Stornofrage wegen Corona
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- Naut. Assistant
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Stornofrage wegen Corona
Hallo
Unsere Kreuzfahrt mit MSC würde Stand heute am 30.05.2020 ab Genua starten.
Alle MSC-Kreuzfahrten bis 29.05.2020 sind gecancelt.
Unsere Begleitung (Schwiegereltern) und wir wollen diese Reise wegen den bekannten Umständen stornieren.
Die Frage ist nun, wenn ich jetzt storniere bezahlen wir 30% Storno-Gebühren, da die Reise (noch) nicht abgesagt wurde.
Sollte die Reise jetzt nach der Stornierung seitens MSC abgesagt werden, sind die Stornogebühren dann hinfällig oder haben wir dann
halt Pech gehabt und bleiben auf den Storno-Gebühren sitzen ?
Wie wahrscheinlich ist eingentlich der Start einer Kreuzfahrt am 30.05.2020 ?
Eine Reiserücktrittsversicherung liegt vor, bringt mir nur wahrscheinlich nix ohne schwere Krankheit...
Gruß,
Uli
Unsere Kreuzfahrt mit MSC würde Stand heute am 30.05.2020 ab Genua starten.
Alle MSC-Kreuzfahrten bis 29.05.2020 sind gecancelt.
Unsere Begleitung (Schwiegereltern) und wir wollen diese Reise wegen den bekannten Umständen stornieren.
Die Frage ist nun, wenn ich jetzt storniere bezahlen wir 30% Storno-Gebühren, da die Reise (noch) nicht abgesagt wurde.
Sollte die Reise jetzt nach der Stornierung seitens MSC abgesagt werden, sind die Stornogebühren dann hinfällig oder haben wir dann
halt Pech gehabt und bleiben auf den Storno-Gebühren sitzen ?
Wie wahrscheinlich ist eingentlich der Start einer Kreuzfahrt am 30.05.2020 ?
Eine Reiserücktrittsversicherung liegt vor, bringt mir nur wahrscheinlich nix ohne schwere Krankheit...
Gruß,
Uli
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Re: Stornofrage wegen Corona
Eher unwahrscheinlich.fladenbrot hat geschrieben: 19.04.2020 21:39Wie wahrscheinlich ist eigentlich der Start einer Kreuzfahrt am 30.05.2020?
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Re: Stornofrage wegen Corona
Bleib ruhig, am 30.05. fährt gar nix ab Genua. Bis da wieder etwas halbwegs abfährt wird es Herbst oder Frühwinter.
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- 4th Officer
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Re: Stornofrage wegen Corona
Wir sind auch auf MSC am 31.05. ab Genua gebucht und warten auf die Absage von MSC. Eigentlich ist es klar, dass zu diesem Termin keine KF startet, schon gar nicht ab Italien. Ich gehe davon aus, dass die Absage kommt bevor die Restzahlung fällig ist.
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Re: Stornofrage wegen Corona
Wenn Du jetzt stornierst, werden die Stornogebühren fällig und damit existiert Dein Vertrag mit MSC nicht mehr. Sollte MSC danach die KF absagen, ist das für Dich bedeutungslos, denn Du bist ja bereits raus. Die Stornogebühren gibt es in diesem Fall natürlich nicht zurück.
Also einfach abwarten bis MSC von selbst absagt. Sollte MSC das nicht machen (was nicht anzunehmen ist!), bleibt eventuell noch eine kurzfristige Stornierung durch Dich, wenn Du aufgrund bestehender Reisewarnungen oder Einreiseverbote nicht zum Abfahrtshafen kommst. So was geht aber erst kurz vor der Reise, also wahrscheinlich max. eine Woche vorher, wenn absehbar ist, dass sich an der Situation bis zum Reisebeginn nichts mehr ändern wird.
Also einfach abwarten bis MSC von selbst absagt. Sollte MSC das nicht machen (was nicht anzunehmen ist!), bleibt eventuell noch eine kurzfristige Stornierung durch Dich, wenn Du aufgrund bestehender Reisewarnungen oder Einreiseverbote nicht zum Abfahrtshafen kommst. So was geht aber erst kurz vor der Reise, also wahrscheinlich max. eine Woche vorher, wenn absehbar ist, dass sich an der Situation bis zum Reisebeginn nichts mehr ändern wird.
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- Naut. Assistant
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Re: Stornofrage wegen Corona
Herzlichen Dank für eure Antworten !!!
Dann werde ich halt einfach mal abwarten......
Dann werde ich halt einfach mal abwarten......
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- Naut. Assistant
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Re: Stornofrage wegen Corona
Restzahlung fällig bis 26.04.2020.....
Soll ich wirklich noch zahlen ?
Ich weiß, rechtlich schon.....aber mit gesundem Menschenverstand eigentlich doch nicht und vorerst Mal abwarten....oder ?
Soll ich wirklich noch zahlen ?
Ich weiß, rechtlich schon.....aber mit gesundem Menschenverstand eigentlich doch nicht und vorerst Mal abwarten....oder ?
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- Naut. Assistant
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Re: Stornofrage wegen Corona
Wir wollten eigentlich am 30.05.ab Barcelona mit der "Seaview" fahren, die Restzahlung bei uns ist am 30.04. fällig. Wir warten einfach ab ob wir von MSC die Restzahlungsrechnung bekommen. Dann sehen wir weiter...... Wenn ich es richtig verstanden habe, hat die Spanische Regierung alle Häfen für Kreuzfahrten bis auf weiteres gesperrt, Italien ist ja auch zu. Ich kann mir nicht vorstellen das ab 30.05. Kreuzfahrten im Mittelmeer stattfinden. Unser Plan "B" sieht vor das wir, wenn die Reise bis zum Restzahlungstermin 30.04. nicht abgesagt wird, wir auf 2021 umbuchen. Dann dürfte ja die geleistete Anzahlung der "alten" Reise mit der neuen Reise verrechnet werden und die Restzahlung sollte dann 30 Tage vor Abfahrt der neuen Reise erst fällig werden.
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Re: Stornofrage wegen Corona
Moin
Es wäre schön wenn ihr uns weiter über den Verlauf mit der Restzahlung an MSC informiert.
Meine Restzahlung ist Anfang August fällig und ich sauge alle Infos auf, die ich bekommen kann!
Ich habe im www gelesen, dass man, wenn 4 Wochen vor Reisebeginn erkennbar wird, dass die Reise nicht stattfindet, die Fälligkeit der Restzahlung mit einer "Unsicherheitseinrede" nach § 321 BGB gegenüber den Reiseveranstalter abgewendet werden kann.
Alles ohne Gewähr, denn ich bin kein Jurist!

Es wäre schön wenn ihr uns weiter über den Verlauf mit der Restzahlung an MSC informiert.
Meine Restzahlung ist Anfang August fällig und ich sauge alle Infos auf, die ich bekommen kann!
Ich habe im www gelesen, dass man, wenn 4 Wochen vor Reisebeginn erkennbar wird, dass die Reise nicht stattfindet, die Fälligkeit der Restzahlung mit einer "Unsicherheitseinrede" nach § 321 BGB gegenüber den Reiseveranstalter abgewendet werden kann.
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- Garfield
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Re: Stornofrage wegen Corona
Da habe ich Bedenken.blueside hat geschrieben: 23.04.2020 11:27... die Fälligkeit der Restzahlung mit einer "Unsicherheitseinrede" nach § 321 BGB gegenüber den Reiseveranstalter abgewendet werden kann. ...
Der Pauschalreisebereich ist nämlich in eigens dafür geschaffenen Rechtsvorschriften geregelt, und zwar grundsätzlich so, dass der Kunde einen besonderen Schutz genießt. Dazu gehört ja auch die umgehende Rückzahlungspflicht des § 651h (5) BGB, den die Reiseveranstalter z.Z. so gerne "übersehen". Solche Sonderregelungen verdrängen im Allgemeinen die breiter gefassten Grundsatzregelungen: Lex specialis derogat legi generali!
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- Naut. Assistant
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Re: Stornofrage wegen Corona
Hat das MSC zu entscheiden, ob eine Reise storniert wird ?
Oder gilt da momentan so eine Art automatische Stornierung da ja eine Reisewarnung usw. vorliegt ?
Verzeiht meine Unwissenheit
Oder gilt da momentan so eine Art automatische Stornierung da ja eine Reisewarnung usw. vorliegt ?
Verzeiht meine Unwissenheit

- Digiman25
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Re: Stornofrage wegen Corona
Auch wenn es momentan quasi Reisewarnungen nach überall gibt: Die Stornierung muss sicher vom Veranstalter kommen. Er könnte sich ja (in weniger dramatischen Fällen wie momentan) auch für eine Umroutung oder so entscheiden.
Gruß aus Lippe
Walter
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- Garfield
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Re: Stornofrage wegen Corona
Nein. Der Kunde kann natürlich selbst stornieren und muss auch keine Stornokosten tragen, wenn "unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten" (§ 651h (3) BGB), die die Durchführung der Reise nicht zulassen. Eine Reisewarung dürfte in aller Regel ein solcher außergewöhnlicher Umstand sein.fladenbrot hat geschrieben: 25.04.2020 15:08 Hat das MSC zu entscheiden, ob eine Reise storniert wird ?
Oder gilt da momentan so eine Art automatische Stornierung da ja eine Reisewarnung usw. vorliegt ? ...
Allerdings gilt die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amts z.Z. nur bis einschließlich 3.5.20. Die Stornierung einer Reise, die erst Ende Mai beginnt, kann man damit im Augenblick also noch nicht begründen. Also einfach mal abwarten ...
- Digiman25
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Re: Stornofrage wegen Corona
Ups, da hat Stefan natürlich Recht: Stornierung durch den Kunden ist auch möglich - mit den genannten Einschränkungen wie Stornogebühr usw.
Ich war auf Stornierung durch Veranstalter oder "automatisch" fixiert.
Gruß aus Lippe
Walter
Ich war auf Stornierung durch Veranstalter oder "automatisch" fixiert.
Gruß aus Lippe
Walter
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- Naut. Assistant
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Re: Stornofrage wegen Corona
Wie sind denn die Erfahrungen mit MSC zum Thema Rückzahlung bei abgesagten Kreuzfahrten?
- Garfield
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Re: Stornofrage wegen Corona
Schlecht.
Mein Anwalt, der mich vor der Krise gegen Costa vertreten hat, bemerkte nebenbei, dass MSC sich bei Auseinandersetzungen, gleich welcher Art, NIE vergleicht, sondern es immer auf ein Urteil ankommen lässt. Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass sich das ausgerechnet jetzt bessert.
Mein Anwalt, der mich vor der Krise gegen Costa vertreten hat, bemerkte nebenbei, dass MSC sich bei Auseinandersetzungen, gleich welcher Art, NIE vergleicht, sondern es immer auf ein Urteil ankommen lässt. Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass sich das ausgerechnet jetzt bessert.
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Re: Stornofrage wegen Corona
Wir haben vor vier Wochen schriftlich um Erstattung einer voll bezahlten und von MSC stornierten Reise gebeten und ausführlich begründet, warum wir einen Gutschein nicht akzeptieren möchten (u.a. weil wir noch weitere Kreuzfahrten bereits gebucht und anbezahlt haben, wohlgemerkt bei MSC!). Auf dieses Schreiben haben wir bis heute keine Antwort. Auch eine Erstattung der vorab gebuchten und bezahlten Ausflüge ist bis heute nicht erfolgt.
Also eher hoffnungslos!
Grüße Biggi
Also eher hoffnungslos!
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Re: Stornofrage wegen Corona
Moin
Das mindeste wäre die sofortige Erstattung der bezahlten Ausflüge!
Da kann ich froh sein, dass wir noch keine Extra-Leistungen für die Tour September/Oktober gebucht und bezahlt haben.
Schönen Sonntag @ ALL

Das mindeste wäre die sofortige Erstattung der bezahlten Ausflüge!
Da kann ich froh sein, dass wir noch keine Extra-Leistungen für die Tour September/Oktober gebucht und bezahlt haben.
Schönen Sonntag @ ALL

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Re: Stornofrage wegen Corona
Tipp:
Die Reisebüros können aus einem Reisebürokontingent für Zusatzleistungen bei MSC auch solche Leistungen im Voraus auf eine Weise einbuchen, dass statt sofortiger Komplett-Zahlung der vorgebuchten Zusatzleistungen stattdessen sich der Reisepreisrechnungsbetrag erhöht.
Das macht den RBs zusätzliche Arbeit, und sie bekommen nur sehr wenig Entgelt dafür an Provision für die Erhöhung des Reisepreises, wenn man sich überlegt, dass sie davon nur Prozentanteile erhalten, wenn man nicht sehr viele solche Zusatzleistungen einbuchen lässt.
Deshalb verweisen sie oft auf die Möglichkeit, dass man sich das über die MSC-Webseite selbst einbuchen könnte.
Wir haben bei unserer durch MSC stornierten Kreuzfahrt das RB die Zusatzleistungen einbuchen lassen. So dass eben nicht alles im Voraus bereits bei Buchung der Zusatzleistung fällig war.
Und da MSC die Reise bereits vor unserer Restzahlung storniert hat bzw. angekündigt hatte, sie wird storniert, liegt bei MSC nur das Geld der Vorauszahlung, mehr nicht.
Die Reisebüros können aus einem Reisebürokontingent für Zusatzleistungen bei MSC auch solche Leistungen im Voraus auf eine Weise einbuchen, dass statt sofortiger Komplett-Zahlung der vorgebuchten Zusatzleistungen stattdessen sich der Reisepreisrechnungsbetrag erhöht.
Das macht den RBs zusätzliche Arbeit, und sie bekommen nur sehr wenig Entgelt dafür an Provision für die Erhöhung des Reisepreises, wenn man sich überlegt, dass sie davon nur Prozentanteile erhalten, wenn man nicht sehr viele solche Zusatzleistungen einbuchen lässt.
Deshalb verweisen sie oft auf die Möglichkeit, dass man sich das über die MSC-Webseite selbst einbuchen könnte.
Wir haben bei unserer durch MSC stornierten Kreuzfahrt das RB die Zusatzleistungen einbuchen lassen. So dass eben nicht alles im Voraus bereits bei Buchung der Zusatzleistung fällig war.
Und da MSC die Reise bereits vor unserer Restzahlung storniert hat bzw. angekündigt hatte, sie wird storniert, liegt bei MSC nur das Geld der Vorauszahlung, mehr nicht.
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Re: Stornofrage wegen Corona
P.S. Auch hierbei zeigt sich, ob man für sich das "richtige" Reisebüro gewählt hat. Es war für unseres selbstverständlich, dass sie das gemacht haben, nachdem wir mehrere Tage nach der Festbuchung der zuvor fast rein nur Kreuzfahrtbuchung, dann noch den Wunsch geäußert hatte, was alles noch zusätzlich an Leistungen eingebucht werden soll.
Nur deshalb ein RB zu wählen, weil es irgendwelche Prozentabschläge verspricht oder Boni, kann ins Auge gehen, weil sie dann selbst sehr auf die Beachtung von preislichen Regelungen gepimmt sein könnten statt auf die Qualität ihrer Leistungserbringung.
Ich schreibe aus schlechter Erfahrung diesbezüglich. Bei einer Reise hatten wir bei einem anderen, uns zuvor unbekannten RB deshalb gebucht, weil einer Mitreisenden das Angebot eines Bonus auf einer Messe so gut gefallen hatte. Was danach alles dann an Ärger und wohlgemerkt MEHRFACHEN Reklamationen notwendig war, hat sie eines Bessersn für die Zukunft gelehrt.
(Und uns natürlich auch, so einem Drängen nicht unbedingt nachzugeben, wenn man zumindest nicht auf entsprechende Erfahrungswerte anderer bzgl. Qualität und so weiter sich "versichern" kann.)
Das ist nämlich den Ärger nicht wert, den man im Vorfeld einer Reise dabei haben kann. Hat man nämlich so ein RB für so eine Reise an der Backe, dann bekommt man es nicht mehr los für diese Reise. Und es muss alles über das RB laufen, man kann nicht mal direkt dann mit der Cruisegesellschaft direkt versuchen, das wieder hinzubiegen, die verweisen dann auf das RB. Welches Mist gemacht hat und bei dem man dann auch noch den Mist reklamieren darf, den sie bei der Beseitigung ihrer vorherigen Mists zusätzlich noch produziert haben.
Nur deshalb ein RB zu wählen, weil es irgendwelche Prozentabschläge verspricht oder Boni, kann ins Auge gehen, weil sie dann selbst sehr auf die Beachtung von preislichen Regelungen gepimmt sein könnten statt auf die Qualität ihrer Leistungserbringung.
Ich schreibe aus schlechter Erfahrung diesbezüglich. Bei einer Reise hatten wir bei einem anderen, uns zuvor unbekannten RB deshalb gebucht, weil einer Mitreisenden das Angebot eines Bonus auf einer Messe so gut gefallen hatte. Was danach alles dann an Ärger und wohlgemerkt MEHRFACHEN Reklamationen notwendig war, hat sie eines Bessersn für die Zukunft gelehrt.
(Und uns natürlich auch, so einem Drängen nicht unbedingt nachzugeben, wenn man zumindest nicht auf entsprechende Erfahrungswerte anderer bzgl. Qualität und so weiter sich "versichern" kann.)
Das ist nämlich den Ärger nicht wert, den man im Vorfeld einer Reise dabei haben kann. Hat man nämlich so ein RB für so eine Reise an der Backe, dann bekommt man es nicht mehr los für diese Reise. Und es muss alles über das RB laufen, man kann nicht mal direkt dann mit der Cruisegesellschaft direkt versuchen, das wieder hinzubiegen, die verweisen dann auf das RB. Welches Mist gemacht hat und bei dem man dann auch noch den Mist reklamieren darf, den sie bei der Beseitigung ihrer vorherigen Mists zusätzlich noch produziert haben.