Hallo Freunde der Seefahrt,
habe ich heute in der Berliner Zeitung gefunden :
http://www.berlinonline.de/berliner-zei ... 08139.html
Leider keine weiteren Einzelheiten,aber da von einem Anschlussflug die Rede ist scheint es sich nicht um das Mittelmeer zu handeln.
Soll er nun auf eigne Kosten den nächsten Hafen anfliegen ?,ein Ruderboot mieten? ,schwimmen ?
Ich gehe mal davon aus das der Reisende den verspäteten Abflug nicht selbst verschuldet hat.
Ist denn bei einem Pauschalurlaub nicht der Veranstalter für die Nummer zuständig ,was den Flug und die Anreise bis zum Schiff betrifft.??
Was will uns der Richter also damit sagen ??
Gute Reise
Hein m.d. P.
Recht ? so ??
- H-Pudelmütz
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Recht ? so ??
Zuletzt geändert von Raoul Fiebig am 09.12.2007 13:46, insgesamt 2-mal geändert.
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- Gerd Ramm
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Re: Recht ? so ??
Hallo Hein m.d.P.
es wird sich um eigene Anreise handeln. Wenn der Flug mit der Kreuzfahrt gebucht ist, wird der Veranstalter die Leute nicht im Regen stehen lassen. Genauso ist es mit Busausflügen: auf einen Bus wartet das Schiff, auf Einzelpersonen nicht.
Viele Grüße
Gerd
es wird sich um eigene Anreise handeln. Wenn der Flug mit der Kreuzfahrt gebucht ist, wird der Veranstalter die Leute nicht im Regen stehen lassen. Genauso ist es mit Busausflügen: auf einen Bus wartet das Schiff, auf Einzelpersonen nicht.
Viele Grüße
Gerd