Neue EU-Verordnung zum Geoblocking

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Wendy
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Neue EU-Verordnung zum Geoblocking

Beitrag von Wendy »

Hallo

ich bin da über einen Artikel der Stiftung Warentest gestolpert, der für Kreuzfahrer durchaus nicht uninteressant ist.

Bis dato ist es (auch jetzt noch nach Inkrafttreten der neuen Regelung) der Fall, daß man zwangsweise auf die deutsche Webseite geleitet wird - auch wenn man explizit eine andere Regionalwebseite aufruft.

Das dürfte eigentlich nach der neuen Verordnung nicht mehr erlaubt sein. Wobei die Nichteuropäischen Webseiten wiederum von der Regelung ausgenommen sein müßten.

Ich verlinke mal nur den Artikel der Stiftung Warentest - ich vermute, der Link verstößt nicht gegen die Forenregeln - sonst bitte löschen - dann muß jeder selbst mit den entsprechenden Schlagwörtern googlen.

Geoblocking aufgehoben: Europaweit shoppen ohne Grenzen
https://www.test.de/Geoblocking-aufgeho ... 5425136-0/

Für einige hier im Forum dürfte damit doch eine Argumentationshilfe an der hand sein - ich weiß ja von Problemen - gerade in grenznahen Gebieten ....

Wendy
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harryddorf
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Re: Neue EU-Verordnung zum Geoblocking

Beitrag von harryddorf »

Wendy hat geschrieben:Hallo

ich bin da über einen Artikel der Stiftung Warentest gestolpert, der für Kreuzfahrer durchaus nicht uninteressant ist.

Bis dato ist es (auch jetzt noch nach Inkrafttreten der neuen Regelung) der Fall, daß man zwangsweise auf die deutsche Webseite geleitet wird - auch wenn man explizit eine andere Regionalwebseite aufruft.

Das dürfte eigentlich nach der neuen Verordnung nicht mehr erlaubt sein. Wobei die Nichteuropäischen Webseiten wiederum von der Regelung ausgenommen sein müßten.

Ich verlinke mal nur den Artikel der Stiftung Warentest - ich vermute, der Link verstößt nicht gegen die Forenregeln - sonst bitte löschen - dann muß jeder selbst mit den entsprechenden Schlagwörtern googlen.

Geoblocking aufgehoben: Europaweit shoppen ohne Grenzen
https://www.test.de/Geoblocking-aufgeho ... 5425136-0/

Für einige hier im Forum dürfte damit doch eine Argumentationshilfe an der hand sein - ich weiß ja von Problemen - gerade in grenznahen Gebieten ....

Wendy
Meine eigenen Erfahrungen zu diesem Thema - ein klein wenig "off-Topic" (aber nur ein wenig, da es auch um Reisen geht)

Ich habe vor Jahren eine Beschwerde bei der europäischen Verbraucherschutzzentrale angestoßen, da die niederländische Bahn Onlineangebote ausschließlich mit der Bezahlart "IDEAL" anbietet.

IDEAL ist eine Zahlart welche ausschließlich bestimmte niederländische Banken anbieten.

Ich würde mir ja bei einer solchen Bank ein Konto anlegen, das Problem ist nur, ohne eine niederländische "SoFi"-Nummer bekommt man kein Konto bei einer niederländischen Bank.
Eine SoFi-Nummer bekommt man jedoch nur mit einer niederländischen Adresse und/oder einem niederländischen Studienplatz/Arbeitsvertrag.
Etwaige Anfragen bei entsprechenden Banken mit dem Verweis auf die Zahlungsmöglichkeit wurden als nicht "kontobegründend" abgelehnt.

Nach Auffassung der deutschen und niederländischen Niederlassung der europäischen Verbraucherschutzstelle lag seinerzeit schon ein Verstoß gegen EU-Richtlinien vor, da seinerzeit ein Händler
in der EU seinen Kunden nicht vorschreiben darf, in welchem EU-Land er ein Konto zu führen hat.

Faktisch tat bzw. tut dies die niederländische Bahn.

Das ganze endete dann mit einer Anhörung vor dem Institut für Menschenrechte in Utrecht, welches prüfte ob eine Diskriminierung vorliegt.

Diese Diskriminierung wurde mir bescheinigt (da ich nachweisbar als nicht Niederländer benachteiligt bin)
Allerdings hat dieses Institut entschieden, dass die Diskriminierung gerechtfertigt ist.
Die niederländische Bahn begründet die Zahlungsmethode damit, dass diese ANGEBLICH die einzige Methode sei, wo Leute, welche Fahrkarten buchen die Abbuchung nicht rückgängig machen könnten.
Der Anteil der Kreditkartenprellungen wäre wohl SO hoch.
(wenn dem wirklich so wäre, dann würde keine Bahngesellschaft oder irgendwer Fahrkarten o.ä. mehr Online verkaufen)

Der Verstoß gegen die EU-Richtlinie wurde nicht geprüft, da es nur um die Diskriminierung als solches ginge.

Auch nach der Änderung im Dezember 2018 verkauft die Niederländische Bahn online ausschließlich über "IDEAL".

Der einzige Weg dies nachhaltig zu bemängeln wäre eine Klage beim europäischen Gerichtshof.
Ohne Rechtschutzversicherung nicht wirklich anzuraten.

Fazit:

Theoretisch hat sich was geändert seit Dezember 2018, aber praktisch hapert es noch an manchen Stellen.
Wer den Zugang zu seinen Märkten nicht möchte und es nicht umsetzt, sitzt es aus.
Denn was will der "blöde" Kunde denn auch tun, sofern er keine Klage einreichen kann oder will?, außer sich aufregen?

Warten wir mal ab was passiert.
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Wendy
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Re: Neue EU-Verordnung zum Geoblocking

Beitrag von Wendy »

Ich glaube auch kaum, daß ein einzelner Verbraucher einen Konzern in die Knie zwingen kann - derzeit gilt die Regelung bezüglich Geoblocking auch noch nicht für "Transportdienstleistungen" - ob da Kreuzfahrten drunterfallen oder eher Pauschalreisen sind ist auch noch so eine Spitzfindigkeit. Wobei das Thema für Transportdienstleistungen auch schon dran ist....

Ich bin aber sicher, daß über kurz oder lang Verbraucherorganisationen sich des Themas annehmen (ich erinnere nur an Zwangstrinkgelder etc.). Das wird nicht heute und nicht morgen sein - aber ich denke schon, daß das irgendjemand entscheiden lassen wird.
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