Schiff kann nicht anlegen, wie sichere ich mich ab?
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Re: Schiff kann nicht anlegen, wie sichere ich mich ab?
Hallo,
bei mir hat Costa letztes Jahr auch mein indiviuelles Arangement umgebucht, weil das Schiff mit 5 Stunde Verspätung in Savona (2 Tage zuvor Maschinenschaden in Sardinien) ankam. Statt um 14:50 von Nizza bin ich dann abends von Mailand nach Frankfurt geflogen. Costa hat sowohl den Transfer geändert als auch den Flug umgebucht und die Kosten getragen. Also so schlecht wie das hier manchmal hingestellt wird waren die nicht.
bei mir hat Costa letztes Jahr auch mein indiviuelles Arangement umgebucht, weil das Schiff mit 5 Stunde Verspätung in Savona (2 Tage zuvor Maschinenschaden in Sardinien) ankam. Statt um 14:50 von Nizza bin ich dann abends von Mailand nach Frankfurt geflogen. Costa hat sowohl den Transfer geändert als auch den Flug umgebucht und die Kosten getragen. Also so schlecht wie das hier manchmal hingestellt wird waren die nicht.
- HeinBloed
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Re: Schiff kann nicht anlegen, wie sichere ich mich ab?
Nach dem ich dann die bestehende Versicherung erweitern wollte, hat der ADAC doch einen Rückzieher gemacht und einen Fehler bei der Beantwortung meiner ursprünglichen Anfrage gemacht.
Sie sehen das Risiko als nicht versicherbar an.
Gruß
HeinBloed
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HeinBloed
- coke72
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Re: Schiff kann nicht anlegen, wie sichere ich mich ab?
Bei der Haftung der Reederei kommt es immer sehr auf die Umstände an. Bei einem Maschinenschaden handelt es sich um den Verantwortungsbereich der Reederei, da würde ich es auch erwarten, dass die Kosten von der Reederei getragen werden. Bei einer Verspätung oder Umleitung auf Grund von schlechtem Wetter ist die Ursache höhere Gewalt, auf die sich die Reederei in der Regel berufen wird, um die Kosten nicht tragen zu müssen. Ingteressant wird es in Fällen, in denen höhere Gewalt und ein Fehler der Reederei zusammenkommt. Wenn es einem gelingt, beide Einflüße auseinander zu rechnen und zu zeigen, dass man nur mit der Verspätung, die auf die höhere Gewalt zurückgeht, seine Rückreiseverbindung erreicht hätte, hat man sicherlich einen besseren Standpunkt. Ich kenne zumindest einen Fall bei dem die Kosten für einen neuen Flug, zus. Übernachtung und Transfers von der Reederei gezahlt wurden, weil nachweisbar war, dass die Zeit, die das Rerouting gekostet hätte, als Puffer in die geplanten Verbindungen eingerechnet war und nur die Fehler der Reederei (zu späte Anmeldung im neuen Zielhafen, erheblich verspätet bereitgestellte Busse) dazu führten, dass der Flieger um 15 Minuten verpasst wurde. Bevor man die Kosten selbst zahlt, sollte man hier also genau prüfen.
Viele Grüße
Arno
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Re: Schiff kann nicht anlegen, wie sichere ich mich ab?
coke72 hat geschrieben:Bei der Haftung der Reederei kommt es immer sehr auf die Umstände an. Bei einem Maschinenschaden handelt es sich um den Verantwortungsbereich der Reederei, da würde ich es auch erwarten, dass die Kosten von der Reederei getragen werden. Bei einer Verspätung oder Umleitung auf Grund von schlechtem Wetter ist die Ursache höhere Gewalt, auf die sich die Reederei in der Regel berufen wird, um die Kosten nicht tragen zu müssen. Ingteressant wird es in Fällen, in denen höhere Gewalt und ein Fehler der Reederei zusammenkommt. Wenn es einem gelingt, beide Einflüße auseinander zu rechnen und zu zeigen, dass man nur mit der Verspätung, die auf die höhere Gewalt zurückgeht, seine Rückreiseverbindung erreicht hätte, hat man sicherlich einen besseren Standpunkt. Ich kenne zumindest einen Fall bei dem die Kosten für einen neuen Flug, zus. Übernachtung und Transfers von der Reederei gezahlt wurden, weil nachweisbar war, dass die Zeit, die das Rerouting gekostet hätte, als Puffer in die geplanten Verbindungen eingerechnet war und nur die Fehler der Reederei (zu späte Anmeldung im neuen Zielhafen, erheblich verspätet bereitgestellte Busse) dazu führten, dass der Flieger um 15 Minuten verpasst wurde. Bevor man die Kosten selbst zahlt, sollte man hier also genau prüfen.
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Arno
Das sieht das Amtsgericht Frankfurt so. (Az: 47C 299/13) 25% Entschädigung bei nicht einhalten der Route oder ausgefallenen Ausflügen auch wegen schlechten Wetters. Selbst wenn die Reederei nichts dafür kann!
- coke72
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Re: Schiff kann nicht anlegen, wie sichere ich mich ab?
Hallo Torsten,
klingt interessant und hätte ich nicht für möglich gehalten, zumal die europäische Richtlinie schlechtes Wetter als Verspätungsgrund ausdrücklich beim Entschädigungsanspruch ausnimmt (siehe hierzu z.B. https://www.cruisetricks.de/neue-eu-ver ... reuzfahrt/). Leider liefert mir Google auf Anhieb keinen Treffer zu dem von Dir genannten Urteil und listet nur ein Urteil vom Amtsgericht Rostok (zufälligerweise unter gleichem AZ) über das Rauchen an Deck. Hast Du einmal einen Link für mich?
Viele Grüße
Arno
klingt interessant und hätte ich nicht für möglich gehalten, zumal die europäische Richtlinie schlechtes Wetter als Verspätungsgrund ausdrücklich beim Entschädigungsanspruch ausnimmt (siehe hierzu z.B. https://www.cruisetricks.de/neue-eu-ver ... reuzfahrt/). Leider liefert mir Google auf Anhieb keinen Treffer zu dem von Dir genannten Urteil und listet nur ein Urteil vom Amtsgericht Rostok (zufälligerweise unter gleichem AZ) über das Rauchen an Deck. Hast Du einmal einen Link für mich?
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Re: Schiff kann nicht anlegen, wie sichere ich mich ab?
Das Urteil wurde in der letzten ADAC Zeitschrift veröffentlicht und ist auch im Internet bei ADAC zu finden!coke72 hat geschrieben:Hallo Torsten,
klingt interessant und hätte ich nicht für möglich gehalten, zumal die europäische Richtlinie schlechtes Wetter als Verspätungsgrund ausdrücklich beim Entschädigungsanspruch ausnimmt (siehe hierzu z.B. https://www.cruisetricks.de/neue-eu-ver ... reuzfahrt/). Leider liefert mir Google auf Anhieb keinen Treffer zu dem von Dir genannten Urteil und listet nur ein Urteil vom Amtsgericht Rostok (zufälligerweise unter gleichem AZ) über das Rauchen an Deck. Hast Du einmal einen Link für mich?
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Arno
- coke72
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Re: Schiff kann nicht anlegen, wie sichere ich mich ab?
Hallo Torsten,
ich habe einmal die Urteilsdatenbank des ADAC durchsucht, da ist es nicht zu finden. Beim Durchblättern der digitalen ADAC motorwelt habe ich dann doch noch eine Stelle gefunden, die Du meinen könntest: Es gibt dort den Artikel "Was Ihnen bei Reisemängeln zusteht." Darin gibt es eine Textbox, in der das Urteil 47 C 299/13 des Amtsgerichts Rostock zum Thema Rauchen und das Urteil 31 C 511/15 des Amtsgerichtes Frankfurt zitiert wird. Letzteres behandelt den Fall, dass auf einer Grönlandreise vier Landausflüge (ersatzlos) gestrichen wurden, weil es zu neblig war und die Reederei sich auf einen Satz in der Reisebeschreibung berief, dass es wetterbedingt zu Änderungen kommen kann. Den Volltext dazu findet man unter http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de ... id:7387229. Wenn Du dieses Urteil meintest, kann es im Zusammenhang dieses Threads leicht Verwirrung stiften, da im Urteil eine wesentliche Änderung des Gesamtzuschnittes der Reise bemängelt wird, hier eine Reise, die überwiegend aus Seetagen statt hauptsächlich aus Landausflügen besteht. - Spekulation ein - Ich würde einmal vermuten, dass es schon anders ausgesehen hätte, wenn Ersatzhäfen angelaufen worden wären. Grönland ist immerhin ca. 6 mal so groß wie Deutschland. Der Reederei dürfte es schwergefallen sein, hier zu argumentieren, dass das Wetter da überall für mehrere Tage so war, dass man nicht landen konnte. (Ich weiß aber auch, dass die Häfen teilweise zu klein sind, ...) - Spekulation aus -
Bei einer wetterbedingten verspäteten Ankunft oder einem Rerouting mit Bus-Transfer ist aber unklar, ob hier zwangsläufig der stark veränderte Zuschnitt gegeben sein muss. Ich würde vermuten, dass es da doch standardmäßig auf die oben zitierte europäische Richtlinie hinauslaufen dürfte. Trozdem Danke, habe beim ADAC in der Datenbank ein paar interessante Fälle gesehen.
Viele Grüße
Arno
ich habe einmal die Urteilsdatenbank des ADAC durchsucht, da ist es nicht zu finden. Beim Durchblättern der digitalen ADAC motorwelt habe ich dann doch noch eine Stelle gefunden, die Du meinen könntest: Es gibt dort den Artikel "Was Ihnen bei Reisemängeln zusteht." Darin gibt es eine Textbox, in der das Urteil 47 C 299/13 des Amtsgerichts Rostock zum Thema Rauchen und das Urteil 31 C 511/15 des Amtsgerichtes Frankfurt zitiert wird. Letzteres behandelt den Fall, dass auf einer Grönlandreise vier Landausflüge (ersatzlos) gestrichen wurden, weil es zu neblig war und die Reederei sich auf einen Satz in der Reisebeschreibung berief, dass es wetterbedingt zu Änderungen kommen kann. Den Volltext dazu findet man unter http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de ... id:7387229. Wenn Du dieses Urteil meintest, kann es im Zusammenhang dieses Threads leicht Verwirrung stiften, da im Urteil eine wesentliche Änderung des Gesamtzuschnittes der Reise bemängelt wird, hier eine Reise, die überwiegend aus Seetagen statt hauptsächlich aus Landausflügen besteht. - Spekulation ein - Ich würde einmal vermuten, dass es schon anders ausgesehen hätte, wenn Ersatzhäfen angelaufen worden wären. Grönland ist immerhin ca. 6 mal so groß wie Deutschland. Der Reederei dürfte es schwergefallen sein, hier zu argumentieren, dass das Wetter da überall für mehrere Tage so war, dass man nicht landen konnte. (Ich weiß aber auch, dass die Häfen teilweise zu klein sind, ...) - Spekulation aus -
Bei einer wetterbedingten verspäteten Ankunft oder einem Rerouting mit Bus-Transfer ist aber unklar, ob hier zwangsläufig der stark veränderte Zuschnitt gegeben sein muss. Ich würde vermuten, dass es da doch standardmäßig auf die oben zitierte europäische Richtlinie hinauslaufen dürfte. Trozdem Danke, habe beim ADAC in der Datenbank ein paar interessante Fälle gesehen.
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Arno
- fneumeier
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Re: Schiff kann nicht anlegen, wie sichere ich mich ab?
Das Urteil zur Grönlandreise betraf durchaus einen Extremfall und man kann das sicher nicht verallgemeinern... Nach dem Motto ein Hafen fällt witterungsbedingt aus und man bekommt 25%. Bei der Grönlandreise fiel quasi komplett Grönland aus, auch wenn es da natürlich immer ein witterungsbedingtes hohes Risiko gibt (in der Regel geht es ja um zu viel Eis). Ersatzhäfen sind da auch nicht so dicht gesäht, dann man schnell mal ausweichen kann.
Gruß
Carmen
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- Raunda
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Re: Schiff kann nicht anlegen, wie sichere ich mich ab?
Sowas wie Kostenerstattungen bei Ausfällen usw wird doch in den AGB's geregelt sein, denke ich mal?!
- fneumeier
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Re: Schiff kann nicht anlegen, wie sichere ich mich ab?
Raunda,
nein, in den AGBs findest Du allenfalls eine Regelung, dass die Reederei jederzeit aus witterungsbedingten oder anderen Gründen einen Hafen ändern, ausfallen lassen kann. Kostenerstattungen sind da nicht geregelt.
Gruß
Carmen
nein, in den AGBs findest Du allenfalls eine Regelung, dass die Reederei jederzeit aus witterungsbedingten oder anderen Gründen einen Hafen ändern, ausfallen lassen kann. Kostenerstattungen sind da nicht geregelt.
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Re: Schiff kann nicht anlegen, wie sichere ich mich ab?
Hallo!
Bei Celebrity wird automatisch die entfallene Hafengebühr gutgeschrieben. Bei Costa nur mit Reklamation.
LG
Ingrid
Bei Celebrity wird automatisch die entfallene Hafengebühr gutgeschrieben. Bei Costa nur mit Reklamation.
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Ingrid
- Raunda
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Re: Schiff kann nicht anlegen, wie sichere ich mich ab?
ok,danke für die Info @fneumeier
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Re: Schiff kann nicht anlegen, wie sichere ich mich ab?
Ingrid,
das war aber bei X und RCI auch nicht immer so. Ich hatte schon mehrere Hafenausfälle mit beiden Reedereien und habe nie etwas bekommen. Die Amerikaner bekamen immer die Hafengebühren (die sie ja extra auf den Reisepreis drauf zahlen müssen).
Gruß
Carmen
das war aber bei X und RCI auch nicht immer so. Ich hatte schon mehrere Hafenausfälle mit beiden Reedereien und habe nie etwas bekommen. Die Amerikaner bekamen immer die Hafengebühren (die sie ja extra auf den Reisepreis drauf zahlen müssen).
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Re: Schiff kann nicht anlegen, wie sichere ich mich ab?
Guten Morgen Carmen!
Wir sind 2 Mal mit X gefahren und hatten jedes Mal einen Hafenausfall. Dadurch dass die Hafengebühr gleich auf unser Bordkonto gutgeschrieben wurde, habe ich überhaupt erst gecheckt, dass es so eine Rückerstattung gibt. Ist aber sehr angenehm, wenn man nicht reklamieren muß.
Ingrid
Wir sind 2 Mal mit X gefahren und hatten jedes Mal einen Hafenausfall. Dadurch dass die Hafengebühr gleich auf unser Bordkonto gutgeschrieben wurde, habe ich überhaupt erst gecheckt, dass es so eine Rückerstattung gibt. Ist aber sehr angenehm, wenn man nicht reklamieren muß.
Ingrid
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Re: Schiff kann nicht anlegen, wie sichere ich mich ab?
Hatten wir aber bei RCI auch schon.
Marseille konnte nicht angefahren werden und die Hafengebühren wurden umgehend auf unser Bordkonto gutgeschrieben.
Gruß Ingrid
Marseille konnte nicht angefahren werden und die Hafengebühren wurden umgehend auf unser Bordkonto gutgeschrieben.
Gruß Ingrid
- HeinBloed
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Re: Schiff kann nicht anlegen, wie sichere ich mich ab?
Ich habe in Deutschland eine Versicherung gefunden:
Auf Seite 3 ihres 21-seitigen Dokuments mit den Versicherungsbedingungen heißt es unter:
Urlaubsgarantie (Reiseabbruchversicherung)
Welche Ereignisse sind versichert?
zwingende Verlängerung der Reise aufgrund von Naturkatastrophen und Elementarereignissen.
Wenn ich also sturmbedingt an Bord bleibe, müsste es ja abgedeckt sein - oder?
Gruß
HeinBloed
Auf Seite 3 ihres 21-seitigen Dokuments mit den Versicherungsbedingungen heißt es unter:
Urlaubsgarantie (Reiseabbruchversicherung)
Welche Ereignisse sind versichert?
zwingende Verlängerung der Reise aufgrund von Naturkatastrophen und Elementarereignissen.
Wenn ich also sturmbedingt an Bord bleibe, müsste es ja abgedeckt sein - oder?
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HeinBloed
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Re: Schiff kann nicht anlegen, wie sichere ich mich ab?
Hein
Gibt es denn schon ein Gerichtsurteil dazu?
Glaub nicht, dass es eine Versicherung gibt, die so ohne weiteres zahlt, schon gar nicht freiwillig.
Reiseverlängerung ist doch kein Reiseabbruch.
Gibt es denn schon ein Gerichtsurteil dazu?
Glaub nicht, dass es eine Versicherung gibt, die so ohne weiteres zahlt, schon gar nicht freiwillig.
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Re: Schiff kann nicht anlegen, wie sichere ich mich ab?
„Bei einer verspäteten Rückreise aus versichertem Grund werden die Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt und die Rückreise erstattet. Bei Naturkatastrophen und Elementarereignissen am Urlaubsort, wie z. B. Lawinen oder Erdbeben werden die Mehrkosten ebenfalls übernommen.“ Ich hab sie jetzt auch gefunden... werde ich mal mit ADAC vergleichen.
Danke für den Tip!
LG momo
Danke für den Tip!
LG momo
- coke72
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Re: Schiff kann nicht anlegen, wie sichere ich mich ab?
Üblicherweise ist nur die günstigste Verlängerungsalternative abgedeckt, da es ja nur um einen Notbehelf geht, bis die Rückreise wieder möglich ist. Das dürfte i.A. nicht das Schiff sein. Solltest Du aber durch den Sturm gar nicht von Bord kommen, könntest Du es versuchen - wobei dann die Reederei üblicherweise darauf verzichten dürfte, die zusätzliche Zeit in Rechnung zu stellen.
Viele Grüße
Arno
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- HeinBloed
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Re: Schiff kann nicht anlegen, wie sichere ich mich ab?
Nun eine deutsche Versicherung bietet EXTRA einen Reiseschutz-Schiff...
https://www.hmrv.de/reiseversicherungen ... utz-schiff
Und wenn man genau nachfragt, sind die Risiken im Zusammenhang mit der Kreuzfahrt ausgeschlossen.
Sie haben mir erklärt, dass eben eine Kreuzfahrt kein öffentliches Verkehrsmittel ist.
Daher können man eben die Risiken nicht absichern...
Also wieso nennt man dann das Reiseschutz-Schiff???
Gruß
HeinBloed
Unwetter usw. bezieht sich nur auf einen Landurlaub.
https://www.hmrv.de/reiseversicherungen ... utz-schiff
Und wenn man genau nachfragt, sind die Risiken im Zusammenhang mit der Kreuzfahrt ausgeschlossen.
Sie haben mir erklärt, dass eben eine Kreuzfahrt kein öffentliches Verkehrsmittel ist.
Daher können man eben die Risiken nicht absichern...
Also wieso nennt man dann das Reiseschutz-Schiff???
Gruß
HeinBloed
Unwetter usw. bezieht sich nur auf einen Landurlaub.