Infos zu Fälligkeit der Restzahlung und Stornomodalitäten nach Umbuchung

Kreuzfahrten mit Explora Journeys und MSC Cruises
Meerbarbe
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Infos zu Fälligkeit der Restzahlung und Stornomodalitäten nach Umbuchung

Beitrag von Meerbarbe »

Hallo,

bei uns steht eine MSC Kreuzfahrt Mitte August an (oder auch nicht).
D.h. demnächst stünde eigentlich die Restzahlung an.

Hier gibt es doch bestimmt einige die vor der Fälligkeit der Restzahlung die Möglichkeit einer Umbuchung auf eine spätere Reise genutzt haben.
Könnt ihr mir mal verraten wie sich dadurch die Restzahlungs- und Stornomodalitäten ändern?

Muss die Restzahlung 30 Tage vor der Original-Reise gezahlt werden oder verschiebt sich mit der Umbuchung die Zahlung der Restsumme auf 30 Tage vor dem Beginn der neuen/späteren Reise?

Wie sieht es mit den Stornierungsmöglichkeiten aus? Wie ändern sich diese?

a) richtet sich die Stornogebühr nach dem alten Abfahrtstermin ? <- das wäre sehr vorteilhaft für MSC und gleichzeitig sehr nachteilhaft für den Kunden
b) richtet sich die Stornogebühr nach dem neuen Abfahrtstermin, ist aber mindestens so hoch wie zur Zeit der Umbuchung der alten Reise ?
also z.B. mind. 30% wenn man im Bereich "bis 30 Tage vor Reiseantritt" war als man umgebucht hat <- das wäre die fairste Lösung
c) richtet sich die Stornogebühr nach dem neuen Abfahrtstermin ? <- kann ich mir nicht vorstellen, da so die Kunden die Stornogebühren ja wieder nach unten drücken könnten

Wie vermutlich Tausende andere auch überlegen wir, was wir tun sollen. Die Gesundheitskonzepte der Reedereien in allen Ehren, nur können wir uns nicht vorstellen, dass eine Kreuzfahrt im August tatsächlich einen "Erholungsurlaub" darstellen kann. Zumal wir als Familie reisen würden und dort das ausweichen auf "mal Zeit für sich auf der Kabine mit Zimmerservice" nicht möglich ist.

Sprich, im August möchten wir sicherlich nicht auf Kreuzfahrt gehen.
Ein Storno seitens MSC wäre uns also das liebste. (Eine Umbuchung auf nächstes Jahr ist wenig Attraktiv, da wir für nächstes Jahr bereits eine andere Kreuzfahrt gebucht haben.)

Dennoch wäre uns eine Umbuchung lieber als 30% komplett in den Wind zu schreiben, wenn wir jetzt stornieren würden.
Durch die Umbuchung möchten wie aber nicht noch mehr Geld aufs Spiel setzen. D.h.:
- nicht jetzt schon die Restzahlung überweisen für eine Reise die irgendwann im nächsten Jahr stattfindet
- wenn die neue nur zu 100% Stornokosten abgesagt werden könnte wäre das genau so ein Hinderungsgrund (siehe bei obiger Frage Option a), denn wer weiß wie sich alles mit Corona entwickelt. Niemand kann vorhersehen, ob in einem Jahr wieder "normale" Kreuzfahrten stattfinden. Daher bringt mir eine Umbuchung ohne realistische Storno-Option auch nichts.


Daher die Fragen hier. Emails an MSC bleiben ja leider lange Zeit unbeantwortet.

Viele Grüße
Meerbarbe
kofferradio
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Re: Infos zu Fälligkeit der Restzahlung und Stornomodalitäten nach Umbuchung

Beitrag von kofferradio »

Auf jeden Fall abwarten, ob die Reise abgesagt wird. Die Restzahlung würde ich auch bei Fälligkeit nicht überweisen, bevor sie nicht angemahnt wurde (was nicht passieren wird, sofern eine Absage im Raum steht). In den nächsten Tagen sollte eigentlich eine Aussage zu den August-Reisen kommen, dann wisst ihr mehr.

Bei Umbuchung wird die Restzahlung 30 Tage vor dem neuen Reisetermin fällig, ggf. müsst ihr bei der Anzahlung nachzahlen (falls neue Reise teurer). Die Stornoregel ist aus leider nicht eindeutig formuliert... Nach meinem Verständnis der AGB zahlt ihr bei Storno der neuen Reise mindestens den Prozentsatz, welcher gilt für den Abstand zwischen Umbuchungszeitpunkt und Datum der alten Reise (damit keine "Besserstellung" durch Umbuchung).
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Re: Infos zu Fälligkeit der Restzahlung und Stornomodalitäten nach Umbuchung

Beitrag von biko »

Wir hatten von Juli 20 (von MSC abgesagt) auf Mai 21 umgebucht. Die Anzahlung für Reise 1 ist bezahlt, wird gegengerechnet. Die Restzahlung für Reise 2 ist sechs Wochen vor Abfahrt fällig.
Meerbarbe
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Re: Infos zu Fälligkeit der Restzahlung und Stornomodalitäten nach Umbuchung

Beitrag von Meerbarbe »

Scheinbar hat es sich jetzt erledigt mit unserer "Norwegen und Ostsee-Reise".

"Für die in Nordeuropa verkehrenden Schiffe wird die Einstellung des Betriebs bis zum 18. Oktober 2020 verlängert."

Schauen wir mal was dann auf den nächsten Tagen auf msccruises.de erscheint.

D.h. die neue Frage ist: wer hat erfolgreich sein Geld für eine von MSC stornierte Reise zurückverlangt und auf welchem Weg?
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Re: Infos zu Fälligkeit der Restzahlung und Stornomodalitäten nach Umbuchung

Beitrag von Cruise-Jaeger123 »

Das war ja seit Freitag-Nachmittag schon klar, als MSC alle Preziosa-Abfahrten in Hamburg bzw. alle Meraviglia-Abfahrten in Kiel "ausgenullt" hat ( = also aus dem Verkauf genommen hat). ;)
Meerbarbe
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Re: Infos zu Fälligkeit der Restzahlung und Stornomodalitäten nach Umbuchung

Beitrag von Meerbarbe »

Nun kam auch die Email von MSC. Auch diese erweckt den Anschein, dass es ausschließlich Gutscheine gäbe. Das finde ich schon dreist.
toni montana
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Re: Infos zu Fälligkeit der Restzahlung und Stornomodalitäten nach Umbuchung

Beitrag von toni montana »

Ist inzwischen auch auf der normalen Webseite nachzulesen.
Ich laufe dem Geld für meine Landausflüge hinterher. Es gibt keinerlei Kontakt zu MSC. Seite überlastet oder Absicht???
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Re: Infos zu Fälligkeit der Restzahlung und Stornomodalitäten nach Umbuchung

Beitrag von mezqal »

Gestern kam 4 Monate nach Storno die Erstattung der Ausflüge und Sonderleistungen. Nach wie vor keinerlei Spur des restlichen Geldes und Kontakt ist eh Fehlanzeige.

Heute kam der Verhandlungstermin per Post....
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Re: Infos zu Fälligkeit der Restzahlung und Stornomodalitäten nach Umbuchung

Beitrag von blueside »

Meerbarbe hat geschrieben: 07.07.2020 18:05 Nun kam auch die Email von MSC. Auch diese erweckt den Anschein, dass es ausschließlich Gutscheine gäbe. Das finde ich schon dreist.
Moin :)
In der Reiseabsage von MSC, die ich am 05.06.2020 erhalten habe, war auch nur der Gutschein im Angebot. Ich habe dem widersprochen und um Rückerstattung gebeten. Darauf kam als Antwort, dass ich mich an mein Reisebüro wenden soll, die dann nochmals für mich die Rückerstattung angefordert haben. Ich habe die Bestätigung für die Rückzahlung 60-90 Tage nach ursprünglichem Abfahrtsdatum vom Reisebüro erhalten!
Da bin ich gespannt, ob MSC die Zusage einhält ;)
Viele Grüße aus dem Norden :wave:
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Re: Infos zu Fälligkeit der Restzahlung und Stornomodalitäten nach Umbuchung

Beitrag von Ebi-Wan »

Schön, dass Ihr wenigstens mails erhaltet.

Ich habe gestern durch Zufall im MSC Kundenbereich entdeckt, dass MSC unsere Westl. Mittelmeer mit der Divina, Abfahrt Genua 2.1.21, umgebucht hat auf Grandiosa, Abfahrt 3.1.21.

Und das, ohne uns oder das RB zu informieren. Das RB stellt sich (noch) auf den Standpunkt, wir müssten die Reise (die es gar nicht mehr gibt) zu Vor-Pandemie-AGB-Konditionen stornieren...
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Aktuelle Stornomittelung

Beitrag von harryddorf »

Hallo zusammen,

auch meine KF im Oktober hat es erwischt.
Folgende Mail hat mich erreicht:

[...]


Fazit - Geld gibt's augenscheinlich immer noch nicht - aber da ich bislang nur 50 EUR angezahlt habe ist der "Verlust" nicht ganz SO groß, sollte ich nichts Neues finden.
Was mich eher interessiert, bei der Buchung wurde ein 30% On Board Reward Rabattgutschein eingelöst, welcher bis Oktober 2020 gültig ist.
Ich habe MSC jetzt mal angemailt und um Verlängerung der Gültigkeit gebeten - Träumen darf man ja :D
Zuletzt geändert von Raoul Fiebig am 21.07.2020 16:06, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Bitte Punkt 5.) der Forenregeln beachten!
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Re: Infos zu Fälligkeit der Restzahlung und Stornomodalitäten nach Umbuchung

Beitrag von Ebi-Wan »

Update zu meinem Posting von heute Morgen:

soeben kam über das RB die Änderungsmitteilung von MSC.

Es wurde die Möglichkeit des "kostenlosen Rücktritts vom Vertrag" innerhalb 14 Tagen genannt, ansonsten gelte die Änderung als angenommen.
Von der Möglichkeit des kostenlosen Rücktritts habe ich umgehend Gebrauch gemacht.
Eine Gutscheinlösung wurde nicht erwähnt. Ich gehe daher davon aus, dass meine Anzahlung zurück überwiesen wird.
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Re: Infos zu Fälligkeit der Restzahlung und Stornomodalitäten nach Umbuchung

Beitrag von hexlex »

Hallo zusammen!
Auch wir sind von einer Umbuchung betroffen, anstatt am 16.November von Dubai nach Wien zurückzufliegen, sollen wir jetzt erst am 16. November in Genua starten, Reisedauer 4 Tage mehr, Abfahrt Genua statt Venedig....
Auch wir haben die Möglichkeit des „kostenlosen Rücktritts vom Vertrag“ in einer e-Mail bekommen, werden davon Gebrauch machen und hoffen auf Rückzahlung der Anzahlung.

Wir sind irgendwie traurig erleichtert ob der ganzen Situation 😢😌

Liebe Grüße aus Osttirol
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Re: Infos zu Fälligkeit der Restzahlung und Stornomodalitäten nach Umbuchung

Beitrag von Ebi-Wan »

Neues vom Reisebüro:
Dieses hat nun (nach Anmahnung der Rückzahlung) einen Gutschein in Höhe der Anzahlung geschickt. Im Begleitschreiben heißt es, wenn ich den Gutschein nicht möchte, würde man für mich bei MSC die Rückerstattung anfragen. Gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 Euro...
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Re: Infos zu Fälligkeit der Restzahlung und Stornomodalitäten nach Umbuchung

Beitrag von Raoul Fiebig »

Eberhard Fruck hat geschrieben: 13.08.2020 22:51 Neues vom Reisebüro:
Dieses hat nun (nach Anmahnung der Rückzahlung) einen Gutschein in Höhe der Anzahlung geschickt. Im Begleitschreiben heißt es, wenn ich den Gutschein nicht möchte, würde man für mich bei MSC die Rückerstattung anfragen. Gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 Euro...
...angesichts dessen, dass wir quasi seit Monaten unentgeltlich für unsere Kunden arbeiten, fehlen einem da wirklich jegliche Worte angesichts des Verhaltens des einen oder anderen Mitbewerbers. :eek:
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Re: Infos zu Fälligkeit der Restzahlung und Stornomodalitäten nach Umbuchung

Beitrag von Meerbarbe »

Hallo Eberhard,

das ist eine Frechheit. Ich glaube kaum, dass diese Bearbeitungsgebühr eine rechtliche Grundlage hat.
Genau nach dieser würde ich beim Reisebüro mal fragen.

V.a. hattest du Anfang Juli ja geschrieben, dass ein kostenloser Rücktritt vom Vertrag (seitens MSC) angeboten wurde.

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Re: Infos zu Fälligkeit der Restzahlung und Stornomodalitäten nach Umbuchung

Beitrag von Cruise-Jaeger123 »

Meerbarbe hat geschrieben: 13.08.2020 22:57 Ich glaube kaum, dass diese Bearbeitungsgebühr eine rechtliche Grundlage hat.
Hmm, doch, hat es. Gibt immer wieder lustige Diskussionen darüber in einem Flugforum (kann man das Forum nennen? Es ist der Vielfliegertreff), wenn man über ein Buchungsportal einen Flug bucht, dieser dann airlineseitig storniert oder geändert wird und man einen Refund angeboten bekommt.

O-Ton ist immer, dass mit der gezahlten Ticket Service Charge (TSC) aufgeschlagen auf den Flugpreis ausschliesslich die Ausstellung des Tickets abgegolten ist und jegliche Extraleistungen (wie eben die Bearbeitung eines Refunds) ohne zusätzliche Gebühr eine reine Kulanz ist. Bei nahezu allen Buchungsportalen sind Gebühren von 30 bis 50€ für den Refund nach einer Flugplanänderung mittlerweile üblich.

Kann man gut oder schlecht finden, aber es gibt ja immer noch die Lösung, dass man genau jene Buchungsportale, die keine gebührenfreie Lösung anbieten, zukünftig nicht mehr für eine Buchung wählt... oder eben direkt bei der Reederei oder Airline bucht...

Das Problem ist ganz einfach, dass selbst die Rückabwicklung und Erstattung eines Airline-Tickets z.B. im Reservierungssystem Amadeus oft ca. 10min dauert. Dazu muss der Vorgang später nochmal angefasst werden, wenn die Erstattung durch die Airline "cleared" wird und gfls. den Refund an den Kunden anstossen. Rechnet man nun normale Lohnkosten hoch, kommen wir da ganz schnell auf 15€ "Kosten" für den Refund für das Buchungsportal, wenn man nicht zufällig das Servicecenter nach Indien ausgelagert hat. Und da ist klar, warum ein Buchungsportal nach Flight Time Change bei einem Refund 30 oder 40€ Zusatzgebühren berechnet...
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Re: Infos zu Fälligkeit der Restzahlung und Stornomodalitäten nach Umbuchung

Beitrag von fneumeier »

Cruise-Jaeger123,

das mag für Flugbuchungen gelten...

Bei Reisebuchungen bekommt das Reisebüro eine prozentuale Provision vom Reisepreis und keine TSC. Früher gab es auch noch Provisionen bei Flugbuchungen, die die Airlines aber schon lange abgeschafft haben.

Das Problem ist zudem, der Kunde kann vielen Reedereien bei Buchung über ein Reisebüro nur über dieses mit der Reederei kommunizieren. Eine direkte Kommunikation mit dem Kunden wird von der Reederei abgelehnt.

Und bei der Reisebuchung ist es ja nicht mit der Ausstellung des Tickets beendet... Das Reisebüro macht die Buchung, bekommt ggfs. die Reiseunterlagen und schickt diese an den Kunden weiter, soll beraten, soll/kann (der Provision teils unterliegende) Nebenleistungen wie Getränkepakete buchen... und und und... auch wenn es den Reisebüros nicht gefällt, aber hier fällt auch die Rückabwicklung unter die Tätigkeit des Reisebüros.

Gruß

Carmen
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Re: Infos zu Fälligkeit der Restzahlung und Stornomodalitäten nach Umbuchung

Beitrag von Ebi-Wan »

Ich habe natürlich postwendend widersprochen. Werde weiter berichten ...
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Re: Infos zu Fälligkeit der Restzahlung und Stornomodalitäten nach Umbuchung

Beitrag von toni montana »

Mal eine Frage in die Runde: Ich hatte ja etwas weiter oben schon geschrieben, dass ich noch das Geld für meine über MSC gebuchten Landausflüge zurückhaben möchte. Allerdings kann man auf der MSC-Seite die Stornierungen der Landausflüge gar nicht mehr anklicken, geschweige denn, dass man telefonischen Kontakt bekäme.

Wie wäre denn jetzt die geeignete Vorgehensweise? Oder erstatten die den Kaufpreis automatisch zurück, wenn die Fahrt ausfällt? Einen Gutschein werde ich nicht akzeptieren.
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