Wenn die Airline insolvent ist

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Flying Welshman
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Wenn die Airline insolvent ist

Beitrag von Flying Welshman »

Wir haben ein Paket gebucht, in dem auch der Flug enthalten ist. So, jetzt hört man ( Spiegel...) dass diese Airline insolvent ist, wird... Wie geht es da weiter?

Grüße
Karin
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HeinBloed
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Re: Wenn die Airline insolvent ist

Beitrag von HeinBloed »

Das hängt davon ab, wie du gebucht hast:

ein Paket von einem Reiseveranstalter? = z. B. das Kreuzfahrtunternehmen bietet alles aus einer Hand? - Deren Problem, dich zum Schiff zu bringen.

ein Paket als Teil eines Arrangements von einem Reisebüro oder Vertriebsagenten? = z. B. es werden dir verschiedene Module verkauft (Kreuzfahrt und Flug extra) durch ein Reisebüro? Könnte sein, dass du ein Problem hast.

Es gibt durchaus Reisebüros u. ä.: bei denen sieht es so aus, als ob du ein Paket gebucht hast, aber dabei sind es mehrere Teilpakete. Hier musst du genau prüfen.

Gruß
HeinBloed
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trichter
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Re: Wenn die Airline insolvent ist

Beitrag von trichter »

Flying Welshman hat geschrieben: dass diese Airline insolvent ist, wird... Wie geht es da weiter?
Für eine Handlungsempfehlung musst du auch viel mehr Informationen geben, wo gebucht, was gebucht, Sicherungsschein erhalten, wann ist die Reise?
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fneumeier
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Re: Wenn die Airline insolvent ist

Beitrag von fneumeier »

Die Prüfung dürfte sich - mal abgesehen von dem Fall eines Anreisepakets der Reederei, dann läuft es wie HeinBloed sagte - auf die Frage reduzieren, gibt es einen Sicherungsschein, der auch den Flug umfasst. Dann kann man den Schaden bei der Versicherung gelten machen. Ansonsten bleibt man auf den Kosten sitzen.

Gruß

Carmen
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Re: Wenn die Airline insolvent ist

Beitrag von Flying Welshman »

Danke für die Antworten!
Gebucht ist die Karibikreise Ende Januar mit MSC, laut Buchungsunterlagen inc. Flug. Der Sicherungsschein bezieht sich aber nur auf MSC. Fluglinie ist Condor, die Fliegen momentan noch, Betonung auf NOCH. Lt Unterlagen wird eine Änderung der Fluglinie vorbehalten. Gebucht haben wir über Dreamlines.
Grüße

Karin
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Re: Wenn die Airline insolvent ist

Beitrag von fneumeier »

Karin,

es stellt sich die Frage, ob der Flug von Dreamlines separat gebucht wurde oder ob es sich um ein Anreisepaket von MSC handelt. Sind beispielsweise auch die Transfers mit dabei vom Flughafen zum Schiff und umgekehrt? Dann wohl eher MSC. Kannst Du Dich bei MSC einloggen und siehst dort die Flüge? Dann MSC...

Gruß

Carmen
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Re: Wenn die Airline insolvent ist

Beitrag von Svennimo »

Flying Welshman hat geschrieben:Danke für die Antworten!
Gebucht ist die Karibikreise Ende Januar mit MSC, laut Buchungsunterlagen inc. Flug. Der Sicherungsschein bezieht sich aber nur auf MSC. Fluglinie ist Condor, die Fliegen momentan noch, Betonung auf NOCH. Lt Unterlagen wird eine Änderung der Fluglinie vorbehalten. Gebucht haben wir über Dreamlines.
Grüße

Karin
Ich würde einfach mal bei Dreamlines nachfragen, ist doch am einfachsten und keiner muss spekulieren
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HeinBloed
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Re: Wenn die Airline insolvent ist

Beitrag von HeinBloed »

https://dreamlines-de-upload.s3.amazona ... 268225.pdf

Du müsstest eigentlich einen Sicherungsschein der Zürich Versicherung für den Reiseveranstalter Dreamlines haben.

So stellt sich Dreamlines dar!

Gruß
HeinBloed
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Re: Wenn die Airline insolvent ist

Beitrag von fneumeier »

HeinBloed,

davon würde ich ausgehen, wenn Kreuzfahrt und Flug von Dreamlines als Paket angeboten wird (und Dreamlines die beiden Leistungen separat bucht). Bucht Dreamlines das Komplettpaket von der Reederei, dann dürften sie nur Vermittler sein. Dafür spräche der Sicherungsschein von MSC.

Gruß

Carmen
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Re: Wenn die Airline insolvent ist

Beitrag von HeinBloed »

fneumeier hat geschrieben:HeinBloed,

davon würde ich ausgehen, wenn Kreuzfahrt und Flug von Dreamlines als Paket angeboten wird (und Dreamlines die beiden Leistungen separat bucht). Bucht Dreamlines das Komplettpaket von der Reederei, dann dürften sie nur Vermittler sein. Dafür spräche der Sicherungsschein von MSC.

Gruß

Carmen
Wenn du die ganzen FAQs durchliest, klingt das für mich eher, als ob sie alles zusammenbauen und sie bei solchen Paketen als Reiseveranstalter auftreten.
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Re: Wenn die Airline insolvent ist

Beitrag von Diddn »

HeinBloed hat geschrieben:
fneumeier hat geschrieben:HeinBloed,

davon würde ich ausgehen, wenn Kreuzfahrt und Flug von Dreamlines als Paket angeboten wird (und Dreamlines die beiden Leistungen separat bucht). Bucht Dreamlines das Komplettpaket von der Reederei, dann dürften sie nur Vermittler sein. Dafür spräche der Sicherungsschein von MSC.

Gruß

Carmen
Wenn du die ganzen FAQs durchliest, klingt das für mich eher, als ob sie alles zusammenbauen und sie bei solchen Paketen als Reiseveranstalter auftreten.
Das, was da verlinkt wurde, ist die Unterrichtung, WENN es sich um eine Pauschalreise handelt, bei der Dreamlines als Veranstalter auftaucht. Ob dem so ist, sollte aus der Buchungsbestätigung hervorgehen. Dort muss der Veranstalter benannt sein.

Es ist keinesfalls so, dass eine Kreuzfahrt mit separat gebuchten Flügen dann zu einer neuen, alles umfassenden Pauschalreise würde. Die Kreuzfahrt an sich stellt unzweifelhaft eine Pauschalreise dar. Diese wird durch gleichzeitige, aber separate, Buchung einer weiteren Leistung aber nicht zu einer "Super-Pauschalreise", sondern es handelt sich dann weiterhin um eine Pauschalreise (die Kreuzfahrt) und eine Einzelleistung (Flug). Selbst wenn der Flug-Verkäufer noch einen Transfer mit drauf sattelt, wird daraus weder eine 'neue' Pauschalreise (aus Flug und Transfer), noch eine verbundene Reiseleistung. Da sowohl Flug wie auch Transfer zur Kategorie "Transport" gehören, bleiben es Einzelleistungen. Nur wenn Leistungen aus zwei oder mehr Kategorien kombiniert und in zeitlichem Zusammenhang verkauft werden, käme eine daraus resultierende Pauschalreise oder eine verbundene Reiseleistung in Betracht. Vier Kategorien gibt es: Transport, Beherbergung, Vermietung von Kraftfahrzeugen und Krafträdern, sonstige touristische Leistungen, die nicht in die anderen Kategorien fallen.

Sowohl für Pauschalreisen wie auch verbundene Reiseleistungen gibt es lt. Gesetz ein Formblatt, aus dem eben zu entnehmen ist, um welche Form der Reise es sich handelt.

Da im vorliegenden Fall der Sicherungsschein offenbar von MSC (und nicht von Dreamlines) ausgegeben wurde, ist von einer Pauschalreise aus der Hand von MSC und einer Flug-Einzelleistung, gebucht via Dreamlines, auszugehen - sofern der Flug nicht auch von MSC bestätigt wurde und in der Buchung aufgeführt ist. Ist dem so, dann wäre der Flug als Teil der MSC-Pauschalreise mit abgesichert.

Ich hoffe, ich habe mich trotz aller Kürze verständlich ausgedrückt. ;-)

Gruß

Diddn
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Re: Wenn die Airline insolvent ist

Beitrag von Flying Welshman »

Also, ich habe die Unterlagen noch mal durchgesehen: Buchungsbestätigung von MSC, Balkon inc. Flug, Buchung bestätigt, dafür auch eine Anzahlung (¡Kürzel Air)
Dreamlines bestätigt telefonisch die Buchung über die Reederei.
Hoffen wir das Beste!

Danke jedenfalls für die Antworten.

Schönen Abend noch

Karin
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fneumeier
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Re: Wenn die Airline insolvent ist

Beitrag von fneumeier »

Karin,

dann ist alles gut! MSC kümmert sich ggfs. um einen neuen Flug!

Diddn,

danke, ich hatte mich bislang mit der neuen Pauschalreiserichtlinie nicht so genau auseinandergesetzt, war aber davon ausgangen, dass eine zusätzliche Leistung aus einer der Kategorien (also Flug als Transport) zu einer Pauschalreise (also der Kreuzfahrt) ebenfalls eine "neue" Pauschalreise aus der Kombi entstehen lässt - jedenfalls dann, wenn ein Anbieter das so als Paket bewirbt und anbietet (nicht, wenn der Kunde ausdrücklich noch eine Flugbuchung zur Kreuzfahrt wünscht). Bei manchen Online-Portalen wurden ja auch immer Flüge und Transfers als Leistung des Portalbetreibers angeboten. Wenn dann noch eine Hotelübernachtung dazu kommt (wie z.B. bei USA nötig), dann wäre die Kombi aus Flug, Transfers, Hotel und Kreuzfahrt eine neue Pauschalreise, oder?

Gruß

Carmen
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Re: Wenn die Airline insolvent ist

Beitrag von Diddn »

Carmen,

ich versuche mal, in Kurzform ;) darauf zu antworten:
fneumeier hat geschrieben: Bei manchen Online-Portalen wurden ja auch immer Flüge und Transfers als Leistung des Portalbetreibers angeboten.
Da der Portalbetreiber ja kaum selbst fliegt und auch für Transfers in der Regel keine eigenen Mittel, sondern Dienste eines anderen Dienstleisters anbietet, dürfte es sich hier meist um eine Vermittlungsleistung handeln. Der Portalbetreiber agiert diesbezüglich dann als Reisebüro.

Wenn dann noch eine Hotelübernachtung dazu kommt (wie z.B. bei USA nötig), dann wäre die Kombi aus Flug, Transfers, Hotel und Kreuzfahrt eine neue Pauschalreise, oder?
Das kommt auf die Umstände an. Oft werden, gerade beim Beispiel USA, diese Leistungen von der Reederei zum Pauschalreise-Paket geschnürt. Dann kommt alles aus der Hand der Reederei als Reiseveranstalter. Das Portal agiert dann ausschließlich als Vermittler.

Anders wäre es jedoch, wenn sich der Anbieter (in Deinem Beispiel ein Portal) dazu entschließt, für die Leistungen Flug und Transfer nicht auf die Angebote des Veranstalters zuzugreifen. Die Gründe mögen vielfältig sein: Bessere Margen bei anderen Anbietern als bei der Reederei, mehr Auswahl, günstigerer Preis, bessere Flugzeiten... nennen wird es online niemand - ein seriöses Reisebüro würde darüber aufklären, warum gerade diese Variante angeboten wird - zumal Du da oft beim Buchungsprozess dem Handelnden gegenüber sitzt und siehst was er/sie tut. Die verschiedenen Schritte werden dann normalerweise so erläutert, dass der Kunde dies nachvollziehen kann.

Hier sehe ich auch zwei Schwachpunkte im seit 2018 geltenden Recht:
1. Du bekommst im Falle von Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen ein Formblatt, in dem der Veranstalter benannt wird und welches Deine Rechte auflistet. Buchst Du jedoch Einzelleistungen bekommst Du nix, auf dem z. B. steht, dass Du diese Rechte eben nicht hast. Dass es manche, insbesondere Online-Anbieter, mit der korrekten Ausgabe der Formblätter vor Beginn des konkreten Buchungsprozesses nicht so ganz genau nehmen, steht dabei auf einem anderen Blatt.
2. Im Falle von gemeinsamem Verkauf einer Pauschalreise und Einzelleistungen ist oft der Interpretation des Empfängers überlassen, für welche Leistungen das Formblatt gültig ist. Für die Einzelleistungen gibt es eben kein Formblatt.

Es gibt aber noch ein Fülle weiterer Varianten. Wenn es sich um eine sog. Gruppenreise handelt, wenn also das Portal (oder auch ein Reisebüro - was ein Portal kann, kann im Prinzip auch jedes Reisebüro leisten) Kontingente an Kabinen fix abnimmt (in manchen Fällen auch variabel möglich, also mit der Option, dass Portal/Büro hier noch tauschen oder unbenötigte Teile des Kontingents zurückgeben kann), wäre es auch möglich, dass der Anbieter das Kontingent "netto" erhält - also zur Eigenvermarktung. Dann ist der Anbieter auch in der Rolle des Reiseveranstalters. Dazu dient dann auch z. B. das verlinkte Formblatt eines Anbieters, der in bestimmten Fällen - aber keineswegs immer - als Reiseveranstalter agiert.

Bei dem von Dir genannten Beispiel (Flug, Transfers, Hotel, Kreuzfahrt) handelt es sich also keineswegs zwingend um eine neue 'Super-Pauschalreise'. Mit der Veranstaltereigenschaft sind eine Fülle von Pflichten verbunden. Dazu gehört z. B. auch die zumindest stichprobenartige Verpflichtung zur Prüfung, ob die Leisungsträger ihrer Verkehrswegesicherungspflicht nachkommen. Da Leistungsträger sog. Erfüllungsgehilfen des Veranstalters sind, haftet dieser für deren Verfehlungen wie für eigene Fehler. Der Vorteil des Kunden: Er hat bei einer Pauschalreise nur einen einzigen Ansprechpartner, auch und gerade im Reklamations- oder Schadenfall. Der Nachteil für den selbst veranstaltenden Reiseanbieter: Er muss sich gegen alles mögliche versichern. Daher wird es in Deinem Beispiel wohl meist so sein, dass die Kreuzfahrt als eine Pauschalreise, die anderen Leistungen gebündelt entweder ebenfalls als (eigenständige) Pauschalreise oder als verbundene Reiseleistungen gelten. Was tatsächlich der Fall ist, wäre aus der Vorlage der Formblätter zu entnehmen (wenn diese denn korrekt ausgegeben werden), oder später, nach der Buchung, dem/den Sicherungsschein(en). Natürlich kann es auch tatsächlich eine alles umfassende Pauschalreise werden, wenn der Anbieter hier tatsächlich auch freiwillig in alle Pflichten der Reederei einsteigt. Dann wäre der Veranstalter auch ggf. haftbar zu machen, wenn die Route geändert wird, sich jemand am Buffet den Magen verdirbt oder aufgrund eines Druckfehlers oder Mißverständlichkeiten im deutschsprachigen Tagesprogramm das Auslaufen des Schiffes verpasst. (Letzteres gerade selbst gesehen: "Alle an Bord: 19:30 Uhr, Abfahrt: 18:00 Uhr".) Umgekehrt hätte man zunächst keinerlei zivilrechtliche Ansprüche gegen die Reederei, weil diese ja gar nicht Vertragspartner des Reisenden ist. Auch jede aus deutschem (Reise-)Recht abzuleitende Informationspflicht geht auf den Veranstalter über.

In jeder Ausschreibung, also in jeder Werbung, online oder offline, muss der Veranstalter der Reise namentlich und i. d. R. mit der Postadresse benannt werden. Gerade online fehlt diese Angabe oft oder ist verkürzt dargestellt. Schon manches mal habe ich gesehen, dass zwar ein Veranstalter angegeben ist, der Name aber so stark verkürzt ist, dass man nicht wirklich weiß, wer da als Veranstalter auftritt. Beispiel, welches ich vor kurzer Zeit selbst auf einem Portal gefunden hatte: Das Formblatt, in dem der Veranstalter benannt wird, fehlte. Angegeben als Veranstalter auf der Angebotsseite war "Star Clippers". Wer nun denkt, dass das die Reederei ist, wird sich womöglich irren. Denn neben der Reederei aus Monaco gibt es noch gleichnamige Veranstalter in den USA und in Deutschland. Weiter gibt es noch diverse andere Firmen mit den Namensbestandteilen "Star Clippers". Welches Unternehmen, aus welchem Land hier nun tatsächlich als Veranstalter aufttreten würde, ist vor Buchungsabschluss nicht zu erkennen. (Das da auch der Preis erlogen war und das auf die Anfrage per E-Mail versendete Angebot vierstellig über der Internet-Werbung lag, soll hier nur am Rande erwähnt werden. Das online versprochene BGH "bis zu 200 €" war dann auch auf 30 € geschrumpft und an einen Newsletter-Bezug geknüpft...)

Letzte Chance, an den Namen des tatsächlich als Veranstalter agierenden Unternehmens zu kommen, ist der Sicherungsschein. Dieser sollte in die Buchungsbestätigung eingebunden sein oder physisch mit dieser verbunden sein. Nur dann habe ich die Gewissheit, wer da was veranstaltet - und was evtl. nicht. Sollte der Veranstalter seinen Sitz im Ausland haben, gelten womöglich die Regeln dieses Staates. Online-Portale habe oft zwei Allgemeine Geschäftsbedingungen: die für die Vermittlung von Reisen, und die für selbst veranstaltete Reisen. Solange ich nicht weiß, was ich da genau buche, kenne ich im Grunde auch die exakten Vertragsinhalte nicht. Im Falle von zwei Pauschalreisen oder einer Pauschalreise sowie einer Buchung verbundener Reiseleistungen müssen es übrigens auch zwei Sicherungsscheine sein.

Das muss insgesamt nicht unbedingt schlechter sein. Ein seriöses Beispiel aus dem Kreuzfahrtbereich: In jeder eigenen Werbung eines Anbieters ist klar gekennzeichnet, dass dies die Marke eines britischen Veranstalters ist - und dass dieser auch als Veranstalter auftritt. Fehlt eine solche Angabe, darf man übrigens grundsätzlich davon ausgehen, dass es sich um eine Eigenveranstaltung des jeweiligen Anbieters handelt. Wenn in einem Angebot z. B. steht: "Veranstalter der Kreuzfahrt: Reederei XY" kann man davon ausgehen, dass andere evtl. mit angebotene Leistungen entweder vom Anbieter selbst veranstaltet oder von diesem vermittelt werden. Das ist nicht generell schlecht. Ein seriöser Anbieter klärt dabei auch auf, welche der angebotenen Leistungen separat erbracht werden und wer dafür gerade steht. Weniger seriöse Anbieter formulieren allgemeiner oder vernebeln, wer für was als Veranstalter gilt. Solange alles klappt, fällt das auch niemandem auf.

Grundsätzlich sollte man zur Buchung ein seriöses, möglichst auf Kreuzfahrten spezialisiertes, unabhängiges Reisebüro anderen Buchungswegen vorziehen. Hier wird dann auch ohne Nachfrage darüber aufgeklärt, mit wem man überhaupt welchen Vertrag schließt. Die Preise sind i. d. R. gleich. Nach 14 Jahren in der Branche hatte ich nur einen einzigen Fall, wo ich preislich nicht mitkommen konnte - in wenigen anderen Fällen waren sogar Variationen mit unter dem Strich besseren Konditionen drin, als in den 'sensationellen Angeboten' versprochen.

Die Buchung direkt beim Veranstalter mag inhaltlich nicht schlecht sein. Unabhängig ist sie auf keinen Fall. Hier könnte es zum Beispiel heißen: 'Sie haben Glück, es ist noch genau eine Kabine auf Ihrer Wunschreise frei. Darf ich die für Sie einbuchen?' Beim neutral beratenden Reisebüro könnte es dagegen heißen: 'Die letzte freie Kabine wollte wohl keiner, weil sie vorn im Bug unmittelbar über dem Bugstrahler liegt. Wenn Sie ohnehin jeden Morgen um 6 Uhr aufstehen, wird Sie das nicht stören. Soll ich die Kabine für Sie optionieren, damit Sie sich das in den nächsten Tagen nochmal in Ruhe überlegen können ob Sie tatsächlich diese Kabine wollen, oder doch lieber die alternativ angebotene Reise der anderen Reederei buchen möchten?'' Sicherlich ein etwas zugespitztes Beispiel, aber keineswegs abwegig.

Manche (meist Online-)Anbieter versprechen ein paar Euro als Gutschein, BGH etc. Wenn man sich darauf einlässt muss man sich im Klaren sein, dass man damit auf eine unabhängige Beratung, Hilfestellungen z. B. im Beschwerdefall etc. verzichtet. Um ein aktuelles Beispiel aufzugreifen: Wer im (guten) Reisebüro seine Neckermann-Reise gebucht hat, dem wird nun mit Rat und Tat geholfen. Wer dies online oder beim Veranstalter getan hat, sucht sich jetzt seine Infos mühsam aus der Presse zusammen und hofft, das er dem inhaltlich richtigen Kommentar vertraut. Und (neutrale) Hilfe benötigt man oft nicht erst dann, wenn der Veranstalter in Konkurs gegangen ist, sondern in vielen anderen Lagen.

Zum Verständnis für die, die mich nicht so gut kennen wie Carmen: Ich bin KEIN Jurist. Dieser Beitrag ist daher auch nicht als Rechtsberatung o.ä. aufzufassen. Im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeiten habe ich jedoch mit Reisevermittlung und Reiseveranstaltung zu tun - freiwillig hätte ich mich in diese in 2018 grundlegend geänderte Materie nie eingearbeitet... ;-)

Gruß

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Re: Wenn die Airline insolvent ist

Beitrag von fneumeier »

Danke, Diddn!

Again what learned! - wie ein nicht ganz unbekannter Herr aus dem Fussballbereich sagen würde.

Ich glaube, ich schicke mal die Mitarbeiter eines Busunternehmens zu Dir zur Fortbildung... Auf die Frage nach Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude kam die Antwort "So was gibt es bei uns nicht und sie waren doch noch gar nicht im Urlaub!" :lol:

Gruß

Carmen
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Re: Wenn die Airline insolvent ist

Beitrag von Flying Welshman »

fneumeier hat geschrieben:Danke, Diddn!



Ich glaube, ich schicke mal die Mitarbeiter eines Busunternehmens zu Dir zur Fortbildung... Auf die Frage nach Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude kam die Antwort "So was gibt es bei uns nicht und sie waren doch noch gar nicht im Urlaub!" :lol:

Gruß

Carmen
Der ist gut!
Gruß Karin
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Re: Wenn die Airline insolvent ist

Beitrag von Wendy »

Diddn - ich bin lange aus der Branche raus - das war jedoch eine exzellente Aufbereitung der neuen Pauschalreiserichtlinie mit vielen ihrer Tücken, die selten in dieser Klarheit dargestellt ist.

Herzlichen Dank dafür!

Wendy
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Re: Wenn die Airline insolvent ist

Beitrag von Diddn »

@ Wendy:

Danke... dann haben sich die Seminare im vergangenen Jahr zu dieser Thematik ja gelohnt. :D

Aber das war keineswegs eine komplette Darstellung der Thematik; da fehlt noch Vieles. Im Bereich Kreuzfahrten ist es eigentlich noch recht simpel, weil die Kreuzfahrt an sich bereits zweifelsfrei als Pauschalreise eingeschätzt wird.

Ganz anders sieht es aus, wenn Du zum Hotel mit Halbpension noch Eintrittskarten für ein Konzert buchst. Während sich die Juristen relativ einig sind, dass bei Hotel und Verpflegung noch keine Pauschalreise vorliegt, gehen die Meinungen schon deutlich auseinander, wenn die Konzertkarte dabei ist. Und wie es mit AI (also auch mit Getränken) aussieht, ist auch noch ziemlich im Dunkeln. Hier fehlen einfach noch Gerichtsurteile, aus denen die Rechtsauslegung deutlich würde. Ich denke, dass im Nachgang zur Thomas Cook-Pleite einige Urteile in den nächsten zwei, drei Jahren erfolgen werden, um Veranstalter-Eigenschaften näher zu definieren, denn durch die Praxis des sog. dynamischen Paketierens sind derzeit auch Urlauber anderer (dynamisch paketierender) Veranstalter betroffen, weil dieser beispielsweise die Hotelleistung für seine Pauschalreise von Thomas Cook bezogen hatte. Da nützt der Sicherungsschein des anderen Veranstalters nix, denn der ist ja nicht Pleite - und der Hotelier schaut finanziell trotzdem in die Röhre.

@ Carmen:

Sowas gibt es bei mir auch nicht - ich habe im Veranstalterbereich bislang immer zufriedene Gäste. :cool:

Gruß

Diddn
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Re: Wenn die Airline insolvent ist

Beitrag von Flying Welshman »

Danke für die umfassende Darstellung. Ich glaube, wir bleiben in Zukunft wieder beim Campingurlaub.

Schönen Sonntag noch

Karin
CaptnAggi
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Re: Wenn die Airline insolvent ist

Beitrag von CaptnAggi »

Und wieder hat sich einer "krank gemeldet". Ich staune, dass es immer die "ganz Großen" erwischt.
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