere Kurzarbeit hat.

Im Moment läuft eben das Leben nicht "normal wie sonst auch".

Auch wir haben z. T. Monate gewartet. Aber deswegen würde ich niemals nie wieder sagen. Es kann ja nur noch aufwärts gehen.

Und wir hatten ja auch ein Reisebüro, das sich um alles gekümmert hat und uns umgebucht hat. Dafür musste ich mich nicht direkt mit MSC Mitarbeitern anlegen.
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Re: Infos zu Fälligkeit der Restzahlung und Stornomodalitäten nach Umbuchung

Beitrag von KF_81 »

Moin!

Uns erreichte übrigens letzte Woche eine neue Mail von MSC und somit die erste Mail, in der wir nun entscheiden durften, was wir denn wollen: Gutschein oder Rückzahlung.

Eigentlich dachte ich es wäre klar, nachdem wir ja nun bereits bei der Absage der Reise UND bei der versuchten Umbuchung der Reise auf die inneritalienischen Cruises auf der Grandiosa auf eine Rückzahlung bestanden hatten.

Man hat mir also versichert, meinen Wunsch entsprechend zu handeln und MSC zu informieren und tatsächlich kam dann noch eine Mail mit dem Wortlaut, man würde sich kümmern. Avisierte Bearbeitungszeit ließ man offen, wir sollen aber mit mindestens 120 Tagen rechnen.

Die angegebene Zeitspanne scheint also immer mal wieder zu variieren...

Dann warten wir mal bis Mitte Februar 2021 auf unser Geld für eine Reise, bei der spätestens seit Sommer 2020 klar war, dass sie nicht stattfinden wird.

Aber nun ja, so ist das halt momentan!

Üben wir uns eben in Geduld...

Gruß, René
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